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Sammelthema Street-Fotografie

AW: Sammelthread: Street-Fotografie

@bloo: Dann hast du eine „ordentliche‟ IP und nicht so eine liederliche wie ich! :)
 
AW: Sammelthread: Street-Fotografie

Nix für ungut, aber ich glaube, es wird mal wieder höchste Zeit, meinen Lieblingslink zum Thema „Streetphotography” zu posten:

http://shooterfiles.com/2015/07/7-habits-of-boring-street-photography/

....Sharif

@Herr Sharif
Auch nix für ungut. Ich habe den Artikel gelesen - und nun? Was bedeutet das für mich, der sich selbst, wie ich in meinem ersten Post in dieser Kategorie geschrieben habe, zum erstem Mal im Street-Bereich postet. Ich würde mich freuen, wenn es nicht nur einen pauschalen Link zu einem Artikel gäbe - so auf die Art "Lies das und Deine Bilder werden besser!". Es wäre (zumindest für mich) hilfreicher, wenn man zu einzelnen Aufnahmen konstruktive und sachliche Hinweise, Kritik, Tipps und, wenn angebracht, vielleicht auch mal ein lobendes Wort lesen würde. Es müssen ja nicht alle Aufmnahmen bis ins Kleinste anaylsiert werden....;)

Deshalb hier wieder zwei Fotos von meiner Reise durch Nepal

Bandipur.jpg
Der Touri wollte in Bandipur ein altes Fachwerkhaus in seinen Block skizzieren und hatte neugieriges Publikum


Feilschen gehört auf den Märkten beim Einkauf einfach dazu:)
gelöscht
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Sammelthread: Street-Fotografie

Ich finde den verlinkten Beitrag sehr hilfreich. Damit kann man schon mal die Kardinalfehler vermeiden. Deine (guten) Bilder gehen eher in Richtung "Reportage/Dokumentation".
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Sammelthread: Street-Fotografie

Ich finde den verlinkten Text auch interessant und lesenswert. Man sollte immer für Impulse offen sein. Daher habe ich den Text auch gelesen obwohl ich generell kein Fan von Blogs o.ä. bin. Als ich jedoch anschließend auf "Portfolio" geklickt habe, war ich doch ein wenig enttäuscht über das gezeigte. Ja, es gibt auch sehenswertes aber andererseits meiner subjektiven Meinung nach auch viele Bilder, die nicht so recht zu den "Qualitätskriterien" an Street Photography passen wollen, die der Fotograf im Artikel selbst aufgestellt hat. Viele der Bilder "funktionieren" nur als Teil einer Serie, zumeist auch mit Einleitungstext der den Kontext erläutert. Wenn man jedoch ein Bild bzw. eine Serie erst erklären muss, hat man als Fotograf in meinen Augen keine gute Arbeit geleistet. Für sich alleine betrachtet sind die meisten Aufnahmen auch nicht besser oder schlechter als diejenigen in diesem Thread. Weshalb gerade dieses Beispiel gewählt wurde kann ich daher nicht nachvollziehen.

Möchte ich die Bilder bzw. deren Schöpfer deswegen kritisieren? Nein. Vielmehr ist dies wieder einmal ein Beweis, dass der Fotograf seine eigenen Bilder anders wahrnimmt als der Betrachter und erst recht anders als eine Vielzahl verschiedener Betrachter. Für den Fotografen spielt der Entstehungsprozess eine wichtige Rolle. Möglicherweise ein besonderer Ort oder eine besondere Stimmung die er selbst mit der Aufnahme verbindet. Jedoch ist es extrem schwer dieses Gefühl auch beim Betrachter hervorzurufen. Daher ist die Fähigkeit zur Selbstreflexion für Fotografen essenziell was mit einer gewissen Bescheidenheit einhergeht. An letzterer scheint es dem Verfasser jedoch etwas zu mangeln. Anders kann ich es mir nicht erklären, wieso man ein so kreatives Feld wie Street Photography in so enge Grenzen verweisen möche wie es der Autor im Artikel tut.

Ich empfehle zu Beginn erst einmal den Wikipedia Artikel zu Street Photography oder "Straßenfotografie"... https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenfotografie Hier wird, wenn auch leider nur kurz, auf die verschiedenen Stilrichtungen und -mittel eingegangen die im Allgemeinen mit Street Photography in Verbindung gebracht werden. Dokumentarische Aufnahmen fallen demnach genauso darunter wie schiefe und verwackelte Bilder. Nur weil man als Fotograf eine der möglichen Varianten bevorzugt, muss man daraus nicht gleich Regeln für alle anderen ableiten. Wichtig ist nur, dass das Stilmittel bewusst angewendet wird und nicht etwa in Ermangelung an handwerklichem Können oder falscher Ausrüstung. Generell hat die falsch/richtig Beurteilung in der Street Photography nichts verloren.

