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Versicherungspflicht für Fotografen in Berufsgenossenschaft

Ariane

Themenersteller
Hallo Leute,
soeben habe ich aus gegebenem Anlass mit der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung in Wiesbaden telefoniert und dachte mir, die Informationen könnten von allgemeinem Interesse sein:
Absolut *jeder* , egal ob selbständiger Fotograf, sogar Hobbyknipser, Portraitfotograf, Berichterstatter usw. ist versicherungspflichtig, sobald er Geld für seine Arbeiten bekommt. Und zwar unabhängig davon, ob er Gewinne oder Verluste macht.
Erhoben wird eine jährliche Pauschale von rund 220 Euro jährlich, umsatzunabhängig, freiwillige Erhöhungen der Prämien sind möglich.
(Bei "Designern" ist es wohl etwas günstiger.)
Anmeldungen bei der BG in Wiesbaden.
Bei weiteren Fragen ruhig anrufen, sie sind sehr hilfsbereit. (Klar... ;) )
Link (da steht aber nichts Eindeutiges zu dem Thema):
http://www.bgdp.de
HTH, Ariane
 
um welche Versicherungspflicht gehts denn überhaupt?

Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungsschnickschnack habe ich schon und doppelt Versichert sein ist m.W. nicht Pflicht - hoffe ich doch. Schon merkwürdig wer heutzutage alles mitverdienen will, sogar an Verlusten.
Ariane schrieb:
Und zwar unabhängig davon, ob er Gewinne oder Verluste macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
mariane schrieb:
um welche Versicherungspflicht gehts denn überhaupt?

Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungsschnickschnack habe ich schon und doppelt Versichert sein ist m.W. nicht Pflicht - hoffe ich doch. Schon merkwürdig wer heutzutage alles mitverdienen will, sogar an Verlusten.

Alter Hut und selbstverständlich! Nahezu alle Einnahmen aus selbständiger Arbeit sind sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig!
 
Hmm, ich kann das jetzt so nicht nachvollziehen, bei Selbstständigkeit muß ich nicht gesetzlich sondern machst privat und im Angestelltenverhältnis bin ich automatisch gesetzlich versichert und bei geringen Einkommen durch Nebenverdienst ändert sich daran auch nichts und im Hobbybereich dürfte das wohl so auch zutreffen. Das sieht mir mehr nach "wir probieren es mal, vielleicht zahlt ja wer 220€" aus.
 
mariane schrieb:
Das sieht mir mehr nach: "wir probieren es mal, vieleicht zahlt ja wer 220?".

genau, ich hab auch immer Bauchweh wenn mich einer in eigener Sache berät, also der der die Auskünfte gibt auch das Geld will ! , lieber unabhängigen Rat holen.
 
auch wenn man durch seinen erst-Job schon versichert ist, die BG muss man dennoch zahlen, das hilft alles nix. Diese Information geben Dir auch Steuer- und Versicherungsberater. Da muss man eben durch. Einfach nur nebenbei Geld verdienen und keine Abgaben, da würde man sich es ja auch etwas einfach machen ;-)
 
Liebe Leute,
wenn diese Auskunft nicht allgemein gültig gewesen wäre, hätte ich sie gar nicht gepostet.
Darauf gekommen bin ich durch die Fallschilderung im Ratgeber für Freie von Goetz Buchholz (der *ist* kompetent), in der das Beispiel eines Hobbyfotografen genannt wird, der jährlich für ein paar 100 Euro Bilder an Agenturen geliefert hat und per Gerichtsbeschluss für diese ganzen Jahre nachträglich die Beiträge an die BG leisten *musste*. Wie sie an ihn gekommen sind, weiß ich nicht. Auf jeden Fall habe ich dann in Wiesbaden angerufen und nachgefragt.
Jeder möge selbstverständlich für sich entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte oder nicht.
Übrigens muss ich in einem Punkt widersprechen: längst nicht jedes Einkommen aus selbständiger Arbeit ist "sozialversicherungspflichtig". Das trifft, ganz grob gesagt, nur teilweise für Handwerker, freie Dozenten, Künstler etc. und einige Bereiche in der Fotografie zu. Offensichtlich spricht man diesen Berufsgruppen sämtliche Eigenverantwortung ab...(S. eben auch die Pflichtmitgliedschaft in einer BG.)
Ariane
 
