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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Ich würde es als erheblich zielführender ansehen sich nicht nur drüber zu mokieren, dass es so ist, sondern erstmal zu hinterfragen warum das so ist ....

Warum? Weil der Gesetzgeber es so beschlossen hat und meint, dass es irgendwie den Datenschutz verbessern würde, wenn nun jeder noch mal explizit darauf hingewiesen wird, dass bei der Beantwortung einer E-Mail personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Ist bisschen so, wie wenn man im Schwimmbad Schilder aufstellen müsste, dass man bei Betreten des Beckens nass wird... :rolleyes:
 
Tja.

Objects in mirror are closer than they appear.
Caution. Content may be hot.

Auch « völlig normale Sachen ». Und trotzdem werden sie eingeätzt oder aufgedruckt. Die Zahl der Trottel scheint zuzunehmen. Oder zu zu nehmen.

« Mit diesem Newsletter will ich, dass die schicke datensammelnde Browserleiste gleich mitinstalliert wird und mir langsam und sicher meinen Platteninhalt wegträgt ».
 
Warum? Weil der Gesetzgeber es so beschlossen hat und meint, dass es irgendwie den Datenschutz verbessern würde, wenn nun jeder noch mal explizit darauf hingewiesen wird, dass bei der Beantwortung einer E-Mail personenbezogene Daten verarbeitet werden.



Er wird besser, weil endlich empfindliche Strafen verhängt werden können.
 
Wenn du das alles in wenigen Minuten könntest, dann frage ich mich, warum du keine Zeit dafür hast. ;)

Ich muss Dich um Entschuldigung bitten: Da ich mich aus pikonären Interesse in den letzten Monaten und vor allem in den letzten T - 6 Wochen nahezu "rund um die Uhr" in dem Thema verausgabt habe, und ich nebenbei redlich bemüht war hier in diesem Forum zu dem Thema Rede und Antwort zu stehen, schwindet mein Interesse immer und immer wieder auf die gleichen Fragestellungen und Behauptungen einzugehen zunehmend. :) Das liegt aber sicher in meinem Charakter begründet, der nun nicht unbedingt durch Bescheidenheit geprägt ist. Hochmut ist tatsächlich einer meiner schlimmsten Eigenschaften, aber ich arbeite daran, versprochen.

Die Klausur mit einer lieben Kollegin, in der ich mich gerade befinde, um mit viel Freude eine Konzeption für eine Ausstellung in Übersee im nächsten Jahr zu entwerfen, kommt da gerade richtig. Und genau das sind die Gründe, warum ich im Moment keine Not verspüre, auf Deine Einwürfe ausführlich zu antworten.

Schade. Solche Leute sind mir immer am liebsten: Den großen Experten raushängen lassen...

Du bist ja erst so um den 950sten Beitrag in die Dikussion eingestiegen, aber die hervorragende Suchfunktion des Forums hilft dir sicher weiter. Die Suchfunktion zu nutzen kostet dich nur einige Minuten, die Texte von mir zu dem Thema zu lesen sicher etwas länger. Du findest dort teilweise umfassende Antworten auf die von Dir vertretenen Positionen, mit ausführlichen Herleitungen aus der DSGVO und den Kurzpapieren des DSK.

Unter anderem eben auch, warum "nach Art und Umfang der Verarbeitung und den sich daraus ergebenden Risiken für den Betroffenen" bedeutet, dass ein kleiner Handwerksbetrieb mit zwei bis drei Standardverarbeitungen sein Verfahrensverzeichnis in zwei Stunden erstellt haben kann. Wenn er denn einen guten berater findet, was im Moment aufgrund der Nachfrage zugegeben ein problem ist, und nicht auf diejenigen hört, die ihm erzählen, dass er ein Datenschutzniveau eines Weltkonzern nachweisen müsste.

Bei Berufsfotografen, um auf das eigentliche Thema zurück zu kommen, ist die Situation etwas schwieriger, weil halt durch die Portrait- und Personenaufnahmen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ein Kernprozess ihrer Tätigkeit ist.
 
