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E/A Sony Alpha R7III gebraucht kaufen, worauf achten?

Backstrokeboy

Themenersteller
Hallo,

interessiere mich dafür, möglicherweise eine gebrauchte R7III zu kaufen.

Habt Ihr Tipps, worauf ich achten sollte?
Gibt es zB Schwachstellen oder sonstige typische Mängel durch Gebrauch?
 
Eine R7III gibt es gar nicht.
Meinst du die a7R III oder die a7 III?


... u.a. auf Restgarantie achten.

Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Garantie, somit auch keine Restgarantie. Das ist ein typischer Mythos den sich die Deutschen aufgebaut haben und fest daran glauben.
Es gibt eine gesetzliche Gewährleistung, die in den ersten 6 Monaten für Erstkäufer einer Garantie gleichkommt - danach tritt für die restlichen 18 Monate die Beweislastumkehr ein. Danach ist man auf das Wohlwollen der Verkäufer und des Herstellers angewiesen.
Die gesetzliche Gewährleistung kann nicht zwangsläufig an den Käufer eines gebrauchten Artikels übertragen werden.
Das wird meist in den AGB des Händlers geregelt, der das ggf ausschliessen kann.
Ist sie nicht ausgeschlossen, kann der Verkäufer der gebrauchten Ware diese an den Käufer abtreten (z.B. über eine Abtretungserklärung).

Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung:
Garantie: Ist für Schäden da, die nach dem Kauf auftreten. Natürlich davon ausgenommen ist die unsachgemässe Verwendung.
Gewährleistung: Ist für Mängel da, die bereits vor dem Kauf z.B. bei der Produktion ihren Ursprung haben, auch wenn der für den Kunden bemerkbare Schaden erst hinterher eintritt.

Verlängerte freiwillige Herstellergarantien sind übrigens zu nahezu 100% nie übertragbar, dazu gehört auch die freiwillige 3-Jahresgarantie von Sony und Sigma und die freiwillige 5-Jahresgarantie von Tamron die gerne oft mit verkauft werden, obwohl die jeweiligen Garantiebestimmungen klar regeln, dass diese nicht übertragbar sind und nur für den Erstkäufer gelten.


Oft spricht ein Gehäuse schon Bände.
Ist die Kamera recht zerkratzt, kann man wohl eher von einer nachlässigen Behandlung ausgehen.
Aber das alleine muss natürlich nichts heissen.
Die Auslösezahl ist sicherlich noch relevant, wobei du auch darauf achten solltest, wie hoch Sony für das jeweilige Modell die zu erwartende Auslösezahl vor dem möglichen Eintritt eines Defektes angibt.
Bei Sony ist das recht viel verglichen z.B. mit Canon. Deswegen kann der Verschluss natürlich trotzdem früher kaputt gehen.
Das gute ist zumindest das Fehlen der Spiegelmechanik, was die Lebenszeit sicherlich verlängern dürfte.
Wurde die Kamera viel zum Filmen benutzt, wäre es zumindest möglich, dass der Sensor ordentlich beansprucht wurde. Das kann vermehrt zu Hotpixeln führen, muss es aber nicht.
Die meisten Kameras dürften tatsächlich weit unter den Lebenserwartungslimits liegen und eher gelegentlich genutzt worden sein wenn ich mir den Markt dieses Jahr so ansehe.

Unterm Strich:
Möglichst nicht zu viele Gebrauchsspuren (besonders keine Schläge, Abplatzer oder tiefe Kratzer, da das evtl auf Stürze hindeuten kann).
Stabilisator des Sensors nach Möglichkeit testen, da diese bei Sonykameras wohl gerne bei unsachgemässer Behandlung Defekte erleiden könnten und auch auf den Sensor selbst achten, nicht dass dieser durch unsachgemässe Reinigung zerkratzt sein könnte was sich auf die Bildqualität auswirken würde.
Selbstabholung würde ich bei solchen Sachen in jedem Fall empfehlen und dann würde ich mich auch ein bisschen auf das Bauchgefühl verlassen.
Man sieht ja dann teils auch vor was für einem Menschen man steht und wie dieser allgemein mit sich und seiner Umwelt umgeht.
 
