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Das war nicht meine Frage, es sei denn, er gibt mir 20% zurück . . . :D
Ich denke, Du meinst die direkten Firmen (Nikon, Canon) . . .

Zu analogen Zeiten gab es mal Journalistennachlaß bei Nikon . . . die Zeiten sind lange vorbei. Seit x Jahren gibt es keinen Cent "Journalistenrabatt" mehr . . . man kann nicht einmal mehr direkt da einkaufen, was früher über die Presseabteilung noch möglich war . . . klar, wenn die dpa auf einen Schlag einkauft, gibt es Konditionen, aber das hat nix mit eigentlichen "Journalistennachlaß" zu tun . . .

Allgemein ist der Journalistenrabatt auch nicht mehr das, was er früher mal war . . . zum Beispiel gibt es bei Dell lächerliche 5% . . . :p

Gruß, Sascha

Ich verstehe sowieso nichts davoin, denn ich habe nichts davon... :D
 
Ist zwar ein wenig offTopic: Heute lohnen sich "Pressenachlässe" so gut wie gar nicht mehr . . .

1. Sie sind geringer geworden -> wo es früher 20% gab, sind es heute 10%

2. Sie beziehen sich immer auf den Listenpreis (UVP) . . . da gibt der freie Markt mehr her . . .

3. Sie sind häufig an Bedingungen gebunden: Bei unserem Wagen gab es 15% -> Bedingung, der Wagen muß 24 Monate auf uns zugelassen sein . . .

Unterm Strich sind die "fetten Jahre" vorbei . . . ;)

Grüße, Sascha
 
Vielen Dank nochmal soweit!

Eine dumme Frage erlaube ich mir dann doch noch :D

Wie sieht es aus, wenn ich mir das ganze Geraffel in England kaufen würde?

Bei Grays of Westminster wäre der Preisunterschied ja schon fies. Bei der Größenordnung würde sich das richtig lohnen.

Wie sieht es dann aber mit der Abschreibung aus? England ist ja Eurohandelszone. Wurde ja schon in ettlichen Threads diskutiert.
Ich bin nicht Umsatzsteuerpflichtig. Würde das FA eine Rechnung aus England annehmen?

Es spielt für die Abschreibung überhaupt keine Rolle, in welchem Erdteil das Investitionsgut erworben wurde. Wäre dies nicht so, müßten sämtliche deutsche Unternehmen ihre Investitionsgüter in Deutschland kaufen........undenkbar.
Noch eine Randbemerkung........wird das Investitionsgut in den ersten 6 Monaten des Wirtschaftsjahres angeschafft (und aktiviert), so kann ein gesamter Jahresabschreibungsbetrag zum Ansatz gebracht werden. Zur Verdeutlichung: Beginn des Wirtschaftsjahres soll der 1. Januar sein, die kamera wird jedoch erst am 28. Juni gekauft und aktiviert. Der gesamte Jahresabschreibungsbetrag kann in Ansatz gebracht werden, das heißt die Investition wird abschreibungstechnisch so behandelt, als wäre sie bereits am 1. Januar getätigt worden.

LG: Karl
 
auch falsch! Laut Afa-Tabelle http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Betriebspruefung/005.html?__nnn=true werden folgende Geräte:
Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme u.ä.) über 3 Jahre abgeschrieben! (Siehe Punkt: 6.14.3.2)
Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte (Fernseher, CD-Player, Recorder, Lautsprecher, Radios, Verstärker, Kameras, Monitore u.ä.) werden über 7 Jahre abgeschrieben (Siehe Punkt: 6.14.4 )

Gruß,

dickdoof

P.S.:
Bitte nehmt mir meine bösen Worte nicht persönlich, aber ich hasse es wenn Halbwahrheiten rum geistern.

Tja leider falsch. Diese Aussage gilt nur für Anlagegüter die netto mehr als 1000 EURO kosten. Zwischen 150-1000 ist die Aussage von HeinerJ vollkommen richtig.

