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Coronavirus und fotografieren

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Tomek90

Themenersteller
Hallo Leute,

ja das Thema nervt - ich weiss -. Weisst einer, ob man "alleine" losziehen kann um zu fotografieren? Ist das verboten oder nicht? Ich konnte leider nirgendwo etwas darüber lesen... Gruß Thomas
 
Hallo,

für deine Heimatstadt werden hier andere antworten, aber in Österreich gelten mit Stand heute 27.3. folgende Bestimmungen - für Mitleser hier auch ev. von Interesse:

Ja, man darf, allerdings nur im Freien und alleine oder mit Personen mit denen man ohnehin in derselben Wohnung zusammenlebt.
Mindestabstände zu anderen sind einzuhalten.
Und man darf auch mit dem eigenen Fahrzeug zum Spazierengehen und ähnlichen Tätigkeiten kommen (um etwa aus der Stadt hinauszufahren), nicht jedoch mit den Öffis welche nur für ganz wenige Ausnahmen benützt werden dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lies doch einfach nach:
Für Niedersachsen (Bezug auf deinen im Profil angegebenen Wohnort):
https://www.niedersachsen.de/Corona...g/erlasse-und-allgemeinverfuegung-185856.html
Für den Bund: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus

Bei uns in Bayern ist es deutlich schärfer formuliert:
4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt

Innenminister Herrmann rät:


Das wird im Übrigen auch tatsächlich kontrolliert.

Der gesunde Menschenverstand sagt: Ja, im eigenen Ort fotografieren ist okay, wenn Du einfach die Kamera zu einem Spaziergang mitnimmst. In der Weltgeschichte rumfahren, um Fotos zu machen, ist aktuell unnötig.
 
Gelöscht.
stand oben schon
 
Es gibt noch einen weiteren Thread zum Thema.
Meinen Beitrag kann man dort auch nachlesen.

Dort habe ich unter anderem geschrieben:
Was ich aber generell sein lassen würde ist Fotografie in der Stadt, Fußgängerzone, am Bahnhof etc., das könnte dazu führen dass die Ausgangsbeschänkungen von Menschen die das beobachten weniger ernst genommen werden.
"Mama, warum darf der Mann da draußen fotografieren aber ich muss hier drin bleiben?"
 
Welche Ausgangsbeschränkungen oder -sperren in welchem Bundesland oder Land (falls hier auch Leser aus Österreich, der Schweiz oder anderen Ländern mitlesen) gelten, muss jeder selbst rausfinden und sich täglich neu informieren, ob sich etwas geändert hat.

Für den TO aus Salzgitter (Niedersachsen) habe ich mir trotzdem mal die Mühe gemacht, es zu recherchieren.
Der NDR hat am 23.03. über die Ausgangsbeschränkungen in Niedersachsen berichtet.
Dort verlinkt ist die Bekanntmachung des Niedersächsischen Ministeriums für Gesundheit und Gleichstellung vom 22.03.2020.
Das gilt meines Wissens nach unverändert und (wenn es nicht vorher noch verschäft wird) mindestens noch bis zum 20.04.2020.

Sicher sind die Beschränkungen für einige andere Bundesländer ähnlich, für etwa Bayern möglicherweise sogar noch schärfer.
Aus meiner Sicht könnte damit das Fotografieren beim Wandern in freier Natur gerade noch gedeckt sein (sportliche Betätigung).
Natürlich sollte man auch dabei den gesunden Menschenverstand nicht ausschalten. Wer mit der Hand Viren vom Türgriff des Mehrfamilienhauses aufnimmt, sie dann an die Kamera schmiert und die Kamera dann ans Gesicht hält, kann sich auch auf diesem Wege infizieren.
HÄNDE NICHT INS GESICHT, sagen Virologen und Ärzte.
Könnte also sicherer sein, den LiveView zu nutzen.
Es sollte immer die Gesundheit im Vordergrund stehen. Bewegung ist gut und ob man dabei eine Hundeleine oder eine Kamera hält, spielt imho keine große Rolle.
Ganz lassen würde ich das Fotografieren nach wie vor in dichter besiedelten Gegenden, z.B. in Fußgängerzonen, an Bahnhöfen, allgemein in Innenstädten, denn das könnte, selbst falls es nicht verboten ist, dazu führen dass die Ausgangsbeschänkungen von Menschen die das beobachten weniger ernst genommen werden.
"Mama, warum darf der Mann da draußen fotografieren aber ich muss hier drin bleiben?"

