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Rechnung ohne Seriennummer

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Haexxli

Themenersteller
Hallo

Habe in der Suche leider nur in Zusammenhang mit Cashback etwas zu diesem Thema gefunden...

Folgendes (ich wohne in der Schweiz): Angenommen meine Kamera geht kaputt, und hat noch Garantie, aber auf der Rechnung steht keine Seriennummer, sondern nur die Bezeichnung der Kamera... Geht das dann trotzdem, oder MUSS die Seriennummer auf der Rechnung stehen, da Canon sonst eine allenfalls nötige Reparatur während der Garantiezeit ablehnt? Ich kann mir kaum vorstellen, dass die da nicht drauf stehen muss... Aber mein Händler schrieb mir, das sei nicht nötig??? :eek:

Was soll ich jetzt tun? Auf eine "verbesserte" Rechnung inkl. Seriennummer bestehen, oder mir keine Sorgen machen? :confused: Auf der Rechnung meines 2,8 L steht die Seriennummer, mh...

Verunsicherte Grüsse
 
ich glaub es ist keine Pflicht die Seriennummer auf die Rechnung zu schreiben. Üblicher ist es eher auf einem Lieferschein. Bisher hatte ich aber keine Probleme beim Umtausch oder Garantiefall. Würd mir jetzt mal keine sorgen machen.
 
Dankeschön, dann bin ich nun ja etwas beruhigt :)

Bin zuerst erschrocken und hatte schon Angst dass ich dann keinen Anspruch auf Garantie hätte... Habe deshalb den Händler angeschrieben und der schrieb mir, die Rechnung gelte nur als Kaufbeleg. Rein theoretisch könnte man mit der Rechnung ja dann eine ältere Kamera einschicken und Canon könnte nicht überprüfen ob die Rechnung wirklich zur Kamera passt, oder? :confused:
 
Ich glaube dass die Seriennummer auf der Rechnung steht ist eher die Ausnahme. Selbst Amazon macht das nicht (obwohl es da technisch wirklich kein Problem wäre - die S/N ist als Barcode auf dem Karton drauf)...

Ich habe gerade mal aus Interesse in meinen Rechnungen teurer Elektronik geblättert (Notebook, Kamera.....) -- das ist bunt gemischt vom örtlichen Einzelhändler über den eBay-Power-Seller bishin zu Amazon... nirgends eine Seriennummer auf der Rechnung.

Gruß, Martin :)
 
Ich habe bei beiden Rechnungen der MkIII keine Sereinnummern drauf und die waren von unterschiedlichen Händlern. Auch auf den Garantiekarten keine Seriennummer. Ich habe dann jedenfalls von Hand die richtige drauf geschrieben, damit kann es dann gar kein Problem geben...

LG Andreas
 
Dankeschön, dann bin ich nun ja etwas beruhigt :)

Bin zuerst erschrocken und hatte schon Angst dass ich dann keinen Anspruch auf Garantie hätte... Habe deshalb den Händler angeschrieben und der schrieb mir, die Rechnung gelte nur als Kaufbeleg. Rein theoretisch könnte man mit der Rechnung ja dann eine ältere Kamera einschicken und Canon könnte nicht überprüfen ob die Rechnung wirklich zur Kamera passt, oder? :confused:

Ich habe vor einigen Wochen ein Objektiv gebraucht gekauft und nun gemerkt das die Amazonrechnung nur eine Kopie ist. Den Käufer erreiche ich nicht mehr. Nun mache ich mir Gedanken... was ist wenn ich das Objektiv zum justieren schicken möchte und keine Originalrechnung habe. Außerdem was sagt mir überhaupt das Objektiv und Rechnung zueinander gehören ?

Theoretisch könnte mir der Verkäufer ein Objektiv verkauft haben, was keine Garantie mehr hat und einfach eine Rechnung eines neueren Objektivs gleichen Typs kopiert.
 
Die Gewährleistung ("Garantie") gilt eh nur zwischen dem Händler und dem Käufer, nicht zwischen Händler und Zweitkäufer. Insofern kann man offiziell bei Privatkäufen sowieso keine Ansprüche stellen.
 
Ich habe vor einigen Wochen ein Objektiv gebraucht gekauft und nun gemerkt das die Amazonrechnung nur eine Kopie ist. Den Käufer erreiche ich nicht mehr. Nun mache ich mir Gedanken... was ist wenn ich das Objektiv zum justieren schicken möchte und keine Originalrechnung habe. Außerdem was sagt mir überhaupt das Objektiv und Rechnung zueinander gehören ?

