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Nikon Garantie nicht übertragbar

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
So ist die Garantie Verlängerung erst zu einem späteren Zeitpunkt problematisch, da das Kaufdatum mit
angegeben werden muss und im Garantiefall eine Rechnungskopie sicherlich verlangt wird

Nicht nur das.
Außerdem wird für die Garantieverlängerung eine maschinelle Rechnung mit namentlicher Nennung des Käufers verlangt.
Ein anonymer Media-Markt - Kassenzettel oder eine handschriftliche Quittung von Foto Piepenbrink wird nicht akzeptiert.


Die maschinelle Kaufquittung oder Rechnung muss auf den Kunden, der sich für die vierjährige Objektiv-Garantieverlängerung registriert, lauten und ausgestellt sein und den Voraussetzungen nach § 14 UstG entsprechen. Ein Lieferschein, ein Leasingvertrag, eine Bescheinigung einer Verkaufsplattform oder eine handschriftliche Quittung sind als Nachweis nicht ausreichend.

https://www.mynikon.de/promotions/garantie/garantiebedingungen
 
Hallo
wußtet Ihr das die 1 jährige Nikon Garantie für die Kamera und 5 Jahre für die Objektive nur für den Erstbesitzer gilt? und nicht übertragbar ist innerhalb der Garantie auf den neuen Besitzer..
Das ist nicht Kunden freundlich.
Wie ist eure Erfahrung damit
Schon einmal Danke an alle
Digital49

Und wie sieht`s denn bei deiner Olympus Ausrüstung aus :(

Meine pers. Erfahrung mit Nikon:
mit gebraucht gekauftem Objektiv zum Nikon Service Punkt --> Originalrechnung bzw. ein Kaufbeleg über das Kaufdatum wurde verlangt und Justage auf Garantie durchgeführt:)
Und das nach 14 Monaten (Oiginalrechnung war von 08.04.2015 Reparatur/Juatage auf Garantie am 23.06.2016)(y)(y)(y)
(Nikon gibt freiwillig eine Garantie von 2 J wurde mir dort gesagt.)

MfG
 
Ich nehme an, dass er es genau deshalb anspricht. Bei Oly ist die Garantie nämlich übertragbar. So weit ich mich erinnere, gilt dies sogar für die 6 monatige Verlängerung der Garantie bei Registrierung der Kamera.

Gruß

Genau, bei Olympus ist die Garantie übertragbar.
Deshalb bleibe ich bei Olympus, auch der Support ist ebenfalls besser wie bei Nikon
 
Weder Gewährleistungs-, noch Garantiebedingungen sind Diskussionsthemen des DSLR-Forums.
Die Bedingungen kann jeder den schriftlichen Hinweisen der jeweiligen Händler und Hersteller entnehmen und seine Konsequenzen ziehen.


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