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Und woher soll dann ein Uploadfilter, Software oder eine wie immer auch geartete Automatik wissen ob das was ich hier hochlade rechtmäßig ist, d.h. ich der Urheber bin oder das Recht dazu besitze?

Im Gesetzt steht, dass Rechteinhaber ihre urheberrechtlich relevanten Dinge ersteinmal bekannt machen müssen (das Gesetz lässt offen, wo dies stattfindet). Wenn ein Rechteinhaber sich nicht um diese Aspekte kümmert und sein Material nicht irgendwo anmeldet, dann kann ein Content Provider dieses Material auch nicht weggefiltern und er muss keine rechtlichen Konsequenzen fürchten.

In diesem Fall greift dann quasi das bisherige Verfahren, dass ein Rechteinhaber die nachträglich Entfernung seines Materials einfordern kann.
 
Die Frage hierbei ist: wenn man nicht anmeldet, kann der Filte auch automatisch ausschließen, weil die Datei unklar und nicht zum Upload freigegeben ist.
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Gerade im Radio gehört: Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Lindemann (CDU) bedauert, wie die Diskussion gelaufen sei und meint, Abloadfilter seien nicht geeignet. Wir sollten darauf achten, dass Deutschland nicht die Parteien der Mitte verlöre und Verhältnisse wie in Italien einzögen. (MDR aktuell) Ich habe es stark gekürzt und hoffentlich durch die Kürzung nichts verfälscht.
 
Da hat einer Angst um seine Wiederwahl…
 
Und woher soll dann ein Uploadfilter, Software oder eine wie immer auch geartete Automatik wissen ob das was ich hier hochlade rechtmäßig ist, d.h. ich der Urheber bin oder das Recht dazu besitze?

Der schaut ganz unpersönlich nach, ob es in einer der VG's freigegeben ist. Wenn nicht, dann könnte es urheberrechtlich geschützt sein und müsste nach dem Wesen der Reform gesperrt werden.
Wenn alles frei wäre, was nicht in einer VG gesperrt ist, gäbe es ja keine großen Probleme, außer der puren Masse an zu filternden Information.
Sollte die VG eine falsche Information liefern, wäre der Provider raus, denn den Fehler haben andere gemacht.

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Unproblematisch wäre: Wenn ich angebe: "das ist mein eigener Text" oder "Das ist mein eigenes Bild" oder "Das ist mein eigenes Video" - und das würde anerkannt, gäbe es kein Problem. Das ist ja im DSLR-Forum schon realisiert. Es ist, strenggenommen ein Uploadfilter, der auf Vertrauen basiert.
 
Der schaut ganz unpersönlich nach, ob es in einer der VG's freigegeben ist.
Das würde ja bedingen, dass die Urheber jeglicher urheberrechtlich geschützter Werke in irgend einer Form irgend einer VG angehören. Tun sie aber nicht. Nicht jeder Musiker ist in der GEMA, nicht jeder Autor bei der VG Wort oder bei einer der sonstigen hier aufgeführten Verwertungsgesellschaften der verschiedenen Branchen. Ganz abgesehen davon, dass es natürlich in anderen Ländern wohl ähnliche VGs geben dürfte, denen ebenso nicht alle Urheber angehören dürften.


Unproblematisch wäre: Wenn ich angebe: "das ist mein eigener Text" oder "Das ist mein eigenes Bild" oder "Das ist mein eigenes Video" - und das würde anerkannt, gäbe es kein Problem. Das ist ja im DSLR-Forum schon realisiert. Es ist, strenggenommen ein Uploadfilter, der auf Vertrauen basiert.

Vertrauen geht vielleicht noch bei "Take down on notice", so wie jetzt, aber ganz sicher nicht, wenn der Plattformbetreiber schon vor dem Upload voll im Haftungsrisiko ist.

Alles nicht nur gar nicht so einfach, sondern schlicht und ergreifend schier unmöglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das würde ja bedingen, dass die Urheber jeglicher urheberrechtlich geschützter Werke in irgend einer Form irgend einer VG angehören. Tun sie aber nicht. Nicht jeder Musiker ist in der GEMA, nicht jeder Autor bei der VG Wort oder bei einer der sonstigen hier aufgeführten

Die VGs nehmen meist auch Hobbyisten nicht mit auf - sondern nur z.B. Fotografen, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen (ich finde dazu leider im Moment die Quelle nicht.).

Und für die Zukunft verhindern.

