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Wieder mal was rechtliches :)

eosdominik

Themenersteller
Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier in der richtigen Abteilung.

Als Schüler ist man ja immer etwas knapp bei Kasse, vor allem wenn man so ein teures Hobby wie die Fotografie hat ;)
Nun habe ich mir überlegt, was ich mit Fotografie machen könnte, um etwas Geld zu verdienen.
1.Ich habe zum ansässigen Kindergarten recht gute Beziehungen, weshalb ich mir überlegt habe, Portraits und evtl. auch Gruppenbilder der dortigen Kinder anzubieten. Doch nun stellt sich mir die Frage, wie das rechtlich aussieht. Darf ich das als Schüler (18 Jahre) oder muss ich da ein Gewerbe anmelden? Kennt sich da jemand aus?
2.Auch eine Möglichkeit wäre, den Leuten "professionelle" Produktbilder für zb Ebay anzubieten. Ich hätte die Möglichkeit, in einer mir bekannten Werbeflyer billig drucken zu lassen. Doch darf ich die dann einfach so in die Briefkästen schmeißen? Und wie siehts hier wiederum mit Gewerbe aus? Die Frage wäre dann auch, ob die Resonanz groß genug wäre dass sich da überhaupt lohnt?!

Doch nun genug gelabert, ich wünsche allen einen schönen Abend :)

Gruß
Dominik
 
Fürcht du darfst weder noch ohne Gewerbe. Natürlich darfst du ein Kind fotografieren, und für das Bild eine finanzielle Entschädigung entgegennehmen. Aber bei der Ablichtung eines ganzen Kindergartens ist das schon sehr auf Gewinn aus.

eBay Produktbilder fürcht ich sind nicht sehr lukrativ, da bei eBay-Verkäufern eh schon jeder Cent zweimal gewendet wird. In Postkästen würd ichs auch nicht werfen, weil das schon zu sehr in richtung gewerbliches Arbeiten geht.
 
Ohne Gewerbeschein wird es mittelfristig nur Stress geben, es reicht, wenn Dich der Fotograf hinhängt der eventuell bisher die Fotos gemacht hat;)

Wenn Du Geld verdienen willst, suche Dir einen Nebenjob, bringt über die Zeit deutlich mehr. Denn wenn Du mit Fotografie regelmässig was verdienen willst musst Du erstmal in Vorleistung gehen. Dann wird aus dem netten Hobby plötzlich bitterer Ernst
 
1.Ich habe zum ansässigen Kindergarten recht gute Beziehungen, weshalb ich mir überlegt habe, Portraits und evtl. auch Gruppenbilder der dortigen Kinder anzubieten. Doch nun stellt sich mir die Frage, wie das rechtlich aussieht. Darf ich das als Schüler (18 Jahre) oder muss ich da ein Gewerbe anmelden? Kennt sich da jemand aus?
Das ist ein Handwerksgewerbe, und dafür musst Du ein Gewerbe anmelden, Mitglied er Handwerkskammer werden, Dein Einkommen und Deinen Umsatz versteuern, und Mitglied in der Berufsgenossenschaft werden.

(Und wenn ich nicht irre auch noch Mitglied im Versorgungswerk des Handwerks, der Rentenversicherung der selbstständigen Handwerker.)
 
Darf ich das als Schüler (18 Jahre) oder muss ich da ein Gewerbe anmelden? Kennt sich da jemand aus?

Tom hat oben schon die Details geschrieben, aber die Zusammenfassung dazu unterschlagen: ja, das geht.

2.Auch eine Möglichkeit wäre, den Leuten "professionelle" Produktbilder für zb Ebay anzubieten. Ich hätte die Möglichkeit, in einer mir bekannten Werbeflyer billig drucken zu lassen. Doch darf ich die dann einfach so in die Briefkästen schmeißen? Und

Werbeflyer gehen im Prinzip - problematisch ist ungebetene elektronische Kontaktaufnahme (Email, Fax, Anrufe etc.).

