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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo papagei2000,

zuerst einmal vielen Dank für die gut dokumentierten Fragen&Antworten hier im Forum. Das hat mir schon bei vielen Fragen und Unklarheiten geholfen (y)

Ich habe noch zwei weitere Fragen, bei der ich sicher gehen möchte, ob sie auch mit abgedeckt sind.
Ich werde bald ein halbes Jahr in Asien beim Reisen verbringen, dabei auch mit dem Motorrad/Roller unterwegs sein und meine Kamera-Ausrüstung im Rucksack mitnehmen.
- Sind schäden, die dort durch Unfälle (unabhängig, ob von mir oder einer anderen Person verursacht) mitversichert? Gilt es auch, wenn die andere Person nach dem verschuldeten Unfall Fahrerflucht begeht?
- Ich möchte auch gerne sogenanntes "Couch-Surfing" machen, dass heißt bei fremden Leute vor Ort zu Hause übernachten. Auch wenn ich immer die möglichen Gastgeber kritisch und vorsichtig auswähle und bis jetzt ausnahmslos gute Erfahrungen gemacht habe, kann ich trotzdem an eine falsche Person geraten.
Gilt der Diebstahl-Schutz auch für (unabschlossene) Privaträume der Gastgeber, wenn ich dort von diesen oder jemand Drittem bestohlen werden sollte?

Vielen Dank für deine Mühe und viele Grüße,
travel_buddy

Hallo,

beide geschilderten Fälle gelten versichert. Allerdings muss die Wohnung in der Du beim Couch-Surfing schläfst ordnungsgemäss verschlossen sein und in einem Diebstahlfall musst Du umgehend vor Ort eine polizeiliche Anzeige aufgeben.

Gruß
Sven
 
Hallo,
ich habe eine Canon 6D Mark 2. Neupreis war damals 2099€ und in der Gebrauchtpreisliste steht 1050€.

1. Frage: ist der Gebrauchtpreislisten „Preis“ nun der Zeitwert?

Da dieser sich nur um 50ct von der Hälfte unterscheidet, würde ich bestimmt davon ausgehen, das ich nur 1049,50€ erstattet bekommen würde.

2. Frage: kann ich die Canon nun auch zum Zeitwert versichern? Die Gebrauchspreisliste ist ja nur eine Hilfe.

So. Nun noch ein anderes Thema zum Punkt Diebstahl. Ich habe einen Kameragurt mit Stahlkabel und trage die Kamera oft an der Seite meiner Hüfte.

3. Frage: wenn mir nun jemand im vorbei gehen das Objekt abmontiert und ich das nicht direkt mitbekomme, wäre es trotzdem versichert? Und wie ist es, wenn ich es mitbekomme, er aber deutlich schneller rennt als ich. Eine Sicherung dagegen gibt es meiner Meinung nach nicht.

Vielen Danl für die Antworten.
 
Hallo Sven,

ich hätte auch nochmals ein paar kurze Fragen zu konkreten Beispielen. Schaut nach viel aus, ist aber im Grunde relativ simpel.

Ich bin hauptsächlich als Tour-Foto/Videograf mit Bands unterwegs, insofern stelle ich mir vor allem folgende Szenarien vor: Mein Equipment befindet sich im Bandbus (ala VW Transit oder dergleichen), verstaut in einem Hardcase und/oder Rucksack. In der Regel ist es nur während der Fahrt im Bus, wird also bei Ankunft an der Konzertlocation bzw. Hotel ausgeladen.

- Wie verhält es sich versicherungstechnisch, wenn der Bus öffentlich geparkt wird, wir kurz in einem Supermarkt einkaufen gehen und in der Zwischenzeit der Bus aufgebrochen bzw. mein Zeugs von der Rückbank oder Laderaum entwendet wird? Bandbusse bzw. das transportierte Equipment erkennt man halt leider relativ leicht.

