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Jäger/Förster/Wald und fotografieren

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Tschickelebim

Themenersteller
Hallo zusammen,

auch nach tagelanger Recherche, komme ich zu keinem Ergebnis.

Klar ist/scheint, dass ich nach Bundes/Landeswaldgesetz, grundsätzlich den Wald zum Zwecke der Erholung zu jeder Tag- und Nachtzeit an jeder Stelle betreten darf, auch abseits der Wege (klar gibt es Ausnahmen wie z.b.: Waldstücke wo gerade Holz geschlagen wird, oder der Bereich um ein Schwarzstorch-Horst usw. usw.)

Klar ist auch, dass ich mich dabei nicht wie Räuber Hotzenplotz benehmen darf. Und mit Fahrrad auf dem Weg bleiben muss.

Es steht nicht geschrieben, dass ich dabei keine Kamera dabei haben darf.

So weit alle prima und klar, wenn da nicht §19a des Bundesjagdgesetzes wäre.

Zitat Anfang

§ 19a Beunruhigen von Wild

Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen
Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Die Länder können für bestimmtes Wild Ausnahmen zulassen.

Zitat Ende

Ich darf also lustig durch den Wald joggen und mountainbiken und dabei Pflanzen und Pilze fotografieren, aber wehe mir begegnet dabei Fuchs/Hirsch/Wildsau und ich halte dann mit einen Tele drauf. Der Jäger/Förster wird immer davon faseln das ich das Wild aufgesucht habe oder ihm gar nachstelle.

Was ist denn wenn ich irgendwo ansitze und das Wild vorbei läuft? Muss ich zwingend auf dem Weg bleiben zu fotografieren? Darf ich mich irgendwo ins Gebüsch hocken/verstecken?

Ich möchte jetzt keine Diskussion darüber ob man Tiere im Wald stören könnte oder nicht, dass muss jeder für sich beurteilen.

Auch weiß ich das es freundliche und durchgeknallte Jäger/Förster gibt, mit den Freundlichen hat man ja ohnehin keine Probleme.

Also was sage ich dem unfreundlichen Menschen der meint der ganze Wald gehöre Ihm alleine?

Gruß
 
Ich verstehe Dein Anliegen nicht so ganz.
Du darfst das Wild nicht durch Aufsuchen stören. Dabei ist es vollkommen egal ob Du eine Kamera dabei hast oder nicht. So steht das doch da!?
Karl

ich hätte angenommen, ich darf den Wald auf den dafür vorgesehenen Wegen betreten aber nicht nach Belieben durchs Gelände stapfen.
 
Seh ich auch so und ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Man scheucht ja sonst auch Viecher auf, die man so gar nicht sieht.
 
Der Jäger/Förster wird immer davon faseln das ich das Wild aufgesucht habe oder ihm gar nachstelle.
Warum so eine aggressive Wortwahl?

Es ist gesetzlich sehr eindeutig geregelt was man darf. Wenn man Wege nicht verlässt und Abstand zu den genannten Stellen hält, dann ist es gut. Es gibt nicht wenige Menschen (und auch Fotografen) die sich wie die Axt im Walde verhalten. Da mag es auch mal einen Förster oder Jäger geben, der jemanden falsch einschätzt. Wem das Risiko eines solchen (ggf. teuren) Fehlurteils zu groß ist, der sollte den Wald meiden oder ggf. den Verantwortlichen vorher kontaktieren und um Rat fragen.
Ich denke mal, sich neben dem Weg mal kurz im Gebüsch verstecken wird in den meisten Fällen toleriert, kilometerweit abseits von Wegen laufen dagegen nicht. Blitz und ggf. Autofokushilfslicht sollte man mit Bedacht lieber einmal zu wenig einsetzen und auch die lautlose Auslösung kann ggf. angesagt sein.

Wer es mit einem "unfreundlichen" Jäger oder Förster zu tun bekommt, sollte sich vielleicht überlegen, einen anderen Wald aufzusuchen. Oder sich die Frage stellen, ob "Wie man in den Wald hinein ruft..." evtl. auch für einen selbst gelten könnte.
 
Ja, dass sind alles Regeln/Hinweise, wie man sich dem gesunden Menschenverstand nach, im Wald verhalten sollte. Und gerade derjenige der im Wald Wild fotografieren will, wird sich schon aus Eigeninteresse so verhalten, sonst gibts kein Foto.

