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Nikon Garantie nicht übertragbar

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Gast_508463

Guest
Hallo
wußtet Ihr das die 1 jährige Nikon Garantie für die Kamera und 5 Jahre für die Objektive nur für den Erstbesitzer gilt? und nicht übertragbar ist innerhalb der Garantie auf den neuen Besitzer..
Das ist nicht Kunden freundlich.
Wie ist eure Erfahrung damit
Schon einmal Danke an alle
Digital49
 
Gewusst nicht, aber es ist erwartbar, denn das entspricht dem deutschen Rechtsstandard. Garantie ist eine Vereinbarung zwischen Hersteller und Originalkäufer, es besteht keinerlei Anspruch auf Übertragbarkeit.
 
Ich hatte bei Objektiven noch nie einen Garantiefall. Für mich ist das eine bedeutungslose Info, verstehe aber, dass das dem risikoaversen Vollkasko Konsumenten schlaflose Nächte bereitet. :p
 
machen das nicht sämtliche "Markenhersteller" ?
 
@ Digital49,

wie schon von tkrass, beschrieben, ist das bei Herstellern jeder Art von Konsumgütern - Standard.
Das ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.;)

Bei der Gewährleistung ist der Verkäufer, mit dem du den Kaufvertrag abgeschlossen hast dein Ansprechpartner.
In den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer in der Beweispflicht und nach 6 Monaten bis zum Ende der Gewährleistung, kehrt sich die Beweispflicht um und der Käufer ist in der Beweispflicht - im Schadensfall.

Gruss
 
@ Digital49,

wie schon von tkrass, beschrieben, ist das bei Herstellern jeder Art von Konsumgütern - Standard.
Das ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.;)
Bei der Gewährleistung ist der Verkäufer, mit dem du den Kaufvertrag abgeschlossen hast dein Ansprechpartner.
In den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer in der Beweispflicht und nach 6 Monaten bis zum Ende der Gewährleistung, kehrt sich die Beweispflicht um und der Käufer ist in der Beweispflicht - im Schadensfall.
Gruss

Stets gilt:
Wer etwas will, muß seinen Anspruch beweisen.
Beim Verkauf von gewerblich an privat (und nur da) unterstellt der Gesetzgeber allerdings, daß ein Mangel bereits beim Verkauf vorlag, sofern dieser im ersten halben Jahr festgestellt wird.
Daher kehrt sich die Beweispflicht in den ERSTEN 6 Monaten um. Danach ist sie "normal".

________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Zum Thema "Standard bei Konsumgütern":
Beim Konsumgut PKW würde der Jahreswagenkäufer vermutlich senkrecht aus der Hose fahren, erzählte man ihm er daß die Werksgarantie mit dem Verkauf an ihn verwirkt wurde.

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Aber zurück zum Thema:

Hier werden wie so oft zwei Dinge vermischt:
Gewährleistung und Garantie.

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft IMMER den Handel zwischen Verkäufer und Käufer.
Beim Weiterverkauf ist sie futsch, bzw. besteht dann zwischen den beiden neuen Handelspartnern sofern sie nicht wirksam ausgeschlossen wurde.


Eine Werksgarantie dagegen wird zunächst mal "automatisch" an den Zweitkäufer übertragen. Sie betrifft das Produkt, nicht die Beschaffenheit beim Verkauf.
Allerdings ist sie freiwillig und die Übertragung kann daher per Garantiebedingungen ausgeschlossen werden (Tamron und Sigma machen dies z.B. bei ihrer Garantieverlängerung schon lange.)

Will also Nikon nicht, daß der Zweitkäufer Garantieansprüche an sie stellen kann, dann müssen sie dieses Recht explizit ausschließen.
Tun sie das denn?


Der Wissensstand den ich von Nikon kenne:

Europäische Service Garantie (1 Jahr):
Gilt unabhängig vom Erstkäufer für die Dauer eines Jahres zu den von Nikon festgelegten Bedingungen.
Bin ich der 5. Besitzer und die Kamera verreckt mir 364 Tage nach dem Kauf repariert sie mir Nikon auf Garantie.

Objektiv-Garantieverlängerung (4 Jahre):
Gilt nur für den Erstkäufer (Nachweis ist einzureichen) für die Dauer von 4 Jahren zu den von Nikon festgelegten Bedingungen.
Bin ich der Zweitbesitzer und das Objektiv zerbröselt mir 366 Tage nach dem Kauf in den änden, habe ich Pech gehabt.

So machen das Tamron/Sigma schon immer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich eher, ob das Smiley bzw. der ganze erste Beitrag auf einer realen Erfahrung basiert oder nur dem Durchlesen der AGB. Oft erweisen sich Hersteller nämlich kulanter als im Kleingedrucktem, das dem Hersteller eben die Gewissheit bietet, sich im Zweifel darauf berufen zu können.

Zudem bietet Nikon die 5 Jahre Garantie ja nur, weil Garantiefälle bei Objektiven sehr selten sind. Die Länge der Garantiezeit läuft entgegengesetzt zur Ausfallwahrscheinlichkeit des Produkts, alles andere wäre auch für die Hersteller unwirtschaftlich. Finde das Thema daher sehr theoretisch und nicht praxisrelevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zudem bietet Nikon die 5 Jahre Garantie ja nur, weil Garantiefälle bei Objektiven sehr selten sind. Die Länge der Garantiezeit läuft entgegengesetzt zur Ausfallwahrscheinlichkeit des Produkts, alles andere wäre auch für die Hersteller unwirtschaftlich.

