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Hi, hmm, vielleicht dann doch das 15-85? Jetzt weiß ich gar nichts mehr :)

Den Gutschein kann ich gleich weiterverkaufen, das ist kein Problem.

Insgesamt hatte ich mir damals gedacht:

canon 15-85
canon 70-200
und dann für die Situationen 1-2 Festbrennweiten, die lichtstark sind.

Dann bin ich davon abgekommen und hatte im Auge:

Tokina 11-16 2.8
Canon/sigma 17-50/55 2.8
canon 70-200

Aber ich gebe euch Recht, dass für Wanderungen und Städtereisen das Canon 15-85 schon seine Vorteile hat und man flexibler ist. Letzlich ist es die Frage, ob eine Blende von 3.5/5.6 einen so starken Nachteil im Gegensatz zur 2.8er sind...

Maaann, schere Entscheidung! :grumble:
 
Und schon wieder einer, der nicht lesen kann.

Der von mir genannte Händler bietet das einmonatige Rückgaberecht qua AGB an, das hat mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht für Internetkäufe nicht das Geringste zu tun. Beim nächsten Mal vor dem tippen bitte lesen. Vielen Dank.

Oh, ich bin durchaus des lesens mächtig.

Deine Worte:

"Du kannst es ausprobieren und innerhalb eines Monats zurückschicken, wenn es Dir nicht gefällt. Also quasi kein Risiko."

Rücknahmerichtlinien bei besagtem Fluss:

"Unabhängig von Ihrem Widerrufsrecht können Sie sämtliche Produkte aus den ...-Shops innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an ... zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet."

Und jetzt zeig mir die Stelle, wo geschrieben steht: Probieren Sie unsere Waren ruhig ausgiebig aus und schicken Sie sie dann, nach ein paar Tagen, einfach wieder zurück.

Diese Rücknahmegarantie ist lediglich ein erweitertes Widerrufsrecht von eigentlich 14 Tagen auf 30 Tage. Mehr nicht. Über die Bedingungen, wie ein Artikel nach Erhalt zu prüfen und zu nutzen ist, sollte ein Widerruf in Betracht gezogen werden. Muss ich dir ja sicher nichts erzählen.

Bevor Du hier rumpampst, überleg erstmal selbst, was Du für halbseidene Tipps gibst. Es steht einem Käufer lediglich eine Prüfung der Ware zu, wie es ihm im Geschäft möglich wäre. Und dort ist ein solches Vorgehen eben nicht möglich. Ich wünschte echt manchmal, die Teile hätten einen Counter eingebaut, der mitzählt. Und nach der Rückgabe würde dieser dann ausgewertet und die Rechnung folgt auf dem Fuße.
 
Hi, hmm, vielleicht dann doch das 15-85? Jetzt weiß ich gar nichts mehr :)

Den Gutschein kann ich gleich weiterverkaufen, das ist kein Problem.

Insgesamt hatte ich mir damals gedacht:

canon 15-85
canon 70-200
und dann für die Situationen 1-2 Festbrennweiten, die lichtstark sind.

Dann bin ich davon abgekommen und hatte im Auge:

Tokina 11-16 2.8
Canon/sigma 17-50/55 2.8
canon 70-200

Aber ich gebe euch Recht, dass für Wanderungen und Städtereisen das Canon 15-85 schon seine Vorteile hat und man flexibler ist. Letzlich ist es die Frage, ob eine Blende von 3.5/5.6 einen so starken Nachteil im Gegensatz zur 2.8er sind...

