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Panoramafreiheit in Gefahr

kluni

Guest
Im Bericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ wird dem Gesetzgeber die Abschaffung der Panoramafreiheit empfohlen, die in § 59 des Urhebergesetzes geregelt ist.

Mehr Informationen unter http://www.pro-panoramafreiheit.de
 
Aba wah. Die sollen verbieten was sie wollen.
Auch dass der Himmel blau ist. Dann ist er eben per definitionem grün oder rosa.

Wie soll man mit solchen Gesetzen noch Breitmaulfrösche fotografieren? Häh?
 
Stell ich mir grade so vor. Einer steht mit Stativ und Panokopf am Platz und arbeitet da vor sich hin, plötzlich Schreie, Einsatzkommando Zugriff, der Photograph wird überwältigt und festgenommen...


Man Merke: Es kann immer kränker werden :ugly:
 
Die Deutschen können von mir aus verbieten, was sie wollen. Solang's wir Österreicher nicht nachäffen, ist mir das eigentlich ziemlich egal.

Und selbst wenn, da ich meine "Panoramen" nicht gewerblich vermarkte, würd mich selbst das kaum tangieren. Lästig wär's allerdings schon, wenn die Panoramafreiheit fallen würde (würde eine Flut unnötiger Klagen mit sich bringen).
 
Kein Künstler wurde dazu verpflichtet, seine Kunstwerke in die Öffentlichkeit zu stellen.
Er kanns auch gerne in eine Galerie stellen. Dann ist die Lage klar.

Mich erinnert das immer wieder an den Titel von Eisfeld: "Ich will nicht, daß ihr meine Lieder singt"
 
Stell ich mir grade so vor. Einer steht mit Stativ und Panokopf am Platz und arbeitet da vor sich hin, plötzlich Schreie, Einsatzkommando Zugriff, der Photograph wird überwältigt und festgenommen...


Man Merke: Es kann immer kränker werden :ugly:

Jop - die höchste Stufe der bescheuerten Gesetzesänderungen haben wir immer noch nicht erreicht. Ich finde so ein vorhaben reichlich lächerlich - und man könntesicherlich konstruieren oder auch nachweisen, das es der im Grundgesetz zugesicherten Freiheit der Kunst wiederspricht. Denk ich mal...
 
ich kauf mir schonmal tarnklamotten und eine kugelsichere weste.
oder vielleicht doch auswandern. mit einem demokratischen rechtsstaat hat das schon lange nichts mehr zu tun - und das von mir, ich bin politisch wahrlich kein "extremer". echt schade.
 
Erst mal lesen bevor man sich aufregt.

„3. Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, in § 59 Absatz 1 Urhebergesetz eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken – ausgenommen Bauwerken – im öffentlichen Raum einzuführen, die dann eintritt, wenn die Abbildung gewerblich verwertet wird und die Darstellungsabsicht sich auf das jeweilige Werk richtet.

D.h. die gewerbliche Nutzung von Fotografien öffentlicher Kunstwerke (zB Denkmäler) soll kostenpflichtig werden.

Mit Panoramafreiheit hat das nicht so viel zu tun...
 
Erst mal lesen bevor man sich aufregt.

„3. Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, in § 59 Absatz 1 Urhebergesetz eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken – ausgenommen Bauwerken – im öffentlichen Raum einzuführen, die dann eintritt, wenn die Abbildung gewerblich verwertet wird und die Darstellungsabsicht sich auf das jeweilige Werk richtet.

D.h. die gewerbliche Nutzung von Fotografien öffentlicher Kunstwerke (zB Denkmäler) soll kostenpflichtig werden.

Mit Panoramafreiheit hat das nicht so viel zu tun...

Vor allem steht da: ". . und die DarstellungsABSICHT sich auf das jeweilige Werk richet".

Damit ist man aus dem Schneider, wenn das "Werk" NICHT der HAUPTbestandteil oder Mittelpunkt des Panoramas ist.
1) ist das bei Panoramen leicht vermeidbar,
2) ist das z. B. bei Kugelpanoramen unmöglich zu bestimmen. Denn bei einem Kugelpanorama ist - der Name impliziert dies bereits - ALLES im Bild.
360x180Grad.
Da soll mir doch mal einer nachweisen, daß SEIN Werk der Hauptpunkt meiner "Darstellungsabsicht" ist . . in einer 360x180Grad-Kugel.
Ein guter Anwalt zerfetzt das in der Luft.

Außerdem kann man ein "Werk" möglicherweise über EBV unkenntlich machen, falls es nötig zu sein scheint (allerdings gibt es auch dabei juristische Fallstricke, da man anderer Leute Elaborate nicht einfach verändern darf. Was ich auch richtig finde).

Man sollt sich allerdings vielleicht nicht unmittelbar vor oder gar in ein "Werk" hineinstellen und von da aus ein Kugelpano schießen.