*unterschreib*

Gelungene Marketing-Aktion, viel mehr ist das nicht.
 
Hallo
wußtet Ihr das die 1 jährige Nikon Garantie für die Kamera und 5 Jahre für die Objektive nur für den Erstbesitzer gilt? und nicht übertragbar ist innerhalb der Garantie auf den neuen Besitzer..

Das ist nicht ganz richtig. Die ein jährige Garantie gilt für den Besitzer, egal der wievielte er ist.
Die 5 Jahres Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und der kann bestimmen inwiefern er diese einschränken möchte.

Das gleiche gilt auch bei Tamron und Sigma Objektiven.
 
Ich hatte bei Objektiven noch nie einen Garantiefall. Für mich ist das eine bedeutungslose Info, verstehe aber, dass das dem risikoaversen Vollkasko Konsumenten schlaflose Nächte bereitet. :p

Das siehst Du nicht ganz richtig. Sollte Dein Objekiv z.B. nach 3 gebrauchsjahren etwas dejustiert sein, oder einen leichten Back- oder Frontfokus bekommen haben, oder an einer neuen Kamera einen Back- oder Frontfokus haben, kannst Du es wärend der Garantiezeit einschicken und kostenlos nachjustieren lassen. Von dem her kann die 5 Jahres Garantie für den Erstkäufer schon gut sein.
 
Das ist nicht ganz richtig. Die ein jährige Garantie gilt für den Besitzer, egal der wievielte er ist.
Die 5 Jahres Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und der kann bestimmen inwiefern er diese einschränken möchte.
Fast.
Denn auch die einjährige Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er einschränken kann wie er will.
Er braucht auch gar keine geben, wenn er nicht will.
 
Wo kommt die Information her, dass die Garantie nicht übertragbar sein soll?

So lange die Garantiekarte nicht ausgefüllt und dort ein Name eingetragen wurde, kann Nikon doch überhaupt nicht feststellen wer der Eigentümer ist.

Blöd ist wenn der Erstkäufer die Garantiekarte bereits verwendet und/oder das Produkt bei Nikon auf seinen Namen bereits registriert hat. Dann hat man jedoch als Zweitbesitzer immer noch Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung.
 
Wo kommt die Information her, dass die Garantie nicht übertragbar sein soll?

So lange die Garantiekarte nicht ausgefüllt und dort ein Name eingetragen wurde, kann Nikon doch überhaupt nicht feststellen wer der Eigentümer ist.

Blöd ist wenn der Erstkäufer die Garantiekarte bereits verwendet und/oder das Produkt bei Nikon auf seinen Namen bereits registriert hat. Dann hat man jedoch als Zweitbesitzer immer noch Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung.

Hier ist glaube ich so ziemlich alles falsch.
 
So lange die Garantiekarte nicht ausgefüllt und dort ein Name eingetragen wurde, kann Nikon doch überhaupt nicht feststellen wer der Eigentümer ist.

Die 5 Jahres Garantie bei Nikon gilt nur für Objektive, welche spätestens 90 Tage nach Erwerb bei Nikon
registriert und zur Garantie Verlängerung angemeldet worden sind.
So ist zumindest mein Wissenstand
Dann bekommt man von Nikon eine schriftliche Bestätigung der 5 Jahres Garantie

Ich meine bei meinen Tamron Objektiven war es seinerzeit ähnlich

So ist die Garantie Verlängerung erst zu einem späteren Zeitpunkt problematisch, da das Kaufdatum mit
angegeben werden muss und im Garantiefall eine Rechnungskopie sicherlich verlangt wird

vg
thomas
 
Diese Regularien sind alle bekannt und werden von allen Kamera- und Objektivherstellern so gehandhabt.
Das gesetzliche 14-tägige Rückgaberecht von Waren ist auch sehr interessant.
Es gilt allerdings nur für Waren, die online - also im internet - und nicht im örtlichen Fachhandel gekauft wurden. Aus diesem Grunde kaufe ich Kameras und Objektive nur im internet. Bei Nichtgefallen kann man sie ohne Probleme zurückgeben, ohne auf die Kulanz des örtlichen Fachhandels angewiesen zu sein.
Muss man wissen.
 
Hallo
wußtet Ihr das die 1 jährige Nikon Garantie für die Kamera und 5 Jahre für die Objektive nur für den Erstbesitzer gilt?

Stimmt so auch nicht für Kameras.
Nikon schrieb:
Diese Garantie gilt nur, wenn zusammen mit dem Produkt die ausgefüllte Garantiekarte und die Originalrechnung bzw. der Kassenbon vorgelegt werden, auf denen das Kaufdatum, das Produkt und der Name des (europäischen) Händlers vermerkt sind. Wenn diese Belege nicht vorgelegt werden oder unvollständig bzw. unleserlich ausgefüllt sind, behält sich Nikon das Recht vor, die kostenlose Garantiereparatur zu verweigern.

https://www.nikon.de/de_DE/footers/garantie_service.page

Lediglich bei der 1jährigen Garantie für Objektive wird der Erstkäufer ins Spiel gebracht:

Nikon schrieb:
Das tatsächliche Kaufdatum sollte durch den ursprünglichen Käufer mittels des Kassenbelegs, der Originalrechnung oder einer gleichwertigen Bescheinigung nachgewiesen werden. Die Garantie ist weder übertragbar noch wird sie bei eventuellem Verlust erneut ausgestellt.
 
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