Guckyb
Themenersteller
Moin Moin
Da möglicherweise nächstes Jahr eine Reise über den großen Teich ansteht, befaße ich mich jetzt schon mit dem Thema: Mitnahme der Fotoausrüstung.
Über die Nämlichkeitsbescheinigung habe ich auch schon gelesen und mir vom Zoll auch schon runtergeladen.
Frage, größere Gegenstände, wie Stative gehen ja nicht als Handgepäck, sind aber vom Gewicht her als Übergepäck noch bezahlbar.
Gilt für diese auch die Nämlichkeitsbescheinigung?
Oder wie verhindert man hier unnötige Zahlungen?
Da möglicherweise nächstes Jahr eine Reise über den großen Teich ansteht, befaße ich mich jetzt schon mit dem Thema: Mitnahme der Fotoausrüstung.
Über die Nämlichkeitsbescheinigung habe ich auch schon gelesen und mir vom Zoll auch schon runtergeladen.
Frage, größere Gegenstände, wie Stative gehen ja nicht als Handgepäck, sind aber vom Gewicht her als Übergepäck noch bezahlbar.
Gilt für diese auch die Nämlichkeitsbescheinigung?
Oder wie verhindert man hier unnötige Zahlungen?