Nehmen wir mal 2 Beispiele. Ich latsche quer durch den Wald (ja, ist erlaubt) und sammle eine angemessene Menge Pilze (ist ebenfalls erlaubt), alles ist gut.

Am nächsten Tag mache ich das gleiche mit Kamera+Teleobjektiv in der Hand und dabei dackelt mir zufällig der Rothirsch vor die Linse, oder ich scheuche ihn unabsichtlich beim Pilze sammeln auf, was dann?

Und eines kann ich euch versichern, es gibt Leute die dir dann die Flinte vors Gesicht halten und/oder dein Fotoequipment beschlagnahmen wollen. In solchen Fällen biete ich den Herrschaften dann meistens mein Handy an, verbunden mit der Bitte sie mögen doch bitte die 110 anrufen.

Beispiel 2.

Im angrenzenden Wald, hat ein Schwarzspecht seine Höhle in einen Baum gekloppt, der 10m neben einem befestigten Waldweg steht. Da wird gejoggt und fahrradgefahren, mit und ohne Kind und Kegel, aber wenn ich §19a streng auslege, dann darf ich diese Stelle mit dem 500er Tele nicht aufsuchen und den Specht an seiner Brut/Wohnstätte fotografieren.

Und garantiert kommt in dem Moment der Jäger/Förster mit dem Jimmny vorbei.

Ich rede doch nicht von den Verständnisvollen mit denen man sich garantiert auf irgendwas einigen kann, sondern von eben diesen Durchgeknallten.
Klar weiß ich mich zu wehren und bleibe zunächst auch dann freundlich wenn der andere schon unfreundlich ist, aber es wäre doch schön, wenn ich meinem Gegenüber ganz nüchtern mitteilen könnte, dass ich nach Bundeswaldgesetz das Recht dazu habe xy zu tun und Sein Jagdgesetz hier nicht zieht/untergeordnet ist, weil xy.

Gruß
 
...

Klar ist auch, dass ich mich dabei nicht wie Räuber Hotzenplotz benehmen darf. Und mit Fahrrad auf dem Weg bleiben muss.

Es steht nicht geschrieben, dass ich dabei keine Kamera dabei haben darf.

So weit alle prima und klar, wenn da nicht §19a des Bundesjagdgesetzes wäre.
...

Naja, es ist ja nicht nur der 19a, sondern das steht ja auch in Waldgesetzen wie z.B. hier: §2 (3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, ...

Das heißt, es geht nicht um Kamera ja oder nein, sondern um die potenzielle bzw. tatsächliche Störung. Und dass es da zu unterschiedlichen Interpretationen kommen kann, liegt in der Natur der Sache.

Und so wie Du hier einem Teil der Förster Unfreundlichkeit unterstellst, werden diese ebenfalls schon schlechte Erfahrungen mit unbelehrbaren Wildpaparazzi gemacht haben und entsprechend reagieren. Außerdem weiß er sicherlich mehr über die in „seinem“ Wald lebenden Tiere, Standorte und Schutzbedürftigkeit. Ist ja schließlich sein Beruf und auch seine Verantwortung.

Ein bisschen erinnert mich Deine Frage an die Geschichte mit dem Hammer ;).
 
Zuletzt bearbeitet:
Man muss vielleicht auch mal etwas Verständnis für die Gegenseite aufbringen.
Es wird immer voller im Wald und das stört nicht nur Wildtiere, sondern auch die Jäger.
Wenn da gegen 2300 ein Geocasher in Ansitznähe durchs Unterholz baldowert, ist das sicher für die ein oder andere Schrecksekunde gut.
 
Lustig, ich darf das Wild nicht beunruhigen, aber der Jäger darfs erschießen ... :ugly:
Gut, beunruhigt isses dann ja auch nicht mehr ...
 
Hier wird ein Problem gestrickt, wo es gar keines gibt.
Wenn man tatsächlich jemanden trifft, kann man sich doch normal unterhalten. Muss alles immer so bürokratisch sein?

Grüße
Florian
 
Hier wird ein Problem gestrickt, wo es gar keines gibt.
Wenn man tatsächlich jemanden trifft, kann man sich doch normal unterhalten. Muss alles immer so bürokratisch sein?