Maaann, schere Entscheidung! :grumble:

Bei Wanderungen und Städtereisen wirst Du sicher äßerst selten mit ner 2.8er Blende arbeiten. Landschaft und Archtektur wird selten mit so großen Blenden fotografiert. Und der Unterschied ist eine Blende von 2.8 auf 3.5. Beim Tele würd ich die Lichtstärke schon mitnehmen. Da solltest Du aber auch das Tamron 2.8 nicht außer acht lassen. Dessen Leistung kann sich wirklich sehen lassen. Dazu das 15-85. Oder wenn Du UWW suchst: 10-24 Tamron (hab ich auch) und dann das 28-75 Tamron. Damit kommst Du in etwa auf den Preis vom 15-85, vielleicht max. 100€ mehr, hast aber wieder ein Objektiv mehr, was auch getragen werden möchte. Allerdings hättest Du so auch wieder ab 28mm eine durchgehenden Blende von 2.8, was für Portraits schon ausreicht.
 
Wie schätzt ihr denn die Schärfe usw. vom canon 15-85 ein? Erscheint mir gerade immer logischer dieses Objektiv zu nehmen als das Sigma 17-50...
 
Rücknahmerichtlinien bei besagtem Fluss:

"Unabhängig von Ihrem Widerrufsrecht können Sie sämtliche Produkte aus den ...-Shops innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an ... zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet."

Und jetzt zeig mir die Stelle, wo geschrieben steht: Probieren Sie unsere Waren ruhig ausgiebig aus und schicken Sie sie dann, nach ein paar Tagen, einfach wieder zurück.

Diese Rücknahmegarantie ist lediglich ein erweitertes Widerrufsrecht von eigentlich 14 Tagen auf 30 Tage. Mehr nicht. Über die Bedingungen, wie ein Artikel nach Erhalt zu prüfen und zu nutzen ist, sollte ein Widerruf in Betracht gezogen werden. Muss ich dir ja sicher nichts erzählen.

Ich konnte mein 30er Sigma sogar zurückschicken nachdem es bei Sigma erfolglos (nicht)justiert wurde, das wurde mir von Amazon vorher auf meine Rückfrage hin bestätigt. Die Praxis dort ist dass man es natürlich ausprobieren darf, alles andere wäre ja auch reichlich witzlos.

Gruss
Toenne
 
Moin,

Meine Erfahrung:
ich nutze das Sigma 17-50 2,8 OS HSM seit 1,5 Jahren und bin zufrieden.

Entscheidungsgründe / Konkurrenz
Vor dem Kauf schwankte ich auch zwischen Tamron 17-50 2,8 VC, dem genannten Sigma und dem 17-50 2,8 Canon.
Tamron fiel raus weil die Qualität einen Tick schlechter ist (bei der VC Version!) und insbesondere bei Offenblende nicht mit dem Sigma mithalten kann.
Das Canon ist natürlich Canon :) Der Kontrast und das Bild gefielen mir ehrlich gesagt am Sigma trotzdem besser!
Sieger: Für mich klar Sigma, aber das ist wie vieles subjektiv.

kleine Mankos
Der Autofokus beim Sigma ist schnell und leise. Meistens funktioniert er, eine gewisse Fehlerquote musste ich aber auch feststellen, die kann ich nicht abstreiten. Ist aber a) meistens verschmerzbar und b) bei vielen anderen der gleiche Senf.
Der in Tests festgestellte Qualitätsabfall zum Rand hin ist nach meiner Erfahrung zu verschmerzen.

Gruß
Julian
 
Wie schätzt ihr denn die Schärfe usw. vom canon 15-85 ein? .

Sharf sollte es schon sein. Bekannte Nachteile dieses Objektivs sind eher Vignettierung, und bei 15mm verzeichnet es auch relativ deutlich (barrel distortion).

Egal wie Du Dich entscheidest. Die berühmte "eierlegende Wollmilchsau" gibt es leider nicht ;) Wenn Du das 15-85mm nimmst, wirst Du Situationen haben, in denen Du Dir f2.8 wünschst, und wenn Du ein 17-50/55mm nimmst, wird es Situationen geben, in denen Du Dir etwas mehr Brennweitenbereich wünschst.

