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Sport Fotografie - wie geht Ihr damit um

kuper1960

Themenersteller
Hallo,

Ich habe bislang immer unsere Damen Handballmaschaft fotografisch bei deren Heimspielen begleitet. Die Fotos wurden dann direkt auf der Facebook Seite der Mannschaft gezeigt. Die Mädels haben sich immer sehr darüber gefreut. Tja, bis dann das Vorstandsmitglied des Vereins ihnen aufgrund der neuen Dsvgo das untersagt hat.

Es geht mir jetzt eigentlich darum zu wissen ob das tatsächlich aufgrund der neuen Verordnung nicht mehr möglich ist solche Bilder zu zeigen. Ich war der Meinung das solche Bilder unter das Kunsturhebergesetz fallen. Ich habe auch meist darauf geachtet das keine Zuschauer auf den Fotos sind, was sich natürlich nicht immer vermeiden läßt.

Ich fotografiere für denselben Verein auch Fußball. Diese Bilder zeige ich meist auf der Seite Fupa. Net. Eine Seite für Amateur Fußball. Ein Teil landet aber auch auf der Facebook Seite unserer 1. Mannschaft. Da gab es bislang auch keine Probleme.

Also abgesehen davon das im selben Verein eine Abteilung Fotos veröffentlicht und die andere nicht, geht es mir um die rechtliche Frage:

Darf ein Sportverein überhaupt Fotos vom Spielgeschehen (!) im Netz veröffentlichen.

Ich freue mich auf Antworten.
 
Es gibt hierfür eine einfache Lösung, die ich bereits vor 20 Jahren praktiziert habe.

Hol dir eine schriftliche Erlaubnis der Sportler und bei Minderjährigen der Eltern ein.
Ich hatte hier noch nie Probleme.
Gut ich habe die Bilder aber auch ausschließlich für den Verein (Homepage) und Presse verwendet. :angel:
 
unnötiges Vollzitat entfernt, scorpio

Warum sollte er es nicht dürfen? Facebookseite oder Homepage sind in dem Fall das Mittel der Öffentlichkeitsarbeit.

Das Vorstandsmitglied sollte sich mit der DSVGO und dem KUG erst einmal beschäftigen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Warum sollte er es nicht dürfen? Facebookseite oder Homepage sind in dem Fall das Mittel der Öffentlichkeitsarbeit.

Das Vorstandsmitglied sollte sich mit der DSVGO und dem KUG erst einmal beschäftigen.

Moin!
Der Vorstand/Vorsitzende üben [u.U.] das/ein Hausrecht aus und bestimmen,
wer in ihrem Zuständigkeitsbereich was fotografieren darf.

mfg hans
 
Natürlich hat er/sie das Hausrecht. Das muss natürlich vorher abgeklärt werden. Mir ging es auf das Untersagen der Veröffentlichung mit Bezug auf die DSVGO.
 
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