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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Es geht bei der DSGVO aber um die "Verarbeitung" dieser Daten. Wenn ich dich auf Film ablichte und anschließend Abzüge in der Fußgängerzone verteile, ist die DSGVO überhaupt nicht berührt.

In dem Falle kannst du Recht haben, aber sobald du das Negativ, dabei übrigens egal ob digital oder analog, bei dir archivierst, bist du in der Nummer. Man kann sicher Teilbereiche konstruieren, die mit dem Datenschutz gar nichts zu tun haben, aber gerade im Bereich der digitalen Bilder bist du immer auch schon im Bereich der Verarbeitung.

Dass es nicht digital sein muss ergibt sich übrigens aus Artikel 2:

Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

und der Defintion aus Artikel 4:

„Dateisystem“ jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird;

Sprich: Wenn du analog auf der Straße fotografierst mit der Intention, die Negative hinterher nach Datum sortiert abzulegen, bist du schon im Bereich, in dem die DSGVO gilt - in dem übrigens auch vorher schon das BDSG galt.

Das BMI legt das Gesetz nicht aus. Das BMI ist an der Ausgestaltung der DSGVO beteiligt und prägt damit den Gesetzeszweck.

Najaaaa. Es handelt sich um eine europäische Verordnung. Ausgehandelt wurde sie von den EU-Justizministern, dem europäischen Rat, dem europäischen Parlament und der europäischen Kommission. Dass irgendjemand vom BMI beteiligt war ist nicht auszuschließen, das ist ja klar, aber dass es zu Fehleinschätzungen bei der Notwendigkeit nationaler Anpassungen kommen kann, das ist doch auch nicht unverständlich. Letztlich ist das aber sicher kein Thema, was man hier sinnvoll diskutieren kann.
 
Moin,

Das BMI legt das Gesetz nicht aus. Das BMI ist an der Ausgestaltung der DSGVO beteiligt und prägt damit den Gesetzeszweck.

wenn man sehr kleinlich ist, müsste man hier in der Tat einen anderen Begriff wählen: Das BMI interpretiert das Gesetz und damit vermutlich die Absichten, die sie selber, ihre Kolleginnen und Kollegen vom BMJV und anderen Teilen der Bundesregierung haben. Das war es aber wohl, was winfel meinte.

Mich würde an dieser Stelle lediglich interessieren, wo Ihr den Widerspruch zwischen den Aussagen des BMI und beispielsweise denen des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bezug auf die Anfertigung von Fotos seht (nicht in Bezug auf die Veröffentlichung!). Letztere beziehen sich nur auf eine sehr spezielle Fragestellung, aber beide argumentieren meiner Wahrnehmung nach sehr ähnlich ausgehend von den berechtigten Interessen des Fotografen. Dass diese mit den schutzwürdigen Interessen des Abgebildeten abgewogen werden müssen, sagt das BMI an dieser Stelle zwar nicht explizit, scheint mir jedoch selbstverständlich. Die Stellungnahmen des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist für den konkreten Anwendungsfall natürlich erheblich gründlicher argumentiert. Aber einen Widerspruch in Bezug auf die Anfertigung des Fotos kann ich hier nicht erkennen. Und auch der hier schon oft zitierte Herr Seiler scheint mir da nicht anderer Auffassung zu sein.
 
Sprich: Wenn du analog auf der Straße fotografierst mit der Intention, die Negative hinterher nach Datum sortiert abzulegen, bist du schon im Bereich, in dem die DSGVO gilt - in dem übrigens auch vorher schon das BDSG galt.

Und was genau ändert sich nun hier mit der DSGVO?

Najaaaa. Es handelt sich um eine europäische Verordnung. Ausgehandelt wurde sie von den EU-Justizministern, dem europäischen Rat, dem europäischen Parlament und der europäischen Kommission. Dass irgendjemand vom BMI beteiligt war ist nicht auszuschließen, das ist ja klar, aber dass es zu Fehleinschätzungen bei der Notwendigkeit nationaler Anpassungen kommen kann, das ist doch auch nicht unverständlich.