Danke, das hilft mir schon sehr weiter (y)
 
Erster Anhaltspunkt für mich:

Wenn die OVP und alle Zubehörteile, Papiere etc. vollständig vorhanden sind, spricht einiges dafür, dass der Verkäufer mit seinem Zeug sorgfältig und achtsam umgeht.

Das wird meist in den AGB des Händlers geregelt, der das ggf ausschliessen kann.

Ich will das nicht weiter vertiefen. Nur soviel: Auch so ein Mythos... :rolleyes:

Ich empfehle hierzu die Lektüre des Urteils des OLG Hamm vom 25.09.2014, Az.: 4 U 99/14 (hier die Kurzfassung der Pressestelle)

Richtig ist: Die Sachmangel-/Gewährleistungsansprüche gehen nicht automatisch auf den Gebrauchtkäufer über, sie müssen vom Erstkäufer abgetreten werden und der Gebrauchtkäufer muss diese Abtretung annehmen. Macht man am besten natürlich schriftlich.
 
Sonykameras sind leider sehr empfänglich für optische Macken. Vor allem an den Gehäuseecken geht der Lack auch bei normalem Gebrauch schnell ab. Die Displays leiden auch schnell ohne Schutz. Da kann man vom äußerlichen Eindruck kaum viel sagen. Auch in puncto Eindringen vom Feuchtigkeit, kann man äußerlich nichts sehen.
Wenn man sich Gebrauchtkauf nur mit Bauchschmerzen leisten kann, würde ich eher gebraucht mit Gewährleistung von einem seriösen Verkäufer kaufen oder überlegen, ob es eine A7M3 oder A7RM2 in neu je nach Priorität nicht auch tut.

Edit: Beim Kauf von privat trägt der Käufer auch das Versandrisiko. Ich habe im August ein Objektiv gebraucht gekauft, das auf dem Versandweg verloren ging. Da muss man sich das auch leisten können, dass das Geld und die Ware erstmal weg sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann mit dieser typisch deutschen Vollkasko-Risikofreiheit-Garantie Masturbation nichts anfangen.

Eins ist klar: kauft man gebraucht, kauft man sich das Risiko ein, Schrott zu kaufen, von dem der Verkäufer nichts erwähnt hat.
D.h. letztendlich muss man die Geräte in die Hand nehmen, testen oder, wenn das nicht möglich ist, vertrauen. Simple as that.
Bis auf meine Z6 habe ich alles - und das ist nicht wenig ;) - gebraucht gekauft, zu 85-90% hier im Forum.
Und das wäre auch mein Tipp an den TO. Kauf hier hier im Forum oder schau bei den einschlägigen Fotohändlern wie Calumet, Leistenschneider, Foto Erhardt, etc...
 
... Beim Kauf von privat trägt der Käufer auch das Versandrisiko. Ich habe im August ein Objektiv gebraucht gekauft, das auf dem Versandweg verloren ging. Da muss man sich das auch leisten können, dass das Geld und die Ware erstmal weg sind.
Leisten muss man sich da gar nichts.
Dafür gibt es die Versicherungen, die Du bei Erwerb der Paketversandmarke mit erwirbst. Man sich dann halt an Versender wenden, damit der bei DHL seine Ansprüche geltend macht.
Ich habe allerdings in den letzten 10 Jahren schon zig Pakete versendet, teilweise mit Warenwerten > 1000 €. Bis jetzt sind noch alle angekommen.
 
Ich kaufe seit zwölf Jahren sämtliche Kameras und Objektive gebraucht. Mit etwas Menschenverstand sowie guter Kommunikation passiert da eigentlich nie was. Absolutes Pech und hochkarätiger Betrug natürlich ausgenommen aber bei all dem Geld, was ich diesen Jahren schon gespart habe, wär selbst das kein finanzielles Fiasko.

