Meine Zukunft mit ART11/13:
Nur noch die größten Plattformen mit teuren Uploadfiltern (mit vielen Daten) könnten Rechtskonform agieren.
Natürlich gibts die besten Filter (im Westen) nur von Google, Amazon oder Facebook.
Also macht man die Plattformen noch stärker.
In Deutschland ist es ja immernoch legal, durch das Benutzen von Filesharing programmen IPs zu erhalten die ebenfalls Dateien tauschen, die Nutzer beim Amtsgericht identifizieren zu lassen und dann mit einer Abmahnung (idR. 1000€) und einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (250.000€) zu beglücken.
Teils für wenige Kilobits and Daten eines Songs, Films oder sonstwas.
Diesen Missbrauch der "Abmahnung" kann man mit Art13 und Art11 natürlich weiterhin fortsetzen.
Dazu einfach einen Account im Forum erstellen, ein geschütztes Werk hochladen, nachweisen dass kein Uploadfilter, verzeih, eine geeignete Technische Maßnahme da war, und im Namen es Rechteinhabers den Forenbetreiber ausnehmen.
Hier handelt ja nicht der träge Staat, wie im Falle der Effektlos verpuffenden DSGVO, jetzt kann jeder Wald und Wiesenjurist in Heimarbeit richtig Kohle machen. (Wenn er sich eine Strohfirma sucht die ihm ein paar geschützte Werke überlässt).