2. Einfuhr
Wenn Waren erstmalig die die Europäische Union eingeführt werden, sind dafür grundsätzlich Steuern zu entrichten. In der Regel sind dies Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer (entspricht der Mehrwertsteuer im Inland). Daneben gibt es noch Verbrauchsteuern, Antidumpingzölle und andere Abgaben, die für den Bereich Kameraausrüstung allerdings eher nebenrangig sind.
Für die Berechnung der Steuern wird der Transaktionswert herangezogen. Transaktionswert ist im Falle der Kameraausrüstung meistens der Kaufpreis inklusive der Steuern des Ausfuhrlandes und der Transportkosten. Vereinfacht ausgedrückt wird der tatsächlich gezahlte Preis für die Ware als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Wie hoch die jeweiligen Steuern auf die eingeführten Waren sind hängt von sehr vielen Faktoren ab. Ich werde im Anschluß auf einige Fälle eingehen.
2.1 Reiseverkehr
Bei Einfuhren von Waren im Reiseverkehr hat man als Privatperson eine Freimenge von 430,- € auf Waren, die im Ausland erworben wurden und im Luft- oder Seeverkehr eingeführt werden. Werden die Waren im Straßen- oder Schienenverkehr importiert, reduziert sich die Freimenge auf 300,- €. Unabhängig vom Verkehrsträger haben Jugendliche und Kinder unter 15 Jahren nur eine Freimenge von 175,- €. Alle folgenden Beispiele beziehen sich nur auf Personen über 14 Jahre.
Übersteigt der Warenwert diese Freimengen, müssen Steuern bezahlt werden.
Hinzu kommt, dass man bei der Einreise mit dem Flugzeug das Zweikanalsystem beachten muss. Es gibt beim Zoll einen rot gekennzeichneten Ausgang für anmeldepflichtige Ware und einen grünen Ausgang für anmeldefreie Waren.
Hat man also die Freimenge von 430,-€ überschritten, ist man verpflichtet den roten Ausgang zu benutzen und die Ware unaufgefordert dem Zollbeamten mündlich anzumelden. Sofern der Zollausgang nicht besetzt ist, gibt es dort rote Telefone mit einer Standleitung zu einer besetzten Station.
Unterlässt man die Anmeldung oder geht gar durch den grünen Ausgang, dann hat man sich strafbar gemacht in Form einer (versuchten) Steuerhinterziehung. Die Ahndung diese Steuerhinterziehung kostet einen in der Regel hinterher ein Vielfaches der Steuern und führt unter Umständen zu einer Verurteilung vor Gericht mit anschliessendem Eintrag ins Führungszeugnis. Nicht wirklich empfehlenswert also.
Kommen wir zurück zur legalen Einfuhr.
Sofern die Freimenge von 430,- Euro (300,- €) überschritten wurde, müssen also Steuern auf den Kaufpreis entrichtet werden. Die Höhe der Steuern richtet sich zunächst nach dem Transaktionswert (oben beschrieben). Ist dieser Wert geringer als 700,- Euro, wird eine Pauschale in Höhe von 17,5% vom Transaktionswert erhoben.
Beispiel:
Wert der Ware 500,- €. Davon 17,5% pauschale Einfuhrabgaben ergeben 87,50 € Abgaben.
Diese Berechnung ist schnell gemacht beim Zoll, da muss nur ein kleiner Zettel und Quittung ausgefüllt werden, die Steuern bezahlt werden (bar oder Kreditkarte) und man kann weiter nach Hause reisen.
Die Grenze von 700,- Euro bezieht sich auf alle mitgebrachten Waren. Bringt man also eine Kamera für 500,- €, ein Objektiv für 200,- € und Speicherkarten + Rucksack für nochmal 250,- € mit, ist man insgesamt über den 700,- € und eine Pauschalverzollung ist nicht mehr möglich.
Ist der Transaktionswert höher als 700,- € richtet sich die Steuerberechnung nach der Art der Ware und die Abfertigung dauert einige Minuten länger. Ein Objektiv hat zB einen anderen Zollsatz als ein Stativ, Speicherkarte, Kompaktkamera oder auch Spiegelreflexkamera. Im Anschluß werde ich später noch einige Zollsätze aufzählen. Dazu kommt dann noch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), die normalerweise 19% beträgt, für Bücher nur 7%.
Die Berechnung funktioniert wie folgt (als Beispiel wird ein Objektiv genommen):
Kaufpreis x 6,7% = Zoll
Kaufpreis+Zoll = EUStwert
EUStwert x 19% = EUSt
Zoll + EUSt = Steuerbelastung.
Beispiel:
Objektivpreis = 500,- Euro. Davon werden 6,7% Zoll fällig, das ergibt einen Betrag von 33,50 Euro. Zoll + Kaufpreis = 533,50 Euro, was dem EUStwert entspricht. Davon werden dann 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig = 101,37 Euro.
Gesamtbelastung: Zoll + EUSt = 134,87 Euro
Zollsätze: (Stand Dezember 2008)
Digitale Fotokameras: zollfrei
Analoge Fotokameras 4,2%
Objektive: 6,7%
Fotostative: 3,7%
Blitzlicht: 3,2%
Speicherkarte: zollfrei
Videokamera: 4,9%
Videokamera mit externer Aufnahmefunktion: 12,5%
Auf alle Waren kommen aber immer die 19% Einfuhrumsatzsteuer drauf.