Obendrein nutze ich meine Kamera als Werkzeug, bin viel draußen, klettere, tauche, wandere - liege sie auf steinigem oder dreckigem Untergrund ab etc. - und dennoch: meine Kameras (7R II, III und IV) sehen und sahen stets einwandfrei aus. Auch sehe ich beim Gebrauchtmarkt keine Anfälligkeit für leicht abplatzenden Lack o.ä.

Zur 7R III per sé würden mir keine typischen Mängel oder leicht ausfallende Teile in den Sinn kommen, von denen ich schonmal gehört oder selbst betroffen gewesen wäre.
Meines Erachtens solltest du nur auf eine gute Kommunikation mit dem Verkàufer achten, dir Bilder und ggf eine Kopie vom Perso zusenden lassen. Ansonsten ist es gerade hier im Forum eh relativ vertraulich.


Beste Grüße
 
Leisten muss man sich da gar nichts.
Dafür gibt es die Versicherungen, die Du bei Erwerb der Paketversandmarke mit erwirbst. Man sich dann halt an Versender wenden, damit der bei DHL seine Ansprüche geltend macht.
Ich habe allerdings in den letzten 10 Jahren schon zig Pakete versendet, teilweise mit Warenwerten > 1000 €. Bis jetzt sind noch alle angekommen.

Ich hatte in 20 Jahren noch keinen Autounfall, trotzdem soll es sie geben. Verlorene oder zerstörte Pakete sind nicht die Regel, sonst würde keiner welche verschicken. Aber allein aufgrund der verlorenen Lebenszeit, die mich das Gebrauchtobjektiv gekostet hat, würde ich mir überlegen noch einmal von privat zu kaufen. Die Alternative ist das Geld abschreiben, was sich unterm Strich wahrscheinlich trotzdem lohnt, wenn man es oft tut. Das meinte ich mit „sich Gebrauchtkauf leisten können“. Wenn ich zehn Jahre Sachen kaufe, kann auch mal ein Objektiv verloren gehen.

Die Versicherung hilft dir nur bedingt. Als Empfänger bist du auf die Mithilfe des Absenders angewiesen, da dieser Vertragspartner des Paketdienstes.
Wenn der sich nicht meldet (wie bei mir):
-mehrmals per Email anschreiben, dann schriftlich per Einschreiben mahnen, ggf. mit Anwalt eine Abtretung der Rechte an dem Paket erwirken (Zeit, Kosten)
-dann darfst du dich an den Paketdienst wenden, der Wochen braucht, um den Nachforschungsauftrag zu bearbeiten
-wenn er es nicht wiederfindet hast du Glück und bekommst nach mehreren Monaten Laufzeit dein Geld zurück
-wenn Pech, findet er es völlig zerstört wieder und du musst entweder dem Paketdienst beweisen, dass das Paket richtig verpackt war
oder
dem Versender, dass es schlecht verpackt war (hierfür reicht die Aussage des Paketdienstes nicht aus, geht nur mit Gutachten)
-wenn schlecht verpackt, musst du dich zivilrechtlich an den Versender wenden
 
Ich kaufe seit zwölf Jahren sämtliche Kameras und Objektive gebraucht. Mit etwas Menschenverstand sowie guter Kommunikation passiert da eigentlich nie was. Absolutes Pech und hochkarätiger Betrug natürlich ausgenommen aber bei all dem Geld, was ich diesen Jahren schon gespart habe, wär selbst das kein finanzielles Fiasko.

Obendrein nutze ich meine Kamera als Werkzeug, bin viel draußen, klettere, tauche, wandere - liege sie auf steinigem oder dreckigem Untergrund ab etc. - und dennoch: meine Kameras (7R II, III und IV) sehen und sahen stets einwandfrei aus. Auch sehe ich beim Gebrauchtmarkt keine Anfälligkeit für leicht abplatzenden Lack o.ä.

