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Wo eigene Fotos überall auftauchen - heute in der Zeitung...

Wenn Du mit deinen Fotos kein Geld verdienen willst und es dir grundsätzlich nichts ausmacht, wenn sie veröffentlicht werden, würde ich mir eine Open Content Lizenz aussuchen, mit denen du sie belegst.

In dem Moment zeigst du, dass, auch wenn du nicht vergütet werden willst, Urheberrechte und Nutzungsrechte durchaus ernst meinst. Dazu kommt: Wenn jemand widerrechtlich dein Foto nutzt, begeht er nicht nur Diebstahl bei Dir, sondern an der Gesellschaft, weil du der ja das Bild zur Verfügung gestellt hast.

Ich finde ja, eine Namensnennung dürfte ja bei einer Zeitung drin sein. Die Sache hat auch den Vorteil, dass die Zeitung im Zweifel auf deine Fotos zurückgreifen wird, weil es ja eine rechtssichere Lösung ist. Damit werden deinen Fotos öfter in der Zeitung erscheinen mit deinem Namen drunter.

Ich weiß nicht, wie du das siehst, aber für mich ist das nicht nichts. Aus dem miesen Gefühl, beklaut worden zu sein, wird ein Gefühl der Ehre.

Ist genau wie bei dem Forum hier. Vermutlich verdient der Betreiber ein paar Euro damit und wir liefern Content umsonst. Aber er bietet uns dafür Breitenwirkung für unseren Sülz. Das ist der Deal und alle hier finden den fair und fühlen sich nicht ungerecht behandelt.
 
Zeitungen haben eben einen kommerziellen Zweck und wenn sie 10 Fotos illegal abdrucken und nur ein Fotograf beschwert sich mit einer Forderung, dann bleibt unterm Strich immer noch mehr Gewinn übrig, als wenn sie sofort 10 Fotos bezahlt hätten.

Erstens würde ich nicht jeder Zeitung grundsätzlich einen kommerziellen Zweck unterstellen, im Gegenteil verfolgen sogar ziemlich viele Zeitungen gerade keinen kommerziellen sondern eher einen konkreten gesellschaftlichen und politischen Zweck, gerade viele ganz kleine Zeitungen. Es geht aber auch nicht um Bezahlung, sondern um Urheberrecht und die korrekte Angabe von Quellen. Das hat mit Gewinn erst mal nichts zu tun. Und nochmals: Mitnichten jedes Lokalblättchen verfolgt überhaupt eine Gewinnabsicht.
 
Und nochmals: Mitnichten jedes Lokalblättchen verfolgt überhaupt eine Gewinnabsicht.

Deswegen habe ich ja kommerziell geschrieben.
Selbst wenn sie keinen Gewinn machen wollen/müssen, so verfolgen sie mindestens das Ziel kostendeckend zu arbeiten.
Und jeder in der Branche kennt das Thema mit den Copyrights, außer vielleicht Schülerzeitungen oder sowas.
Deswegen kann man sehr stark davon ausgehen das dieses Verfahren mit Fotos absichtlich so gehandhabt wird. Ansonsten müsste man Dummheit unterstellen.
Zu 100% haben die so einen "Topf" für Entschädigungen.

Ich würde da nicht hinterher gehen weil ich keine Zeit und zuviel Geld habe.
Aber ich kann verstehen wenn man es macht.
 
Dreh doch den Spieß einfach um- frag die Zeitung Wer diese Bilder eingereicht/ lizenziert hat, Du bist der Urheber und hattest das nicht freigegeben (kommerzeille Nutzung). Setz eine Frist z.B. fünf Werktage und frage nach deren Rechtsvertretung.

Auch wenn Du das nicht pushen möchtest wird man sofort verstehen daß da evtl. etwas Unangenehmes in Gang kommt... bzw. kommen kann. Wenn die so weitermachen, deren Problem, für Dein verwendetes Bild forderst Du eine Gage ein, nach Druckaufkommen.

Es wird sicher spannend wie das beantwortet wird ;)
 
Vielleicht habe ich da etwas falsch verstanden, aber wenn nicht, dann haben mindestens zwei Personen ziemlichen Mist fabriziert. Erstens natürlich derjenige der das Bild ohne Erlaubnis an die Zeitung gegeben hat. Das kann man evtl. mit Unwissenheit/Naivität oder so entschuldigen. Aber zweitens hat die Zeitung das Bild als ihr eigenes ausgegeben und das ist klar eine dreiste Lüge.
 
