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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Hast du denn beim Gesetzgeber nachgefragt (ob etwas getan werden muss), vielleicht sieht er ja gar keinen Handlungsbedarf.
der handlungsbedarf ist offensichtlich und wird von vielen stellen kritisiert, andere EU laender sahen das auch und haben.


du willst anscheinend hören, dass Personenfotografie seit dem 25.05.2018 so gut wie unmöglich ist.
Das will ich auf garkeinen fall hoeren, das gegenteil will ich und ich moechte wissen wie ich mich verhalten muss.
(bitte keine all zu platten unterstellungen, gell :) )

Ich lese aus den vielen Beiträgen heraus, dass sich zwar das eine und/oder andere ändert, aber die Personenfotografie keinesfalls tot ist.

Das klaert leider nicht was unter welchen bedinungen erlaubt ist.
Es geht auch garnicht um die fotos (nur um sicher zu gehen das wir von gleichen sprechen) es geht um die datenerhebung.
(eine ganz andere gesetzeslage.)

Ich frage mich, zum beispiel, ob das thema (fuer mich) vom tisch ist, wenn mein kamera hersteller nicht mehr zeit und datum mitschreibt, sondern nur kamera, objektiv ISO und so.
Das faend ich zwar auch doof, aber frueher haben wir das auch handschriftlich notiert. (was heute bestimmt auch verboten ist, aber zumindest ist das knipsen dann nicht generell untersagt (bzw einer datenerhebung gleichgestellt, was bedeutet man braucht eine vorherige(!) erlaubnis))

w
 
Jeder Heini versteht das dieser (uverbindliche text) von einer person kommt die von den leuten bezahlt wird die es verbockt haben.

Sie mochte nicht die regierung in die pfanne hauen fuer ihre untaetigkeit, sondern abwiegeln und beruhigen.
Ein psychologische glanzleistung, sie schrieb genau was jeder Heini hoeren wollte. Und man moege es verbreiten.

Rechtsverbindlich ist das nicht.

Es kommt aus einer obersten Bundesbehörde, dem Innenministerium, dessen Leitung hat der Bundesminister als Mitglied der Bundesregierung und deshalb ist das Schreiben nicht so ganz unerheblich als Quelle, wie das Gesetz angewendet werden wird.
 
(bitte keine all zu platten unterstellungen, gell :) )
solltest du dir selbst auch zu Herzen nehmen
*1 bei machem habe ich allerdings das gefuehl das erst noch erkannt werden muss, wie schwerwiegend die aenderung durch diese einstufung als datenerhebung ist und dann kommt erst wie unklar ist was man tun muss. :)


auch wenn dein Kamerahersteller keine Exif mitspeichern würde, ist ein Personenbild immer noch das verarbeiten von personenbezogene Daten.
 
der handlungsbedarf ist offensichtlich und wird von vielen stellen kritisiert, andere EU laender sahen das auch und haben.
Für mich ist das nicht "offensichtlich".
Und es stimmt, an vielen Stellen wird "das" kritisiert. Leider so wie bei Dir ohne jede weitere Erklärung, also rein auf Stammtischniveau.

Gibt es irgendwo etwas Konkretes dazu?
Was hätte "man" denn machen müssen?
 
solltest du dir selbst auch zu Herzen nehmen
ich hab dir doch nix unterstellt, du mir jetzt allerdings gleich nochmal. :D

auch wenn dein Kamerahersteller keine Exif mitspeichern würde, ist ein Personenbild immer noch das verarbeiten von personenbezogene Daten.
Ach seit wann?
Es ist ein bild und wird ueber die KUG abgefruehstueckt.
Keine datenerhebung.
Ich hatte auch gelesen analoge fotografie gehoere zu den ausnahmen, die machen auch bilder. Sie verknuepfen sich jedoch (normalerweise) nicht mit einem datum und einer uhrzeit. (KUG reicht aus daher.)

Ich sehe das zumindest als eine der unklarheiten und nehme an du kannst deinen standpunkt nicht belegen?

