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Wie lange gilt eine Kamera als "neu"?

  • Themenersteller Gelöschtes Mitglied 507061
  • Erstellt am
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Gelöschtes Mitglied 507061

Guest
Aus aktuellem Anlass hab ich mal folgende Frage:

0 Auslösungen bedeuten, dass eine Kamera neu ist.

Wie sieht es aus mit Vorführgeräten mit wenig Auslösungen? Sind die auch noch "neu", wenn sie z.B. 50 Auslösungen haben?

Wie sieht es aus mit Bodys, die äußerlich keine Gebrauchspuren haben, aber schon 5000 Auslösungen?

Wie lange würdet ihr eine Kamera als "neu" betrachten?

Wann beginnt "neuwertig"? Oder "wie neu"?
 
Wenn ein Käufer ein paar Probefotos gemacht hat, dann darf es noch als neu verkauft werden. Auch Fingerabdrücke ändern daran nichts. Ein Vorführgerät ist nicht neu. Wie neu und neuwertig sind halt schwächer, es sind Gebrauchtgeräte, man sieht es ihnen aber nicht an. Stärkstes Attribut wäre originalverpackt, ungeöffnet.
 
Schreibe einfach dazu, was mit der Kamera bereits getan wurde, bzw. frage danach. Das bringt ungleich mehr Klarheit als die Frage nach Zustandswortdefinitionen, wo die Meinungen im Detail zwangsläufig auseinander gehen.
 
Für mich persönlich wäre die Deffinition "Neu" für Artikel, welche unbenutzt und Originalverpackt sind. Sobald sie einmal in Gebrauch waren sind sie nicht mehr "neu". Dann kommt höchstens "neuwertig", Austellungsstück bzw. Vorführmodel als Bezeichnung in Frage.

Es ist wie mit einem Neuwagen. Der ist auch nur "neu" bis der Besitzer das Fahrzeug übernommen hat. Sobald er das Autohaus verlassen hat, hat das Fahrzeug auch schon wieder an Wert verloren, oder ist es nicht so? :D
 
Im Netz findet man auch Artikel mit AZ, am Handy schwer zu zitieren. Einschalten zu Testzwecken einen vorherigen Käufers führt nicht zu Zustand gebraucht.
 
Du Unterscheidung zwischen fabrikneu, händlerneu und privatneu ist zwar hilfreich um Verkäufe besser beschriben zu können, im Recht gibt es diese jedoch nicht.

Demnach ist etwas als neu anzunehmen, wenn es noch nicht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch zugeführt wurde und sämtliche zugesicherten Eigentschaften des Herstellers besitzt.

D.h. Auspacken, Ausprobieren, etc. führen nicht dazu, dass die Ware nicht mehr neu ist. Ein Online-Fotohändlker legt z.B. beim Versenden von Kameras einen Schrieb bei, auf dem steht, dass er bei einer Rücksendung 50 Auslösungen noch als neu akzeptiert.
 
...0 Auslösungen bedeuten, dass eine Kamera neu ist.
Wie sieht es aus mit Vorführgeräten mit wenig Auslösungen? Sind die auch noch "neu", wenn sie z.B. 50 Auslösungen haben?...
Zunächst gilt es zwischen "fabrikneu", "händlerneu" und "privatneu" zu unterscheiden.

Bei "fabrikneuen" gehen User (nach meinen Webrecherchen) davon aus, dass eine Kamera (statt 0) von 50 bis hin zu gar 500 Auslösungen haben darf, weil die entsprechend sorgfältig vom Hersteller getestet wurde. Aber es darf keinen Vorbesitzer gegeben haben.

Bei den Händlern ist der Begriff "neu" sehr schwammig definiert. Es ist z.B. für einen Online-Händler völlig legitim, eine zurückgeschickte Kamera zu reinigen, in einer neuen OVP zu versiegeln und sie als "neu" wieder zu verkaufen.
Und diese "Wiederaufbereitung", die kann sehr freigiebig gehandhabt werden, weil es keine gesetzliche Vorgabe gibt.
(Es gab im Forum einen Fall, da hat jemand von einem Onlinehändler DREIMAL(!) hintereinander eine defekte FZ1000 als "neu" zugeschickt bekommen*:eek: - das waren also höchstwahrscheinlich drei Retouren.)

Bei privat"neu" gehen die Meinungen weit auseinander: für den einen ist eine Kamera noch "neu", wenn keinerlei äußere Beschädigungen vorhanden sind, andere bezeichnen die Kamera bereits als "gebraucht", obwohl sie nur die Verpackung auf Vollständigkeit geprüft haben.

-----edit------
*) dafür wurde sogar ein eigener Thread aufgemacht: www.dslr-forum.de/showthread.php?t=1988520
 
Zuletzt bearbeitet:
Viele Online-Händler verkaufen Rückläufer nicht als Neuware. Sie werden mit einem Preisnachlass als das verkauft, was sie sind, Rückläufer eben. Das ganze Amazon Warehouse ist voll davon. Der Preisnachlass hängt vom Zustand ab.

Neu ist eine Kamera, wenn Sie sich im versiegelten Originalkarton befindet. Vorführmodelle, Rückläufer etc. würde ich nicht mehr als "neu" einstufen. Seriöse Händler sehen das ebenso und verkaufen ihre Vorführgeräte als das was sie sind.
 
Mein Anlass ist folgender: ich habe privat eine Kamera gekauft dessen Verkäufer die Kamera als neu deklariert hat. Lediglich die Funktionsfähigkeit wurde getestet. So die Aussage des Verkäufers. Nun handelt es sich um einen bürgerlichen Kauf, bei dem man dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachweisen muss. Direkt nach Erhalt der Kamera habe ich die Auslösungen ausgelesen: es sind über 6.000. Die Kamera wurde in der Verkaufsanzeige so fotografiert, dass Gebrauchsspuren nicht sichtbar waren.

Alles in allem natürlich mein Risiko. Der wirtschaftliche Schaden hält sich bei mir auch in Grenzen, aber ärgerlich ist es trotzdem und vor allem ist sowas nicht geeignet ein Vertrauen in private Käufe von Gerätschaften aufzubauen.
 
Mit 6000 Auslösungen ist sie definitiv nicht mehr neu ... da waren roundabout 6 Akkuladungen dazu nötig ...
 
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