Lass Dir durch die notwendige Bürokratie nicht das Unternehmertum vermiesen - leider kommt man nicht drumherum, es ist dann aber einfacher als man glaubt. Probier Deine Idee einfach aus und schau, ob es funktioniert. Wenn ja: toll. Wenn nicht: was gelernt.
 
wie sieht es eigentlich bei seiten wie iStock Foto aus.
Das müsste eigentlich gehn, oder?

oder einen Fotobazar, da kannst du alle deiner Bilder einstellen und die können abgekauft werden.

lg
 
Ich fürchte, seit dem gestrigen Thread schon wieder falsch verstanden zu werden, darum von Anfang an:
1. Menschen, ohne deren Zustimmung, sprich MR oder im Auftrag, geht gar nichts in Deutschland
2. im Auftrag, ohne Entgeld, bis max. 410€ im jahr, incl. aller Tätigkeiten, die dieser entsprechen
3. als Schüler, ohne eigenen Steuerkarte??? Fraglich!!!
4. da DU DEINE Dienstleistung anbietest, musst du zwingend ein Gewerbe angemeldet haben!
(Akte 08!!! Sat1 Ausführung gewerblicher Tätigkeiten)

Irgendwo einstellen, abkaufen geht ebenso wenig, da die Webseite als gewerblich gilt, d.h. in jedem Fall eine Steuerbescheinigung kommen kann!


Will man allem Ärger aus dem Weg gehen, meldet man ein Kleingewerbe an!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hallo, zusammen,

wenn du 18 bist, also volljährig, darfst du alles: gewerbe anmelden, gmbh gründen, ag gründen (und sogar <18 jahre geht da was!)...

du kannst auch erstmal eine (kurze/gewisse) zeit arbeiten und dann rückwirkend dein gewerbe anmelden!

ob fotrografieren eine freischaffende/freiberufliche tätigkeit ist, weiß ich allerdings nicht, denn dann müsstest du nichtmal ein gewerbe anmelden. aber das wissen sicherlich all die fotografen hier. :)

schau auch mal hier:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr

als kleinunternehmer musst du auch mit mehrwertsteuer wenig am hut haben.

am besten gehst du mal zu einem steuerberater. eine erstberatung sollte nicht teuer oder sogar kostenlos möglich sein!

und: ein gewerbe anmelden dauert im wesentlichen wenige minuten, tut nicht weh und alles folgende ist zusammen mit einem steuerberater kein ding! ich hab mit 18 auch so angefangen! :)

gruß
moray

ps: flyer in briefkasten ist grundsätzlich kein problem. leute anrufen und e-mails schicken, schon! :)
pps: auf deine webseite gehört dann (mindestens) ein impressum, aber das ist auch ein extra thema!
 
@TO:
Foto & Druck ist die einzige Berufsgenossenschaft in der du auch als Einzelunternehmer in der Pflicht bist, das sind über 200 Euro im Jahr, die du abführen musst also dieses Geld müsstest du erstmal reinspielen.

Produktbilder für Ebay; entweder machen die Leute sie selber oder sie nehmen die Bilder der Markenfirmen: also eine nicht sooo gute Idee. Bilder von Kindern machen; gute Idee: aber die Eltern fragen und alles schriftlich festhalten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ch habe gerade den Hinweis erhalten, mich zurück zu halten! Nur mal soviel: Berufsgenossenschaft, IHK, ...
setzt immer einen Gewerbeschein voraus!

Anders: Rechnungen kann der erstellen, der steuerlich erfasst ist, egal ob Kleingewerbe oder Handel oder Unternehmer!

Ob im Nachhinein, oder vorher liegt im Ermessen des FA!

Ich kann aber NICHT unternehmerisch tätig werden, sprich, werbung für mich machen, meine Dienstleistunegn anbieten, ohen diese VORHER angemeldet zu haben!

Laut StgB und BgB ist das nicht möglich! Eine Bewerbung der Tätigkeiten (z.b. Visitenkarten, Internetseite, etc.) kann nur erfolgen, wenn diese angemeldet sind! Nicht aber bewerben, und DANACH eine Tätigkeit anmelden, frei nach dem Motto: Mal gucken was da kommt! Liebe Freiberuflichen Fotografen, bitte schreitet ein, und stellt Richtig, was gesagt werden muss!
 
Ihr machts aber auch ganz schön kompliziert...

Ruf doch einfach bei der zuständigen Stadtverwaltung an, lass dir einen Termin geben, geh hin und melde dein Gewerbe an. Das kostete bei mir 20€ (manchmal sinds auch 25€, jedenfalls nicht deutlich mehr) und dauerte nichtmal 15min. Du bekommst dann Post vom Finanzamt und musst nen Fragebogen ausgefüllt innerhalb von ca. 4 Wochen zurückschicken. Ich denke, der "Aufwand" lohnt sich und du arbeitest legal. Solange du nicht mehr als 5000€ (?) Gewinn im Jahr machst, musste auch keine Steuern zahlen. Und mehr wirste wohl eh nicht einnehmen, oder?