Damit haette ich dann schonmal automatisch recht, was die unklarheiten (pulverfass) betrifft. :rolleyes:

Noch ein punkt, es gab bislang die begriff beiwerk, wo ist der denn hin?
Denk mal an ein selfie das du am flughafen bei der ankuft im urlaub erstellst.
Ghoert das jetzt zu dem "nicht viel" vom beschwichtigungstext?

w
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich ist das nicht "offensichtlich".
Und es stimmt, an vielen Stellen wird "das" kritisiert. Leider so wie bei Dir ohne jede weitere Erklärung, also rein auf Stammtischniveau.

Gibt es irgendwo etwas Konkretes dazu?
Was hätte "man" denn machen müssen?

Naja, nach dem ding mit dem stammtischniveau gehst du jetzt selbst suchen.

w
 
Und noch ne meinung, hatte ich allerdings schonmal verlinkt.
Ob die das richtig sehen weiss ich nicht, es gibt aber offensichtlich spielraum und untaetigkeit.

Der untätige Gesetzgeber

Diese Regelungen der DSGVO werden zweifellos gravierende, negative Auswirkungen auf das Anfertigen und Nutzen von personenbezogenen Fotos und Filmen haben. Ziel des deutschen Gesetzgebers scheint es zu sein, die Anfertigung von personenbezogenen Fotos und Filmen grundsätzlich zu verhindern. Dies hätte nicht sein müssen. Denn der europäische Gesetzgeber, verantwortlich für die DSGVO, hat das Problem der Abwägung zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und der Ausübung der Meinungsfreiheit gesehen. Deshalb hat er den nationalen Gesetzgebern in den Mitgliedsstaaten der EU so genannte Öffnungsklauseln an die Hand gegeben. Verbunden damit war ein Regelungs- und Anpassungsauftrag bei zu erwartenden besonderen Härten und unzumutbaren Einschränkungen. Eine solche Öffnungsklausel findet sich in Art. 85 DSGVO. Darin wird jedem Mitgliedstaat das Recht gegeben,

„durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken, in Einklang zu bringen.“

In Art. 85 Abs. 2 DSGVO findet sich eine Pflicht, Abweichungen und Ausnahmen zur DSGVO zur Gewährleistung der Freiheit der Meinungsäußerung zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken zu schaffen. In Art. 85 Abs. 1 DSGVO findet sich sogar eine eigenständige, noch weitergehende Öffnungsklausel, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, auch bezüglich der übrigen Ausprägungen der Meinungsfreiheit eine der besonderen Bedeutung des demokratischen Meinungsbildungsprozess Rechnung tragende Lösung zu finden.

GroKo setzen, 6!

Dies hätte der deutsche Gesetzgeber jedoch gesetzlich regeln müssen, beispielsweise, indem er geregelt hätte, dass die bewährten § 22 KUG – § 24 KUG Vorrang vor der DSGVO haben. Der deutsche Gesetzgeber hat dies aber schlicht nicht getan und ist völlig untätig geblieben.

klick
 
Kannst du die Stelle im Gesetz benennen?

§ 32 BDSG (neu)
Die Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht ergänzend zu der in Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/679 genannten Ausnahme dann nicht, wenn die Erteilung der Information über die beabsichtigte Weiterverarbeitung eine Weiterverarbeitung analog gespeicherter Daten betrifft, bei der…


ich weiss nicht ob das als link geht:
https://dsgvo-gesetz.de/?s=analog
 
Für mich ist das nicht "offensichtlich".
Und es stimmt, an vielen Stellen wird "das" kritisiert. Leider so wie bei Dir ohne jede weitere Erklärung, also rein auf Stammtischniveau.

Gibt es irgendwo etwas Konkretes dazu?
Was hätte "man" denn machen müssen?

https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html
(wurde von der DOCMA verlinkt- leider diskutiert der Redakteur hier nicht mit, obwohl Mitglied hier im Forum)

https://neunzehn72.de/wie-halten-wir-es-mit-dem-datenschutz/

Woran es meiner Meinung nach zusätzlich noch krankt, ist, dass es keine Ausnahme für Fotografien geschaffen wurden bzw. dass ein Bild wie die restlichen Kontaktdaten behandelt werden.