:)


_MG_7608-2.jpg
 
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AW: Sammelthread: Street-Fotografie

ich bin mir nicht sicher, ob das hier (noch) rein gehört?

Ein Bild, wie wir es ab morgen sicher hier nur noch sehen (dürfen). Oder wir fahren für Street Fotos weit weg wie nach Indien :-(

Da können wir dann bald vom "Ministerium für zwischenmenschliche Beziehungen" ein Formular runter laden und es von allen unterschreiben lassen!??

28446412488_e8afc5b63a_o.jpg


Gut Licht und viele Pixelmenschen
dierk
 
AW: Sammelthread: Street-Fotografie

ich bin mir nicht sicher, ob das hier (noch) rein gehört?

Ein Bild, wie wir es ab morgen sicher hier nur noch sehen (dürfen). Oder wir fahren für Street Fotos weit weg wie nach Indien :-(

Ich weiss ehrlich gesagt nicht was das soll.
Veröffentlichung von Street Fotografie Bildern bei denen die Menschen nicht nur Beiwerk im Sinne des KuG waren, war früher schon ein sehr schwieriges Thema (meistens eigentlich nicht rechtmässig, man hat es halt gemacht). Die DSGVO ändert daran nix.
 
AW: Sammelthread: Street-Fotografie

Ich weiss ehrlich gesagt nicht was das soll.
Veröffentlichung von Street Fotografie Bildern bei denen die Menschen nicht nur Beiwerk im Sinne des KuG waren, war früher schon ein sehr schwieriges Thema (meistens eigentlich nicht rechtmässig, man hat es halt gemacht). Die DSGVO ändert daran nix.

das heißt, das Originalbild wäre auch bisher nicht zulässig gewesen?
 
AW: Sammelthread: Street-Fotografie

So ist es, nur mit "model release"...

Wobei, deine Gruppe wäre ein Grenzfall (da kommt es dann auf den Anwalt etc. an), aber die Anweiserin im chin. Turm oder die feilschende Gruppe sind stark grenzwertig - immer dann, wenn die Personen das Hauptmotiv sind.
Das hätte ich auch nicht unter Street verstanden, aber die Diskussion hatten wir ja schon.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Sammelthread: Street-Fotografie

das heißt, das Originalbild wäre auch bisher nicht zulässig gewesen?

Der BGH hat Street Fotografie unlängst als Kunstform anerkannt.
Nichts desto trotz bleibt es bei Street Fotografie immer eine Einzelfallentscheidung. Da die DSGVO ja das KUG nicht verdrängt, wird das auch weiterhin so sein.

In Deinem Fall würde ich sagen, war die Veröffentlichung auch bisher eigentlich rechtswidrig. Wie so oft in der Street Fotografie.
Wo kein Kläger da kein Richter.

Hier mal ein interessanter Link zum Thema:

https://www.rechtambild.de/2018/04/...-erkennt-street-photography-als-kunstform-an/
 
AW: Sammelthread: Street-Fotografie

...
In Deinem Fall würde ich sagen, war die Veröffentlichung auch bisher eigentlich rechtswidrig. Wie so oft in der Street Fotografie.
Wo kein Kläger da kein Richter.

Hier mal ein interessanter Link zum Thema:

https://www.rechtambild.de/2018/04/...-erkennt-street-photography-als-kunstform-an/

vielen Dank für Kommentar und link. Bei dem verstehe ich jedoch nur §§§ ? und nichts, dass mir bei der Beurteilung der Bilder und Situation helfen würde.

Das gezeigte Bild ist ein konkreter Fall. Die Stadt hatte mich für eine Broschüre um Bilder gebeten und ich hatte dieses unter Anderem ausgesucht. Es wurde auch auf Wunsch des Fischers beim Karpfenfest gemacht.

Da auf dem Bild sicher sehr viele Menschen aus dem Ort sind, stellt sich für mich die Frage, was passiert im Streitfall. Bin ich dann der Beklagte oder die Stadt?

Wie zu lesen war, wälzt unsere "Regierung" das Problem auf die Gerichte ab.