Deshalb: sich für ein gutes Standardzoom entscheiden - und die Einsatzzwecke, die es nicht gut kann, mit anderen Objektiven abdecken.

Viele Grüße
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
So liebe Menschen,

vielen Dank für eure hilfreiche Unterstützung! Ich habe mich nun für das Canon 15-85 entschieden und gerade beim Planetenmarkt für knappe 650€ gekauft. Abzüglich 100€ Gutschein die in den Kühlschrank meiner Schwester in 2 Wochen fließen, komme ich dann auf 550€ :D

Ich ärgere mich nur, dass ich dann doch die Cashbackaktion verpasst habe :devilish:


Meine Entscheidung gegen das Sigma 17-50 war einfach, dass ich wahrscheinlich nicht so oft die Blende 2.8 verwenden werde, wie gedacht. Zudem habe ich beim Canon 15-85 mehr Brennweite nach unten und oben, was in der Landschaftsfotografie sinnvoller ist. Auch im Zoo, auf Spaziergängen oder nachmittags an Familienfeiern sollte das genügen.

Meine weitere Aufstellung werde ich dann irgendwann nachkaufen, wenn wieder Geld inner Kasse ist :D

Nochmals vielen Dank für die Mühe und allen ein schönes Wochenende!

Grüße, Thomas
 
Zudem habe ich beim Canon 15-85 mehr Brennweite nach unten und oben, was in der Landschaftsfotografie sinnvoller ist. Auch im Zoo, auf Spaziergängen oder nachmittags an Familienfeiern sollte das genügen.

glaube deine erwartungen an den brennweitenbereich sind ein bischen hoch :) das 15-85 wird sicher für viele sachen ausreichen, aber im zoo fotografier ich am crop fast durchgängig mit 100-300mm und architektur/landschaft mit 10-16mm. denke du wirst schnell merken, dass dir was fehlt. dennoch ist es als standardzoom gut und ich gratulier mal zu der neuen linse, es wird noch so manche folgen (y)
 
@Thomse

Viel Spaß mit dem neuen Objektiv ! Da ich hier in Deinem Thread das schöne Teil als erster zur Sprache gebracht habe, hoffe ich natürlich sehr, dass Deine Erwartungen erfüllt werden. Ich bin jedenfalls nach wie vor sehr zufrieden damit und habe als Low-Light-Ergänzung das 50mm/1,8. Ist zwar Plastik, aber für wenig Geld auch ein tolles Objektiv !

Insgesamt gibt es natürlich bessere Lösungen, aber nicht für das Geld, da muss man dann deutlich mehr auf den Tisch legen.

LG
JR
 
"...Bevor Du hier rumpampst, überleg erstmal selbst, was Du für halbseidene Tipps gibst..."

Verehrter Foto-Kollege,

juristische Dinge sind offensichtlich nicht Dein Geschäft, das ist ja auch nichts Schlimmes. Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man sich allerdings etwas zurückhalten, insbesondere mit Begriffen wie 'halbseiden' o.ä gegenüber anderen Usern, die man überhaupt nicht kennt...!

Das gesetzliche Widerrufsrecht des Internetkäufers und das freiwillig angebotene Rückgaberecht eines Internethändlers sind nicht nur im juristischen Sinne, sondern auch inhaltlich zwei völlig verschiedene Hochzeiten. Das freiwillig angebotene einmonatige Rückgaberecht beinhaltet eben die Möglichkeit zum Testen, ansonsten wäre es völlig sinnlos. Das ergibt sich schon aus dem Hinweis, dass lediglich bestimmte Produkte (Software etc.) nicht ausgepackt werden dürfen. Genau darauf, nämlich auf der Testmöglichkeit der zugesandten Produkte, basiert übrigens der gigantische Erfolg des von mir genannten Internethändlers.

