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Wer fotografiert noch für Vereine

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
fotografieren im 'öffentlichen Raum' ist kompliziert geworden...

die hier von den Vereinen gesuchten Lösungen, sind aus meiner
Sicht wenig, bis gar nicht geeignet und halten im Fall der Fälle
einer juristischen Überprüfung kaum eine Minute stand...
 
Nur nochmal zur Erinnerung:

schon klar...

wäre aber auch interessant zu wissen, welche 'Argumente' heutzutage
einen Einsatz 'rechtfertigen' bei all den möglichen 'Bedenken'...
 
Hier insbesondere Punkt 3.4.

Meinst du diesen Abschnitt
Code:
Bei Unklarheiten empfiehlt sich, eine Einwilligung des Betroffenen ein-
zuholen, die wie bereits erläutert nicht zwingend schriftlich eingeholt werden muss. Auch
mündliche Erklärungen sind wirksam, müssen jedoch im Zweifel nachgewiesen werden.

Also doch eine aktive Einwilligung.


Aber zurück zum Thema:
Ich fotografiere für einen Verein auf Konzerten und achte darauf, dass nur die Band und kein Publikum identifizierbar ist. Und ganz ehrlich, ich finde das so auch richtig, auch wenn ich selbst mal als Gast auf Konzerten bin.
 
Und stellt Fotos von z.B. Fußball oder Handball und ähnliches noch auf der Vereinshomepage zur Verfügung?

Mir geht es hier nicht um eine Diskussion zum neuen Datenschutzgesetz, sondern ich möchte einfach nur wissen ob welche das noch machen. Mein Verein hat mir das nämlich untersagt. Aus Angst halt wegen den neuen Bestimmungen.

Moin!
Ich fotografiere u.a. für die 1. Herren [Kreisklasse]
unseres Fußballvereins.
Aber auch nur dann, wenn ich die ausdrückliche Genehmigung dazu habe!

Im Sommer [2018] habe ich das Sommerfest einer Kirchengemeinde abgelichtet.
Ich habe jede[n], bevor ich sie/ihn abgelichtet habe, bei Kindern, deren Eltern,
angesprochen und um Erlaubnis gefragt.
Die Aufnahmen sind bis heute noch nicht auf der Kirchen-Website hochgeladen worden.
Hier herrscht noch vollkommene Rechtsunsicherheit, wie zu verfahren ist.

mfg hans
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich fotografiere viele Veranstaltungen im Bereich der öffentlichen Verwaltungen. Das sind Veranstaltungen, Freisprechungen...
Es wird zu Beginn der Veranstaltung darauf hingewiesen, dass Bilder gemacht werden.
Die Teilnehmer bekommen eine Karte mit einem Download-Link. Darauf nochmal der Hinweis, wer mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist, bitte binnen 48h melden. Wenn ich bis dahin nichts bekommen habe, werden die Bilder veröffentlicht.
Dieses Verfahren ist von Juristen der Kommunal-/Landesverwaltung so vorgeschlagen worden und hat sich bewährt.
 
Nur nochmal zur Erinnerung:

(y)

Leider wird aber erst hier eingegriffen und all die bisherigen Vorschläge, wie man das (angeblich) regeln kann, die auch nichts anders sind als eine Auslegung der geltenden Gesetze, werden nicht gerügt.

Zu sagen "mach X, dann ist es OK" ist nichts anderes als "nein, X ist nicht OK".

vg, Festan
 
Das ist meist reine Faulheit, weil keiner Lust hat sich mit der Materie zu beschäftigen. Ein derzeitiges Problem unsere Gesellschaft!

Bzgl. der Kirchen kannst du mit dieser Aussage nicht weiter daneben liegen als irgend möglich.
Die Kirchenkreise sind ja eine Welt für sich; Arbeitsrecht z.B. Und eben auch im Bereich Datenschutz. "Offiziell" wird der Datenschutz noch strenger beäugt, als es derzeit durch die DSGVO nötig wäre.

Wenn man sich mal überlegt, wie toll sich dieser Thread entwickelt und wie es im DSGVO-Thread abging.... Was meint Ihr, was ein einfacher Pastor/ Pfarrer, Kindergarten-Vorsteher/ Pflegedienst-Leiter und Co. so an Verunsicherungen mitbringen?!
Kindergärten, die Ihre Jahrbücher gänzlich schwärzen, aus nackter, panischer Angst vor der DSGVO, wo bei Gemeindefesten generelle Fotoverbote erteilt werden (um nicht erst in die Klemme zu geraten), wo Klingelschilder abgebaut werden...
Es gibt seitens der Kirchenverbände entsprechende "Hauseigene Stellen", die den lieben langen Tag nichts anderes machen, als sich damit die Zeit zu vertreiben. Die Richtlinien und Leitfaden erstellen (teilweise auch normal via Google zu finden).
Und trotzdem herrscht allgemeine Verunsicherung, was man wie und überhaut darf - wenn man es denn überhaupt noch darf.