VG dierk

PS: mit Kunst hat dieses oder so ein Bild für nichts zu tun
 
AW: Sammelthread: Street-Fotografie

Wenn es eine Veranstaltung war, gelten die Besucher (wie bei Sportveranstaltungen, Straßenfesten, Marathon usw. als Beiwerk - es sei denn, man macht sie selbst zum Hauptmotiv.

Steffen
 
AW: Sammelthread: Street-Fotografie

Wenn es eine Veranstaltung war, gelten die Besucher (wie bei Sportveranstaltungen, Straßenfesten, Marathon usw. als Beiwerk - es sei denn, man macht sie selbst zum Hauptmotiv.

Steffen

Gebe Dir recht, aber wenn ich es richtig in Erinnerung habe muss es dann eine öffentlich zugängliche Veranstaltung gewesen sein.

Für nicht öffentlich zugängliche Veranstaltungen, gilt wieder was anderes :)
 
AW: Sammelthread: Street-Fotografie

Um Menschen als Beiwerk geht es bei der Straßenfotografie nicht. Warum lest Ihr nicht die Entscheidung des BVerfG, statt hier herumzuraten?

Hier die wichtigen Passagen:
(zur Kunstfreiheit)
Dass das Foto ein unverfälschtes Abbild der Realität darstellt, steht dem nicht entgegen, da der Anspruch des Beschwerdeführers deutlich wird, diese Wirklichkeit künstlerisch zu gestalten. Es ist gerade Ziel der Straßenfotografie, die Realität unverfälscht abzubilden, wobei das spezifisch Künstlerische in der bewussten Auswahl des Realitätsausschnitts und der Gestaltung mit fotografischen Mitteln zum Ausdruck kommt...
Von der Kunstfreiheit ist nicht nur das Anfertigen der Fotografie, sondern auch deren Zurschaustellung im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Ausstellung erfasst...
In der Interpretation eines Kunstwerks sind werkgerechte Maßstäbe anzulegen, dabei sind in der Abwägung der Kunstfreiheit mit anderen Belangen strukturtypische Merkmale einer Kunstform zu berücksichtigen
...die ungestellte Abbildung von Personen ohne vorherige Einwilligung, welche strukturtypisch für die Straßenfotografie ist...
(zur Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht)
Ein allgemeines oder gar umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person enthält Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nicht....
Für die Gewichtung der Belange des Persönlichkeitsschutzes wird neben den Umständen der Gewinnung der Abbildung, etwa durch Ausnutzung von Heimlichkeit oder beharrlicher Nachstellung, auch bedeutsam, in welcher Situation die betroffene Person erfasst und wie sie dargestellt wird. Das Gewicht der mit der Abbildung verbundenen Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts ist erhöht, wenn die visuelle Darstellung durch Ausbreitung von üblicherweise der öffentlichen Erörterung entzogenen Einzelheiten des privaten Lebens thematisch die Privatsphäre berührt. Gleiches gilt, wenn die betroffene Person nach den Umständen, unter denen die Aufnahme gefertigt wurde, typischerweise die berechtigte Erwartung haben durfte, nicht öffentlich abgebildet zu werden, etwa weil sie sich in einer durch räumliche Privatheit geprägten Situation, insbesondere einem besonders geschützten Raum, aufhält. Dem Schutzanspruch des Persönlichkeitsrechts kann jedoch auch außerhalb der Voraussetzungen einer örtlichen Abgeschiedenheit ein erhöhtes Gewicht zukommen, so wenn die Abbildung den Betroffenen in Momenten der Entspannung oder des Sich-Gehen-Lassens außerhalb der Einbindung in die Pflichten des Berufs und Alltags erfasst....
Allerdings zieht die Kunstfreiheit ihrerseits dem Persönlichkeitsrecht Grenzen. Um diese im konkreten Fall zu bestimmen, genügt es mithin im gerichtlichen Verfahren nicht, ohne Berücksichtigung der Kunstfreiheit eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts festzustellen:
Es bedarf der Klärung, ob diese Beeinträchtigung derart schwerwiegend ist, dass die Freiheit der Kunst zurückzutreten hat; eine geringfügige Beeinträchtigung oder die bloße Möglichkeit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung reichen hierzu angesichts der hohen Bedeutung der Kunstfreiheit nicht aus. Lässt sich freilich eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zweifelsfrei feststellen, so kann sie auch nicht durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt werden.

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P.S.: Verpixelte Bilder haben m.E. in diesem Thread nichts zu suchen.
 
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