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USB Port an der XT-2 funktioniert nicht, lohnt sich die Reparatur ?

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Ist es denn so schwer? Fuji bietet 2 Jahre Garantie, also hinschicken und abwarten. Entweder kostenlose Reparatur, oder Fuji lehnt ab wegen Gewalteinwirkung/Fehlbedienung, dann kann man sich immer noch Gedanken machen.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist es denn so schwer? Fuji bietet 2 Jahre Garantie, also hinschicken und abwarten. Entweder kostenlose Reparatur, oder Fuji leht ab wegen Gewalteinwirkung/Fehlbedienung, dann kann man sich immer noch Gedanken machen.

Gruß

Ja. Entweder Fuji übernimmt die Reparaturkosten oder Fuji übernimmt die Reparaturkosten nicht. Damit liegst Du auf jeden Fall richtig.
Wenn man im Falle einer Ablehung keine weiteren Maßnahmen ergreifen will, muss man nicht mehr wissen.
 
Ja. Entweder Fuji übernimmt die Reparaturkosten oder Fuji übernimmt die Reparaturkosten nicht. Damit liegst Du auf jeden Fall richtig.
Wenn man im Falle einer Ablehung keine weiteren Maßnahmen ergreifen will, muss man nicht mehr wissen.

Auch hier würde ich den Spruch:

"Probieren geht über studieren", einfach in die Tat umsetzen und die Kamera umgehend nach Kleve senden. Alles andere ist doch nur Zeitverschwendung!
 
Auch hier würde ich den Spruch:

"Probieren geht über studieren", einfach in die Tat umsetzen und die Kamera umgehend nach Kleve senden. Alles andere ist doch nur Zeitverschwendung!

Sage ich: https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=15720525&postcount=13
Sagt Tschickelbim: https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=15721055&postcount=21
Sagst Du.
Es könnte so einfach sein. Aber die Hobbyjuristen müssen erst noch seitenlang Gewährleistung von Garantie abgrenzen....
 
Es gibt hier niemanden, der dem TE nicht empfiehlt es einfach bei Fuji zu versuchen.

Wenn man im Zweifelsfall ein Nein von Fuji akzeptiert, muss man auch nicht mehr wissen (ich sage damit nicht, dass sie nein sagen).

Wenn man aber auch im Falle eines "Neins" seine Rechte kennen und durchsetzen will, muss man eben wissen, welche dies sind.
 
Aber das ist doch total simpel, wie ich schon schrieb. Wenn der Port aus heiterem Himmel defekt ist, wird Fuji das richten.
Abgeschert, kurzgeschlossen oder nass geworden nicht. Alles drei kann Fuji einfach aufzeigen/belegen.
Weitere Juristerein sind völlig überflüssig. Wegen so einer Nebensächlichkeit werden wohl nur die Leute den Rechtsweg beschreiten, die dieses Hobby dem Fotografieren vorziehen.
Warum vorher lange (Achtung Euphemismus) philosophieren, einschicken fertig.
 
Aber das ist doch total simpel, wie ich schon schrieb.

Es hat doch auch niemand geschrieben, dass es nicht simpel wäre.

Trotzdem warst ausgerechnet Du derjenige, der die Garantiebedingungen gepostet hat und die haben eben diesen Satz mit den "nachgewiesenen Herstellungsfehlern und Mängeln" enthalten, über dessen Bedeutung man sich dann noch ausgetauscht hat. Wo ist das Problem? :)
 
Es hat doch auch niemand geschrieben, dass es nicht simpel wäre.