Tach,
ganz so doll scheint es mit eurem Wissen um´s deutsche Versicherungsrecht nicht zu stehen, aber egal!
Die berufsgenossenschaftliche Versicherung hat nix mit der Sozialversicherung im landläufigen Sinne zu tun. Hier geht es also nicht um Kranken-, Arbeitlosen-, Rentenversicherung, sondern um eine Unfallversicherung.
Insbesondere Mariane scheint da ziemlich auf dem Holzweg zu sein.

MfG
prikkelpitt
 
prikkelpitt schrieb:
... sondern um eine Unfallversicherung.
Insbesondere Mariane scheint da ziemlich auf dem Holzweg zu sein.
wie das, war ich doch bisher die einzige die überhaupt an Unfallversicherung dachte, siehe Beitrag #2, da steht Unfall- ...versicherung. Die Sozialversicherungspflichtig brachte bsm ein.

Und der Sinn erschließt sich mir immer noch nicht, da es mir nach wie vor neu wäre doppelt versichert sein zu müssen - aber egal.
 
Nochmal Tach,
die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung ist berufs- bzw. beschäftigungsbezogen. Mehrere verschiedene Berufe/Beschäftigungen, mehrere BG-Unfallversicherungen, ganz einfach.

MfG
prikkelpitt
 
Ich hab bisher immer ganz brauchbare Auskünfte bei der (landwirtschaftlichen) BG erhalten.

Ich denke mal, die paar Kröten sollte man übrig haben.
So teuer kann das nicht sein, ich seh ja was ich für die landwirtschaftliche BG bezahle und da ist Tiergefahr und Hengsthaltung drin.
Fotografieren dürfte jetzt nicht so unfallträchtig sein :p

Ist es reines Hobby, erübrigt sich das sowieso.
 
prikkelpitt schrieb:
Nochmal Tach,
die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung ist berufs- bzw. beschäftigungsbezogen. Mehrere verschiedene Berufe/Beschäftigungen, mehrere BG-Unfallversicherungen, ganz einfach.
Das ist schon klar, und als Angler bezahle ich nochmal. Mir geht es hier a) um's Hobby und b) um geringe Einkommen oder gar Verlust. Und bevor ich mich bei 50 Berufsgenossenschaften berufsspezifisch versichere, schließe ich eine private Unfallversicherung zu weit günstigeren Konditionen ab. Da darf ich sogar mit der Kamera stolpern - wär hätt's gedacht; es gibt gefährlichere Tätigkeiten.
 
Kermit schrieb:
Sieh es mal positiv, passiert ein Unfall, bist du abgesichert.
Eine Unfallversicherung hat man doch im allgemeinen sowieso schon.
Ist für mich daher kein stichhaltiges Argument.

Wie soll das denn getrennt werden? Bin ich dann automatisch bei der Berufsgenossenschaft versichert, wenn ich als Hobbyfotograf nur die Kamera am Mann habe und dabei einen Unfall erleide?
Da sehe ich schon juristische Streitereien ohne Ende. Ich brauche ja nur zu behaupten, ich wollte Fotos machen, die ich vielleicht verkaufen will. Dann steckt man sich am besten immer so eine Minikamera in die Tasche und kann sich die private Unfallversicherung sparen.

Nur glaube ich nicht daran, daß die BG dann wirklich zahlen würde, wenn es nicht zweifelsfrei erwiesen wäre, daß ich gerade an einem "Fotoauftrag" gearbeitet habe, als es passiert ist.

Nach meiner Meinung würde sich die BG das Geld einsacken und bei allen Hobbyfotografen grundsätzlich vor der Zahlung drücken, solange die Beweislast nicht erdrückend ist. Und das dürfte sie bei Hobbyfotografen, die vielleicht mal ein paar Euro im Jahr nebenher verdienen, selten sein.

