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Hochzeit mit welchen Objektiven

ich will Dir nichts unterstellen und das Folgende schreibe ich in guter Absicht: Ich glaube, dass Du das Thema der Steuerpflicht etwas unbedarft angehst. Das schließe ich aus Deinen Äußerungen, die schlicht falsch sind. Das will ich hier nicht erörtern, das ist das falsche Forum. Ich empfehle Dir dringend, dass Du Dich damit beschäftigst, sonst wird das Hobby teuer.

Welche Steuer soll er denn zahlen?
- Umsatzsteuer? – ne: <17500€ Umsatz
- Steuern auf den Gewinn – ne: die Kosten übersteigen den Einsatz bei weitem...
Du darfst mir gerne per PN schreiben, was hier das Problem ist oder auf Beiträge im richtigen Forum verweisen :rolleyes:

Man kann natürlich zum Finanzamt/Steuerberater gehen, um je nach Lust und Laune des Zuständigen mal 2a seine GbR führen zu dürfen oder einfach so weiterzumachen. Und: ganz wichtig: Melde dich bei der Handwerkskammer (das ist wohl leider wirklich verpflichtend...) und lass dich dort von einem bezahlten Lakaien noch weiter verunsichern (y):ugly:...
 
Zuletzt bearbeitet:
Meines Wissens muss man wirklich ein Gewerbe anmelden, wenn man Fotografie gegen Geld anbietet.

Wenn es sehr geringe Einkünfte sind, kann man sich auch eine Steuernummer geben lassen. Seine Einkünfte und Ausgaben gibt man dann beil Lohnsteuerjahresausgleich an. Ist dann so halb legal.
Wichtig ist, dass Ausrüstung nie für ein Jahr gilt, sondern über mehrere Jahre abgeschrieben wird.

Möchte man es dann doch "richtig" gegen Geld anbieten ist der Gang zum Gewerbeamt unvermeidbar. Dann kommt Post von der Handwerkskammer und - falls man ein Auto hat und es nutzt um zu den Hochzeiten zu kommen - auch noch die GEZ. Aber damit ist man auf der sicheren Seite.
 
Ist er nicht, du kannst ja gerne mal nach der Definition von Gewinn Googeln

Du mehrst Deinen Besitz, das ist zweifellos eine Privatentnahme,
also Einkommen. Das wird Deinem Einkommen aus angestellter
Arbeit hinzugerechnet und gemeinsam veranlagt.

Ob daraus eine erhöhte Steuerzahllast entsteht kommt auf die
Beträge an.

Das regelmäßig zu tun (darunter versteht man von Amts wegen
schon 2 bis 3 mal jährlich) begründet ein ab dem ersten Tag
meldepflichtiges Gewerbe, Eintragungspflicht in die Handwerksrolle
und Pflichtversicherung in der Berufsgenossenschaft.
Da kann man sich bei nur wenigen Stunden Tätigkeit im
Jahr zwar beitragsfrei stellen lassen, aber nur wenn man das
*vorher* beantragt.

Wenn das jemand hier liest und Dich meldet, dann kann die BG
für das letzte Jahr schon die Pflichtbeiträge von Dir fordern.
 
Stellt jetzt bitte mal unverzüglich das Steuer- und Gewerbegesabbel ein! Das ist hier völlig off-topic! :mad:
 
Ein 50er mag zwar halbwegs klein sein, aber man steht den Leuten halt auch immer vor der Nase und ich habe den Eindruck, dass viele ihren Gesichtsausdruck ändern wenn sie mich sehen :ugly: Da sah ich jetzt den großen Vorteil bei einem Tele - Die Leute merken gar nicht das man sie im Visier hat.
So ist es! Das 70-200 2.8 ist für mich in der Tat unverzichtbar. Hätte die Lady (siehe Foto, habe ich auf einer Feier fotografiert) bemerkt, daß ich sie fotografieren möchte, hätte sie zu mir geschaut und unnatürlich gegrinst! So aber konnte ich ihr natürliches Lächeln einfangen!

Und wenn ein Hochzeitsfotograf nur mit einem 35er und 85er arbeiten möchte, ist das sein gutes Recht. Spätestens aber, wenn sich die Hochzeitsgesellschaft im Trauzimmer zum Gruppenfoto aufstellt, könnte das problematisch sein, weil ihm der Weitwinkel fehlt. Insofern sind ein 24-70er und 70-200er m.E. die Universallösung schlechthin!
 

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