Bei einem Modellbild ist das Bild ja persönliches Datum und Handelsgegenstand gleichzeitig- deshalb ist ein Widerruf hier beispielsweise ja so gravierend- wenn ein Händler ein Gut ausliefert und der Kunde anschliessend seine Mailadresse löschen lässt, mag den Händler ärgern, dass er zukünftig aus dieser Mailadresse keinen Nutzen mehr ziehen kann- aber es verschwindet nicht das eingenommene Geld aus der Tasche des Händlers.

Ich glaube selber zwar auch, dass das die Gerichte überwiegend in dem Sinne, wie hier oft gehofft entscheiden werden- aber wahrscheinlich erst in höheren Instanzen. Und wenn nicht, wird wohl der Gesetzgeber sich doch noch bemüßigen, seine versäumte Arbeit zu machen.

Aber bis dahin glaube ich ebenfalls, werden einige darunter zu leiden haben. Der Schaden ist jetzt schon da- wie das ja oft schon bei Ankündigungen der Fall ist- egal, ob die Nachricht richtig oder falsch ist.

vg, Festan
 
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html
(wurde von der DOCMA verlinkt- leider diskutiert der Redakteur hier nicht mit, obwohl Mitglied hier im Forum)

https://neunzehn72.de/wie-halten-wir-es-mit-dem-datenschutz/

[...]

vg, Festan

Weil wir vorhin ueber private fotos sprachen (eine der ausnahmen):

Darf man Fotos von privaten Feiern, die nicht verkauft werden sollen, auf private Facebookseiten hochladen?

Das Schlagwort ist hier die Haushaltsausnahme: Für ausschließlich familiäre und private Datenverarbeitung gilt die DSGVO nicht. Den familiären und privaten Status verlassen die Fotos aber dann, wenn sie in die Öffentlichkeit geraten.

Und bei geschlossenen Facebook-Gruppen?

Wenn ich eine geschlossene Gruppe nur für die Familie habe, dann sind die Fotos nicht öffentlich, aber da muss man sehr auf die Einstellungen der Social-Media-Plattformen achten.

Wie ist das beim Fotografieren für Vereine?

Das ist nicht mehr privat, auch wenn ich dafür kein Geld bekomme.

Weil die Menschen auf den Fotos nicht meine Verwandten und Freunde sind.

Genau. Und sobald der Verein die Bilder auf seiner Homepage zeigt, sind sie weltweit veröffentlicht.


(zitiert aus deinem link von diesem anwalt dort).

Natuerlich auch nur eine meinung, aber es ist wohl ziemlich deutlich das "unsere" bilder, also die wir machen, die wir in foren zeigen, auf stammtischen und die wir hochladen wollen voll uns ganz betroffen sind, und keine der ausnahmen uns rettet. (die bilder sind nicht privat, nicht presse, dienen nicht der beweissicherung und und und greift alles nicht, wir sind gekniffen.)

Und gerne haette ich ein argument das es nicht so ist.
Sehr gerne, ich bitte darum!

w
 
Und gerne haette ich ein argument das es nicht so ist.
Sehr gerne, ich bitte darum!

wirste, zumindest von mir, nicht hören. In meinen Augen, und das habe ich schon vor Tagen hier geschrieben und begründet, ist das eines der Dingen, die sicher sind an der DSGVO.

vg, Festan
 
Ob der Gesetzgeber untätig war oder die schon bestehende Gesetze weiter gelten, scheint ja der strittige Punkt zu sein.

Viele meinen: "Hätte was machen müssen."
Der Anwalt von der Fotocommunity und das Innenministerium meinen KUG ist eine bereits eine Ausnahmereglung wie sie gefordert ist. Es sei nicht notwendig neue Gesetzte zu machen.

Wenn da also schon Anwälte eine verschiedene Meinung haben, kann man nur auf Gerichtsentscheide warten.

Weiterverarbeitung eine Weiterverarbeitung analog gespeicherter Daten betrifft, bei der…
Gibt es noch eine Definition was mit analoger Datenspeicherung gemeint ist?

