Das wäre dann als Warehouse-Deal angegeben, inkl Zustandsangabe. …
NEIN, in dem Falle wären die Onlineshops bei der hohen Zahl der Rücksendungen sehr schnell pleite. Es ist z.B. völlig legal, eine getragene Unterhose zu waschen, bügeln, frisch einzutüten und dann als "neu" wiederzuverkaufen!
Hier im dslr-forum gibt es zahlreiche Beiträge (sehr krass z.B. bei der rx100), wo User/Member eine "neue" Kamera bestellt hatten, aber die Kamera ganz offensichtlich mindestens einen Vorbesitzer hatte, weil z.B. ein ganz miserabel aufgeklebter Displayschutz vorhanden war oder eine Macke im Objektiv von einem Sturz etc. Mittlerweile gehen die Onlineshops zumindest beim Verpacken wohl "sorgfältiger" vor, der Kamera werden fettige Fingerabdrücke abgewischt und sie bekommt eine frische OVP, durchaus sogar mitsamt Siegel. Häufige Frage von Fotofans ist in letzter Zeit "Sind 177 Auslösungen bei einer neuen Kamera normal?" oder "Wie kann ich die Zahl der Auslösungen bei einer XYZ auslesen?".
PS1. Trotzdem finde ich es natürlich gut (wie oben auch der "Zuhörer"), wenn solche retournierte Ware noch verkauft wird und nicht gleich im Schredder landet.
PS2. Ein "Warehouse-Deal" ist also, wenn man die besagte Unterhose nicht wäscht, nicht bügelt, nicht frisch eintütet sondern direkt wieder zum Kauf anbietet
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Kleiner Tipp am Rande: man sollte sich auch mal
außerhalb von Fotoforen Informationen aus der Weltgeschichte holen
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Kürzlich ging die Meldung mit den retournierten "Sandbefüllungen" durch die Weltpresse, s.z.B.:
winfuture.de/news,110576.html