Gut finde ich den Einwand, dass der große Dynamikbereich moderner Sensoren viel mehr erlaubt...daher gilt die alte Regel wohl wirklich nur noch bedingt.
Sie gilt nur noch bedingt, wenn es einfach darum geht, dass die Tiefen nicht komplett absaufen und die Lichter nicht komplett überstrahlen.
Dennoch sieht man einer Aufnahme in der Regel leicht an, ob sie im Sommer im gleißenden Mittagslicht oder am Abend gemacht wurde. Nicht alles lässt sich per EBV korrigieren.