- Und wie sieht's aus wenn mein Zeugs aus dem Backstagebereich der Band entwendet wird? Ich bau mir meistens irgendwo meine Laptop-Ecke hin um zu Bearbeiten, Akkus zu laden etc. ... Backstagezugang sollte neben Artist natürlich nur Veranstalter bzw. lokale Crew haben, aber auf das würde ich mich persönlich halt nie verlassen. Backstage absperren ist halt auch kaum möglich da ständig wer rein/raus gehen muss. Securities im Backstage sind bei kleineren Acts halt auch ein ziemliches Wunschdenken.

- Während der Show stelle ich mein Equipment in der Regel am Bühnenrand oder hinter der Bühne ab, sprich dort haben in der Regel auch nur befugte Personen Zutritt. Was passiert wenn mir dort etwas entwendet wird?


Zu guter letzt noch drei kurze abwegigere Fragen:

- gilt der Selbstbehalt pro gesamten Versicherungsfall oder pro versichertem Gegenstand (hoffe eher ersteres, weil sonst wird's halt sehr teuer wenn mir 8 Objektive auf einen Schlag geklaut werden).

- kann ich meine Drohne in die normale Fotoversicherung nur Zwecks Diebstahlschutz miteinschließen? Also keine Haftpflicht/Kasko, geht rein darum dass ich die Drohne manchmal mit habe und diese zusammen mit meinem Fotoequipment transportiere.

- kann ich euch einen eigenen Dropbox-Ordner mit sämtlichen Unterlagen (Fotos, Rechnungen, Seriennummern etc.) anlegen und euch den entsprechenden Link zukommen lassen? Wäre am einfachsten zum up-to-date halten und um Unterlagen zu übermitteln.

Vielen lieben Dank!
Luk
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich habe eine Canon 6D Mark 2. Neupreis war damals 2099€ und in der Gebrauchtpreisliste steht 1050€.

1. Frage: ist der Gebrauchtpreislisten „Preis“ nun der Zeitwert?

Da dieser sich nur um 50ct von der Hälfte unterscheidet, würde ich bestimmt davon ausgehen, das ich nur 1049,50€ erstattet bekommen würde.

2. Frage: kann ich die Canon nun auch zum Zeitwert versichern? Die Gebrauchspreisliste ist ja nur eine Hilfe.

So. Nun noch ein anderes Thema zum Punkt Diebstahl. Ich habe einen Kameragurt mit Stahlkabel und trage die Kamera oft an der Seite meiner Hüfte.

3. Frage: wenn mir nun jemand im vorbei gehen das Objekt abmontiert und ich das nicht direkt mitbekomme, wäre es trotzdem versichert? Und wie ist es, wenn ich es mitbekomme, er aber deutlich schneller rennt als ich. Eine Sicherung dagegen gibt es meiner Meinung nach nicht.

Vielen Danl für die Antworten.

Hallo,

zu 1 und 2:
Die 6D II versichere am besten zum aktuellen Zeitwert.

zu 3:
Ein solcher Fall gilt versichert und kommt sogar häufiger vor :)

Hallo Sven,

ich hätte auch nochmals ein paar kurze Fragen zu konkreten Beispielen. Schaut nach viel aus, ist aber im Grunde relativ simpel.

Ich bin hauptsächlich als Tour-Foto/Videograf mit Bands unterwegs, insofern stelle ich mir vor allem folgende Szenarien vor: Mein Equipment befindet sich im Bandbus (ala VW Transit oder dergleichen), verstaut in einem Hardcase und/oder Rucksack. In der Regel ist es nur während der Fahrt im Bus, wird also bei Ankunft an der Konzertlocation bzw. Hotel ausgeladen.

- Wie verhält es sich versicherungstechnisch, wenn der Bus öffentlich geparkt wird, wir kurz in einem Supermarkt einkaufen gehen und in der Zwischenzeit der Bus aufgebrochen bzw. mein Zeugs von der Rückbank oder Laderaum entwendet wird? Bandbusse bzw. das transportierte Equipment erkennt man halt leider relativ leicht.

- Und wie sieht's aus wenn mein Zeugs aus dem Backstagebereich der Band entwendet wird? Ich bau mir meistens irgendwo meine Laptop-Ecke hin um zu Bearbeiten, Akkus zu laden etc. ... Backstagezugang sollte neben Artist natürlich nur Veranstalter bzw. lokale Crew haben, aber auf das würde ich mich persönlich halt nie verlassen. Backstage absperren ist halt auch kaum möglich da ständig wer rein/raus gehen muss. Securities im Backstage sind bei kleineren Acts halt auch ein ziemliches Wunschdenken.