Kleine Anekdote:
Bin Vater und mein Kind ist im evangl. Kindergarten. Was da seit Mai an Zetteln an die Eltern gegeben wird, ist hahnebüchner Unsinn!
Die Leitung direkt darauf angesprochen, gibt diese das auch unumwunden zu - trotz aller möglichen Richtlinien und Ansprechstellen.
Das jährliche Gemeindefest, welches auf dem Gelände der KiTa stattfindet, ist öffentlich für jeden zugänglich (Kirchlich halt).
Nach Rücksprache mit dem Pastor habe ich dann Fotos gemacht - seit 5 Monaten ist der USB-Stick unter Verschluss, weil man nicht weiss, wie man mit der Situation umgehen soll. Dabei wurde aber im Juni eine separate Einwilligung für eben diese Veranstalltung eingeholt (5 Din-A4 Seiten...!).

Ein Aushang im Foyer wurde schnell wieder abgehängt (Logisch), eine Verteilung via Dropbox/ Cloud auch. Ein pauschales ausdrucken der Fotos mit manueller Überreichung an die Eltern mit Verweis auf mich (für die Dateien), wurde ebenfalls verworfen.

Zweite Ankedote:
Jedes verfluchte Mal, wenn meine Frau zum Arzt rennt, muss sie den "DSGVO-Schrieb" unterschreiben. JEDES MAL. Diskutieren bringt nichts. Verweigern bringt nur eine Ablehnung der Untersuchung.
Toll was?
 
Zuletzt bearbeitet:
Unsicherheit und Unwissenheit herrscht vor, das ist überall so und hemmt natürlich.
Eine Vorgehensweise wie im Beitrag 31 (diese Seite, erster Beitrag) schafft erstmal für den Moment Ruhe, die Beteiltigten erfahren wer da was macht und können intervenieren... das ist m.E. eine gar nicht so schlechte Idee mit der Karte, Zurückhalten der VÖ.
Klingt für mich recht erwachsen. Wenn ich weiterdenke, daß ein späteres "Nein" zu einer früher zugestimmten VÖ immer mal aufkommen kann, ist der Weg nicht verstellt, da man ja seine Kontakte angibt.
Also so gesehen recht rundes Paket, lebensnah überlegt (y)

Alles andere- im Recht sind wir alle Laien und was da noch kommt (Auslegzung des akt. Rechts durch Rechtssprechung, weitere VO etc.) ist für alle Beteiltigten mit Stand heute nicht absehbar und somit Vermutung ;)
 
"Juristen der Kommunalverwaltung"... Wir wär's mit Profis aus dem Medienrecht? Oder die, die täglich mit Datenschutz zu tun haben?

Ich habe auch einen Juristen an der Hand - arbeitet bei Ver.di :eek:
Auf die Bitte, ob er sich bzgl. "TFP" mal was überlegen könne, gab es als Antwort eine Kopie eines "Vertrages" des örtlichen Käseblatts mit der Bemerkung: "Da musst du dir jetzt keinen Kopf drum machen - ich habe ja Connections und Dir eine Kopie Ihres Vertrages mitgebracht. Namen und Adresse ändern und fertig."

Der Zettel bestand auf weniger als 10 Zeilen. :ugly::ugly:
 
Ich fotografiere für einen Verein auf Konzerten und achte darauf, dass nur die Band und kein Publikum identifizierbar ist. Und ganz ehrlich, ich finde das so auch richtig, auch wenn ich selbst mal als Gast auf Konzerten bin.
Unabhängig von der schwammigen Gesetzeslage finde ich das überhaupt nicht richtig.
Ich mache das Gleiche, und fotografiere auf von unserem Verein veranstalteten Konzerten.

Ohne Publikum keine Atmosphäre, da kann ich ja gleich im Proberaum fotografieren..:grumble:

Natürlich muss man Herangehensweisen nochmals überdenken, aber wie auch schon früher bildet man keine extra herausgehobenen Personen (bzw nur nach Absprache) oder welche in evtl. peinlichen Situationen ab.
Wenn ich auf fremden Konzerten bin, habe ich unter den og Voraussetzungen auch kein Problem damit auf Fotos zu landen..
 
Wenn ich auf fremden Konzerten bin, habe ich unter den og Voraussetzungen auch kein Problem damit auf Fotos zu landen..

Du vielleicht nicht, aber vielleicht andere Besucher und auch die haben "Rechte", ja quasi Menschenrechte, wenn man nach der EU geht. Die kann man denen nicht einfach nehmen, weil einige sie garnicht wollen.

Hier stehen einfach Interessen gegenüber und ich für meinen Teil erachte das Interesse auch noch das Publikum zu dokumentieren als nicht so groß wie die Persönlichkeitsrechte anderer.
 
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