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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hi, ich habe meinen Antrag abgeschickt und auch schon eine Deckungsbestätigung per Mail erhalten.

Allerdings habe ich mir jetzt am WE einen Rucksack gekauft, den ich noch zusätzlich versichern lassen möchte.

Wird dies einfach über den Änderungsantrag gemacht?

Erhalte ich danach erneut eine Deckungsbestätigung oder die Unterlagen schriftlich per Post?
 
auf jeden Fall schonmal einen dicken (y) für die Versicherung.

Wie ist das mit Laptop zusammen mit der Fotoausrüstung versichert zu verstehen bzw. wie gebe ich das am besten an?

Den Laptop musst Du einfach nur bei den versicherten Geräten im Antrag angeben, dann wird er genauso versichert wie das restliche Equipment.



Hi, ich habe meinen Antrag abgeschickt und auch schon eine Deckungsbestätigung per Mail erhalten.

Allerdings habe ich mir jetzt am WE einen Rucksack gekauft, den ich noch zusätzlich versichern lassen möchte.

Wird dies einfach über den Änderungsantrag gemacht?

Erhalte ich danach erneut eine Deckungsbestätigung oder die Unterlagen schriftlich per Post?

Wir haben eine Vorsorgeklausel in unsere Bedingungen integriert, solange der Rucksack in die 10% Wertgrenze passt, musst Du ihn erst zur nächsten Hauptfälligkeit anmelden, bis dahin ist er kostenlos mitversichert !

Hier mal der Wortlaut der Vorsorgeklausel:
------------------------
Klausel PF2010-002 – Vorsorgeklausel
Für nicht gemeldete Fotoausrüstung gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit ein Vorsorgebetrag in Höhe von 10% der Gesamtversicherungssumme höchstens jedoch 3.000 €. Der Kauf der Geräte muss durch Kaufquittung eines Händlers die auf Namen des Versicherungsnehmers ausgestellt ist nachgewiesen werden. Spätestens zur nächsten Hauptfälligkeit müssen die Geräte gemeldet und in den Vertrag
 eingeschlossen werden.
-------------------------

Falls der Rucksack teurer war, kannst Du ihn ganz normal mit dem Änderungsantrag zum Vertrag anmelden.

Gruß
Sven
 
Ich wollte noch ein kurzes, vorläufiges Feedback geben:

Nachdem ich Samstags den Antrag per Mail versandt hatte, habe ich am Montag mittag schon eine Deckungsbestätigung per Mail erhalten. Ende der Woche kam auch der Versicherungsschein vom Versicherer.
Also bis jetzt war alles sehr schnell, sehr freundlich und problemlos.
 
Was ich mich so frage:
Gibt es hier schon Erfahrungen mit Schadensfällen?
Wie zufrieden wart ihr mit der Abwicklung und dem Ergebnis?
 
Schau doch mal in den ersten Tread zur Fotoversicherung, dort gibt es viele positive Erfahrungsberichte zur Schadenabwicklung:

LINK:
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=255544

Gruß
Sven

Moin
Kannst du da ne genauere Angabe machen? ;-)
Ich hab heute Nacht schon >30 Seiten von diesem Thema gelesen, aber darüber war nichts dabei :lol:
Aber ich muss sagen: Respekt! Da sind ja ein paar ganz schön nervende Kaliber bei...
Aber wie man sehen kann, solltest du evtl nochmal verständlicher auf die Geschichten mit Kaufpreis, Neuwert, 50%, Zeitwert usw eingehen - da haben sich ja die meisten Fragen drum gedreht. Ich hab es auch noch nicht geblickt :lol: aber kann an der nächtlichen Zeit gelegen haben ;-)

Trotzdem, wenn hier noch andere User berichten wollen, würde ich es begrüßen :)
 
