Hallo Jens,
Ich beziehe mich hier nur auf die Garantie von Fuji.
Ich auch.
Siehe:
https://eurepairs.fuji-server.com/de/de/termsofuse.php
Garantiebedingungen
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Garantie:
i) Die folgenden Garantiebedingungen gelten neben dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht.
[...]
iii) Im Schadensfall ist die abgestempelte Original-Garantiekarte und eine Kopie der Original-Rechnung in jedem Fall dem Gerät beizufügen. Ohne diese Nachweise besteht keinerlei Verpflichtung zur Garantie sondern nur zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht.
Fuji zumindest kennt den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
Es gibt (in D) keine Garantie im Sinne des Gesetzgebers.
In dem Deutschland, in dem ich lebe, schreibt der Gesetzgeber - sei es D oder EU - eine 6-monatige Garantie vor.
Es gibt eine Gewährleistung im Sinne des Gesetzgebers, aber die besteht ggü. dem Verkäufer, nicht dem Hersteller.
Hier nimmt Fuji die Gewährleistung seinen Händlern ab.
Mir ist das lieber.
Ich habe somit 2 Ansprechpartner.
Umgekehrt ist das nur bei CameraNU in den NL, die selbst 5 (in Worten: fünf) Jahre Garantie geben - Fuji nur 2.
Garantie, nicht Gewährleistung!
Gewährleistungsjoke am Rande:
Die Firma Brotect, IMO hier als Sponsor unterwegs, schrieb mir nach 12 Monaten und ein paar Tagen sinngemäß, sie wäre nicht mehr in der Haftung - ich könne nicht erwarten, daß die Adhäsionsschicht länger als 12 Monate hielte.
Hintergrund:
Neuinstallation.
Hier klebte die Folie, nicht aber das Glas.
Erst die massive Beschwerde bei Amazon brachte Schutzglas24 auf Trab.
Jetzt behalte ich die Beweismittel lieber und warne vor Brotect-Produkten.
Wenn der Hersteller aber schreibt "Die Garantie bezieht sich auf nachgewiesene Herstellungs- und Materialfehler" - woraus leitest Du dann ab, dass die Beweislast 24 Monate Fuji trägt? Ich leite aus dem Satz ab, dass sie von Tag 1 der Käufer trägt (die Rechte aus der Gewährleistung bleiben hiervon natürlich unberührt).
Lies den Absatz Verbrauchsmaterial und Verschleiß.
(iv und v) in
https://eurepairs.fuji-server.com/de/de/termsofuse.php
Soll Fuji z.B. für die Hebelwirkung der schönen bunten Knöpfe auf den Auslösern aufkommen?
viii) Andere oder weitergehende Rechte und/oder Ansprüche kann der Käufer aus dieser Garantie nicht herleiten. Etwaige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche des Käufers gegen den Händler, bei dem er das Gerät gekauft hat, werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch erweitert.
Fuji zumindest unterscheidet sehr genau.