Grüße
Florian

Wenn ich mich mit jedem in der Vergangenheit normal hätte unterhalten können, ja dann müsste ich ein Problem stricken. Aber schön das hier viele bessere Erfahrungen gesammelt haben.

Gruß
 
ich hätte angenommen, ich darf den Wald auf den dafür vorgesehenen Wegen betreten aber nicht nach Belieben durchs Gelände stapfen.

Es ist gesetzlich sehr eindeutig geregelt was man darf. Wenn man Wege nicht verlässt
...
Ich denke mal, sich neben dem Weg mal kurz im Gebüsch verstecken wird in den meisten Fällen toleriert, kilometerweit abseits von Wegen laufen dagegen nicht.
Dazu meine Frage:
Ich meine gehört zu haben dass die Regelungen in D pro Bundesland unterschiedlich sind - aber gibt es tatsächlich solche Bestimmungen dass man grundsätzlich nur auf Wegen unterwegs sein darf?

In A ist das Betreten und sich aufhalten im Wald "zu Erholungszwecken"* bundesweit gesetzlich erlaubt (Ausnahmen dazu gibt es), und Fotografieren gehört definitiv dazu. Bestimmungen bezüglich Verfolgen und absichtliches Beunruhigen von Tieren nach dem Jagdgesetz oder Naturschutzgesetzen** (diese bundesländerweise geregelt) existieren in ähnlicher Form auch.

Auf die eher konstruierte Frage des TO ob man in der beschriebenen Situation dann mit dem Teleobjektiv fotografieren darf, oder ob das in solchen Fällen bereits unerlaubtes Beunruhigen und Nachstellen ist wird es ohnehin keine allgemeingültige Antwort geben.

* was professionelle Foto- und Filmarbeiten nicht einschließt!
** Diese nehmen sogar ausdrücklich Bezug auf Fotografieren und Filmen von besonders gefährdeten Arten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du eine Erfahrung mit einem Jäger gemacht der dir die Knarre vors Gesicht gehalten hat oder was??
So wie es sich anhört ist dir das schon öfter passiert?
Wenn ja, dann würde ich das Problem woanders suchen;)

Ich bin sehr sehr oft im Wald.... ich wohn quasi drin aber dieses "Problem" ist mir nicht bekannt:confused::confused:
Und ohne Problem gibt es keine Lösung...
 
Derzeit ist sicher ein Problem, dass durch Corona viele "unerfahrene" Besucher die Naturschutzgebiete und Wälder "fluten". Wir wohnen in einem solchen Gebiet und erleben derzeit mit grausen das Unverständnis vieler Besucher für die Natur und die extrem hohe Zahl von Besuchern, sobald die Sonne rauskommt.
Um nicht missverstanden zu werden, ich habe vollstes Verständnis für den Drang der Leute, insbesondere für die mit Kindern, mal rauszukommen.
Ich hatte erst vorgestern ein längeres Gespräch darüber mit einen Förster aus der hiesigen Region, der muss auch permanent Autos aus den (teilweise) geschützten und beschilderten Wiesen rausziehen, ebenso aus sumpfigen Waldwegen.
Das mal vorweg um den derzeit eventuell etwas angespannte Ton mancher "Land- und Waldmenschen" zu erklären.

Wenn du wirklich gute Bilder von Tieren machen willst, dann sprich mit dem zuständigen Mann/der Frau mindestes vorher einmal. Wenn du da mal ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hast, dann bekommst Du vielleicht auch noch ein paar gute Tips. Ich kann z.B. auch die Ansitze benutzen und wo Fuchsbauten oder anderes interessantes zu finden ist, erfahre ich auch immer sehr schnell. Einzige Gegenleistung ist neben dem richtigen Verhalten, dass ich dem Förster/Jagdpächter ab und zu mal eines meiner Top-Bilder aus seinem Revier schenke, gerne schon als guten Druck und als Datei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich mich mit jedem in der Vergangenheit normal hätte unterhalten können, ja dann müsste ich ein Problem stricken. Aber schön das hier viele bessere Erfahrungen gesammelt haben.

Gruß

Dann erkläre doch mal genau die Situation, in der es ein Problem gab. Es ist nämlich nicht nachzuvollziehen, nur aus den bisherigen Ausführungen. Und selbst wenn es passende Gesetze gibt, ist das nicht immer die beste Lösung darauf zu pochen.