Krass - die Angelegenheit ist aus Sicht des TO mit Beitrag #11 längst geklärt, aber Ihr debattiert und debattiert einfach weiter, und das, obwohl das angesprochene Problem für die Mehrzahl von Euch nie ein Thema sein wird. :)
 
Naja, die weiteren Antworten zeigen aber, daß man das so oder so
sehen kann, bzw. sehen muß. Ich habe vorher schon geschrieben,
daß dieses Beispiel unbeabsichtigt durch wirklich noch vorhandene
Unwissenheit (EXIF- Daten) und Flüchtigkeitsfehler (unkontrolliert
einfach übernommen) passiert ist => hier so nicht sehen sollte.

Da das ausgesuchte Foto zudem wirklich keine Meisterleistung ist
steht für mich fest, daß man da nachfragen kann, das aber eben
nicht nutzt / ausnutzt.

Das ist hier alles "Dorf" und die Lokal- Zeitung hat's schwer genug.
Solche Artikel sind schon eher ein Highlight, das neben der "toten
Seite" den Sinn der Zeitung ergibt- da grätscht man nicht quer rein
... beim ersten (?) mal.

Ganz anders sieht es bei überregionalen Effekthascher-
oder Müllblättern wie den ü..B.l.ichen Verdächtigen etc. aus.
Da würde ich mir dann einen "Riesen- Spaß" draus machen...

Wenn ich von den Bildern leben müsste oder wollte, dann müßte
ich das ganz bestimmt /aus Prinzip ein klein wenig anders sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deswegen habe ich ja kommerziell geschrieben.
Selbst wenn sie keinen Gewinn machen wollen/müssen, so verfolgen sie mindestens das Ziel kostendeckend zu arbeiten.
Und jeder in der Branche kennt das Thema mit den Copyrights, außer vielleicht Schülerzeitungen oder sowas.

Eine redaktionelle Nutzung ist keine kommerzielle Nutzung, auch wenn natürlich Geld damit verdient werden soll. Kommerziell werden Bilder bspw. in Anzeigen oder auf Plakaten genutzt. Da sollte man auch den Unterschied kennen.

Und ein "Copyright" existiert in Deutschland überhaupt nicht. Auch da sollte man nicht mit relevanten Begriffen um sich werfen, wenn man sie nicht fein trennen kann.
 
Mich wundert nach den ganzen DSGVO / Urheberrecht
etc. Fragen, daß so etwas immer noch passieren kann.
Das kümmert die einen Sch..ssdreck.

Ich habe auch schon dokumentarische Photos, die ich auf einer Webseite (im Kontext zu einer Reportage) veröffentlicht habe, sowohl in einer im gesamten deutschen Sprachraum verbreiteten kommerziell arbeitenden Fachzeitschrift (Auflage ca. 50.000 Exemplare, monatlich erscheinend) gefunden als auch auf der Webseite einer internationalen Organisation (Dachverband), die etwa 1-2 Millionen Mitglieder repräsentiert.

Unrechtsbewußtsein bei der Zeitschrift: sehr gering.

Unrechtsbewußtsein bei der Organisation, die das Photo zudem noch mit eigenem Copyright garniert hatte: Null. "Das haben wir im Internet gefunden".

Das Problem ist, dass der wirtschaftliche Wert letzlich so gering ist, dass sich rechtliche Massnahmen nicht lohnen.
 
Das Problem ist, dass der wirtschaftliche Wert letzlich so gering ist, dass sich rechtliche Massnahmen nicht lohnen.

Das ist wohl genau der springende Punkt. Heute fotografieren nicht nur Millionen von Hobbyisten (die eben nicht davon leben müssen), sie verteilen und präsentieren ja auch (oft) zu Recht stolz ihre Werke im Internet. Ich denke mal, dass auch viele Redaktionen nicht unbedingt davon leben müssen, dass sie solche Bilder im Internet illegal kopieren, sondern sie betrachten das als "Kavaliersdelikt" - eben genau in diesem Bewusstsein, dass der Fotograf das ja nur als Hobby gemacht hat, sozusagen public domain.

