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Politiker fotografieren?

Hobbieknipser

Themenersteller
Hallo,

hab da mal eine Frage, weiß aber nicht, ob ich damit hier richtig bin?

Ein Freund und ich würden gern mal Politiker währen einer Plenarsitzung fotografieren.
Kann jemand dazu etwas sagen, bzw. hat es jemand von euch schon mal getan?
Ist sowas möglich, und auch erlaubt, oder völlig ausgeschlossen?

Danke schon mal für weiterhelfende Antworten!
 
Von welchen Plenarsitzungen sprichst Du?
Zumindest für den Bundestag kann ich sagen, dass es völlig unmöglich ist, wenn Du keine Akkreditierung hast. Und die bekommst Du als Privatperson ohne Auftrag nicht.
 
Hallo,

die meisten Politiker lassen sich sehr gerne fotografieren. Aber in einem Parlament gibt es Regeln gibt wer fotografieren darf.

Das ist bei Gottesdiensten, Theateraufführungen usw. ja genauso und das ist auch gut so.
 
Hallo,
die meisten Politiker lassen sich sehr gerne fotografieren.

Geht es dem T.O. nur darum, den Bundestag mit ein paar Politikern auf dem Bild festzuhalten? Das käme wohl nicht gut, wenn die Besucher vielfach und wahllos drauflos knipsen würden, am besten noch mit Blitz. :D

Ansonsten sind Politiker auf allen Ebenen, bis hin zum Gemeinderat allüberall auf Einladungen und mehr oder weniger öffentlichen Veranstaltungen präsent.

Die lassen sich i.d.R. sehr gerne fotografieren, auch mit Ihren Wählern als Selfies oder normal eben.


Kleiner Hinweis noch zum Bundestag:
Man darf von draußen in den Plenarsaal fotografieren ohne Blitz, aber im Plenarsaal ist das verboten. Zumindest war das vor 10 Jahren, als ich dort war, so. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sollte aus der Hausordnung des jeweiligen Parlamentes hervorgehen, ggf. erfragen.

Moin!
Ebent!

Ich würde den jeweiligen Parlamentspräsidenten, bzw. dessen Verwaltung anschreiben und um eine Fotografiererlaubnis nachsuchen.
Wenn diese Erlaubnis erteilt wird, wird einem sicher auch mitgeteilt, wie man sich zu verhalten hat!

mfg hans
 
Also traditionell fallen Politiker unter "Person von öffentlichem Interesse", oder zeitgeschichtlich, und können von daher fotografiert werden.

Außerdem sind politische Veranstaltungen öffentliche Veranstaltungen und damit fallen sie ebenfalls traditionell unter den guten alten Paragraph 23 Kunstgesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html

Wie das mit diesen neuen Gesetzen ist, weiß ich allerdings nicht.
 
Hallo,

im Abgeordnetenhaus von Berlin ist während der Plenarsitzungen das Fotografieren durch Besucher verboten. Ebenso wie Smartphones.

Fotografieren dürfen nur akreditierte Pressevertreter von der Pressetribüne aus. Damit keine Unterlagen abfotografiert werden, darf auch nicht ins Plenum von hinten/oben fotografiert werden.

Gruß
Hans-Jürgen
 
Zu unterscheiden ist hier "Hausrecht" von "Persönlichkeitsrecht" und von "berechtigtem öfftenlichem Interesse".

Mittels des "Persönlichkeitsrechts" kann kein Politiker, der in einem "Parlament" tätig ist, "Unsichtbarkeit" verlangen. Er sitzt dort "im Namen des Volkes", von dem er gewählt wurde. Also muss er sich damit abfinden, dass das "Volk" ihn beobachtet. Sich vom Volk wählen zu lassen und dann zu verlangen, vom Volk bei der Ausübung des Wahlauftrags nicht "beobachtet" werden zu dürfen, wäre völlig absurd!

Eine andere Ebene ist das "Hausrecht". Der Parlamentsvorsitzende (durch Beschluss beauftragt vom Parlament selbst!) hat natürlich das Recht, Ton- und Bildaufnahmen zu beschränken. Das allerdings auch nur, um das reibungslose "Funktionieren" des Parlaments zu gewährleisten. Beispiel: Es darf nicht sein, dass ein aus 40 Mitgliedern bestehendes "Parlament" von 400 wild herumspringenden Journalisten "funktionsunfähig" gemacht wird.

Das Gesetz geht auf diese Unterscheidung nicht näher ein. Es besagt im Grunde nur, dass Bild- und Tonaufnahmen von Menschen nur dann zulässig sind, wenn andere Schutzrechte (z.B. Persönlichkeitsrecht) nicht betroffen sind. Das gilt im Grundsatz auch für Parlamentarier. Es würde z.B. Persönlichkeitsrechte verletzen, wenn Du ein Foto davon machst, wie sich ein Parlamentarier gerade "am S****" kratzt. Geht Dein "Volksvertreter" aber nur der Arbeit nach, für die Du ihn gewählt hast, ist das anders. Dann kann er nicht sagen, er wäre da nur in "ganz privater" Mission unterwegs gewesen. Dann übt er nämlich per Definitionem öffentliche Interessen aus.

Fazit: Ein grundsätzliches Fotografierverbot darf es aufgrund unserer Verfassung in so einem Fall nicht geben. Hausrecht könnte das Recht, zu fotografieren aber durchaus beschränken. Das allerdings nur in sehr engen Grenzen. Sollte nachweisbar sein, dass so ein Verbot einem Ausschluss der Öffentlichkeit oder eines Teils der Öffentlichkeit gleichgekommen ist, dann sind alle gefassten Beschlüsse des Parlaments unwirksam.
 
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