Theoretisch könnte mir der Verkäufer ein Objektiv verkauft haben, was keine Garantie mehr hat und einfach eine Rechnung eines neueren Objektivs gleichen Typs kopiert.

Da die Seriennummer nicht auf der Rechnung steht kann dir keiner Sagen,ob die Rechnung zum Objektiv gehört,da mußt du halt dem Verkäufer vertrauen.

Zur Justage/Check und Clean bei Canon reichte bei mir bis jetzt immer eine Rechnungskopie aus.
(Ich hab da noch nie meine Originalrechnung mit abgegeben)

Und falls dein Objektiv aus einem Kit stammen sollte,dann kann eh immer nur einer ne Originalrechnung haben ;)

Wenns Objektiv OK ist, mach dir nicht soviele Gedanken sondern lieber schöne Bilder damit!:)
 
Die Gewährleistung ("Garantie") gilt eh nur zwischen dem Händler und dem Käufer, nicht zwischen Händler und Zweitkäufer. Insofern kann man offiziell bei Privatkäufen sowieso keine Ansprüche stellen.

Da muss ich dich eines besseren belehren. Ich hab hier was im Forum gekauft, ging kaputt Canon angerufen. Ein Paket mit dem kaputten Teil und Fehlerbeschreibung sowie RECHUNGSKOPIE ins Päckchen getan... nach ein Paar Tagen war das Teil wieder repariert in meinen Händen.

Das juckt die gar nicht, ob man es von jemanden gekauft hat oder nicht. Nicht der Käufer erhält Garantie sondern das Teil. So wurde mir das erklärt.

Damit man dieses ganze Halbwissen mal hier auf den Punkt bringt! :cool:
 
Nicht der Käufer erhält Garantie sondern das Teil. So wurde mir das erklärt.

Damit man dieses ganze Halbwissen mal hier auf den Punkt bringt! :cool:

Um Dein Halbwissen zu korrigieren: Die gesetzliche Gewährleistung greift nur beim Erstkäufer.

Und bei der Garantie vom Hersteller ist es eine Frage der Kulanz und der Garantiebedingungen des Herstellers, da Garantie eine freiwillige Leistung ist.

NPS
 
Ja ok das erleichtert mich ein wenig.

Nur das Verhalten des Verkäufers kommt mir im Nachhinein seltsam vor. Das Objektiv sah auch schon etwas gebraucht aus. Also mehr als ein paar Wochen jedenfalls.
 
Um Dein Halbwissen zu korrigieren: Die gesetzliche Gewährleistung greift nur beim Erstkäufer.

Und bei der Garantie vom Hersteller ist es eine Frage der Kulanz und der Garantiebedingungen des Herstellers, da Garantie eine freiwillige Leistung ist.

NPS

Bedeutet das, dass ich mich nur auf die 1Jahr Herstellergarantie berufen kann und nicht auf 2 Jahre Händler Gewährleistung ?
 
Bedeutet das, dass ich mich nur auf die 1Jahr Herstellergarantie berufen kann und nicht auf 2 Jahre Händler Gewährleistung ?

Auch da hängt es vom Händler ab! Wenn der Händler kulant ist, nimmt er es an und es gibt kein Problem. Wenn der Händler "zur speziellen Sorte" gehört, hast Du im Zweifel ein Problem. Die zwei Jahre Gewährleistung nutzen eh wenig, denn nach sechs Monaten greift die sogenannte "Beweislastumkehr", sprich, Du musst beweisen, daß der Fehler schon beim Kauf vorhanden war, was unmöglich sein sollte.

Trotzdem: Wenn das Objektiv funktioniert und keinen Fehlfokus hat, nutze es, mache Dir keine Sorgen und erfreue Dich daran.

NPS
 
Ja ok das erleichtert mich ein wenig.

Nur das Verhalten des Verkäufers kommt mir im Nachhinein seltsam vor. Das Objektiv sah auch schon etwas gebraucht aus. Also mehr als ein paar Wochen jedenfalls.

Je nach Nutzerverhalten kann ein Objektiv nach zwei Wochen schon sehr alt oder nach 10 Jahren noch wie neu aussehen.

Wenn es ein L-Objektiv ist kannst du aber zumindest das Produktionsdatum "ablesen".
 
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