Zur 7R III per sé würden mir keine typischen Mängel oder leicht ausfallende Teile in den Sinn kommen, von denen ich schonmal gehört oder selbst betroffen gewesen wäre.
Meines Erachtens solltest du nur auf eine gute Kommunikation mit dem Verkàufer achten, dir Bilder und ggf eine Kopie vom Perso zusenden lassen. Ansonsten ist es gerade hier im Forum eh relativ vertraulich.


Beste Grüße

(y)

Die Sache mit dem Perso ist allerdings auch nicht die 100% sichere Sache. Ich habe das mal auf kleinanzeigen.ebay erlebt und mir mal den Spaß gemacht, den Verkäufer im Glauben zu lassen, dass ich das nagelneue iPod Pro 12,9" (512 GB) für 700 € unbedingt kaufen will. Der hatte mir eine Perso-Kopie mit Vor- und Rückseite gepostet und mir nebenbei noch sein halbes Leben erzählt und damit einen auf vertrauenswürdig gemacht.
Dann sollte ich ihm den Screenshot meiner Überweisung schicken.
Ich hatte auch eine Überweisung eingegeben allerdings als Terminüberweisung und dabei beim Screenshot das Zahlungsdatum bewußt weggelassen.

Danach war der Kontakt vollkommen abgebrochen, auch nachdem um die Kopie des DHL Versandscheins gebeten hatte. Ich habe natürlich die Terminüberweisung sofort gecancelt.
Es kam dann hinterher heraus, dass der Perso als gestohlen gemeldet war.

Sorry für Off-Topic, aber ich denke, auch das gehört zum Thema Gebrauchtkauf über das www.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe schon viele Kamerasachen teils mit 4-stelligem Wert versendet und bisher kam alles gut an.
Ich verpacke alles ordentlich gefüttert, nach Möglichkeit zusätzlich in der Originalverpackung und ab 500,- versende ich nur mit erhöhter Versandversicherung (z.B. DHL bietet den Aufschlag ja an - kostet dann etwa das doppelte).
Vor dem Versand mache ich immer ein Foto des Paketes vor dem Shop mit sichtbarem Ettikett.
Bisher gab es in meiner ganzen Lebenszeit allerdings nie einen Versicherungsfall, bei keinem Versanddienstleister!

Trotzdem bin ich persönlich eher ein Fan von Selbstabholung, weil einem online viel erzählt wird was nicht unbedingt stimmen muss.
So wird aus einem vermeintlichen Schnäppchen auch schnell mal ein teurer oder gar ein Schrott-kauf.

Das Risiko einem Betrüger aufzulaufen ist natürlich dann auch noch gegeben.
Ganz beliebt ist die Paypalmasche die sowohl Käufern als auch Verkäufern schaden kann.

Viele Käufer bezahlen nur mit Paypal inkl Käuferschutz und behaupten hinterher, der Artikel ist defekt oder es war was anderes im Paket. Ich habe seit März schon einige solche Geschichten aus dem näheren Umfeld gehört.
Das Geld des Verkäufers ist dann weg und der Käufer hat den Artikel gratis bekommen oder seinen defekten Artikel den er vor dem Kauf bereits besessen hat gegen einen "neuen" getauscht der funktioniert.
Ich akzeptiere seither auch nur noch in Ausnahmefällen Paypal für Freunde und Familie um mich als Verkäufer abzusichern und biete ganz ausdrücklich Selbstabholung mit Barzahlung an.
Der Käufer kann bei der Paypal für Freunde und Familie Bezahlung natürlich auch jemandem auflaufen, der einfach einen Ziegel schickt statt dem Artikel und dann steht Aussage gegen Aussage.

Deswegen: Selbstabholung bevorzugen und lieber etwas mehr zahlen.
Manche Sachen sind nämlich schon fast verdächtig billig inseriert.
 