Wenn wir das auf den gleichen Niveau hinterfragen wie alles andere, fühle ich mich genötigt anzumerken, dass die Speicherung von Daten praktisch immer analog erfolgt.
Magnetfelder (Festplatten) und Spannungslevel (Flash).
 
Ob der Gesetzgeber untätig war oder die schon bestehende Gesetze weiter gelten, scheint ja der strittige Punkt zu sein.
Es gibt einen neuen tatbestand: Foto = Datenerhebung, keine gesetze die das regeln aus der vergangenheit, denn das ist neu.

Viele meinen: "Hätte was machen müssen."
Der Anwalt von der Fotocommunity und das Innenministerium meinen KUG ist eine bereits eine Ausnahmereglung wie sie gefordert ist. Es sei nicht notwendig neue Gesetzte zu machen.
Das ist sachlich falsch.
Das steht in dem immer wiederholten bericht, und umso mehr der widerholt wird desto mehr leute glauben das. (das ist ein grundprinzip) Aber es ist falsch, die KUG regelt ganz andere dinge wie die eu-DSGVO und sagt dazu einfach garnichts. Wie also sollte es ueber die KUG geregelt sein?
Das ist wie mit der bauerlaubnis und den brandschutzbestimmungen. Wenn man das eine erfuellt halt man nicht automatisch das andere. Es sind zwei unterschiedliche dinge.

Wenn da also schon Anwälte eine verschiedene Meinung haben, kann man nur auf Gerichtsentscheide warten.
Danke, somit ist belegt das die politik es versaeumt hat zu regeln und nun so lange fotografen gekoepft werden bis es ausgeklagt ist und grundsatzurteile gibt. (in 10 jahren)
Dabei gibt das eu gesetzt dazu extra spielraum und verlangt es schon fast, was andere laender bereits umgestzt haben.

Gibt es noch eine Definition was mit analoger Datenspeicherung gemeint ist?

Wenn wir das auf den gleichen Niveau hinterfragen wie alles andere, fühle ich mich genötigt anzumerken, dass die Speicherung von Daten praktisch immer analog erfolgt.
Magnetfelder (Festplatten) und Spannungslevel (Flash).

Das ist haarspalterrei. :)
Die meinen natuerlich flim und chip, also chemisch ist analog, elektronisch ist digital. Aber was macht das denn am bild? Auch ein buchdruck waere ja dann was analoges, oder zeitung und das bild(!) ist durch die KUG gleichermassen geschuetzt, weil es ein BILD ist. Was jetzt neu ist ist die datenerhebung (die manche analoge auch gemacht haben, aber so wenige, da waren sie ja fast schon tot als das APS rauskam. Und die eu-leute sind ja nicht die schlausten oder experten. Lange rede kurzer sinn, ich kann mir das nur durch exif erklaeren. Die verbindung einer person mit datum und urzeit ist eine andere ebene als nur das bild. Auch wenn man den ort erkennt, aber es ist halt doch was anderes.
Und das ist neu das ist nicht in der KUG geregelt weil sie sagt dazu garnix und sonst ist es auch nicht geregelt, daher spricht man von versaeumnissen.

Ich hatte es ja schon anfangs geschrieben, wenn ich am main (in frankfurt) ein vorbeifahrendes schiff fotografiere sind personen auf der anderen mainseite erkennbar. Da das schiff sich bewegt kann ich keine langzeitbelichtung machen das die leute verschwinden, weil dann verschwindet das schiff auch.

Mir ist momentan voellig unklar ob ich so ein bild machen darf und als 2. ob ich es in flickr, oder hier hochladen darf. (und das ist nur ein einfaches beispiel)

Gibt mir eine antwort auf diese einfache frage und wenn du das nicht kannst dann sieh ein es ist was faul. Oder wenn du kannst und die antwort heisst nein ist auch was faul, weil letzte woche konnte ich noch. (respektive das gesetz gilt ja schon laenger, aber davor konnte ich. Stichwort beiwerk.)

w
 
Zuletzt bearbeitet:
(...)
Ich hatte es ja schon anfangs geschrieben, wenn ich am main (in frankfurt) ein vorbeifahrendes schiff fotografiere sind personen auf der anderen mainseite erkennbar. Da das schiff sich bewegt kann ich keine langzeitbelichtung machen das die leute verschwinden, weil dann verschwindet das schiff auch.