Hallo zusammen!
Ich bin neu in diesem Forum, weil ich mir in absehbarer Zeit eine DSLR zulegen will/werde. Und mit Objektiv und Zubehör kommt da ja doch eine ganze Menge zusammen, was natürlich gut versichert sein sollte...
Soweit habe ich von der hier angebotenen Versicherung auch alles verstanden, denke ich, nur die Sache mit dem Zeitwert... Auch auf die Gefahr hin, dass das schon ein paar Mal nachgefragt wurde (ich konnte dazu jedoch bis jetzt nichts finden): Wie funktioniert das mit der Berechnung?
Beispiel: Ich würde mir jetzt morgen eine 550D für 560 Euro kaufen und sofort versichern. In der Gebrauchpreisliste steht für die Kamera jetzt ein Preis von 515 Euro. Wäre meine Kamera dann - obwohl gerade erst NEUgekauft - im Schadensfall schon nur noch 515 Euro wert? Ok, ich würde ja trotzdem 100 % ausgezahlt bekommen (ohne SB), aber stimmt meine Rechnung trotzdem? Oder wird das immer für jeden Fall individuell berechnet?
Und wie lange dauert das so in etwa, bis eine DSLR nur noch 50 % ihres Neupreises wert ist?
Viele Grüße
Pepe
 
Hallo Pepe,

solange der Zeitwert nicht unter 50% des Neuwertes gerutscht ist, wird der aktuelle Neuwert erstattet, Deine Kamera rutscht also nicht einen Tag nach dem Kauf auf den Zeitwert ab.

Wann die 50% Grenze überschritten ist, hängt vom Marktwert ab, da gibt es keine festen Zeitgrenzen. Bei Objektiven zum Beispiel ist es so gut wie nie der Fall das diese unter die 50% Grenze fallen, da müssen Sie schon sehr, sehr alt sein oder sonstige gravierende Fehler haben. Bei Bodys kann der Fall schon eher mal eintreten wenn ein oder zwei Nachfolger auf dem Markt sind.

Ich Denke unsere Bedingungen sind da sehr Praxisgerecht, der Vorteil ist ja auch das, wenn die 50% Grenze unterschritten ist, auch nur noch die Prämie
für den Zeitwert bezahlt werden, so das man für eine alte Ausrüstung nicht unnötig viel Prämie bezahlen muß.

Gruß
Sven
 
Ich Denke unsere Bedingungen sind da sehr Praxisgerecht, der Vorteil ist ja auch das, wenn die 50% Grenze unterschritten ist, auch nur noch die Prämie
für den Zeitwert bezahlt werden, so das man für eine alte Ausrüstung nicht unnötig viel Prämie bezahlen muß.

Die Anpassung macht ihr aber nicht automatisch, oder? Bei meiner K20D könntes es fast schon soweit sein, es sind ja schon einige Nachfolger da.
 
Die Anpassung macht ihr aber nicht automatisch, oder? Bei meiner K20D könntes es fast schon soweit sein, es sind ja schon einige Nachfolger da.

Hallo,

die Anpassung muss der Versicherungsnehmer beantragen, wir können leider nicht die vielen tausend bestehenden Verträge durchschauen :)

Gruß
Sven
 
Im Herbst möchte ich eine Südafrikareise machen. Falls mir meine Kamera dort gestohlen oder geraubt wird, dann sagen die Versicherungsbedingungen, dass ich das unverzüglich der Polizei melden muss.
Nun ist es aber so, dass es eine organisierte Gruppenrundreise ist. D.h. ich bin jeden Tag in einer anderen Stadt und muss mich nach dem Zeitplan der Gruppe richten. Weiter habe ich kein eigenes Transportmittel.
Wie ist in diesem Zusammenhang "unverzüglich" und "zuständige" Polzeistelle zu verstehen? In meinem Fall ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ich es evtl erst am nächsten Tag und an einem anderen Ort melden kann. Ist das dann noch in Ordnung?
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
 