Und das rechtfertigt nun, die Aussagen des BMI anzuzweifeln und lieber den Quark von der Internetseite von RA Seiler zu glauben?
 
Moin,

Und das rechtfertigt nun, die Aussagen des BMI anzuzweifeln und lieber den Quark von der Internetseite von RA Seiler zu glauben?

Wieso ist das Quark? Im Gegensatz zu den FAQ des BMI sind die Auffassungen von Herrn Seiler und anderen sehr ausführlich und m. E. schlüssig begründet. Die Aussage des BMI in Bezug auf das KUG ist hingegen, wie in den Begründungen von Herrn Seiler und an etlichen anderen Stellen nachzulesen ist, durchaus fragwürdig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich würde an dieser Stelle lediglich interessieren, wo Ihr den Widerspruch zwischen den Aussagen des BMI und beispielsweise denen des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bezug auf die Anfertigung von Fotos seht (nicht in Bezug auf die Veröffentlichung!). Letztere beziehen sich nur auf eine sehr spezielle Fragestellung, aber beide argumentieren meiner Wahrnehmung nach sehr ähnlich ausgehend von den berechtigten Interessen des Fotografen.

stimmt. Es gibt aber eben auch andere Meinungen und auch die hier schränken ein, dass das "nur" ihre Interpretationen/Auslegungen sind- das ist auch der Unterschied, zu dem, was das BMI schreibt: da kommt der Anspruch durch, dass das definitiv so Fakt ist. Und wird hier und anderswo ja auch gerne als abschließende Klärung des Sachverhaltes gesehen.

Was noch ein Unterschied ist: diese anderen Stellungnahmen beziehen sich nur auf Teilbereiche und gehen nicht so weit zu behaupten, "es ändere sich für Fotografen" (generell) nichts.

Kann ja sein, dass sich nichts daran ändert, dass man einige/alle Bilder wie bisher nach KUG veröffentlichen darf- (zu 100%) so behandeln wie bisher darf man sie deshalb aber nach DSGVO trotzdem nicht.
Auch gibt es Menschenbilder, die erst gar nicht unter das KUG fallen. Für diese gilt die DSGVO auf jeden Fall uneingeschränkt.

Insofern ist die Aussage des BMI, dass sich durch das DSGVO für Fotografen nichts ändere falsch oder zumindest missverständlich interpretierbar.

vg, Festan
 
ich hab mir um die DSVGO nie ein Kopp drum gemacht, da ich Privatperson bin. Wenn ich keine eigene Seite betreibe, dann bleiben Fotos, auch Digitale, einfach nur Fotos.

Gestern wurde es in so ziemlich allen Medien klar gestellt.

Als privater Hobbyfotograf der einfach nur fotografiert und die Bilder in Foren zeigt, greift die DSVGO gar nicht. Das fällt mir NICHT unter Datenerhebung. Alles bleibt beim Alten.

Facebook, WhatsApp, Seitenbetreiber, Vereine, Blogger mit eigenen Seiten... ja, die müssen klar aufzeigen was sie mit den Daten machen.

Da wurde im Vorfeld von vielen Honks per FakeNews Panik verbreitet. Und nicht jeder der sich im Internet "Jurist " nennt, ist auch einer!

Dass man nicht die tausende Fotografen (per Handy) die TÄGLICH alleine auf dem Bremer Marktplatz Fotos machen, unter "Datenerhebung" fassen kann, war ja klar.

Das Thema ist nun für mich endgültig beendet :)
 
Da wurde im Vorfeld von vielen Honks per FakeNews Panik verbreitet. Und nicht jeder der sich im Internet "Jurist " nennt, ist auch einer!

Hey, nichts so böse! Dieses Thema ist mal wieder Entertainment pur! Ich "lerne" gerne von den "Fachanwälten" im Internet und auch vor allem hier!