Würde es sich lediglich um eine Fristverlängerung zum eng gefassten gesetzlichen Widerrufsrecht handeln, müsste der Händler darauf hinweisen. Das tut er aber nicht nur nicht, sondern führt darüber hinaus ausdrücklich den gesetzlich nicht definierten Begriff 'Rückgaberecht' ein und beschränkt dieses Rückgaberecht lediglich auf 'nicht gebrauchte' Produkte. Hierbei handelt es sich um eine, wie bereits gesagt, deutliche inhaltliche und nicht nur fristenbezogene Erweiterung des gesetzlichen Widerufsrechtes. Gebraucht ist ein Produkt nämlich erst dann, wenn es dem üblichen täglichen Gebrauch zugeführt worden ist und Gebrauchsspuren aufweist.

Mir ist übrigens kein einziger Fall bekannt, in dem der von mir genannte Internethändler eine Rücknahme eines lediglich getesteten Produktes ohne irgendwelche Gebrauchsspuren innerhalb der Monatsfrist abgelehnt hätte.

Der Begriff 'halbseiden' trifft also offensichtlich eher auf Deine Ratschläge zu.

Weitere juristische Beratung gerne per PN !

Sorry für OT an die Leser, aber das konnte so einfach nicht stehen bleiben..

LG
JR
 
Sharf sollte es schon sein. Bekannte Nachteile dieses Objektivs sind eher Vignettierung, und bei 15mm verzeichnet es auch relativ deutlich (barrel distortion).

Egal wie Du Dich entscheidest. Die berühmte "eierlegende Wollmilchsau" gibt es leider nicht ;) Wenn Du das 15-85mm nimmst, wirst Du Situationen haben, in denen Du Dir f2.8 wünschst, und wenn Du ein 17-50/55mm nimmst, wird es Situationen geben, in denen Du Dir etwas mehr Brennweitenbereich wünschst.

Deshalb: sich für ein gutes Standardzoom entscheiden - und die Einsatzzwecke, die es nicht gut kann, mit anderen Objektiven abdecken.

Viele Grüße
Thomas

Hi;
genau so, deshalb habe ich mir beide gekauft!
17-55 f2,8 für Innen ( zusätzlich 50er f1,8 )
15-85 f3,5-5,6 für Aussen
 
Verehrter Foto-Kollege,

juristische Dinge sind offensichtlich nicht Dein Geschäft, das ist ja auch nichts Schlimmes. Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man sich allerdings etwas zurückhalten, insbesondere mit Begriffen wie 'halbseiden' o.ä gegenüber anderen Usern, die man überhaupt nicht kennt...!

Das gesetzliche Widerrufsrecht des Internetkäufers und das freiwillig angebotene Rückgaberecht eines Internethändlers sind nicht nur im juristischen Sinne, sondern auch inhaltlich zwei völlig verschiedene Hochzeiten. Das freiwillig angebotene einmonatige Rückgaberecht beinhaltet eben die Möglichkeit zum Testen, ansonsten wäre es völlig sinnlos. Das ergibt sich schon aus dem Hinweis, dass lediglich bestimmte Produkte (Software etc.) nicht ausgepackt werden dürfen. Genau darauf, nämlich auf der Testmöglichkeit der zugesandten Produkte, basiert übrigens der gigantische Erfolg des von mir genannten Internethändlers.

Würde es sich lediglich um eine Fristverlängerung zum eng gefassten gesetzlichen Widerrufsrecht handeln, müsste der Händler darauf hinweisen. Das tut er aber nicht nur nicht, sondern führt darüber hinaus ausdrücklich den gesetzlich nicht definierten Begriff 'Rückgaberecht' ein und beschränkt dieses Rückgaberecht lediglich auf 'nicht gebrauchte' Produkte. Hierbei handelt es sich um eine, wie bereits gesagt, deutliche inhaltliche und nicht nur fristenbezogene Erweiterung des gesetzlichen Widerufsrechtes. Gebraucht ist ein Produkt nämlich erst dann, wenn es dem üblichen täglichen Gebrauch zugeführt worden ist und Gebrauchsspuren aufweist.