Denkt dran: Es wird auch eine Zeit nach Corona geben, und die Kamera zerstört sich nach Überwindung der Pandemie nicht von selbst. :)
 
Dort verlinkt ist die Bekanntmachung des Niedersächsischen Ministeriums für Gesundheit und Gleichstellung vom 22.03.2020.
Das gilt meines Wissens nach unverändert und (wenn es nicht vorher noch verschäft wird) mindestens noch bis zum 20.04.2020.

Da geht es ja nicht um Ausgangsbeschränkungen, sondern nur um ein Kontaktverbot.

So ist es auch in den meisten anderen Bundesländern (Ausnahme Bayern) geregelt. Manchmal ist ein kommunales Betretungsverbot von öffentlichen Anlagen, Straßen und Wegen formuliert, welches aber in der Regel nie gilt, wenn man völlig alleine unterwegs ist.

Und so würde ich es auch beim Fotografieren halten: solange dies alleine in einer Art und Weise geschieht, wo man fernab von anderen Menschen ist, spricht aus gesundheitlicher und gesellschaftlicher Sicht nichts dagegen, dass man es tut.

Allerdings: ich war gestern am Flughafen Frankfurt, weil ich ev. die auf der Landebahn Nord parkenden Flugzeuge dokumentieren wollte und dort war der Parkplatz derart mit Familien und Sonntagsausflüglern völlig überfüllt, so dass ich ohne Wenn und aber wieder umgedreht bin, denn das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders.
 
Und so würde ich es auch beim Fotografieren halten: solange dies alleine in einer Art und Weise geschieht, wo man fernab von anderen Menschen ist, spricht aus gesundheitlicher und gesellschaftlicher Sicht nichts dagegen, dass man es tut.

Genau. Es ist doch im Prinzip ganz einfach: Alles, was erlaubt ist, ist natürlich auch dann erlaubt, wenn man eine Kamera dabei hat. Eigentlich selbstverständlich, oder? :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das stimmt alles so. Ich würde auch keine Menschen fotografieren (wie mien Kumpel sagt: alles was spricht, kann auch nerven, dann lasse ich es lieber :p).

Ich muss ja sagen, ich war am Freitag fotografieren. Bin echt aufs "Feld" gefahren um den Sonnenuntergang etc. zu fotografieren. Es sind mir innerhalb von 3 Stunden ca. 3 Leute entgegen gekommen. Man wird schon blöd angeguckt... Man hat das Gefühl: Warum gehst Du raus um zu fotografieren, kann man das jetzt nicht lassen und zu Hause bleiben?... Aber selber gehen Sie raus um zu laufen und "spucken" dich an weil sie durchgeschwitzt sind.

Ich werde weiterhin draussen fotografieren, nur halt achten, dass wenige oder besser keine Menschen in der Nähe sind...
 
Man hat das Gefühl: Warum gehst Du raus um zu fotografieren, kann man das jetzt nicht lassen und zu Hause bleiben?... Aber selber gehen Sie raus um zu laufen und "spucken" dich an weil sie durchgeschwitzt sind.

Dein Gefühl sei Dir unbenommen, aber es gibt natürlich auch zahlreiche Jogger, die genauso wie Du den Sicherheitsabstand einhalten. Daher sollte man jetzt nicht so tun, als seien Jogger irgendwie verantwortungsloser als Fotografen. BEIDES ist erlaubt und der Gesundheit wohl auch eher förderlich, wenn man sich an die Regeln hält.
Ich werde übrigens weder beim Joggen noch beim Fotografieren blöd angeguckt. Oder sagen wir mal, nicht blöder als vor Corona :D;)
 
Das stimmt alles so.
Ich werde weiterhin draussen fotografieren, nur halt achten, dass wenige oder besser keine Menschen in der Nähe sind...


