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Aktion "Fotografenversicherung" - Versicherungsschutz für Fotografen

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Hallo Papagei

Angenommen ich gehe einen Skateboarder fotografieren, er fällt und sein board schmettert mir gegen das objektiv (von mir aus au kamera oder sonstiges zubehör). Der versichert Gegenstand hat schaden benommen...

ware ich auch in diesem fall versichert?

Danke im voraus (y)
 
Hallo Papagei

Angenommen ich gehe einen Skateboarder fotografieren, er fällt und sein board schmettert mir gegen das objektiv (von mir aus au kamera oder sonstiges zubehör). Der versichert Gegenstand hat schaden benommen...

ware ich auch in diesem fall versichert?

Danke im voraus (y)

Hallo,

in diesem Fall wäre zunächst der Kollege mit dem Skateboard haftpflichtig,
wenn der keine Haftpflichtversicherung hat und auch nicht zahlen will würde die Fotoversicherung einspringen damit Du die Sachen schnell reparieren lassen kannst, sich das Geld aber hinterher vom Schadenverursacher wiederholen (Regress).

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

die Suche hat kein Ergebnis gebracht, deshalb direkt:

Kann ich geleaste Geräte versichern? Bewirkt ein Leasingvertrag, dass der Leasingnehmer versicherungsrechtlich einem Eigentümer gleichgestellt ist? Das würde bedeuten, dass es versicherungsrechtlich einen Unterschied zwischen Leasing und Miete gibt? Oder gilt die Klausel PF2010-*‐003–Mietgeräte auch für Geräte aus einem Leasingvertrag?

Gruß, Fred
 
Hallo Fred,

auch geleaste Gegenstände kannst Du versichern, wenn der Leasinggeber keinen Sicherungsschein verlangt wirst Du wie wie der Eigentümer behandelt.
Die Mietgeräteklausel kann hier aber nicht angewandt werden.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

danke. Mit 'Sicherungsschein' meinst du eine Insolvenzversicherung für die zu leistenden Leasingraten? Das wird nicht benötigt, es geht ausschließlich um den Geräteschutz. Ich nehme an, dass ich mit einer Police dann auch die geleasten Geräte zusammen mit Geräten, die mein Eigentum sind, absichern kann?

Gruß, Fred
 
Hi,
füll gerade den Antrag aus und hab da eine Frage. Wie schaut es denn mit den SunSniper aus, fällt der unter Kleinartikel (ist ja < 100 €) oder zählt er eher wie eine Tasche/Rucksack und kann nicht mit versichert werden?

achso und wie geb ich denn die Kleinteile auf der Auflistung an und fallen folgende Teile da rein?

1x Speicherkarte
8x AA Eneloop Akkus
1x Nikon Fernbedienung
1x SunSniper "The Pro"


Grüße
Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sven,

danke. Mit 'Sicherungsschein' meinst du eine Insolvenzversicherung für die zu leistenden Leasingraten? Das wird nicht benötigt, es geht ausschließlich um den Geräteschutz. Ich nehme an, dass ich mit einer Police dann auch die geleasten Geräte zusammen mit Geräten, die mein Eigentum sind, absichern kann?

Gruß, Fred

Hallo Fred,

nein, ein Sicherungsschein ist ein Dokument das sich der Leasinggeber ausstellen lässt, mit diesem wird für gewöhnlich bestätigt, dass Zahlungen nur nach Freigabe durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer erfolgen.

Sowohl eigne wie auch geleaste Gegenstände können in einem Vertrag versichert werden.


Hi,
füll gerade den Antrag aus und hab da eine Frage. Wie schaut es denn mit den SunSniper aus, fällt der unter Kleinartikel (ist ja < 100 €) oder zählt er eher wie eine Tasche/Rucksack und kann nicht mit versichert werden?

achso und wie geb ich denn die Kleinteile auf der Auflistung an und fallen folgende Teile da rein?

1x Speicherkarte
8x AA Eneloop Akkus
1x Nikon Fernbedienung
1x SunSniper "The Pro"


Grüße
Andreas

Hallo Andreas,

alle genannten Gegenständen fallen unter die Kleinteileklausel !

Gruß
Sven
 
Du brauchst die Sachen die unter die 500,- Euro Kleingeräteklausel fallen (Speicherkarten/Fernbedienung/Akkus etc.) nicht im Antrag angeben.

Im Versicherungsfall reicht es dann, wenn Du die Rechnungen der Einzelteile nachreichst.

Gruß,
Sascha
 
Wie schaut es denn mit gebraucht erworbenen Dingen aus?

Ich habe fast meine gesamte Ausrüstung gebraucht gekauft.
Die manuellen Nikkore sowieso, da sie auch noch alt sind.
Hier gibt es also auch keine "neuen" sondern wenn dann "gleichwertigen" Ersatz im Schadensfall..

Rechnungen hab ich gleich garnicht bei von privat an privat
 
Wie schaut es denn mit gebraucht erworbenen Dingen aus?