Grüße
Florian
 
dabei dackelt mir zufällig der Rothirsch vor die Linse, oder ich scheuche ihn unabsichtlich beim Pilze sammeln auf

Wie unsereiner schon in der Erstsemestereinführung gelernt hat: Lesen im Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

In § 19a JagdG steht: "Verboten ist, Wild (...) unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen ... zu stören"

Ich habe mal das Unwichtige weggelassen und das Wichtige hervorgehoben.

Na, wo liegt Dein Missverständnis? Genau: Wenn Dir der Hirsch Pilze sammelnder Weise über den Weg dackelt, befindet er sich gerade wohl kaum an seiner Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätte.

Ebenso wenig, wenn er an Deinem Ansitz vorbeilatscht, falls sich der irgendwo und nicht direkt am Eingang seiner Wohnhöhle befindet.

Es ist nämlich nicht nachzuvollziehen, nur aus den bisherigen Ausführungen.

Richtig.

Der TO möge uns doch erst mal erhellen, aus welchen Gründen für seine beabsichtigte Tätigkeit die sachliche Anwendung des Jagdrechts statt des allgemeinen Naturschutzrechts eröffnet sein könnte?
 
Dann erkläre doch mal genau die Situation, in der es ein Problem gab.

Grüße
Florian

Och Kinners, es geht doch hier nicht um konkrete Situationen, sondern um Grundsätzliche Fragen wie:

Darf ich im Wald Wildtiere fotografieren? Ja, aber nur wenn...Nein, weil...

Wer darf mir überhaupt etwas verbieten? Berufsjäger, Förster, Jagdpächter, Jagdausübungsberechtigter, Waldbesitzer usw.

Wie man sich gegenüber Wildtieren und Menschen im Wald gegenüber zu verhalten hat, weiß ich schon. Aber bitte, hier ein ganz konkretes Beispiel an einem Weiher am Waldrand.

Ich hoffe es ist erlaubt, ein Bild aus Google-Maps zu posten, ansonsten bitte direkt löschen oder PN an mich.

Die roten Punkte sind die Standorte an denen ich fotografiere. Breite befestigte Waldwege, Anreise mit dem Fahrrad.

Die gelben Punkte sind brütende Kanadagänse auf den kleinen Inseln (teilweise keine 10m vom Ufer entfernt), die Elterntiere (und später natürlich auch der Nachwuchs) grasen auf den Feldern rechts, dabei überqueren sie die beiden Stellen (rot) regelmäßig hin und her.

Die Waldbesitzerin kommt vorbei und springt mit erhobenen Armen vor mir rum, so das mir die Sicht versperrt wird damit ich nicht weiter fotografieren kann und ruft dabei "Sie vertreiben die Gänse und ob ich nicht wüßte wie man sich im Wald zu benehmen hätte blabla..."

Ich antwortete zunächst höflich das ich seelenruhig auf dem Weg stehe/sitze und den Gänsen nicht hinterherlaufe oder sie aufscheuche, sondern lediglich darauf warte das sie über mich hinwegfliegen...Außerdem fotografiere ich schon seit Jahren Gänse usw.

Sie ließ sich aber nicht beruhigen und schimpfte auf mich ein, darauf hin bat ich sie, mich nicht länger zu belästigen und weiterzugehen und wenn Sie unbedingt wolle, sie ja 110 wählen könnte...

Ein paar Tage später an der gleichen Stelle, ich sitze noch auf dem Fahrrad, Kamera noch im Rucksack, kommt ein Förster (vermutlich von der Waldbesitzerin alarmiert) angerannt und keift direkt los "Damit das schon mal klar ist, ich habe eben den Abschleppdienst angerufen und der schleppt jetzt ihr Auto ab, dass am Waldrand geparkt steht und wenn ich es wagen würde meine Kamera rauszuholen, würde er die direkt beschlagnahmen, er dürfe das und hätte das auch schon häufiger gemacht"

Ich antwortete ihm dann das selbe wie der Dame und er trollte sich dann. (mein Hinweis das ich übberhaupt nicht mit dem Auto da bin, hat ihn dann auch nicht mehr intertessiert:D)

usw.

Eigentlich geht es nur um diesen einen Satz im Bundesjagdgesetz:

Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören

Gruß
 

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