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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo,

danke für die Infos. Bzgl. der Drohnenkasko war ich mir nicht bewusst, dass "Ihr" das seid. Klingt gut - wobei ich in einem anderen Forum gelesen habe, dass man eine Selbstbeteiligung von mind. 500 Euro (oder eben 10%) hat. Bei nem Kopter, der 1400 Euro kostet, ist das natürlich dann fast schon nicht mehr lohnend. Wobei ich nicht weiss, ob die Info's noch aktuell sind :)

Nein, keine Angst für privat genutzte Drohnen haben wir einen Tarif mit 50 € SB über den Du für 170 € nicht nur deine Drohne sondern auch alle andere Haushaltselektronik bis zu einem Wert von 5.000 € mitversichert hast.

Bei Interesse kannst Du Dich gern direkt bei uns melden.

Gruß
Sven
 
Hallo zusammen,

da ich mir demnächst eine Nikon D750 kaufen möchte, möchte ich diese gerne auch versichern lassen. Derzeit bin ich geschäftlich in der Schweiz unterwegs und würde mir die Kamera gerne hier kaufen.
Ist es möglich, eine in der Schweiz gekaufte Kamera über euch versichern zu lassen oder muss die Kamera in deutschland gekauft worden sein?
Wenn das klappen sollte, wäre das natürlich echt stark.

Gruß,
Robin
 
Hallo,

wir möchten diesen Sommer mit einem Wohnwagen verreisen, wie sieht es da mit den Bedingungen aus? (Wenn die Sachen aus dem verschlossenen WoWa "geklaut" werden)
 
Hallo zusammen,

da ich mir demnächst eine Nikon D750 kaufen möchte, möchte ich diese gerne auch versichern lassen. Derzeit bin ich geschäftlich in der Schweiz unterwegs und würde mir die Kamera gerne hier kaufen.
Ist es möglich, eine in der Schweiz gekaufte Kamera über euch versichern zu lassen oder muss die Kamera in deutschland gekauft worden sein?
Wenn das klappen sollte, wäre das natürlich echt stark.

Gruß,
Robin

Hallo Robin,

gerne kannst Du auch in der Schweiz gekaufte Equipment über uns versichern, wo Du deine Sachen auf der Welt kaufst ist für die Versicherung nicht wichtig :)



Hallo,

wir möchten diesen Sommer mit einem Wohnwagen verreisen, wie sieht es da mit den Bedingungen aus? (Wenn die Sachen aus dem verschlossenen WoWa "geklaut" werden)

Auch in Wohnwagen besteht genauso wie PKW voller Versicherungsschutz, einzig die Selbstbeteiligung ist in der Zeit von 22 bis 6 Uhr auf 20% erhöht wenn der Wagen unbewacht ist, Du also nicht darin schläfst.

Gruß
Sven
 
Zeitwert

Hallo Sven,

wie kann ich den Zeitwert eines versicherten Gegenstands zuverlässig ermitteln?

Das ist ja relevant, um eine Unterversicherung zu vermeiden - bzw. den Neupreis von der Versicherung zu erhalten, nicht nur einen Zeitwert <50%.

Sind die Werte in der "Pöpping-Gebrauchtliste" (Nikon/Canon/Sigma) Zeitwerte, die ich als feststehend annehmen darf und für die Versicherung übernehmen kann, wenn sie <50% des "üblichen Neupreises" liegen?

Was ist mit Händler-Angeboten von gebrauchten Sachen, die nicht in der Pöpping-Liste auftauchen? Darf ich davon ausgehen, dass das dann auch ein anerkannter Zeitwert ist?

Als Beispiel:
ein wenig nachgefragtes Objektiv, Listenpreis 5000 EUR, neu-VK 4500 EUR, wird gebraucht/sehr gut von einem Händler für 1700 EUR angeboten, von mir gekauft und für diese 1700 EUR versichert.
Die Versicherung könnte bei einem Schaden behaupten, das war nur ein Schnäppchen und der Zeitwert liege bei über 2250 EUR (>50% VK-Preis, ich weiß, dass es 10% "Schwankungskulanz" gibt) und ich sei unterversichert. Resultat: ich bekomme statt 1700 EUR nur 642 EUR (nach dem Verhältnis 4500 zu 1700, also 38% der versicherten 1700 EUR).

