Ob der Gesetzgeber untätig war oder die schon bestehende Gesetze weiter gelten, scheint ja der strittige Punkt zu sein.
Es gibt einen neuen tatbestand: Foto = Datenerhebung, keine gesetze die das regeln aus der vergangenheit, denn das ist neu.
Viele meinen: "Hätte was machen müssen."
Der Anwalt von der Fotocommunity und das Innenministerium meinen KUG ist eine bereits eine Ausnahmereglung wie sie gefordert ist. Es sei nicht notwendig neue Gesetzte zu machen.
Das ist sachlich falsch.
Das steht in dem immer wiederholten bericht, und umso mehr der widerholt wird desto mehr leute glauben das. (das ist ein grundprinzip) Aber es ist falsch, die KUG regelt ganz andere dinge wie die eu-DSGVO und sagt dazu einfach garnichts. Wie also sollte es ueber die KUG geregelt sein?
Das ist wie mit der bauerlaubnis und den brandschutzbestimmungen. Wenn man das eine erfuellt halt man nicht automatisch das andere. Es sind zwei unterschiedliche dinge.
Wenn da also schon Anwälte eine verschiedene Meinung haben, kann man nur auf Gerichtsentscheide warten.
Danke, somit ist belegt das die politik es versaeumt hat zu regeln und nun so lange fotografen gekoepft werden bis es ausgeklagt ist und grundsatzurteile gibt. (in 10 jahren)
Dabei gibt das eu gesetzt dazu extra spielraum und verlangt es schon fast, was andere laender bereits umgestzt haben.
Gibt es noch eine Definition was mit analoger Datenspeicherung gemeint ist?
Wenn wir das auf den gleichen Niveau hinterfragen wie alles andere, fühle ich mich genötigt anzumerken, dass die Speicherung von Daten praktisch immer analog erfolgt.
Magnetfelder (Festplatten) und Spannungslevel (Flash).
Das ist haarspalterrei.
Die meinen natuerlich flim und chip, also chemisch ist analog, elektronisch ist digital. Aber was macht das denn am bild? Auch ein buchdruck waere ja dann was analoges, oder zeitung und das bild(!) ist durch die KUG gleichermassen geschuetzt, weil es ein BILD ist. Was jetzt neu ist ist die datenerhebung (die manche analoge auch gemacht haben, aber so wenige, da waren sie ja fast schon tot als das APS rauskam. Und die eu-leute sind ja nicht die schlausten oder experten. Lange rede kurzer sinn, ich kann mir das nur durch exif erklaeren. Die verbindung einer person mit datum und urzeit ist eine andere ebene als nur das bild. Auch wenn man den ort erkennt, aber es ist halt doch was anderes.
Und das ist neu das ist nicht in der KUG geregelt weil sie sagt dazu garnix und sonst ist es auch nicht geregelt, daher spricht man von versaeumnissen.
Ich hatte es ja schon anfangs geschrieben, wenn ich am main (in frankfurt) ein vorbeifahrendes schiff fotografiere sind personen auf der anderen mainseite erkennbar. Da das schiff sich bewegt kann ich keine langzeitbelichtung machen das die leute verschwinden, weil dann verschwindet das schiff auch.
Mir ist momentan voellig unklar ob ich so ein bild machen darf und als 2. ob ich es in flickr, oder hier hochladen darf. (und das ist nur ein einfaches beispiel)
Gibt mir eine antwort auf diese einfache frage und wenn du das nicht kannst dann sieh ein es ist was faul. Oder wenn du kannst und die antwort heisst nein ist auch was faul, weil letzte woche konnte ich noch. (respektive das gesetz gilt ja schon laenger, aber davor konnte ich. Stichwort beiwerk.)
w