(y)

Die Sache mit dem Perso ist allerdings auch nicht die 100% sichere Sache.

Es gibt einige in Kleinanzeigenportalen die gezielt eine Ausweiskopie anderer anfragen, um diese zu sammeln und um hinterher Identitätsdiebstahl zu begehen.
Neulich habe ich so eine Anfrage eines Käufers bekommen, die allerdings ohne Betrugsabsicht war.
Ich habe dann aber nur das Lichtbild und ein paar Grunddaten ohne Geburtstag und Ausweisnummern geschickt, mit dem Artikel daneben.
Gerade genug um zu zeigen, dass es das Angebot auch wirklich gibt und zu wenig, um es als Betrüger verwerten zu können.
Unbedingt gut überlegen wem man welche Sachen schickt.
 
...
Manche Sachen sind nämlich schon fast verdächtig billig inseriert.

Manchmal sogar lächerlich billig, aber die Gier nach (vermeintlichen) Schnäppchen ist unendlich und es wird immer Leute geben, die in die Falle tappen.
Gerade Kleinanzeigen.Ebay ist eine Spielwiese für betrügerische vermeintliche Schnäppchenanbieter.
Es gibt einige in die gezielt eine Ausweiskopie anderer anfragen, um diese zu sammeln und um hinterher Identitätsdiebstahl zu begehen...

Verdächtig wird es auch, wenn der Interessent oder Verkäufer weg vom Chatraum des Kleinanzeigenportals auf WhatsApp wechseln will.
 
Zuletzt bearbeitet:
a) Auf Restgarantie achten ;)
b) Beim Händler kaufen, die geben i.d.R. 1 Jahr Garantie auf Gebrauchtwaren.

Am besten ist natürlich wenn die Kamera noch Sonys Pannenschutz hat.

Ansonsten hat die RIII aus meiner Erfahrung keine typischen Schwachstellen.
 
Eine R7III gibt es gar nicht.
Meinst du die a7R III oder die a7 III?




Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Garantie, somit auch keine Restgarantie. Das ist ein typischer Mythos den sich die Deutschen aufgebaut haben und fest daran glauben.
Es gibt eine gesetzliche Gewährleistung, die in den ersten 6 Monaten für Erstkäufer einer Garantie gleichkommt - danach tritt für die restlichen 18 Monate die Beweislastumkehr ein. Danach ist man auf das Wohlwollen der Verkäufer und des Herstellers angewiesen.
Die gesetzliche Gewährleistung kann nicht zwangsläufig an den Käufer eines gebrauchten Artikels übertragen werden.
Das wird meist in den AGB des Händlers geregelt, der das ggf ausschliessen kann.
Ist sie nicht ausgeschlossen, kann der Verkäufer der gebrauchten Ware diese an den Käufer abtreten (z.B. über eine Abtretungserklärung).

Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung:
Garantie: Ist für Schäden da, die nach dem Kauf auftreten. Natürlich davon ausgenommen ist die unsachgemässe Verwendung.
Gewährleistung: Ist für Mängel da, die bereits vor dem Kauf z.B. bei der Produktion ihren Ursprung haben, auch wenn der für den Kunden bemerkbare Schaden erst hinterher eintritt.

Verlängerte freiwillige Herstellergarantien sind übrigens zu nahezu 100% nie übertragbar, dazu gehört auch die freiwillige 3-Jahresgarantie von Sony und Sigma und die freiwillige 5-Jahresgarantie von Tamron die gerne oft mit verkauft werden, obwohl die jeweiligen Garantiebestimmungen klar regeln, dass diese nicht übertragbar sind und nur für den Erstkäufer gelten.


... gekürzt .

... du plapperst hier aber auch ne menge Mist !

Der Hersteller gibt hier sowohl eine Garantie neben der ges. Gewährleistung.