Die Musikindustrie ist da ja schon vor mehr als 20 Jahren auch durch und sie haben es überlebt, aber trotzdem, es bleibt ärgerlich für die Betroffenen.
 
Das Problem ist, dass der wirtschaftliche Wert letzlich so gering ist, dass sich rechtliche Massnahmen nicht lohnen.

Das würde ich nicht sagen, Rechtsanwälte berufen sich gerne auf die MFM Liste https://bvpa.org/shop/ und dann können dann ganz schnell durchaus mehrere Tausend Euro zusammen kommen. Vor allem bei fehlerhaftem Copyright ist die Rechtssprechung nicht zimperlich.

Die Frage ist halt wie weit man selber gehen will...

Ich würde vielleicht erstmal eine an die MFM Liste angelehnte Rechnung schreiben.
 
Was genau ist denn "fehlerhaftes Copyright"?

Und welche "nicht zimperlichen" Urteile gibt es bzgl. "fehlerhaftem Copyright"?

Noch als Ergänzung, "kalle_knips" schreibt in Beitrag #31 weiter oben:
Und ein "Copyright" existiert in Deutschland überhaupt nicht. Auch da sollte man nicht mit relevanten Begriffen um sich werfen, wenn man sie nicht fein trennen kann.

Jetzt bin ich etwas verwirrt. Gibt es nun eins oder nicht??
 
Es gibt in Deutschland das Urheberrecht. Und das liegt bei dir, wenn du das Bild erstellt hast. Unabhängig davon, ob du "Copyright" oder sonstwas dranschreibst oder Wasserzeichen draufklebst.
 
Moin,

Was genau ist denn "fehlerhaftes Copyright"?

Und welche "nicht zimperlichen" Urteile gibt es bzgl. "fehlerhaftem Copyright"?

mit der flapsigen Formulierung ist vermutlich gemeint, dass ein falscher Urheber genannt wurde. whr_ schrieb: "die das Photo zudem noch mit eigenem Copyright garniert hatte".

Ansonsten ist es natürlich genau wie Batti schreibt: In Deutschland gibt es das Urheberrecht. Das kann man im lockeren Sprachgebrauch durchaus auch als Copyright bezeichnen, muss sich im Zweifelsfall aber darüber im Klaren sein, dass das amerikanische Copyright beispielsweise sich in einigen grundsätzlichen Dingen, aber auch in zahlreichen Details vom europäischen Urheberrecht unterscheidet (trotz aller Annäherungen, die es da in den letzten Jahrzehnten gegeben hat). Eine gängige Fehlkonzeption ist übrigens, dass es im Urheberrecht für die Feststellung des Rechtsverstoßes eine Rolle spielen würde, ob eine Urheberrechtsverletzung mit einer kommerziellen Nutzung einhergeht; das spielt lediglich bei der Höhe der Strafe eine Rolle. Im Gegensatz dazu spielt die Frage nach der Kommerzialität im amerikanischen Copyright in der Tat eine Rolle. "Kommerziell" wird in diesem Kontext allerdings sehr weitgehend ausgelegt: Wenn beispielsweise eine Universität ein Foto ohne Erlaubnis auf ihrer Webseite verwendet, handelt es sich (wie gesagt: in den USA) um eine kommerzielle Nutzung, weil eine Universität Geld einnimmt – da spielt es keine Rolle, ob die konkrete Webseite irgendwie Umsatz generiert; ebenso wäre die Nutzung durch eine Privatperson kommerziell, wenn das Bild auf einer Webseite verwendet wird, auf der auch Werbung angezeigt wird. Entsprechend bin ich mir ziemlich sicher, dass auch die redaktionelle Verwendung eines Fotos durch eine Zeitung in den USA als kommerziell eingeschätzt würde, die auf einem Flugblatt, mit dem eine Privatperson gegen die Verwendung von Laubbläsern agitiert, hingegen nicht. In Europa ist wie gesagt die Urheberrechtsverletzung ohnehin in allen diesen Fällen gegeben.

Was Urteile angeht: Zum Beispiel wurde in diesem Urteil des Landgerichts München, bei dem es um eine auf Facebook veröffentlichte Bearbeitung eines Fotos ging, dem Urheber ein Schadensersatz in Höhe von 358€ sowie ein Aufwendungsersatz in Höhe von 546,50€ zugesprochen.

In diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde festgestellt, dass die MFM-Tabelle bei nicht-professionellen Fotografen keine Anwendung findet – zahlen muss der Urheberrechtsverletzer dennoch, aber eben nicht auf der Grundlage dieser Tabelle. In dem hier bestätigten Amtsgerichtsurteil wurde ein Schadensersatz in Höhe von 100€ verhängt, wegen fehlender Namensnennung kamen noch einmal 100€ drauf. Dazu kamen die Abmahngebühren in Höhe von 571,44€ brutto aus einem Gegenstandswert von 6000€ (was wohl auch in mehreren anderen Urteilen zuvor bereits als realistischer Gegenstandswert angenommen wurde) und schließlich noch die Anwaltsgebühren in Höhe von 147,56€. Die Revision, mit der der Urheber versucht hatte, höheren Schadensersatz zu erhalten, ist in diesem Urteil höchstinstanzlich abgelehnt worden. Eine gute Erläuterung des Urteils findet sich in dem Beitrag BGH zum Bilderklau: MFM-Tabelle nur bei Profis und 6.000 EUR Gegenstandswert pro Bild von Rechtsanwalt Felix Barth.

Weitere Beispiele findest du im Netz bei diversen Anwälten, den Webseiten der Gerichte bzw. deren übergeordneten Behörden sowie Portalen, die Gerichtsurteile sammeln. Die Suchmaschine deiner Wahl hilft weiter.

Ob man das nun als zimperlich oder nicht ansieht, muss jeder für sich selber entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine redaktionelle Nutzung ist keine kommerzielle Nutzung, auch wenn natürlich Geld damit verdient werden soll. Kommerziell werden Bilder bspw. in Anzeigen oder auf Plakaten genutzt. Da sollte man auch den Unterschied kennen.

Ich gehe davon aus, dass du kein auf Urheberrecht und Verwertungsrecht spezialisierter Anwalt bist und dass diese Aussage da oben falsch ist.

Eine redaktionelle Verwertung, die frei ist von der Notwendigkeit, die kommerziellen Nutzungsrechte zu klären, liegt nur in bestimmten Ausnahmefällen vor. Dieser hier ist keiner davon.
 
Noch als Ergänzung, "kalle_knips" schreibt in Beitrag #31 weiter oben:
Und ein "Copyright" existiert in Deutschland überhaupt nicht. Auch da sollte man nicht mit relevanten Begriffen um sich werfen, wenn man sie nicht fein trennen kann.

Jetzt bin ich etwas verwirrt. Gibt es nun eins oder nicht??

Das Copyright, wie es im US-Rechtssystem üblich ist, existiert so in Deutschland tatsächlich nicht. In den USA muss man gegebenenfalls deutlich machen, dass ein Werk einem Copyright unterliegt, sonst kann man diesen Schutz verlieren. Das gilt auch für Marken. Wer Markenrechtsverletzungen nicht aktiv verfolgt, kann das Recht an einer Marke verlieren. So ist es z.B. Sony mit dem "Walkman" gegangen.

In Deutschland unterscheidet man zwischen dem Urheberrecht und den Nutzungsrechten. Urheber an einem Werk wird man, indem man es anfertigt, also als Fotograf fotografiert. Diese Urheberschaft kann man auch nicht verkaufen oder verlieren. Was man verkaufen (oder verschenken) kann, sind die Nutzungsrechte. Das heißt, ich als Fotograf kann bestimmen, wer meine Bilder wie nutzen darf - wobei sich das auf den öffentlichen Raum bezieht. Wenn du ein Bild von meiner Website kopierst, es dir ausdruckst und an deine Wohnzimmerwand hängst, ist das deine Privatangelegenheit.

Und anders als in den USA darf in Deutschland ein Nutzer nicht davon ausgehen, dass die Veröffentlichung schon in Ordnung gehen wird, nur weil kein Urhebervermerk am Bild dransteht. Da muss er aktiv nachforschen.

Davon unberührt bleiben übrigens die Rechte am eigenen Bild der evtl. abgebildeten Personen.

Kurz: Urheber- und Verwertungsrechte sind in den USA und in Deutschland grundsätzlich anders geregelt.
 
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