Trotzdem warst ausgerechnet Du derjenige, der die Garantiebedingungen gepostet hat und die haben eben diesen Satz mit den "nachgewiesenen Herstellungsfehlern und Mängeln" enthalten, über dessen Bedeutung man sich dann noch ausgetauscht hat. Wo ist das Problem? :)

Ich reagierte auf https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=15719582&postcount=7
Dies mit Quellenangabe.
Übrigens scheint das eine übliche Garantiebedingung zu sein, was soll sie auch sonst abdecken:
Canon (https://store.canon.de/warranty/) „..gegen Fabrikationsfehler, die ein Versagen verursachen können.“
Oder mal Carrera (https://www.carrera.de/de/garantie.html) „...alle Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen.“
 
Ich reagierte auf https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=15719582&postcount=7
Dies mit Quellenangabe.
Übrigens scheint das eine übliche Garantiebedingung zu sein, was soll sie auch sonst abdecken:
Canon (https://store.canon.de/warranty/) „..gegen Fabrikationsfehler, die ein Versagen verursachen können.“
Oder mal Carrera (https://www.carrera.de/de/garantie.html) „...alle Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen.“

Es ging bei Fuji konkret um den Terminus „nachgewiesen“:
„Die Garantie bezieht sich auf *nachgewiesene* Herstellungs- und Materialfehler.“

Der steht bei den von Dir verlinkten Beispielen nicht dabei und legt im Prinzip nahe, dass der Kunde ab Tag 1 nachweisen muss, dass es sich um einen Herstellungs- und Materialfahler handelt. Natürlich repariert Fuji in den allermeisten Fällen kulant ohne Nachfragen, aber wenn sie sich mal weigern sollten, hat der Kunde den Nachweis zu erbingen, dass ein Herstellungs- oder Materialfehler vorliegt, was er i.d.R. nicht kann.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung muss der Kunde hingegen erst nach 6 Monaten nachweisen, dass er nicht für den Fehler verantwortlich ist. Auf diesen Umstand wollte ich hinweisen.
 
Das habe ich so nicht herausgelesen, vielleicht zu unsauber drübergeschaut.
Die Diskussion wäre dann aber sehr „akademisch“. Welche Fehler denn sonst?
Gefühlte? Vermutete? Empfundene? Das Gegenteil lautet sicher nicht „nicht nachgewiesene“ bzw. obliegt der Nachweis allenfalls in „ich wars nicht und es ist jetzt so“. Flächendeckende negative Berichte über Fuji gibt es nicht und ich habe auch selbst noch keinen (unmöglich) Nachweis erbringen müssen.
Ich bleibe dabei: es besteht Garantie, also einschicken. Diskussionen und juristische Hilfestellungen kann man nach Versagen der Garantie führen.
 
Das habe ich so nicht herausgelesen, vielleicht zu unsauber drübergeschaut.

Welche Fehler denn sonst?
Gefühlte? Vermutete? Empfundene? Das Gegenteil lautet sicher nicht „nicht nachgewiesene“ bzw. obliegt der Nachweis allenfalls in „ich wars nicht und es ist jetzt so“.

Ok, ich verstehe zumindest wie Du es verstehst. :)
Du gehst davon aus, dass ein Fehler nachgewiesen werden muss, in dem Sinne, dass er überhaupt da ist.

Das steht aber „nachgewiesene *Material- und Herstellungsfehler*“. D.h. ich verstehe es so, dass Du im Zweifelsfall nicht nur nachweisen musst, dass der Fehler da ist, sondern dass es sich auch um einen Material- bzw. Herstellungsfehler handelt und eben nicht um einen Fehler der durch Dein eigenes Verschulden zustande gekommen ist. Wenn Fuji den TE darum bitten würde, könnte er das z.B. niemals beweisen.

Flächendeckende negative Berichte über Fuji gibt es nicht und ich habe auch selbst noch keinen (unmöglich) Nachweis erbringen müssen.
Ich bleibe dabei: es besteht Garantie, also einschicken..

Warum schreibst Du das immer wieder? Wir sind alle einer Meinung, dass Fuji kulant ist und man auf jeden Fall die Kamera einschicken sollte um zu sehen, ob sie es übernehmen. Oben Geschriebenes betrifft Rechte, die man hat, wenn sie es nicht freiwillig übernehmen. Das ist ja nicht nur für diesen Fall interessant, sondern generell.
 
Bevor das Hamsterrad sich hier noch schneller schliesse ich mal ab.

Zumal hier weder Jura- noch herstellerbewertungforum ist.
 
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