Werde neben dem Weiterlesen ein paar Bilder aus der guten alten analogen Zeit sortieren... Na hoffentlich mache ich da mal nichts falsch ;)
 
Als privater Hobbyfotograf der einfach nur fotografiert und die Bilder in Foren zeigt, greift die DSVGO gar nicht. Das fällt mir NICHT unter Datenerhebung. Alles bleibt beim Alten.

Foren sind kommerzielle Konstrukte (auf Werbung und Geld verdienen ausgelegt).
Da wird es Probleme geben, auch für die Forenleitung.

Die Argumentation des Forums:
"Das Veröffentlichen fremder Bilder/Dokumente per IMG-Tag oder Anhang ohne vorherige Erlaubnis des Urhebers ist untersagt!"

Zieht hier nicht, da in diesen Fällen mit der Übermittlung von Bildern schon Daten vom Forum gespeichert werden.

:angel:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das BMI legt das Gesetz nicht aus. Das BMI ist an der Ausgestaltung der DSGVO beteiligt und prägt damit den Gesetzeszweck.

Dass irgendjemand vom BMI beteiligt war ist nicht auszuschließen, das ist ja klar, aber dass es zu Fehleinschätzungen bei der Notwendigkeit nationaler Anpassungen kommen kann, das ist doch auch nicht unverständlich. Letztlich ist das aber sicher kein Thema, was man hier sinnvoll diskutieren kann.

Das BMI ist nun mal das zuständige Ministerium, die haben den Referentenentwurf zum "Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680)" erarbeitet und in den Bundestag eingegebracht.
Das BDSG (neu) ist die nationale Anpassung der DSGVO, vom Parlament vor über einem Jahr als Gesetz beschlossen.
 
Foren sind kommerzielle Konstrukte (auf Werbung und Geld verdienen ausgelegt).
Da wird es Probleme geben, auch für die Forenleitung.

Die Argumentation des Forums:
"Das Veröffentlichen fremder Bilder/Dokumente per IMG-Tag oder Anhang ohne vorherige Erlaubnis des Urhebers ist untersagt!"

Zieht hier nicht, da in diesen Fällen mit der Übermittlung von Bildern schon Daten vom Forum gespeichert werden.

:angel:

Also hat der private Hobbyfotograf hier ein Problem? Denn du hast ja hierauf geantwortet:


"Als privater Hobbyfotograf der einfach nur fotografiert und die Bilder in Foren zeigt, greift die DSVGO gar nicht. Das fällt mir NICHT unter Datenerhebung. Alles bleibt beim Alten."
 
Als privater Hobbyfotograf der einfach nur fotografiert und die Bilder in Foren zeigt, greift die DSVGO gar nicht. Das fällt mir NICHT unter Datenerhebung. Alles bleibt beim Alten.

sobald Du Personenabbildungen veröffentlichst (und genau das ist ja in Foren der Fall), ist es sehr wohl ein Fall für die DSGVO und kann Dir und ggfls. dem Betreiber ganz erhebliche Probleme machen.
Wenn Du es nicht glaubst, einfach ausprobieren und auf die kostenpflichtige Abmahnung oder das Einschreiten der Behörden warten.
Zahlung macht dann ruck-zuck schlau.
 
das fotografieren alleine fällt schon unter dsgvo. ohne zustimmung darf es keine aufnahmen geben, besagt die neue verordnung.
 
das fotografieren alleine fällt schon unter dsgvo. ohne zustimmung darf es keine aufnahmen geben, besagt die neue verordnung.

Puh, also keine Fotos mehr vom Kölner Dom? Das freut einen Düsseldorfer aber :D
Wie da die ganzen Smartphone Fotografen und Städtereisenden mit umgehen, die plötzlich keine Bilder mehr in ganz Europa von ihren
Sehenswürdigkeiten fürs Fotoalbum machen dürfen (könnte ja jemand vor stehen). Also dass die EU das so strickt verbietet ist schon hart ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
So langsam wird's ja (noch) seltsam(er) hier...