- Während der Show stelle ich mein Equipment in der Regel am Bühnenrand oder hinter der Bühne ab, sprich dort haben in der Regel auch nur befugte Personen Zutritt. Was passiert wenn mir dort etwas entwendet wird?


Zu guter letzt noch drei kurze abwegigere Fragen:

- gilt der Selbstbehalt pro gesamten Versicherungsfall oder pro versichertem Gegenstand (hoffe eher ersteres, weil sonst wird's halt sehr teuer wenn mir 8 Objektive auf einen Schlag geklaut werden).

- kann ich meine Drohne in die normale Fotoversicherung nur Zwecks Diebstahlschutz miteinschließen? Also keine Haftpflicht/Kasko, geht rein darum dass ich die Drohne manchmal mit habe und diese zusammen mit meinem Fotoequipment transportiere.

- kann ich euch einen eigenen Dropbox-Ordner mit sämtlichen Unterlagen (Fotos, Rechnungen, Seriennummern etc.) anlegen und euch den entsprechenden Link zukommen lassen? Wäre am einfachsten zum up-to-date halten und um Unterlagen zu übermitteln.

Vielen lieben Dank!
Luk

Moin Luk,

der Diebstahl aus verschlossenen Fahrzeugen gilt versichert. Das Equipment darf nur nicht von aussen sichtbar sein.

Wenn Du das Equipment unbeaufsichtigt stehen lässt, egal ob Backstage oder vor der Bühne, wird Dir der Versicherer sicherlich grobe Fahrlässigkeit unterstellen und eine etwaige Entschädigung kürzen oder gar verweigern.

Selbstbeteiligungen gelten je Schadenfall nicht je Gegenstand.

Drohnen sind nur im Rahmen der Flugdrohnenklausel in die Fotoversicherung integrierbar. Darüber besteht dann Kasko- und Diebstahlschutz.

Gerne kannst Du uns die Nachweise per Dropboxlink zur Verfügung stellen.

Gruß
Sven
 
Besten Dank für deine Antwort!

Sehr schade, vor allem die Sache mit dem Backstage wäre so ziemlich das Wichtigste für mich gewesen.

Equipment im KFZ "von außen nicht sichtbar" hat m.M. halt auch einen großen Auslegungsspielraum. Wenn mein Zeugs im Rucksack/Hardcase ist, ist's ja nicht wirklich sichtbar - oder muss das "Transportbehältnis" auch nicht sichtbar sein? Weil dann wären sämtliche Fahrzeuge mit Fenstern im Laderaum bzw. Fahrzeuge, deren Personenraum nicht räumlich durch eine Wand vom Laderaum getrennt ist, so ziemlich unzulässig - schlussendlich bekommt man immer irgendwie einen Blick auf's Innere des Fahrzeuges wenn man durch eines der Fenster blickt.

Nach über 100 Shows und mehreren Touren hatte ich Gottseidank noch keinen einzigen Fall in die Richtung, seitdem ich aber sämtliches Equipment abgesehen vom Laptop in einem einzigen Hardcase-Trolley transportiere, habe ich natürlich schon Bedenken. Dann rollen wortwörtlich 15.000€ davon wenn der Rucksack mit Laptop auch gleich mitgenommen wird :D
 
Moin Sven,


ich habe seit letztem Jahr die TOP Klausel Versicherung abgeschlossen. Nun wollte ich neben einer neuen GoPro eine Drohne aufnehmen lassen.
Dies ist wohl nur über die Flugdrohnenklausel möglich (rd. 142 Euro netto p.a. zusätzlich).

Ist im Rahmen der Flugdrohnenklausel auch Diebstahl weltweit versichert oder muss dann eine Absicherung über die DrohnenKasko (Premium) erfolgen? Die SB beträgt grundsätzlich min. 250 Euro bei Diebstahl?


Gruß
Ronald
 
Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen...

