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Sylt - Gewerblich genutzte Fotos am Strand ohne Genehmigung Verboten

In § 15 Absatz 5 des Hessischen Waldgesetzes kann man zum Beispiel lesen:

"Einer Zustimmung bedürfen
insbesondere

....

6. die Durchführung von kommerziellen Veranstaltungen mit erwerbswirtschaftlicher Zielsetzung

...."



Andere Bundesländer dürften ähnliche Regelungen in ihren Waldgesetzen haben. Ein allgemeines Betretungsrecht erlaubt noch lange nicht die Durchführung kommerzieller Aktivitäten.

Der Auszug hat doch mit der Aussage weiter oben nichts zu tun. Betreten und ein Foto machen, dass dann verkauft wird, ist ein ganz anderer Fall.
 
Theoretisch müsste ich dann Bilder, die ich vor 5 Jahren auf Sylt gemacht habe, und jetzt verkaufe nachlizenzieren? Oder beim Verkauf meiner Baum Fotos aus dem Wald von vor 4 Jahren die Zustimmung des Bundeslandes einholen? Wenn ich Anwalt wäre, würde ich daraus ein Abmahn Geschäftsmodell aufbauen. Wundert mich, warum ich noch nichts darüber gehört habe.
 
Damit ist die Dame am Anfang übers Ziel hinausgeschossen und hätte erstmal ihre eigenen Definitonen lesen sollen, ein Stativ macht noch keinen Profi. Und Drittprodukte waren wohl auch nicht im Spiel.

War das überhaupt jemand offizielles oder eine nette Passantin die den TE vor einem Bußgeld bewahren wollte?
 
Theoretisch müsste ich dann Bilder, die ich vor 5 Jahren auf Sylt gemacht habe, und jetzt verkaufe nachlizenzieren?
[...]

Moin!
Die betreffende Satzung ist in 2017 beschlossen/in Kraft gesetzt worden
und gilt sicher nicht rückwirkend.

mfg hans
 
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