Gruß Joern
 
Es spielt für die Abschreibung überhaupt keine Rolle, in welchem Erdteil das Investitionsgut erworben wurde. Wäre dies nicht so, müßten sämtliche deutsche Unternehmen ihre Investitionsgüter in Deutschland kaufen........undenkbar.
Noch eine Randbemerkung........wird das Investitionsgut in den ersten 6 Monaten des Wirtschaftsjahres angeschafft (und aktiviert), so kann ein gesamter Jahresabschreibungsbetrag zum Ansatz gebracht werden. Zur Verdeutlichung: Beginn des Wirtschaftsjahres soll der 1. Januar sein, die kamera wird jedoch erst am 28. Juni gekauft und aktiviert. Der gesamte Jahresabschreibungsbetrag kann in Ansatz gebracht werden, das heißt die Investition wird abschreibungstechnisch so behandelt, als wäre sie bereits am 1. Januar getätigt worden.

LG: Karl

Diese Regel gibt es seit 2004 nicht mehr. Die Abschreibung gibt es nur zeitanteilig für jeden Monat. z.B. Kauf im April => Jahresabschreibung durch 12 * 9

Gruß Jörn
 
Zuletzt bearbeitet:
An den TO: was Dir wirklich weiterhilft wäre vielleicht, einfach mal den/die zuständige(n) Sachbearbeiter(in) im FA anzurufen. In der Regel ist man dort sehr hilfreich. Die haben auch so schicke kleine Broschüren, wo viele Fragen beantwortet werden.
 
An den TO: was Dir wirklich weiterhilft wäre vielleicht, einfach mal den/die zuständige(n) Sachbearbeiter(in) im FA anzurufen. In der Regel ist man dort sehr hilfreich. Die haben auch so schicke kleine Broschüren, wo viele Fragen beantwortet werden.

(y)
 
Ich hatte mit Ausrüstung aus dem Ausland keine Probleme. Selbst wenn Du der Umsatzsteuerpflicht unterliegen würdest, dafür gibt es spezielle Formulare, mit denen Du die Umsatzsteuer (Märchensteuer) zurückbekommen würdest . . . also alles kein Problem . . .

Gruß, Sascha

Das gilt ja nicht nur für Ausrüstung! Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. erfasst als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer im Wohnsitzstaat, keine Umsätze oder Lieferungen in dem jeweiligen anderen Staat etc.) können auch die auf andere Umsätze (Hotelübernachtungen, Tankrechnungen usw.) entfallende Umsatzsteuer zurückgefordert werden...

Lohnt sich durchaus!
 
Mein Tip:
Sammle alle Rechungen/Belege/Honorarnoten und drück die zu Jahresanfang deinem Steuerberater in die Hand und wünsch ihm viel Spass :D

Wer sich wirklich im Steuerrecht auskennt der ist nicht Fotograf sondern Steuerberater mit besserem Einkommen :lol:

PS: Die Kosten vom Steuerberater kannst normal von der Steuer absetzen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal eine Frage, die thematisch gut hier rein passt:

Angenommen ein nebenberuflich freiberuflicher Fotodesigner hat sich eine Blitzanlage gekauft. Also Stative, Blitze, Lichtformer etc. Insgesamt knapp 2000 €. Wie verbucht er das nun am besten und wie ist das mit der Abschreibung?

Er könnte das ja komplett ins Anlagevermögen aufnehmen. Dann stellt sich die Frage, ob es Sinn macht die einzelnen Posten (zwischen 30 und 470 €) aufzuschlüsseln. Oder sollte er das besser anders verbuchen und die Posten aufsplitten? Wie ist das mit der Abschreibung im jeweiligen Fall?

Ein anderes Problem gibt's mit der Software: die komplette Adobe CS4 für 469 € (Education Box). Wie wird die verbucht und ggf abgeschrieben? Als EDV-Kosten? Als Büromaterial?

Und: gibt's irgendwo eine spezielle Afa-Tabelle für Fotodesigner/Fotografen?

Sorry für die blöden Fragen, ich kenne mich noch nicht besonders gut mit Buchhaltung etc aus, aber ich bemühe mich redlich!
 
Wollte zu dem Thema nochmal die Frage aufgreifen, ob das Finanzamt Grauware aus England uneingeschränkt akzeptiert. 19% Steuer ziehen ist natürlich nicht möglich, aber kann ich die Ausrüstung ganz normal abschreiben? Der Thread hier ist ja schon älter und evtl. gab es hier Änderungen. Danke!
 
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