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Ich muss Dich um Entschuldigung bitten: Da ich mich aus pikonären Interesse in den letzten Monaten und vor allem in den letzten T - 6 Wochen nahezu "rund um die Uhr" in dem Thema verausgabt habe, und ich nebenbei redlich bemüht war hier in diesem Forum zu dem Thema Rede und Antwort zu stehen, schwindet mein Interesse immer und immer wieder auf die gleichen Fragestellungen und Behauptungen einzugehen zunehmend. :)

Das ist durchaus in Ordnung, dann solltest du aber vielleicht nicht anderen Benutzern hier unterstellen, sie hätten keine Ahnung und seien nicht ernst zu nehmen, wenn du dir dann nicht mal die Zeit nehmen willst, diese Behauptungen zu begründen. Zumal du seltsamerweise die Zeit hast, ausführlich zu begründen, warum du keine Zeit hast...:rolleyes:

Du bist ja erst so um den 950sten Beitrag in die Dikussion eingestiegen, aber die hervorragende Suchfunktion des Forums hilft dir sicher weiter. Die Suchfunktion zu nutzen kostet dich nur einige Minuten, die Texte von mir zu dem Thema zu lesen sicher etwas länger. Du findest dort teilweise umfassende Antworten auf die von Dir vertretenen Positionen, mit ausführlichen Herleitungen aus der DSGVO und den Kurzpapieren des DSK.

Die Suchfunktion habe ich bereits benutzt. Sie liefert allerdings keine Antworten auf meine angesprochenen Fragen und Probleme und insbesondere auch keine Beiträge von dir, die sich mit diesen Fragen und Problemen befassen.

Unter anderem eben auch, warum "nach Art und Umfang der Verarbeitung und den sich daraus ergebenden Risiken für den Betroffenen" bedeutet, dass ein kleiner Handwerksbetrieb mit zwei bis drei Standardverarbeitungen sein Verfahrensverzeichnis in zwei Stunden erstellt haben kann.

Wie dir sicher nicht entgangen ist, ging es bei meinem Beitrag nicht um die Erstellung eines Verfahrensverzeichnises, denn das ist in der Tat eine der eher leichteren Aufgaben.

Also, wenn du aus deiner Klausur zurück bist, dann würde ich mich freuen, wenn du dir die paar Minuten Zeit nimmst und das folgende Zitat aus deinem anderen Beitrag einlöst. ;)

Ich könnte so ziemlich jeden Punkt widerlegen oder in wenigen Minuten eine einfache, pragmatische Lösung aufführen, aber dazu habe ich nicht die Zeit.
 
Das ist durchaus in Ordnung, dann solltest du aber vielleicht nicht anderen Benutzern hier unterstellen, sie hätten keine Ahnung und seien nicht ernst zu nehmen, wenn du dir dann nicht mal die Zeit nehmen willst, diese Behauptungen zu begründen. Zumal du seltsamerweise die Zeit hast, ausführlich zu begründen, warum du keine Zeit hast...:rolleyes:

Du bist echt ein Held. Es gibt in Relation betrachtet nur eine Handvoll User die sich echt Mühe mit dieser Thematik geben, und mit einer unglaublichen Treffsicherheit willst du exakt solch einem User ans Bein pinkeln. Chapeau!

Mehr Zeit werde ich dir nicht widmen, diese eine Minute war im Grunde schon zu viel.
 
Du bist echt ein Held. Es gibt in Relation betrachtet nur eine Handvoll User die sich echt Mühe mit dieser Thematik geben, und mit einer unglaublichen Treffsicherheit willst du exakt solch einem User ans Bein pinkeln. Chapeau!

Ich will ihm keineswegs ans Bein pinkeln, ich finde es auch toll und anerkennenswert, wenn er sein Wissen diesbezüglich weitergibt.

Ich finde es allerdings nicht toll, wenn er behauptet, ich hätte keine Ahnung, sei nicht ernst zu nehmen und die angesprochenen Fragen und Probleme könne er innerhalb weniger Minuten beantworten bzw. lösen, er dann aber aus Zeitgründen nicht bereit ist, seine Behauptungen zu begründen oder etwas näher auszuführen.
 