Mir ist momentan voellig unklar ob ich so ein bild machen darf und als 2. ob ich es in flickr, oder hier hochladen darf. (und das ist nur ein einfaches beispiel)

w
Mir ist das dagegen völlig klar. Natürlich darf ich das Foto machen und zeigen.

Der Thread ist sehr strange. Alle offiziellen Stellen, alle Datenschutzbeauftragte und alle mir bekannte echte seriöse Juristen sagen, dass es nur für Vereine, Behörden und Unternehmen gilt. Trotzdem wird hier im Thread immer und immer wieder das Gegenteil behauptet. Warum macht ihr das? Kann der Thread in den Bereichen für Verschwörungstheorien verschoben werden? ;)

Für reine Hobbyfotografen ändert sich nichts. (y)


Übrigens haben wir heute den 28.05.2018. falls das hier noch niemand bemerkt hat. Seit Freitag sind tausende neue Fotos mit Menschen drauf in den Netzwerken hochgeladen, auch von mir ;)
 
Guten Morgen, RoadRacer,

es ist ja gut und schön, dass es schon wieder Tausende von Bildern in den verschiedenen Sozialen Netzwerken und auf (privaten) Internetseiten gibt, aber die Rechtssicherheit ist dennoch nicht gegeben. Wenn jemand einem anderen Menschen missgelaunt ist dann kann der den Anderen ganz schön "reinreiten".....Ich selbst habe ja auch vor mir mein Hobby nicht zerstören zu lassen, diese Woche ist hier Leinewebermarkt und da werde ich schon fotografieren, aber ich stehe jetzt zumindest kann man das so ausdrücken mit einem Bein im Knast.

Das Geld für teure Anwälte habe ich nicht, und Abmahnungen kann und will ich auch nicht bezahlen. Dennoch werde ich mein Hobby verfolgen und auch Veranstaltungen fotografieren!

Die Bundesregierung hat es hier versäumt, für klare Regelungen zu sorgen. Es stellt sich die Frage ob bei der politischen Arbeit inzwischen immer mehr der in Artikel 56 GG verankerte Amtseid des Bundespräsidenten, der laut Artikel 64 Absatz 2 GG auch für die Bundeskanzler(in) und für die Bundesminister(innen) gilt verletzt wird. Dieser schreibt nämlich vor "Schaden vom deutschen Volke abzuwenden".... Streng genommen wird hier dagegen verstoßen da es keine Rechtssicherheit für Fotografen gibt und hier großer Schaden entstehen kann - wenn auch nicht für das ganze Volk, aber für viele Bürger die ihrem Hobby nachgehen..............

Leider wird es dazu kommen müssen dass Gerichte die Arbeit der Politiker machen müssen. Das führt aber dazu, dass man, wenn man als Hobby-Fotograf unterwegs ist, immer mit einem Bein im Knast hängt, bis es eine klare Regelung gibt.......... :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist das dagegen völlig klar. Natürlich darf ich das Foto machen und zeigen.
Ich danke dir fuer deine meinung,
ich wuensch' mir das auch. Ich kann nur leider im gesetz nichts finden das mir erlaubt (ungefragt) eine datenerhebung von fremden zum machen.

Ich nehme an du genauso wenig und das war jetzt mehr ein wunsch den du aeusserst?

Der Thread ist sehr strange. Alle offiziellen Stellen, alle Datenschutzbeauftragte und alle mir bekannte echte seriöse Juristen sagen, dass es nur für Vereine, Behörden und Unternehmen gilt.
Im gegenteil niemand sagt das, zeige mir einen der das macht.
Trotzdem wird hier im Thread immer und immer wieder das Gegenteil behauptet. Warum macht ihr das? Kann der Thread in den Bereichen für Verschwörungstheorien verschoben werden? ;)