Muss ich nun nachweisen, dass der Zeitwert 1700 EUR beträgt? Wie kann ich das, wenn das Objektiv kaum gehandelt wird?

Viele Grüße Marko
 
AW: Zeitwert

Hallo Sven,

wie kann ich den Zeitwert eines versicherten Gegenstands zuverlässig ermitteln?

Das ist ja relevant, um eine Unterversicherung zu vermeiden - bzw. den Neupreis von der Versicherung zu erhalten, nicht nur einen Zeitwert <50%.

Sind die Werte in der "Pöpping-Gebrauchtliste" (Nikon/Canon/Sigma) Zeitwerte, die ich als feststehend annehmen darf und für die Versicherung übernehmen kann, wenn sie <50% des "üblichen Neupreises" liegen?

Was ist mit Händler-Angeboten von gebrauchten Sachen, die nicht in der Pöpping-Liste auftauchen? Darf ich davon ausgehen, dass das dann auch ein anerkannter Zeitwert ist?

Als Beispiel:
ein wenig nachgefragtes Objektiv, Listenpreis 5000 EUR, neu-VK 4500 EUR, wird gebraucht/sehr gut von einem Händler für 1700 EUR angeboten, von mir gekauft und für diese 1700 EUR versichert.
Die Versicherung könnte bei einem Schaden behaupten, das war nur ein Schnäppchen und der Zeitwert liege bei über 2250 EUR (>50% VK-Preis, ich weiß, dass es 10% "Schwankungskulanz" gibt) und ich sei unterversichert. Resultat: ich bekomme statt 1700 EUR nur 642 EUR (nach dem Verhältnis 4500 zu 1700, also 38% der versicherten 1700 EUR).

Muss ich nun nachweisen, dass der Zeitwert 1700 EUR beträgt? Wie kann ich das, wenn das Objektiv kaum gehandelt wird?

Viele Grüße Marko


Hallo Marko,

unsere Gebrauchtpreisliste ist ein guter Anhaltspunkt für den aktuellen Zeitwert.

Wenn Du durch eine Händlerrechnung nachweisen kannst das Du tatsächlich nur den versicherten Zeitwert bezahlt hast werden wir diesen akzeptieren und keine Unterversicherung anrechnen. Allerdings solltest Du zu jeder Hauptfälligkeit in deinem Eigenen Interesse kontrollieren ob die versicherten Werte noch aktuelle sind und diese ggfls. anpassen.

Gruß
Sven
 
Hallo,

zur Info für alle Interessierten:

Habe heute, wenige Tage nach Antragstellung per Email die Bestätigung für meine Fotoversicherung bekommen. Alles glatt und reibungslos. Und günstiger als erwartet ist sie auch noch... :)

Also - Empfehlung! (y)(y)(y)

Schöne Grüße
Thomas
 
Pauschalversicherung / Versicherungswert

Hallo Sven,

verstehe ich das richtig, dass ich, wenn ich gegen 20% Aufschlag die Pauschalversicherungsklausel "kaufe", den Versicherungswert der einzelnen Gegenstände praktisch frei (vermutlich bis maximal Neuwert) wählen kann?

Denn es heißt ja in der Klausel
"§12 Abs. 3 (Unterversicherung) der AVB-*‐PF-*‐01-*‐2010-*‐GE findet keine Anwendung."
– also keine Kürzung bei Unterversicherung?

Dann könnte ich so – fiktives Beispiel – eine Nikon D5 für 2000 Euro versichern (Neuwert 7000 Euro) und bekäme im Schadenfall auch die (bzw. bis zu) 2000 Euro ausgezahlt?

Gruß Marko
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Pauschalversicherung / Versicherungswert

Hallo,

zur Info für alle Interessierten:

Habe heute, wenige Tage nach Antragstellung per Email die Bestätigung für meine Fotoversicherung bekommen. Alles glatt und reibungslos. Und günstiger als erwartet ist sie auch noch... :)

Also - Empfehlung! (y)(y)(y)

Schöne Grüße
Thomas

Hallo Thomas,

Danke fürs Lob :) wenn der Antrag nicht grade am Wochenende kommt schaffen wir das mit der Deckung für gewöhnlich sogar noch am selben oder spätetens am nächsten Arbeitstag :)


Hallo Sven,

verstehe ich das richtig, dass ich, wenn ich gegen 20% Aufschlag die Pauschalversicherungsklausel "kaufe", den Versicherungswert der einzelnen Gegenstände praktisch frei (vermutlich bis maximal Neuwert) wählen kann?