Mir ist übrigens kein einziger Fall bekannt, in dem der von mir genannte Internethändler eine Rücknahme eines lediglich getesteten Produktes ohne irgendwelche Gebrauchsspuren innerhalb der Monatsfrist abgelehnt hätte.

Der Begriff 'halbseiden' trifft also offensichtlich eher auf Deine Ratschläge zu.

Weitere juristische Beratung gerne per PN !

Sorry für OT an die Leser, aber das konnte so einfach nicht stehen bleiben..

LG
JR

Nee, mein tägl. Geschäft ist das nicht. Was aber auch nicht heißen muss, dass mir das Gebiet völlig fremd ist.

Mit dem Rückgaberecht (der Begriff ist in §356 BGB eigentlich ausreichend definiert) kann der VK sicher sein, dass er auch die Ware wieder zurück hat, bevor der K aus dem Vertrag aussteigen kann. Während beim Widerrufsrecht erst einmal die Erklärung ausreicht und davon der Artikel noch nicht wieder beim Händler ist. Gerade bei Verkäufen auf Rechnung macht ein Rückgaberecht eher Sinn. Inhaltlich setzt aber der große Fluss keine anderen Schwerpunkte, als beim Widerrufsrecht. Zumindest in der tägl. Praxis.

Das man eine Sache erst einmal ausgiebig testen darf, bevor man sie, (sofern sie mängelfrei ist) wieder zurückschickt, konntest Du mir allerdings nicht belegen. Es gilt immernoch: Wo steht das? Aus meiner Sicht (welche Du als Unkenntnis bezeichnest) gilt nach wie vor: Eine Prüfung der Sache, wie es dem Käufer im Ladengeschäft möglich wäre.
Ich rede nicht davon, das Objektiv an die Kamera zu stecken und 2-3 Probebilder zu machen, sondern von ausgiebigen Tests über mehrere Tage.

Ich rede auch bewusst nicht davon, was ein Händler bisher toleriert hat, sondern was man bei strenger Regelauslegung darf und was nicht. In wie weit man einen tatsächlichen Gebrauch nachweisen kann, steht auf einem anderen Blatt.

Für mich als Ottonormalverbraucher gilt: Eine Sache ist gebraucht, sobald sie aus der Verpackung entfernt und in Gebrauch genommen wurde. Wie oft und regeläßig dies geschah, ist für mich dabei völlig unerheblich. Auch ob Gebrauchsspuren existieren, oder nicht.

Der besagte Internethändler wird schon um die Umstände der zrückgesendeten Waren wissen und hat seine Toleranz einfach mit eingepreist. Auf Grund seiner Marktstellung, ist ihm das ja ohne weiteres möglich.

Tipps wie: Bestells dir erstmal und teste es ganz in Ruhe ein paar Tage, ob es dir gefällt, empfinde ich nunmal als als nicht unbedingt fair, dem Händler gegenüber.

mfg
Joerg
 
Zuletzt bearbeitet:
Für Innen ist für mich das Canon 50 f1.8 zu lang. Hab hier das f1.4er liegen und teste es seit 2 Monaten (sollte mal zurück :cool:). Dann vielleicht eher das Sigma 30 1.4 oder so. Aber jetzt muss es erstmal wieder gespart werden und ein Reisestativ angeschaft werden ;)
 
@Joerg
Amazon selbst definiert die Rückgabebedingungen doch absolut genau:
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=200804690
Soweit der Artikel nicht unter die genannten Einschränkungen fällt kann man ihn im Umkehrschluss (ja, sowas manchen auch Juristen ;) ) nach Benutzung und Test zurückgeben -> "Wenn die Rücksendung diesen Rückgabebedingungen entspricht, erhalten Sie eine Erstattung über den Kaufbetrag."

Gruss
Toenne
 
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