Für reine Hobbyfotografen ändert sich nichts. (y)
Absurd,
ganz erheblich hat sich was geaendert. Zeig mal wo der begriff beiwerk vorkommt bei der datenerhebung. Wenn ich mein schiffchen knipse und als beiwerk, mehr oder weniger selbstverstaendlich, erkennbare menschen auf dem bild habe (auf der anderen uferseite), dann habe ich ein problem und du wirst nichts und niemanden finden der dir sagt du darfst es hier im forum rumzeigen, oder auf flickr, oder auf deinen eigenen webseiten.
Übrigens haben wir heute den 28.05.2018. falls das hier noch niemand bemerkt hat. Seit Freitag sind tausende neue Fotos mit Menschen drauf in den Netzwerken hochgeladen, auch von mir ;)

Mit meinem bein im knast ;)
Vielleicht etwas uebertrieben, aber wir werden sicher bald von den ersten rollenden fotografenkoepfen hoeren.

w
 
Giuten Morgen, RoadRacer,

es ist ja gut unsd schön, dass es schon wieder Tausende von Bildern in den verschiedenen Sozialen Netzwerken und auf (privaten) Internetseiten gibt, aber die Rechtssicherheit ist dennoch nicht gegeben. Wenn jemand einem anderen Menschen missgelaunt ist dann kann der den Anderen ganz schön "reinreiten".....Ich selbst habe ja auch v0or mir mein Hobby nicht zerstören zu lassen, diese Woche ist hier Leinewebermarkt und da werde ich schon fotografieren, aber ich stehe jetzt zumindest kann man das so ausdrücken mit einem Bein im Knast.

Das Geld für teure Anwälte habe ich nicht, und Abmahnungen kann und will ich auch nicht bezahlen. Dennoch werde ich mein Hobby verfolgen und auch Veranstaltungen fotografieren!

Die Bundesregierung hat es hier versäumt, für klare Regelungen zu sorgen. Es stellt sich die Frage ob bei der politischen Arbeit inzwischen immer mehr der in Artikel 56 GG verankerte Amtseid des Bundespräsidenten, der laut Artikel 64 Absatz 2 GG auch für die Bundeskanzler(in) und für die Bundesminister(innen) gilt verstoßen wird. Dieser schreibt nämlich vor "Schaden vom deutschen Volke abzuwenden".... Streng genommen wird hier dagegen verstoßen da es keine Rechtssicherheit für Fotografen gibt..............

Leider wird es dazu kommen müssen dass Gerichte die Arbeit der Politiker machen müssen. Das führt aber dazu, dass man, wenn man als Hobby-Fotograf unterwegs ist, immer mit einem Bein im Knast hängt, bis es eine klare Regelung gibt.......... :mad:

Dann fotografiere doch einfach. Die Menschen, die Du formatfüllend haben willst, bittest Du (wie bisher auch) vorher um Erlaubnis. Der Rest ist Beiwerk im Hintergrund. Sicherheitshalber kannst Du ja das Datum an der Kamera verstellen und zusätzlich dann beim Import Datum und Uhrzeit aus den Exifs entfernen oder mit "Unsinn" überschreiben lassen. So solltest Du doch dem Gesetzessinn weitestgehend entsprechend gehandelt haben.

Wenn Du Auto fährst, stehst Du doch auch potenziell mit einem Bein im Knast. Wieso machst Du dann um die Knipserei so ein Gewese? Dein Auto kann zu Gesundheitsschäden führen, potentiell kann Du damit Menschen umbringen - und steigst trotzdem jeden Morgen ein und fährst auf Arbeit damit. Du fährst damit sogar in Deiner Freizeit rum. Ohne Angst, vermute ich. Was passiert, wenn Du ein Foto machst, Daten erhebst oder verarbeitest? Nichts, was nicht korrigierbar wäre...

Sicherheit, nicht verklagt zu werden, gab es bisher nicht und wird es zukünftig auch nicht geben. Halte Dir immer vor Augen: Ein Anwalt hat nur eine Daseinsberechtigung, wenn er sich mit anderen zofft... Wieso sollte diese Zunft also an einem friedfertigen Miteinander interessiert sein? Natürlich wird sie Panik verbreiten - um "beraten" zu können und dafür die entsprechende Vergütung abzurechnen. Und rate mal, wer unsere Politiker bei der Umsetzung der EU-Verordnung beraten hat...
 
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