Im Herbst möchte ich eine Südafrikareise machen. Falls mir meine Kamera dort gestohlen oder geraubt wird, dann sagen die Versicherungsbedingungen, dass ich das unverzüglich der Polizei melden muss.
Nun ist es aber so, dass es eine organisierte Gruppenrundreise ist. D.h. ich bin jeden Tag in einer anderen Stadt und muss mich nach dem Zeitplan der Gruppe richten. Weiter habe ich kein eigenes Transportmittel.
Wie ist in diesem Zusammenhang "unverzüglich" und "zuständige" Polzeistelle zu verstehen? In meinem Fall ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ich es evtl erst am nächsten Tag und an einem anderen Ort melden kann. Ist das dann noch in Ordnung?
Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Hallo,

unverzüglich heisst nur, so schnell wie es Dir möglich ist, wenn Ihr also grade mitten in der Savanne seit, kann das auch schon der nächste oder übernächste Tag sein.

Gruß
Sven
 
die Anpassung muss der Versicherungsnehmer beantragen, wir können leider nicht die vielen tausend bestehenden Verträge durchschauen :)


War mir schon klar. Konnte ja sein, dass es einen automatischen Datenbankabgleich gibt.

Wo bekomme ich die Zeitwerte von Pentax her? In Euren Listen ist Pentax nicht drin.

Gibt es eigentlich die Graukarten mit der aktuellen Rechnung noch für Bestandskunden? Da war doch mal eine Aktion, oder ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe 2 Laptops und würde die sehr gerne mit in die Versicherung nehmen, nun stelle ich mir aber die Frage; welche Preise werden dafür veranschlagt? Ein Zeitwert lässt sich bei einem zudem leider nur schwer feststellen, da es ein "seltenes" Stück ist durch die Konfiguration und somit wenige bis garkeine Referenzwerte dazu bekannt sind.
 
dazu zitiere ich am besten aus unseren FAQ von der ersten Seite dieses Treads:

Können auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichert werden ?
Gerne können Sie auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichern, hiervon benötigen wir als Besitznachweis Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung, auf denen man sowohl den Gesamtzustand wie auch die Serien Nr. erkennen kann, also 2-3 Fotos je Gegenstand. Diese Bilder können Sie uns
als Mailanhang im JPG-Format übersenden.

Welche Werte müssen im Antrag angegeben werden ?
Im Antrag müssen Sie für gewöhnlich den aktuellen Neuwert, wie Sie ihn zur Zeit bei einem Fachhändler im Internet bezahlen müssen (z.B. www.foto-koester.de / www.foto-koch.de / www.foto-erhardt.de )angeben. Nur wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gesunken ist, muss nur noch der Zeitwert angegeben werden.

Wie lange können Gegenstände zum Neuwert versichert werden ?
Solange der Zeitwert über 50% des Neuwertes liegt können Gegenstände zum Neuwert versichert werden.

Gruß
Sven
Wie berechne ich den Neuwert eines Objektivs, das nicht mehr produziert wird und auch keinen direkten Nachfolger hat.
Es ginge um das Nikon 28/1.4D.
 
Ich habe 2 Laptops und würde die sehr gerne mit in die Versicherung nehmen, nun stelle ich mir aber die Frage; welche Preise werden dafür veranschlagt? Ein Zeitwert lässt sich bei einem zudem leider nur schwer feststellen, da es ein "seltenes" Stück ist durch die Konfiguration und somit wenige bis garkeine Referenzwerte dazu bekannt sind.

Grundsätzlich darf der Wert von Laptops/Tabletts maximal 50% des Wertes der gesamten versicherten Ausrüstung betragen, um den Wert deiner Laptops zu bestimmen sende mir die Daten am besten einmal unter info@fotoversicherung.de

Wie berechne ich den Neuwert eines Objektivs, das nicht mehr produziert wird und auch keinen direkten Nachfolger hat.
Es ginge um das Nikon 28/1.4D.