Ich habe fast meine gesamte Ausrüstung gebraucht gekauft.
Die manuellen Nikkore sowieso, da sie auch noch alt sind.
Hier gibt es also auch keine "neuen" sondern wenn dann "gleichwertigen" Ersatz im Schadensfall..

Rechnungen hab ich gleich garnicht bei von privat an privat

Zitat der FAQ von fotoversicherung.com

Können auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichert werden ?

Gerne können Sie auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichern, hiervon benötigen wir als Besitznachweis Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung, auf denen man sowohl den Gesamtzustand wie auch die Serien Nr. erkennen kann, also 2-3 Fotos je Gegenstand. Diese Bilder können Sie uns als Mailanhang im JPG-Format übersenden.



Welche Werte müssen im Antrag angegeben werden ?


Im Antrag müssen Sie für gewöhnlich den aktuellen Neuwert, wie Sie ihn zur Zeit bei einem Fachhändler im Internet bezahlen müssen (z.B. www.foto-koester.de / www.foto-koch.de / www.foto-erhardt.de )angeben. Nur wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gesunken ist, muss nur noch der Zeitwert angegeben werden.
Des weiteren wird eine Gebrauchtpreisliste angeboten, wo du auch Preise von älteren Linsen findest.

Nichts destotroz hättest du duch suchen und lesen des aller ersten Beitrages deine Fragen in unter zwei Minuten beantworten können. Aber es ist ja immer einfacher, mal einen Beitrag zu schreiben und den Thread unnötig lang zu machen. :rolleyes:

Liebe Grüße.
 
Ganz doofe Frage, aber:

Ich nehme mal an, dass die Versicherung fuer sofort benoetigte Mietgeraete aufkommen wuerde, und dafuer auch entsprechende Sicherheiten bereitstellt? Etwa, wenn kurz vor einem Shooting mein Body durch einen Versicherungsfall zur Reperatur muss?

Wuerde dies auch im Falle einer (unberechtigten) polizeilichen Sicherstellung greifen?

Leider ist der Fall nicht allzuweit hergeholt, heutzutage hat man sowas ja schneller als einem lieb ist.

Vor ein paar Monaten hatte ich eine Hausdurchsuchung. Saemtliche Computer wurden mitgenommen, und der leitende Beamte hatte noch in Aussicht gestellt, auch saemtliche Kameras mitnehmen zu wollen - letztendlich haben dann die Speicherkarten gereicht, aber es ist jetzt nicht so unwahrscheinlich, dass er die im Zweifelsfall mitgenommen haette.

Der Tatverdacht war natuerlich vollkommen unbegruendet, und die Computer sind wieder da - trotzdem war das ganze recht aergerlich, und ich wuerde mir von einer Versicherung wuenschen, dass sie auch im Falle einer polizeilichen Sicherstellung erstmal die Mietkosten fuer Ersatzequipment uebernimmt. Zumindest fuer die Kameras.
 
Hallo,

Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand gehören zu den im deutschen Versicherungsbereich standardmäßig ausgeschlossenen
Gefahren (§3 AVB PF 01-2010-GE), das gilt sogar für deine Kfz-
oder Hausratversicherung.

Gruß
Sven
 
Welchen Wert gebe ich an wenn ich bei Ebay ein Schnäppchen gemacht habe? Den Wert nach der Gebrauchtpreisliste oder das was ich tatsächlich bezahlt habe. Bei mir ist der Unterschied fast 80%!
Danke :)
 
Welchen Wert gebe ich an wenn ich bei Ebay ein Schnäppchen gemacht habe? Den Wert nach der Gebrauchtpreisliste oder das was ich tatsächlich bezahlt habe.

Da ist die Frage die gleiche, die du dir stellst, wenn du fragst: "Welchen Wert gebe ich an, wenn ich ein Artikel geschenkt bekommen habe. Den Aktuellen Marktwert, oder versichere ich es als 0 €?" Eine Versicherung soll dir den Wert, den du verloren hast wiederbeschaffen. Natürlich gibst du da den Wert der Gebrauchtpreisliste an (mal angenommen es ist unter 50% des Zeitwertes gefallen) um den Artikel auch realistisch wiederbeschaffen zu können.
 
Das ist korrekt, allerdings hatte ich schonmal ein Problem mit so einem Fall. Dort habe ich auch den Artikel zum Marktwert versichert und nach dem Schaden als Eigentumsnachweis die wesentlich niedrigere Rechnung gesendet. Die Versicherung hat mir dann nur den geringeren Preis ersetzt.
Möchte hier nur auf Nummer sicher gehen ;)
Ist eh doof da sich genau um den Fölligkeitstermin fast alles in meiner Ausrüstung geändert hat :(
 
Hallo,

keine Angst bei uns bekommst Du den aktuellen Neuwert oder falls der Wert unter 50% des NW liegt den Zeitwert ersetzt. Den jeweiligen Wert musst Du versichern, was Du bezahlt hast ist daher unerheblich.

Gruß
Sven
 
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