Hab ich auch so gemacht...... und nicht bereuht :)

LG, Melanie
 
Was bitte redet ihr immer von Behauptungen???
Wer eine Kamera hat, ist kein Fotograf!!!!
Wer etwas verkaufen, handeln möchte, muss ein Gewerbe anmelden!!

Fotograf sein, ist billige als ne Tafel Schokolade!!!!
(im Vergleich zu einem Goolfer, Segler, Reiter, Rallyefahrer,...)
Fotografieren ist ein Hobby, dann kostenlos, oder ein Berfuf, dann Ausbildung und/oder Gewerbeschein, ist das so schwer!
Sorry, aber nicht jeder der ne Kamera hat, kann auf Teufel-komm-raus anbieten, verkaufen, oder Dienstleisten, weas im Lustig ist! Dazu gibt es klare Gesetze und Aussagen!

...und ich hab kein Gewerbe, verkaufe ix und bin: Hobby-DSLR-Bediener!

ich hab ne 400D, 50D, 5dMkII und demnächst ne 7D, dazu 5L, ein Studio und,...
...und ich verkaufe nix!!!

...ich warne nur davor, soetwas zu tun, ohne sich darüber im Klaren zu sein, was man wiklich tut, und an wen man verkauft!

Ende der Durchsage!
Jeder kann jedem verkaufen, was er möchte, zu einem Preis, der einem geboten wird!
 
Fotografieren ist ein Hobby, dann kostenlos, oder ein Berfuf, dann Ausbildung und/oder Gewerbeschein, ist das so schwer!
1. Ausbildung brauchst Du nicht.
2. Gewerbeschein brauchst Du nicht, wenn Du nicht im Auftrag handelst; also Bilder machen, ausstellen und dann verkaufen kann als Freiberufler ausgeübt werden.
4. Wer aber als Hochzeits-, Mode oder Passbildfotograf durch die Lande streift, muss Gewerbe anmelden (Gewerbeamt). Die lassen dich ohne vorherige Anmeldung bei der Handwerkskammer nicht mal zur Tür rein (bei uns in Potsdam Bedingung).
Das Gewerbeamt meldet dich beim Finanzamt.
Freiberufler melden sich selber beim FA an, ohne Gewebeschein.
5. Das Finanzamt wird fragen, wieviel Umsatz du im ersten Jahr machen wirst. Vorsicht! Vorsteuerfalle!
6. Du bist bei einem Umsatz unter 17500 Euro nicht umsatzsteuerpflichtig. Das erhöht Deinen Verdienst, wenn Du an Privatleute verkaufst, da Du nicht 19 % für das Finanzamt abführen musst; oder Du kannst dementsprechend billiger sein. (für alle, die jetzt "durchlaufender Posten" schreien: bei einer Mehrwertsteuererhöhung wird für Oma Krause die Butter teurer, nicht die Mehrwertsteuer. Auch diese muss erarbeitet werden. Das ein 29 Cent Brötchen eigentlich 24,3 Cent kostet, interessiert als Kunde niemanden. Das muss das Brötchen dann eben 29 Cent wert sein.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Was bitte redet ihr immer von Behauptungen???
Wer eine Kamera hat, ist kein Fotograf!!!!
Wer etwas verkaufen, handeln möchte, muss ein Gewerbe anmelden!!

Zusammengefasst stellst du regelmäßig die Behauptung auf: "Ohne Gewerbeschein darf man nicht regelmäßig gegen Bezahlung fotografieren, bzw. Fotografien oder Nutzungsrechte an Fotografien veräußern." Ob dies richtig ist, oder falsch, sei jetzt mal dahingestellt. Aber ohne einen Beweis wie z. B. eine Fundstelle in einschlägigen Gesetzen, bleibt deine Aussage eine unbewiesene Behauptung, die nicht mehr Gewicht hat als deren Negation "Ich darf mit meinen Fotos anstellen was ich will." Das Problem ist: Derjenige, der dir widerspricht, tut sich schwer, dies zu beweisen, denn wenn er Recht hat, wird das nirgendwo im Gesetz festgehalten sein. Insofern liegt die Beweislast für deine Behauptung bei dir.
 
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