Bei Berufsfotografen ist es keine Frage. Die verdienen ihr Geld damit und sind somit in ihrem Beruf auch über die BG versichert.

Erinnert mich irgendwie an die GEZ, die auch Geld kassieren will, selbst wenn man nur ein schrottreifes, nicht funktionierendes Radio im Gerümpelkeller liegen hätte.

Jürgen
 
Hallo,

ich weiss nicht wie es bei der BGDP ist, aber vor 10 Jahren sah es bei der BG Holz so aus.
Als Unternehmer konnte ich mich freiwillig bei der BG versichern!!! :D
Eine Pflicht zur Mitgliedschaft entstand aber sobald abhängig Beschäftigte sprich Arbeiter/Angestellte eingestellt werden. :eek:

Nur mal auf die schnelle gesucht :)
http://www.bgdp.de/pages/service/downloads.htm

auch dort findet sich ein Antrag auf freiwillige Versicherung.
Ich schätze mal das man als einzelner Photograph also auch die Wahl hat und sich freiwillig versichern kann aber keine Pflicht abgeleitet wird. :p

Gruss meikel
 
mariane schrieb:
wie das, war ich doch bisher die einzige die überhaupt an Unfallversicherung dachte, siehe Beitrag #2, da steht Unfall- ...versicherung. Die Sozialversicherungspflichtig brachte bsm ein.

Und der Sinn erschließt sich mir immer noch nicht, da es mir nach wie vor neu wäre doppelt versichert sein zu müssen - aber egal.

Esgeht nicht um eine Doppeltversicherung, sondern darum, dass diese Einkünft eben auch Steuerpflichtig und Sozialversicherungspflichtig sind. Einkünfte hieraus sind anzugeben.

Gruss
Boris
 
bsm schrieb:
Esgeht nicht um eine Doppeltversicherung, sondern darum, dass diese Einkünft eben auch Steuerpflichtig und Sozialversicherungspflichtig sind. Einkünfte hieraus sind anzugeben.
In Bezug auf die BG ist das falsch

--> Steuern= Finanzamt (Lohnsteuerjahresausgleich). Egal ob Hobby oder Gewerbe, beim LStJA muß man die Einküfte/Verluste angeben und dem entsprechend besteuert/entlastet.
--> Sozialbeiträge = Krankenkasse (für Pseudorente, ALG, Soli etc). Einkünfte sind sozialversicherungspflichtig, sofern oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Berufsfotografen mit eigenem Gewerbe entscheiden sich so oder so wo sie das Geld einzahlen (privat oder staatlich). Hobbyknipser die ein wenig Geld damit machen, fallen wieder unter den LStJA.

Die BG dient nur der Unfallversicherung, sprich wenn bei der Ausübung der Fototätigkeit etwas passiert, dann ist man abgesichert, auch Arbeitswege etc. Außerdem wird der Arbeitsschutz überwacht... Das hat hier noch keiner erwähnt...
 
Hätte nicht gedacht, dass daraus ein so langer Thread wird... ;)
Nochmal: *jeder*, der Geld für seine Fotos bekommt, ist *Pflichtmitglied*. Egal ob selbständig oder Amateur, Einzelkämpfer oder mit einem Tross von Angestellten.
Nix mit freiwillig und so.
Ja, ich finde das auch etwas eigenartig; aber es ist nun mal so und daran ändern läßt sich auch nichts.
Aber jetzt zitiere ich mal aus dem Gedächtnis die Auskunft, die ich gestern bekommen habe, in Auszügen "Dann sind Sie auch versichert, wenn Sie an einem Kriegsschauplatz verletzt werden..."
Also, dann kann ja nichts mehr schiefgehen...;)
(Von der Begeisterung, die ich eben mit meinem Anruf beim Finanzamt ausgelöst habe, erzähle ich vielleicht in einem anderen Thread, wenn ich die ganze Arie hinter mir habe.)
Ariane
P.S. Nicht ärgern, nur wundern... (Das tue ich im Moment jedenfalls.)
 
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