Anmerkung für zumindest einen Teil der Moderatoren: der Begriff "Kugelpanoramen" ist in den Zusammenhang NICHT OT, denn auch das sind Panoramen, die unter diese Pamoramafreiheit fallen.
(ich sag das nur, falls dieser Erkenntnis noch nicht zu jedem durchgedrungen sein sollte. Ist ja nicht ganz ausgeschlossen . . )
 
Anmerkung für zumindest einen Teil der Moderatoren: der Begriff "Kugelpanoramen" ist in den Zusammenhang NICHT OT, denn auch das sind Panoramen, die unter diese Pamoramafreiheit fallen.
(ich sag das nur, falls dieser Erkenntnis noch nicht zu jedem durchgedrungen sein sollte. Ist ja nicht ganz ausgeschlossen . . )

Das Thema Kugelpanorama / Panorama ist hier schon etwas am Thema vorbei.

Es geht ja um den Juristischen begriff der Panoramafreiheit und nicht um Panoramen im Fotografischen Sinn auch wenn die wie jede andere Fotografie da drunter fallen.

mfg christian
 
achsooo..

dann sind alle fotografen demnächst auch terroristen?
coole idee, wer ist eigentlich noch unschuldig in diesem vom gesetzgeber zunehmend bekloppter werdenden land !?

ich finde, butter auf brot ist auch ziemlich verdächtig!!!
 
Also ein Brunnen oder eine Bronzefigur mit (festem) Betonsockel ist in meinen Augen ein Bauwerk. Insofern sehe ich die Gesetzesänderung eher locker.

Sollte ein Künstler Fotografen nicht mögen, dann soll er sein Kunstwerk nehmen und woanders hinstellen, sobald ich ankomme. Ansonsten betrachte ich das als stillschweigende Zustimmung. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
uhaaaaaaaaaaa ein grund mehr auszuwandern schnaub deutschland vergilbt immer mehr seuftz.......mittelschicht verarmt und insgesamt werden die gürtel immer enger geschnallt,und die herrn politiker nehmen sich das was sie brauchen.
gruß martina:eek::mad:
 
Ich habe den Eindruck, diese Sesselfurzer haben einfach zuviel Zeit und sind mittlerweile allesamt hochgradig paranoid und\oder größenwahnsinnig.
 
Diesem Thread droht die Verschiebung in den Small-Talk. Die letzten Kommentare haben nämlich mit dem Thema an sich nur noch am Rande bis gar nichts mehr zu tun.
 
Hallo !!

Mir ist es völlig egal wer solche Gesetze abschafft . Ich werde weiterhin Fotografieren was ich möchte . Fehlt wohl noch das mir wer vorschreibt zu welcher Tageszeit ich wann und wo zu Fotografieren habe...Armes Deutschland !!


Mfg
 
Das ist wie mit allen Gesetzen. So lange die niemand kontrolliert oder durchsetzt kann beschlossen werden was will.
Es gibt reichlich Beispiele für Verbote die nie geahndet werden.
Das wird, wenn es je Gesetz wird, da wohl auch so werden.
 
Gott sei Dank, haben wir in der Schweiz nicht so doofe Gesetze.
Bei uns kann man noch ziemlich unbeschränkt und mit Stativ fotografieren.
Höchstens in Museen ist das fotografieren verboten.
Schliesslich sind Fotos von Touristen Werbebotschaften für schöne Städte und Landschaften.
Neulich fertigte ich in Siena in der Toscana auf dem Campo ein paar Panoramas.
Kam ein Polizist daher spaziert und erklärte mir, dass in Siena Stativverbot sei.
Ich erklärte Ihm, dass das bei uns nicht so sei.
Mein Pech, ich musste mein Stativ zusammenräumen.
Sein Pech, ich hatte meine Panoramas bereits im Kasten.:lol:

Gruss Werner
 
Ich glaub da täuscht du dich aber gewaltig...

Im ersten Schritt geht es wieder einmal um die Privatisierung und Kommerzialisierung von öffentlichem Raum. Auch wenn nicht zu erwarten ist, dass nun vor jedem Denkmal ein Polizist seht, wären die Konsequenzen doch bemerkenswert.

Wer sich nicht vorstellen kann, was da auf uns zu kommt, soll sich doch mal anschauen, wie Rechteverwerter und leider auch so mancher Künstler schon jetzt gegen Veröffentlichungen vergehen, wo es strittig ist, ob das Werk im öffentlichen Raum steht (oder auch nicht, wie z.B. in Frankreich).

Und wer meint, dass er mit dem Hinweis "ich verwerte ja nicht kommerziell" auf der sicheren Seite ist, macht sich kaum klar, was heute alles schon als kommerzielle Verwertung gilt. Da lang z.B. schon ein Werbebanner auf der an sich privaten Foto-Site und der Abmahnanwalt freut sich

/bd/
 
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