Dazu frag am besten mal bei dem Händler deines Vertrauens, der sollte evtl. noch alte Preislisten vorliegen haben.

Gruß
Sven
 
Für das Land, das ich demnächst bereisen möchte (Niger), besteht eine Teilreisewarnung.
Ist die Versicherung dann dort gültig oder nicht?
 
Hallo Sven,

wie verhält es sich denn mit älteren bzw. alten Objektiven?
Ich habe das Carl Zeiss Vario-Sonnar T* 4/80-200 (C/Y).

Bei Ebay-Händlern stehen sie für 330-750 Euro, im Kadlubeks Objektiv-Katalog steht es für 440 Euro drin. Ich habe es sehr viel günstiger bekommen.

Welcher Wert wird ersetzt?

Vielen Dank.

VG
Dirk

Nachtrag: In einer Preisliste von '88 wird das Objektiv mit DM 1598 gelistet. Da wurde die 50% Grenze von unten her durchbrochen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Für das Land, das ich demnächst bereisen möchte (Niger), besteht eine Teilreisewarnung.
Ist die Versicherung dann dort gültig oder nicht?

Hallo,

in den Gebieten für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung (Kriegs- oder Krisengebiet) ausgegeben wurde besteht leider kein Versicherungsschutz !

Hallo Sven,

wie verhält es sich denn mit älteren bzw. alten Objektiven?
Ich habe das Carl Zeiss Vario-Sonnar T* 4/80-200 (C/Y).

Bei Ebay-Händlern stehen sie für 330-750 Euro, im Kadlubeks Objektiv-Katalog steht es für 440 Euro drin. Ich habe es sehr viel günstiger bekommen.

Welcher Wert wird ersetzt?

Vielen Dank.

VG
Dirk

Nachtrag: In einer Preisliste von '88 wird das Objektiv mit DM 1598 gelistet. Da wurde die 50% Grenze von unten her durchbrochen...

Hallo Dirk,

bei solchen alten Linsen orientieren wir uns an den mittleren ebay Verkaufspreisen oder, soweit vorhanden an den Preisen der FOMAG-Liste:

http://www.fotomagazin.de/test_technik/gebrauchtmarkt/SecondHandGuide10-11/index.html

Gruß
Sven
 
Den Laptop musst Du einfach nur bei den versicherten Geräten im Antrag angeben, dann wird er genauso versichert wie das restliche Equipment.





Wir haben eine Vorsorgeklausel in unsere Bedingungen integriert, solange der Rucksack in die 10% Wertgrenze passt, musst Du ihn erst zur nächsten Hauptfälligkeit anmelden, bis dahin ist er kostenlos mitversichert !

Hier mal der Wortlaut der Vorsorgeklausel:
------------------------
Klausel PF2010-002 – Vorsorgeklausel
Für nicht gemeldete Fotoausrüstung gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit ein Vorsorgebetrag in Höhe von 10% der Gesamtversicherungssumme höchstens jedoch 3.000 €. Der Kauf der Geräte muss durch Kaufquittung eines Händlers die auf Namen des Versicherungsnehmers ausgestellt ist nachgewiesen werden. Spätestens zur nächsten Hauptfälligkeit müssen die Geräte gemeldet und in den Vertrag
 eingeschlossen werden.
-------------------------

Falls der Rucksack teurer war, kannst Du ihn ganz normal mit dem Änderungsantrag zum Vertrag anmelden.

Gruß
Sven

Hallo Sven,

was ist denn die Gesamtversicherungssumme, die durch den Mindestbetrag gedeckt wird?

Ich glaube es meine Ausrüstung lag bei ~900€. Sind trotzdem die 1539€ gedeckt? Somit müsste ich jeden Gegenstand erst durch einen Änderungsantrag angeben, wenn er 10% von den 1539€ im Wert übersteigt? :)

VG
 
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