Ich darf zum Glück in Niedersachsen und NRW alleine und auch fahre ich dafür etwas, Kurzstrecke Fahrrad, ab 15km nehme ich eher das Auto bz.w je nach Zielgebiet und genutzes Equipment.

Das habe ich vor Corona getan und mache es auch jetzt, weil es absolut keinen Einfluss auf Corinna hat, wenn ich alleine das mache. Gut der Naturfotoggraf braucht auch keine Menschengruppen dafür. Nachher suche ich Kreuzottern im Moor. :ugly:

Niedersachsen pdf:
https://www.niedersachsen.de/downlo...nd_Verordnungsblatt_6_2020_vom_27.03.2020.pdf

NRW presselink, sorry
https://www.wa.de/nordrhein-westfal...chraenkt-moeglich-kontaktsperre-13602510.html
 
Genau. Es ist doch im Prinzip ganz einfach: Alles, was erlaubt ist, ist natürlich auch dann erlaubt, wenn man eine Kamera dabei hat. Eigentlich selbstverständlich, oder? :confused:

Leider nicht überall. Bayern und dem Saarland haben ja wirkliche Ausgangsbeschränkungen, da heißt es:

"Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt."

Zu den triftigen Gründen wird zwar Sport und Bewegung an der frischen Luft gezählt, aber eine Langzeitbelichtung der Milchstraße würde da auch ohne Menschen eher nicht drunter fallen. :)

In Tirol ist es so, dass Du die eigene Gemeinde gar nicht ohne driftigen Grund verlassen darfst.
 
Leider nicht überall...

Das widerspricht nicht meiner Aussage: Das was erlaubt ist, ist auch mit Kamera erlaubt.
Ist das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund erlaubt, ist es auch mit Kamera zum Fotografieren erlaubt. Gibt es eine tatsächliche Ausgangsbeschränkung, ist Fotografie kein Grund zum Verlassen des Hauses.

Meine von Dir zitierte Aussage behauptet nichts anderes.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Glaub um auf Nummer sicher zu gehen würde ich die Polizei anrufen und fragen.

Die Nächte sind extrem klar zur Zeit. Da will ich allein in die Röhn um die Sterne zu fotografieren. Würde vorher aber die Polizei fragen ob das möglich ist.
 
Mir geht die Corona-Hysterie am Allerwertesten vorbei. Beim Einkaufen und dort wo sonst andere Menschen unterwegs sind, halte ich Abstand. Da ich Corona bedingt in Kurzarbeit bin, bin ich täglich einige Stunden draussen in der Natur unterwegs. Egal ob mit oder ohne Kamera. Denn Menschen die ich anstecken könnte, bzw.von denen das Virus auf mich überspringen könnte :lol:, sind dort kaum unterwegs. Und wenn mirJemand begegnet, halte ich eben Abstand.
Ich könnte auch im Bett liegen bleiben,und darauf warten.Das der Sensenmann vorbei kommt. Darauf habe ich aber keine Lust. Davon abgesehen, das dazu hier seit Tagen das Wetter viel zu schön ist.


wird zwar Sport und Bewegung an der frischen Luft gezählt, aber eine Langzeitbelichtung der Milchstraße würde da auch ohne Menschen eher nicht drunter fallen.

Für wen soll dabei denn eine Gefahr ausgehen, sofern man das alleine tut. Außer vielleicht das man in der Dunkelheit auf unwegsamen Terrain auf die Schnauze fällt ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Nächte sind extrem klar zur Zeit. Da will ich allein in die Röhn um die Sterne zu fotografieren. Würde vorher aber die Polizei fragen ob das möglich ist.

Den Drang kann ich nachvollziehen, habe ich auch. Aber das ist aus meiner Sicht derzeit eine unnötige Aktion, die wiederum zur Verbreitung beitragen kann, wenn Du auf dem Weg z.B. tanken musst, eine Toilette brauchst u.s.w.. Und die Polizei hat besseres zu tun, als solche Anfragen zu beantworten, insofern "Stay at home".
 
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