Das ist schon im Moment so. Siehe z.B. hier, inklusive Begründung, weshalb das kein Argument für Artikel 13 ist:
https://www.wbs-law.de/wp-content/u...n-1.2-WILDE-BEUGER-SOLMECKE-Rechtsanwälte.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Vertrauen geht vielleicht noch bei "Take down on notice", so wie jetzt, aber ganz sicher nicht, wenn der Plattformbetreiber schon vor dem Upload voll im Haftungsrisiko ist.


Anders als die DSGVO ist die Urheberrechtsreformrichtlinie kein unmittelbar geltendes Recht (Privatmeinung, keine Rechtsauskunft). Genauer wissen wir erst bescheid, wenn die Richtlinie in einigen Jahren (maximal 2, falls Frist eingehalten wird) in nationales Recht umgewandelt werden sein wird.

Den Gesetzgebungsprozess bis dahin sollten wir kritisch begleiten. Ein in dieser Hinsicht aussagekräftiges EU-Wahlergebnis könnte hilfreich dafür sein.
 
Das würde ja bedingen, dass die Urheber jeglicher urheberrechtlich geschützter Werke in irgend einer Form irgend einer VG angehören. ...

Das ist es ja gerade. Die Gesetzgeber tun so, als ob jeder Urheber das professionell macht.
Für die vielen Hobbyisten wurden die Probleme jetzt geschaffen.
Mit dem Hinweis: Das Gericht wird es dann schon klären, wie es gemeint ist.
 
Genauer wissen wir erst bescheid, wenn die Richtlinie in einigen Jahren (maximal 2, falls Frist eingehalten wird) in nationales Recht umgewandelt werden sein wird.
Selbstverständlich. Nur kann das nationale Recht nicht lockerer gestaltet werden, als es der Rahmen der Richtline vorgibt. Strenger immer, lockerer nie.
 
Ich glaube immer noch nicht, dass das DSLR-Foum am Ende ein "Online Content Sharing Service Provider" im Sinne der Richtlinie ist.

Wenn das offiziell aber doch so sein sollte, dann hätte der Board-Betreiber meiner Meinung nach ein weitaus größeres Problem als das Filtern von Inhalten. Dann müsste er nämlich mit uns Nutzern einen Vertrag schließen, der die Beteiligung an der Monetarisierung unserer Inhalte regelt und er müsste Verfahren einführen, den konkreten Anteil meiner Beiträge an den Erträgen zu messen und zu bewerten.

Bei dieser Richtlinie geht es ja im Kern darum, Rechteinhaber angemessen für ihre Leistung zu bezahlen und auch eine unberechtigte Bezahlung für fremde Inhalte zu unterbinden.

Das wird noch spannend, ob hier der Geltungsbereich im nationalen Gesetzt nachgeschärft wird, oder die Entscheidung, was ein Online Content Sharing Service Provider ist, im Einzelfall vor Gericht zu klären ist.

Erwarte ich, dass ich hier für meine Beiträge Geld bekomme? Absolut nicht.
 
@tom: Wie kommst du darauf? Es ist denke ich unstrittig, dass youtube und Facebook unter "Diensteanbieter der Informationsgesellschaft" fallen, richtig? Seit wann erhältst du Geld von Facebook? Bei youtube erhältst du auch nicht automatisch Geld, sondern nur nach Bewerbung und Teilnahme am Partnerprogramm (https://support.google.com/youtube/answer/72851?hl=de). Wenn du deine Fotos hier hochlädst, erteilst du ja automatisch eine Erlaubnis, dass die Bilder hier angezeigt werden. Sonst darfst du sie halt nicht hochladen^^.
Selbst bei der Einführung des Leistungsschutzrechts in Deutschland haben die Verlage gemerkt, dass sie keinen Anspruch auf Geld haben - google hat den Verlagen angeboten, entweder kostenlose Lizenzen für news zu erteilen - oder sie fliegen halt raus ;).

In der Richtlinie steht:
(6) ‘online content-sharing service provider’ means a provider of an information society service of which the main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large amount of copyright-protected works or other protected subject matter uploaded by its users, which it organises and promotes for profit-making purposes.

Providers of services, such as not-for-profit online encyclopedias, not-for-profit educational and scientific repositories, open source software-developing and-sharing platforms, electronic communication service providers as defined in Directive (EU) 2018/1972, online marketplaces, business-to-business cloud services and cloud services that allow users to upload content for their own use, are not ‘online content-sharing service providers’ within the meaning of this Directive.