Denn es heißt ja in der Klausel
"§12 Abs. 3 (Unterversicherung) der AVB-*‐PF-*‐01-*‐2010-*‐GE findet keine Anwendung."
– also keine Kürzung bei Unterversicherung?

Dann könnte ich so – fiktives Beispiel – eine Nikon D5 für 2000 Euro versichern (Neuwert 7000 Euro) und bekäme im Schadenfall auch die (bzw. bis zu) 2000 Euro ausgezahlt?

Gruß Marko

Hallo Marko,

dass könntest Du zwar machen, macht aber nicht wirklich Sinn da Du ja ohnehin eine Pauschalsumme für den Gesamtwert festlegst da kannst Du die Einzelgeräte besser mit dem korrekten Wert angeben. Die Beitragsersparnis kommt ja durch die freigewählte pauschale Gesamtsumme.

Gruß
Sven
 
Hallo Leute,

da ich seit kurzem nun öfter für ein Magazin Events fotografiere und dementsprechend ständig in größeren Menschenmassen unterwegs bin, gedenke ich ebenso eine Fotoversicherung abzuschließen.

Mein Equipment wurde Größtenteils neu gekauft, zum Teil gebraucht, hat grob einen Wert von etwa 5000€ - ich hätte jedoch ein paar Fragen:

1.) Kann man auch eine Versicherung als Österreicher abschließen?

2.) Ich habe beispielsweise meine Nikon D750 neu in England gekauft, Rechnung ist vorhanden aber in GBP ausgestellt - ich nehme an das ist kein Problem, oder?

3.) Kann ich beispielsweise auch ein Objektiv versichern welches neu gekauft wurde, aber dessen Rechnungsträger nicht ich bin? Ich habe beispielsweise mein Tamron 15-30 F/2.8 (~ 1000€) neu gekauft, die Rechnung läuft aber auf die Band bei der ich nebenbei u.a. als Tourfotoraf arbeite da sie einen Teil des Objektivs bezahlt haben.

Würde mich über eine Info freuen (y)

LG,
Luk
 
1.) Kann man auch eine Versicherung als Österreicher abschließen?

2.) Ich habe beispielsweise meine Nikon D750 neu in England gekauft, Rechnung ist vorhanden aber in GBP ausgestellt - ich nehme an das ist kein Problem, oder?

3.) Kann ich beispielsweise auch ein Objektiv versichern welches neu gekauft wurde, aber dessen Rechnungsträger nicht ich bin? Ich habe beispielsweise mein Tamron 15-30 F/2.8 (~ 1000€) neu gekauft, die Rechnung läuft aber auf die Band bei der ich nebenbei u.a. als Tourfotoraf arbeite da sie einen Teil des Objektivs bezahlt haben.

Der Frage schließe ich mich an, bei mir sind alle diese Punkte im Prinzip auch vorhanden.

Noch zu der Unruhe/Terror Geschichte. Ich fliege nach Marokko, da gibt es Reisewarnungen ( wobei ja eine Reisewarnung relativ schnell mal gilt), es wurde ja geschrieben dass es trotzdem Versicherungsschutz gibt wenn es in diesem Land zum Schaden kommt z.b. umfallen/runterfallen. Gilt hierbei auch wenn mir das Equipment geklaut wird (ausm Telt/ versperrten Wagen)?

Was mir noch nicht ganz klar ist, wie sieht die Sache mit "verlieren" aus, habe das schon im Umfang von einem Anbieter gelesen, aber keine genauere Beschreibung des Falls.

Mfg
 
Hallo Leute,

da ich seit kurzem nun öfter für ein Magazin Events fotografiere und dementsprechend ständig in größeren Menschenmassen unterwegs bin, gedenke ich ebenso eine Fotoversicherung abzuschließen.

Mein Equipment wurde Größtenteils neu gekauft, zum Teil gebraucht, hat grob einen Wert von etwa 5000€ - ich hätte jedoch ein paar Fragen:

1.) Kann man auch eine Versicherung als Österreicher abschließen?

2.) Ich habe beispielsweise meine Nikon D750 neu in England gekauft, Rechnung ist vorhanden aber in GBP ausgestellt - ich nehme an das ist kein Problem, oder?