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Ich springe mal kurz ein und verweise z.B. auf Artikel 30 Abs. 5 der DSGVO, in dem es um das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten geht

Ja, das ist eine der wenigen Stellen, wo eine Unterscheidung getroffen wird, allerdings ohne wirklichen Praxisnutzen, da sie gleich durch die Einschränkung "die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich" wieder ausgehebelt wird. Das dürfte auf den Großteil der Verarbeitungen zutreffen und damit ist das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nötig, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl.

Aber wie gesagt ist das Verzeichnis ja noch eines der eher kleineren Probleme.
 
Müssen wir wiklich alle paar Tage darauf hinweisen, dass es hier um die Auswirkungen der DSGVO auf die Fotografie und Fotografen geht und nicht um allgemeine Datenschutzthemen?
:mad:
Ihr, die ihr immer wieder off-topic postet, erweist dem Thema und den interessierten Usern einen Bärendienst, was ihr spätestens dann merkt, wenn ich hier abschließe. Aber ich gehe jede Wette ein: das ist euch schnuppe.

Ich habe Beiträge entfernt.
 
Frage:

Hat jemand von den berufsbetreibenden Fotografen hier einen ADV Vertrag mit Adobe?
Explizit geht es mir um die Adobe Creative Cloud.

Ich frage deshalb, weil Adobe mir diesen verweigerte, da ich keine Enterprise Licence habe. Die brauche ich aber nicht für mein 1 Mann Unternehmen, bekomme aber nun dennoch kein ADV :(

Gruß
Spesking
 
Facebook-Fanpages sind hier auch *nicht* das Thema! :mad:

Doch. Wenn man sie als Verbreitungsplattform für seine Fotos nutzt, schon!! Ich denke das Thema ist zu komplex als das man dort so scharf, wie du das möchtest, abgrenzen kann. Insofern ist das Thema OnTopic. Ich denke wenigstens dass der Hinweis darauf, das Fanpages Probleme machen können, auf jedenfall kommuniziert werden sollte. Diskutieren darüber wäre in der Tat OffTopic.

Hat jemand von den berufsbetreibenden Fotografen hier einen ADV Vertrag mit Adobe?
Explizit geht es mir um die Adobe Creative Cloud.

Adobe tut sich allgemein sehr schwer damit. Aber ich bin über einen solchen Vertrag schon gestolpert, ich buddel nachher mal nach dem Link.
 
Zuletzt bearbeitet:
Knackpunkt bei der ganzen Diskussion ist nur die Frage ob das KunstUrhG über dem DGSVO steht. Ist dies der Fall bleibt alles beim alten.


Bei Abmahnungen ist die Frage in wie weit das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) durch den Abmahner in Bezug auf das DSGVO angewendet werden kann?
Die Frage ist hier welcher Schaden entsteht dem Mitbewerber durch ein mangelhaftes Impressum den Konkurrenten?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Er wird besser, weil endlich empfindliche Strafen verhängt werden können.
Höhere Strafen hätte man auch ohne den Zwang zu völlig übertriebenen Datenschutzerklärungen einführen können.

Ich muss als Fotograf ja auch nicht unter jede legale Bildveröffentlichung schreiben, warum dies leagal ist. Wer meint, dass ich dies nicht legal tue, muss sich selber über die geltenden Gesetze informieren und auch darüber, wo und wie er gemäß der Gesetzeslage gegen die veröffentlichung vorgehen kann.

Dank DSGVO müssen nun Teile (und zwar die aus Sicht der Fotografen und fotografierten eher unwichtigen Teile) davon auf jeder nicht 100% privaten Webseite genannt werden.

nein, ist es nicht. Nur für diejenigen, denen rechtliche Regelungen sowohl juristisch als auch moralisch egal sind und die nur auf Sanktionen reagieren.
Oder auch einfach für die, welche nur als Hobby fotografieren und sich nicht dem Sebstdarstellungsdrang hingeben, ihre Bilder irgendwo öffentlcih zur Schau stellen zu müssen.
 
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