Wo bitte steht geschrieben ? Das wenn ich Fotos in Foren veröffentliche nicht unter die DSGVO falle ?
 
Foren sind kommerzielle Konstrukte (auf Werbung und Geld verdienen ausgelegt).
Da wird es Probleme geben, auch für die Forenleitung.

Die Argumentation des Forums:
"Das Veröffentlichen fremder Bilder/Dokumente per IMG-Tag oder Anhang ohne vorherige Erlaubnis des Urhebers ist untersagt!"

Zieht hier nicht, da in diesen Fällen mit der Übermittlung von Bildern schon Daten vom Forum gespeichert werden.

:angel:

Ja, die Übermittlung fremder Bilder und ohne Erlaubnis des Urhebers. Das war aber schon vorher verboten. Diese Aussage hat nichts mit dem DSVGO zu tun. Natürlich darf ich nur Fotos veröffentlichen, die ich auch selber gemacht habe, also eigene Fotos wo ich der Urheber bin.

Aber ob andere denken, dass man nun keine Fotos mehr machen dürfe, ist mir völlig egal, denn da kräht kein Hahn nach.

Wenn unter deinen Profildaten ein Foto hinterlegt ist hier im Forum, das zählt zum DSVGO, selbst wenn das Foto im Forum nicht zu sehen ist.

Ansonsten ist es wie gesagt gestern durch fast alle Medien gegangen, im Zuge der DSVGO gab es sehr viel FakeNews.

Private Fotografen fallen nicht unter DSVGO, alles bleibt beim Alten, fertig.

Im Handel wurden uns die Dinger auch als "Kamera" verkauft, und nicht als "Datenerhebungsgerät".

Bevor es an den privaten Hobbyknipser geht, würden erst die Kamerahersteller in die Pflicht genommen, dass sie diese nicht mehr als "Kamera " anbieten dürfen.

Ich raten jedem: locker bleiben und weiter machen wie bisher. Wer reingefallen ist, naja, das ist nicht mein Problem wenn ein Anderer sich nicht mehr traut zu fotografieren. ;)
 
das fotografieren alleine fällt schon unter dsgvo. ohne zustimmung darf es keine aufnahmen geben, besagt die neue verordnung.

Das ist einfach nur falsch und wurde hier schon mehrfach korrigiert. Die DSGVO gilt auf jeden Fall nicht, wenn ich das Foto für mein privates (offline) Bilderalbum mache.

Falls ich das Foto veröffentliche, könnte es unter die DSGVO fallen, wenn es damit aus dem privaten Rahmen fällt.
Und auch dann ist die Zustimmung der Abgebildeten nur eine unter mehreren gleichwertigen Möglichkeiten, wie ich das Recht zur Verarbeitung erhalte.
 
Ich find den Thread voll lustig :)

Es steht eindeutig dass sich die DSVGO auf: "Sie gilt für die behördliche und geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU" bezieht, trotzdem werden weiter die Falschmeldung verbreitet.

Ich spinns mal UMGEKEHRT weiter. Man kann beim Verstoß gegen die DSVGO auf 4% des Weltjahresumsatzes als Strafe verdonnert werden.

Da ich aber kein Geld damit verdiene, ja sogar es mich Geld kostet (Kamera, Objektive, Software, Strom, Verschleiß ...), müsste derjenigen der mich verklagt, MIR Geld geben ;)
 
Es steht eindeutig dass sich die DSVGO auf: "Sie gilt für die behördliche und geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU" bezieht, trotzdem werden weiter die Falschmeldung verbreitet.

Aha?

Art. 1 DSGVO Gegenstand und Ziele
Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.

Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
[...]

Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. [...]

Geschäftsmäßig?????? Behördlich??????? Woher nimmst du das denn?
 
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