3.) Kann ich beispielsweise auch ein Objektiv versichern welches neu gekauft wurde, aber dessen Rechnungsträger nicht ich bin? Ich habe beispielsweise mein Tamron 15-30 F/2.8 (~ 1000€) neu gekauft, die Rechnung läuft aber auf die Band bei der ich nebenbei u.a. als Tourfotoraf arbeite da sie einen Teil des Objektivs bezahlt haben.

Würde mich über eine Info freuen (y)

LG,
Luk

Hallo Luk,

alle 3 Fragen kann ich mit ja beantworten. Wenn Dir keine Rechnungen auf deinen Namen vorliegen musst Du uns einfach die im Antrag auf Seite 3 unten näher beschriebenen Nachweisfotos übersenden.


Der Frage schließe ich mich an, bei mir sind alle diese Punkte im Prinzip auch vorhanden.

Noch zu der Unruhe/Terror Geschichte. Ich fliege nach Marokko, da gibt es Reisewarnungen ( wobei ja eine Reisewarnung relativ schnell mal gilt), es wurde ja geschrieben dass es trotzdem Versicherungsschutz gibt wenn es in diesem Land zum Schaden kommt z.b. umfallen/runterfallen. Gilt hierbei auch wenn mir das Equipment geklaut wird (ausm Telt/ versperrten Wagen)?

Was mir noch nicht ganz klar ist, wie sieht die Sache mit "verlieren" aus, habe das schon im Umfang von einem Anbieter gelesen, aber keine genauere Beschreibung des Falls.

Mfg

Hallo PitViper,

Schäden die in Ländern eintreten in denen innere Unruhen oder Krieg herrschen werden nur dann nicht gezahlt wenn die Schadenursache mit einem dieser Ereignis zusammen hängt. Die Ausrüstung z.B. von einer Kugel oder einem Granatsplitter getroffen wird. Wenn Dir die Kamera also im Hotel vom Tisch fällt
und das nicht grade wegen einer Bombenexplosion passiert, besteht trotz der Reisewarnung Versicherungsschutz. Das einfache Verlieren ist nicht versichert, wohl aber das Verlieren in einem versicherten Schadenfall, z.B. wenn Dir die Kamera in einem Felsspalt fällt, Sie also sicher kaputt ist nur nicht geborgen werden kann.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

herzlichen Dank für deine Antwort!

Ein paar kurze Fragen hätte ich noch:

1.) Equipmentliste: Ich habe vier Objektive, drei habe ich neu gekauft und trage dementsprechend auch den aktuellen Neuwert ein (also nicht jenen Wert auf der Rechnung, sofern mittlerweile abweichend, richtig?). Bei meinem gebrauchten Objektiv auch den Neuwert eintragen oder den aktuellen Gebrauchtpreis (wenn Gebrauchtpreis - jenen auf eurer Website oder selbst ermitteln? Weiß leider nicht wie aktuell die Liste ist).

2.) Müssen auch die ganzen Kleinteile (Speicherkarten, Akkus etc.) in der Liste eingetragen werden?

3.) Meine Kamera und Objektive sind ausgenommen einem alle älter als 3 Monate - einfach Fotos von allen mit aktueller Tageszeitung machen und euch dann am besten zusammen mit ggf. Rechnungen und Antrag mailen, richtig? Werden in dem Fall auch Fotos von Zubehör wie Blitzen, Rucksäcken etc. benötigt?

4.) Man nehme an ich versiche mein komplettes Zeug im Wert von knapp 6000€ mit der Versicherungssumme von 6000€ und zahle gleich die Jahresprämie. Nach ein paar Monaten kaufe ich ein weiteres Objektiv dazu und will es mitversichern, sodass die Versicherungssumme von 6000€ sich beispielsweise auf 6500€ erhöht. Zahle ich dann einfach aliquot die Prämie nach ein für den Rest des Versicherungsjahres?

Danke & LG,
Lukas
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sven,

herzlichen Dank für deine Antwort!

Ein paar kurze Fragen hätte ich noch:

1.) Equipmentliste: Ich habe vier Objektive, drei habe ich neu gekauft und trage dementsprechend auch den aktuellen Neuwert ein (also nicht jenen Wert auf der Rechnung, sofern mittlerweile abweichend, richtig?). Bei meinem gebrauchten Objektiv auch den Neuwert eintragen oder den aktuellen Gebrauchtpreis (wenn Gebrauchtpreis - jenen auf eurer Website oder selbst ermitteln? Weiß leider nicht wie aktuell die Liste ist).