Ich habe meine A7III auch gebraucht gekauft und konnte die 5 Jahresgarantie von SONY übertragen lassen ( SONY Support hat das sogar gemacht ).
 
... du plapperst hier aber auch ne menge Mist !

Der Hersteller gibt hier sowohl eine Garantie neben der ges. Gewährleistung.

Ich habe meine A7III auch gebraucht gekauft und konnte die 5 Jahresgarantie von SONY übertragen lassen ( SONY Support hat das sogar gemacht ).

Lies mal die jeweiligen Garantiebestimmungen der FREIWILLIGEN Garantien durch, bevor du damit um dich wirfst, jemand würde Mist erzählen. Genau auf diese bezog ich mich explizit!
Im Gegensatz zu den meisten anderen lese ich alles vorher durch.

Die Gewährung und Übertragung einer Garantie ist grundsätzlich freiwillig, im Falle einer Gewährleistung gesetzlich so geregelt, dass die Händler den Ausschluss (egal ob rechtlich zulässig oder unzulässig) nach wie vor gerne in den AGBs oder den Kaufvertrag mit aufnehmen.
Bei bezahlten Zusatzgarantien/Garantieverlängerungen (= Versicherung wenn man so will) um welche es in meinem Text gar nicht ging, kommt es auf die Regelungen im Garantievertrag an, ob diese übertragbar sind. Manchmal ja, manchmal nein.
Ich erwähnte ausdrücklich insbesondere die freiwilligen Garantien, die bei Sonykameras nicht 5 sondern 3 Jahre bei Registrierung betragen.
Diese ist nicht übertragbar, ausser Sony lässt sich darauf freiwillig ein. Es wird jedoch ausdrücklich in den Garantiebestimmungen der freiwilligen Garantieverlängerung ausgeschlossen.
Das gleiche gilt auch für Hersteller wie z.B. Sigma und Tamron!
Bei beiden hatte ich wegen Erwägung eines Gebrauchtkaufs auch mal Anfragen gestellt, ob es möglich wäre die Garantien auf mich zu übertragen.
Von beiden Herstellern bekam ich eine Absage mit Verweis auf die Garantiebestimmungen, dass diese Garantien nicht übertragbar sind und nur für Erstkäufer gelten. (wie erwartet)


Und an Floyd:
Suche mal in Google nach "Thermomix Gewährleistung verweigert".
Das hatte damals auch sehr in den Medien die Runde gemacht, als besonders viele Gebrauchtwarenkäufer verwundert waren, dass eine angebliche gesetzliche Restgarantie gar nicht bestanden hatte.
Darüber hinaus suche auch gleich nach "gesetzliche Gewährleistung übertragbar".
Du wirst feststellen, dass der Händler im Kaufvertrag oder den AGB die Übertragung der Gewährleistung ausschliessen kann.
Siehe auch z.B.: https://www.n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-eine-Rest-Garantie--article13695921.html
Da es meiner Kenntnis nach kein höchstrichterliches Urteil gibt und der Verweis auf eine Gerichtsentscheidung im Einzelfall bezieht, wird man um die Gewährleistungsabsprüche durchzusetzen ggf den Klageweg einschlagen müssen.
Bis zum Urteil kann der Händler auf die Regelung in den AGB bzw im Kaufvertrag bestehen.
Das praktizieren übrigens auch insbesondere gerne grosse Automobilhersteller und Händler so.

Im Rahmen der Gewährleistung zeigen sich die meisten Händler und Hersteller meiner Erfahrung nach zumeist Kulant oder bieten einen Rabatt bei Reparatur an, auch wenn keine Garantie (mehr) besteht. Reden hilft oft.
Einen Anspruch darauf gibt es von Gesetzwegen jedoch nicht.


Grundsätzlich gilt - und da stimmt ihr mir sicher zu:
VORHER alles durchlesen und VORHER alles abklären, dann weiss man auch woran man ist.
Versprechungen sind wertlos.
 
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