Ich habe seit über 4 Jahren meine Canon 5DIII sowie ein 70-200 2,8 II IS USM versichert. Der Zeitwert ist zumindest bei der 5DIII deutlich gesunken.

Die Versicherungssumme wurde allerdings bisher nicht angepasst bzw. nach unten korrigiert.
Macht es Sinn, den Vertrag zu kündigen und einen neuen zu machen? Macht es überhaupt Sinn, weiter zu versichern? Lohnt sich eine Anfrage zur Reduzieren?
Ich bin da grad wirklich unsicher, denn eigentlich habe ich grade einen nicht absehbaren finanziellen Engpass, wo ich gerne Ausgaben reduzieren würde, wo ich nur kann.

Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten!
 
Moin Sven,


ich habe seit letztem Jahr die TOP Klausel Versicherung abgeschlossen. Nun wollte ich neben einer neuen GoPro eine Drohne aufnehmen lassen.
Dies ist wohl nur über die Flugdrohnenklausel möglich (rd. 142 Euro netto p.a. zusätzlich).

Ist im Rahmen der Flugdrohnenklausel auch Diebstahl weltweit versichert oder muss dann eine Absicherung über die DrohnenKasko (Premium) erfolgen? Die SB beträgt grundsätzlich min. 250 Euro bei Diebstahl?


Gruß
Ronald

Hallo Ronald,
über die Flugdrohnenklausel ist Diebstahl weltweit versichert, die Selbstbeteiligung beträgt 10% mindestens 100 €. Wo hast Du denn etwas von 250€ gelesen?


Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen...

Ich habe seit über 4 Jahren meine Canon 5DIII sowie ein 70-200 2,8 II IS USM versichert. Der Zeitwert ist zumindest bei der 5DIII deutlich gesunken.

Die Versicherungssumme wurde allerdings bisher nicht angepasst bzw. nach unten korrigiert.
Macht es Sinn, den Vertrag zu kündigen und einen neuen zu machen? Macht es überhaupt Sinn, weiter zu versichern? Lohnt sich eine Anfrage zur Reduzieren?
Ich bin da grad wirklich unsicher, denn eigentlich habe ich grade einen nicht absehbaren finanziellen Engpass, wo ich gerne Ausgaben reduzieren würde, wo ich nur kann.

Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten!

Hallo,

Du kannst die Werte jeweils zur Hauptfälligkeit ändern, so bleibt dein Schadenfreiheitsrabatt erhalten, der bei einer Kündigung verloren gehen würde.
Ob Du Dir die Versicherung noch leisten kannst, kannst eigentlich nur Du selber entscheiden. Ein Schaden an einer unversicherten Ausrüstung ist aber sicherlich schmerzhafter als der zu zahlende Beitrag.

Gruß
Sven
 
Moin Sven,

ich habe meine Ausrüstung mit der TOP-Klausel versichert; im Schadenfall muss ich eine Händlerrechnung auf meinen Namen vorlegen (oder vor dem Schaden aufwändig Fotos machen und einreichen).

Meine Frage: Ist es nötig, dass auf den Rechnungen die betreffende Seriennummer aufgeführt ist? Bei amazon, Saturn und anderen ist die Seriennummer nämlich meist nicht mit drauf...

Viele Grüße Marko
 
Moin Sven,

ich habe meine Ausrüstung mit der TOP-Klausel versichert; im Schadenfall muss ich eine Händlerrechnung auf meinen Namen vorlegen (oder vor dem Schaden aufwändig Fotos machen und einreichen).

Meine Frage: Ist es nötig, dass auf den Rechnungen die betreffende Seriennummer aufgeführt ist? Bei amazon, Saturn und anderen ist die Seriennummer nämlich meist nicht mit drauf...

Viele Grüße Marko

Hallo Marko,

bitte entschuldige die späte Antwort. Die Rechnung sollte die Serien Nr. tragen, hilfsweise kannst Du auch zusätzlich den Garantieschein mit Serien Nr. vorlegen.
Falls beides nicht geht, benötigen wir die Nachweisfotos.

Moin Sven,

ich hatte das hier "nachgeschlagen" -> http://drohnenkasko.de/wp-content/uploads/2017/07/LK-Uebersicht-07-2017.jpg
Die 20%/ 250 Euro beziehen sich dann wohl nur auf Diebstahl aus Kfz im Rahmen der Kasko Premium Variante?!