2.) Müssen auch die ganzen Kleinteile (Speicherkarten, Akkus etc.) in der Liste eingetragen werden?

3.) Meine Kamera und Objektive sind ausgenommen einem alle älter als 3 Monate - einfach Fotos von allen mit aktueller Tageszeitung machen und euch dann am besten zusammen mit ggf. Rechnungen und Antrag mailen, richtig? Werden in dem Fall auch Fotos von Zubehör wie Blitzen, Rucksäcken etc. benötigt?

4.) Man nehme an ich versiche mein komplettes Zeug im Wert von knapp 6000€ mit der Versicherungssumme von 6000€ und zahle gleich die Jahresprämie. Nach ein paar Monaten kaufe ich ein weiteres Objektiv dazu und will es mitversichern, sodass die Versicherungssumme von 6000€ sich beispielsweise auf 6500€ erhöht. Zahle ich dann einfach aliquot die Prämie nach ein für den Rest des Versicherungsjahres?

Danke & LG,
Lukas

Hallo Lukas,

gerne beantworte ich deine Fragen wie folgt:

zu1)
Solange der Zeitwert noch über 50% des Neuwert liegt gib bitte den Neuwert an, ansonsten den Zeitwert.

zu 2)
Kleinteile sind bis 10% der Versicherungssumme maximal 500 EUR kostenlos mitversicherte (s.Seite 3 oben über der Geräteliste im Antrag)

zu 3)
Von allen Gegenständen die älter als 3 Monate sind benötigen wir die Nachweisfotos.

zu 4)
Bei Veränderungen der Versicherungssumme wird der Beitrag direkt Tagesgenau abgerechnet, dass gilt sowohl für Ein- wie auch für Ausschlüsse.


Hallo Sven,

ich habe eine kurze Frage zu gewerblich genutzen Drohnen, wie hoch ist denn da die Selbstbeteiligung.

Gruß
Markus

Die Selbstbeteiligung beträgt für GEWERBLICH genutzte Flugdrohnen bis zu einem Wert von 7.500 € 10% mind. 500 €, ab einem Wert von 7.500 € 10% mind. 1.000 €. Bei Diebstahl, Raub und Plünderung gelten die selben Mindestsumme aber ein Prozentsatz von 25%.

Bei PRIVAT genutzten Koptern beträgt die SB nur 50 € !

Gruß
Sven
 
Hallo,

habe jetzt gesucht, aber nichts gefunden:
Zahlt die Versicherung auch bei einem unverschuldetem (also Equipment normal in der Wohnung gelagert,...) Pilzbefall?

Grüße

Lordfelice
 
Ich hatte heute einen Videodreh mit einem Fackeljongleur. Dabei ist irgendwann eine brennende Fackel gegen das Objektiv geschlagen. Zum Glück ging alles gut und nichts wurde beschädigt aber das gibt einem doch zu denken. Die Frage lautet: wäre das Objektiv im Schadensfall versichert gewesen?
 
Eine konkrete Rückfrage zum Änderungsantrag (der scheint sich seit meiner letzten Änderung geändert zu haben...).

Ich habe zwei Objektive verkauft, die ich ausschließen möchte und zwei, die ich mir gekauft habe (eines vor kurzem, eines schon vor einigen Jahren), die ich einschließen möchte.

So wie ich das neue Änderungsantragsformular verstehe, muss ich nicht mitteilen, welche Objektive ich verkauft habe (und welche somit ausgeschlossen werden), sondern auflisten, was (weiter/neu) versichert sein soll, richtig? Was rausfällt erkennt ihr dann eigenständig?

Zwei der bisher schon versicherten Objektive, die eingeschlossen bleiben sollen, habe ich gebraucht gekauft und damals mit Zeitungsfotos nachgewiesen. Im Änderungsformular ist eine Spalte mit "Neukaufdatum". Dort trage ich einfach "gebraucht" ein, oder?
Muss ich dann erneut für die weiter zu versichernden Objektiv einen Nachweis (Foto vor Zeitung) einreichen oder wird das bei Prüfung als bereits efolgt erkannt?

Vielen Dank!
 
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