Im Prinzip ist dabei nur fraglich, inwieweit ein Forum, das werbefinanziert läuft, tatsächlich als kommerziell betrachtet werden wird. Tendenziell wird das aber vmtl. schon reichen - oder die Gerichte müssen das erst klären ... ;).
 
Im Prinzip ist dabei nur fraglich, inwieweit ein Forum, das werbefinanziert läuft, tatsächlich als kommerziell betrachtet werden wird. Tendenziell wird das aber vmtl. schon reichen - oder die Gerichte müssen das erst klären ... ;).

Ich hatte da vor einer Woche mal einen Juristen bei Twitter gefragt, der für die Reform war:


Ich wollte wissen ob ein Forum durch Werbeeinahmen unter Art13 fällt:

"Das heißt ein Forum was Werbung schaltet und den Nutzern erlaubt Bilder hochzuladen, fällt unter Artikel13? Auch wenn das nur Einahmen von 5€ im Monat generiert. Ich gehe davon aus, dass Forum ist älter als 3 Jahre."

Seine Antwort:
https://twitter.com/tillvoelger/status/1108125071418318848

"Nein, es geht nicht um Einnahmen, es geht um eine Gewinnerzielungsabsicht. Das Ziel der bloßen Kostendeckung ist etwas gänzlich anderes."

https://twitter.com/tillvoelger/status/1108133871130947584

"Die Grenze liegt bei der Gewinnerzielungsabsicht – gepaart mit den weiteren Voraussetzungen. Ich halte das für sehr eindeutig, zumal hinreichend Rechtsprechung zur Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals besteht."

Gerichte klären heißt für mich immer, jemand muss diese Rechtskosten erst einmal selbst tragen und durch die Gerichtsinstanzen klagen :confused:
 
Ich hatte da vor einer Woche mal einen Juristen bei Twitter gefragt, der für die Reform war:
(...)

Auch wenn du es schon anklingen lassen hast - nur nochmal zum klarstellen: Er ist Vorstandsmitglied in einem Verband, der ziemlich für Artikel 13 lobbyiert.
Das heißt nicht, dass die Aussage falsch ist, sollte man nur im Hinterkopf behalten.

Wenn man hier ins Impressum schaut, dann sieht man, dass der Betreiber "Internetdienstleistungen Hofner" ist (sprich scorpio). Ergo gibts da schon eine Gewinnerzielungsabsicht - er muss ja seinen Lebensunterhalt finanzieren, so ein großes Forum ist ja auch nicht mehr ehrenamtlich zu betreiben (so als kleines Hobbyteil) ....

Am Ende ist halt das entscheidend, was du auch sagst:
Gerichte klären heißt für mich immer, jemand muss diese Rechtskosten erst einmal selbst tragen und durch die Gerichtsinstanzen klagen
Dadurch dass z.B. keine dezidierte Aussage für Foren getroffen wurden ist - es kann halt so oder so ausgehen. Aber erstmal kostet das halt nen Haufen Geld.
 
Ich hatte da vor einer Woche mal einen Juristen bei Twitter gefragt, der für die Reform war:

Oh Gott...da hast du ja den richtigen gefragt. :ugly::lol:

Das war einer von den aktivsten Lobbyaktivisten im Vorfeld der ganzen Abstimmung! :rolleyes:
Da erwartest du ernsthaft eine neutrale Antwort?
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh Gott...da hast du ja den richtigen gefragt. :ugly::lol:

Das war einer von den aktivsten Lobbyaktivisten im Vorfeld der ganzen Abstimmung! :rolleyes:
Da erwartest du ernsthaft eine neutrale Antwort?

Erwartet habe ich nicht viel :lol:

Aber ich will mir trotzdem immer gerne anhören wie deren Argumente sind und ob es am Ende auch so kommt.
Das Richtlinien schwammig sind und erst ausgelegt werden müssen kommt ja anscheinend öfters vor.

Verhältnismäßigkeit war ja immer im Raum, wie vergleicht man den Content von Foren mit dem von Instagramm etc. und was wenn Frankreich das anders auslegt als Deutschland?

Hmm gab es in der Forengeschichte nicht schon mal einen Fall wo wir Geld gesammelt hatten da es vor Gericht ging? Ich meine da war was und sowas würde ich niemanden nochmal wünschen.
 
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