Gruß
Ronald

Hallo Ronald,

auch bei Dir möchte ich mich für die krankheitsbedingt verspätete Antwort entschuldigen. Bei der von Dir zitierten Bedingung handelt es sich nicht um die Flugdrohnenklausel im Rahmen der Fotoversicherung. Dort gilt für Drohnen wie aufgeführt 10% mind. 100 €.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

sicherlich wurden einige der Fragen schon hier beantwortet, aber es ist etwas unübersichtlich geworden.

- Ich habe gerade ein neues Objektiv angeschafft und würde es gerne in die Versicherung aufnehmen. Das geht einfach mit dem entsprechenden Formular für Einzelteile aus dem Download Bereich und reiche entsprechende Besitznachweise ein, richtig?
- Danach bekomme ich eine Rechnung um die Differenz zum alten Jahresbeitrag zu begleichen oder wie funktioniert das?
- Da ich nun schon im dritten Jahr bin, wäre es für mich sinnvoll den Prämiensatz zu ändern. Das geht allerdings nur zur nächsten Hauptfälligkeit, richtig?

Gruß
Timo
 
Hallo Sven,

sicherlich wurden einige der Fragen schon hier beantwortet, aber es ist etwas unübersichtlich geworden.

- Ich habe gerade ein neues Objektiv angeschafft und würde es gerne in die Versicherung aufnehmen. Das geht einfach mit dem entsprechenden Formular für Einzelteile aus dem Download Bereich und reiche entsprechende Besitznachweise ein, richtig?
- Danach bekomme ich eine Rechnung um die Differenz zum alten Jahresbeitrag zu begleichen oder wie funktioniert das?
- Da ich nun schon im dritten Jahr bin, wäre es für mich sinnvoll den Prämiensatz zu ändern. Das geht allerdings nur zur nächsten Hauptfälligkeit, richtig?

Gruß
Timo

Hallo Timo,

alle 3 Fragen hast Du Dir selbst schon richtig beantwortet :)

Gruß
Sven
 
Guten Abend,
ich habe im letzten Jahr eine Fotoversicherung abgeschlossen und Anfang diesen Jahres meine komplette (noch versicherte) Ausrüstung getauscht (bzw. mir etwas „besseres“ gegönnt). Nun beschäftigen mich in diesen Zusammenhang ein paar Fragen:

1. Der einfachste Weg meine neue Foto-Ausrüstung zu versichern ist der Änderungsantrag mit Gesamtliste? Alles was ich dort aufführe ist dann versichert und alles was nicht mehr auf der Liste steht (also meine komplette alte Foto-Ausrüstung) ist dann automatisch raus aus der Versicherung?

2. Ich habe mir Anfang des Jahres ein iPad Pro angeschafft, das ich gerne mitversichern möchte. Irgendwo habe ich gelesen, das nur Laptops bis zu einem Alter von einem Jahr versichert werden können - Gilt das auch so für das iPad Pro?:confused:

3. Durch die Änderung meiner kompletten Foto-Ausrüstung habe ich nun einiges an Arbeit vor mir, da vieles gebraucht gekauft wurde und entsprechend als Nachweis fotografiert werden muss. Wie sollte man die Fotos am besten per Email versenden? Pro Artikel eine Email mit den dazugehörigen Fotos? Kann man es Dir bzw. der Versicherung irgendwie einfacher machen, wenn man gewissen Spielregeln beim Fotoversand einhält (Größe, Aufteilung, Maximale Größe)?

4. Auch wenn es vermutlich schon hunderte Male gefragt wurde: Wenn ein Artikel gebraucht ist und es keine Rechnung gibt, dann reichen die Fotos (entsprechend der Anforderungen) im Schadenfall aus? Wie aktuell muss die Zeitung für die Fotos sein? Habe zufällig eine Tageszeitung von gestern hier liegen und frage mich, ob ich damit morgen noch Fotos machen kann. Ich bin nur selten im Besitz von aktuellen „Printmedien“ ;)

Vorab schon vielen Dank! :)
 
Hallo,

gerne beantworte ich Dir deine Fragen wie folgt:

1. Der einfachste Weg meine neue Foto-Ausrüstung zu versichern ist der Änderungsantrag mit Gesamtliste? Alles was ich dort aufführe ist dann versichert und alles was nicht mehr auf der Liste steht (also meine komplette alte Foto-Ausrüstung) ist dann automatisch raus aus der Versicherung?

Antwort:
Das ist Richtig :) Du könntest natürlich auch die TOP-Klausel in deinen Vertrag einschließen. Dann sind neugekaufte Gegenstände immer direkt versichert, eine Liste
wird hier nicht geführt.

2. Ich habe mir Anfang des Jahres ein iPad Pro angeschafft, das ich gerne mitversichern möchte. Irgendwo habe ich gelesen, das nur Laptops bis zu einem Alter von einem Jahr versichert werden können - Gilt das auch so für das iPad Pro?:confused:

Antwort:
Laptops und Tabletts können bis zu einem Alter von einem Jahr in den Vertrag eingeschlossen werden. Sind Sie aber erst einmal eingeschlossen können Sie unbegrenzt im Vertrag verbleiben.

3. Durch die Änderung meiner kompletten Foto-Ausrüstung habe ich nun einiges an Arbeit vor mir, da vieles gebraucht gekauft wurde und entsprechend als Nachweis fotografiert werden muss. Wie sollte man die Fotos am besten per Email versenden? Pro Artikel eine Email mit den dazugehörigen Fotos? Kann man es Dir bzw. der Versicherung irgendwie einfacher machen, wenn man gewissen Spielregeln beim Fotoversand einhält (Größe, Aufteilung, Maximale Größe)?

Antwort:
Die Nachweisbilder kannst Du uns als Mailanhang oder als downloadbaren Ordner (z.B. über Dropbox) zur Verfügung stellen. Schön wäre es wenn Du die Dateien entsprechend benennst (z.B. Objektiv 24-70mm ect.)

4. Auch wenn es vermutlich schon hunderte Male gefragt wurde: Wenn ein Artikel gebraucht ist und es keine Rechnung gibt, dann reichen die Fotos (entsprechend der Anforderungen) im Schadenfall aus? Wie aktuell muss die Zeitung für die Fotos sein? Habe zufällig eine Tageszeitung von gestern hier liegen und frage mich, ob ich damit morgen noch Fotos machen kann. Ich bin nur selten im Besitz von aktuellen „Printmedien“ ;)

Antwort:
Eine Zeitung von gestern kannst Du gern verwenden. Ansonsten kannst Du auch einfach eine aktuelle Nachrichtenseite (z.B. tagesschau.de) ausdrucken und verwenden.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

danke für Deine schnelle und ausführliche Antwort.

Ich befand mich schon fast auf der "Zielgeraden" und wollte die Fotos per Email versenden, als mir auffiel, dass mein iPhone alle Fotos im HEIF Format gespeichert hat. Das ist natürlich sehr platzsparend und zukunftsorientiert von meinem iPhone - Aber vermutlich kommt dieses Format für Dich bzw. die Versicherung (noch) nicht in Frage, oder? :D
 
Moin,

wenn Du die Fotos schon angefertigt hast, geht das HEIC-Format schon klar. :) Grundsätzlich sollten die Bilder aber im JPG-Format eingereicht werden.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

vielen Dank - Ich habe den Änderungsantrag gerade eben versendet und hoffe, dass Euer Postfach groß genug ist. :)

Eine letzte Frage noch zum Mitversichern eines iPads. Wie gefordert habe ich drei Fotos angefertigt: Vorne, Hinten (je auf einem aktuellen Handelsblatt.de-Ausdruck) und ein Foto, dass mit dem iPad selber gemacht wurde und den aktuellen Tagesnachweis abbildet. Zusätzlich habe ich noch die Rechnungskopie aus Januar beigelegt - Dort ist allerdings leider keine Seriennummer ersichtlich.

Ist das insgesamt als Nachweis ausreichend?

Vielen Dank nochmal! (y)
 
Zuletzt bearbeitet:
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