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USA Reise

Guckyb

Themenersteller
Moin Moin

Da möglicherweise nächstes Jahr eine Reise über den großen Teich ansteht, befaße ich mich jetzt schon mit dem Thema: Mitnahme der Fotoausrüstung.


Über die Nämlichkeitsbescheinigung habe ich auch schon gelesen und mir vom Zoll auch schon runtergeladen.

Frage, größere Gegenstände, wie Stative gehen ja nicht als Handgepäck, sind aber vom Gewicht her als Übergepäck noch bezahlbar.

Gilt für diese auch die Nämlichkeitsbescheinigung?

Oder wie verhindert man hier unnötige Zahlungen?
 
Die gilt auch für Handy, Schuhe und Sonnenbrille. Und Rolex. Und Koffer drumrum.

EDIT:
Für dümmliche Threadtitel gilt sie leider.nicht. Die kosten extra.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die gilt auch für Handy, Schuhe und Sonnenbrille. Und Rolex. Und Koffer drumrum.

EDIT:
Für dümmliche Threadtitel gilt sie leider.nicht. Die kosten extra.

Deiner Antwort entnehme ich also: Kein Unterschied zwischen Handgepäck und und aufgegebenen Gepäck bezüglich der Nämlichkeitsbescheinigung?

Wie hätte denn Dein schlauer Threadtitel gelautet?
 
Also bitte...

Du nimmst den eingecheckten Krempel auf dem Heimweg eh vom Band, bevor du durch den Zoll latschst. MIT Koffer! Und dann fragst du im vollen Ernst, ob du bei "nichts zu deklarieren" anstehen darfst, wenn das Schmuggelgut im Koffer ist?

Und ja, die Nämlichk... wurde extra für Kameras erfunden, klar doch...

Die Frage nach dem Threadtitel ist aber schlechter Stil jetzt...
 
Moin Moin

Da möglicherweise nächstes Jahr eine Reise über den großen Teich ansteht, befaße ich mich jetzt schon mit dem Thema: Mitnahme der Fotoausrüstung.


Über die Nämlichkeitsbescheinigung habe ich auch schon gelesen und mir vom Zoll auch schon runtergeladen.

Frage, größere Gegenstände, wie Stative gehen ja nicht als Handgepäck, sind aber vom Gewicht her als Übergepäck noch bezahlbar.

Gilt für diese auch die Nämlichkeitsbescheinigung?

Oder wie verhindert man hier unnötige Zahlungen?

Hi, wieso packst Du Dein Stativ nicht einfach in den Koffer? Normalerweise kann ein Stativ, im Gegensatz zur Kamera, die Reise im Koffer ab.

Die Sache mit der Nämlichkeitsbescheinigung finde ich typisch Amtsdeutsch - bei der Abreise alles schön bescheinigen lassen. Das dauert doch eine Ewigkeit :grumble: Ich nehm einfach die Kaufbelege mit und zeige sie bei Bedarf dem Zöllner. Ich hab bei einer Kontrolle noch nie erlebt, dass die das nicht akzeptiert haben.
 
Hi, wieso packst Du Dein Stativ nicht einfach in den Koffer? Normalerweise kann ein Stativ, im Gegensatz zur Kamera, die Reise im Koffer ab.

Die Sache mit der Nämlichkeitsbescheinigung finde ich typisch Amtsdeutsch - bei der Abreise alles schön bescheinigen lassen. Das dauert doch eine Ewigkeit :grumble: Ich nehm einfach die Kaufbelege mit und zeige sie bei Bedarf dem Zöllner. Ich hab bei einer Kontrolle noch nie erlebt, dass die das nicht akzeptiert haben.

Vielleicht möchte ich noch ein oder zwei Lampenstative mitnehmen und das sprengt dann den Inhalt des Koffers ( es muß ja auch noch etwas Kleidung mit rein :)

Mit der Bescheinigung habe ich kein Problem die Auflistung kann ich ja vorher machen und dann einfach anfügen.

Ich wollte einfach nur wissen ob ein externes Gepäckstück einen Unterschied macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Sache mit der Nämlichkeitsbescheinigung finde ich typisch Amtsdeutsch - bei der Abreise alles schön bescheinigen lassen.

Ich hab die 1x am Flughafen München ausfertigen lassen, da ging's recht zügig. Das hat keine fünf Minuten gedauert. Habe aber daheim schon alles eingetragen.

In München habe ich es so in Erinnerung, dass es zwei Zoll-Ausreisestationen gibt: Eine innerhalb und eine außerhalb des Sicherheitsbereiches. Die außerhalb ist fürs normale Gepäck, die innerhalb fürs Handgepäck. Aber ganz sicher bin ich mir da auch nicht mehr.

Abstempeln lassen habe ich mein Formular damals innerhalb des Sicherheitsbereiches (ging alles als Handgepäck mit, Stativ hatte ich keines dabei).
 
Bin mit meiner Ausrüstung viel gereist, in alle möglichen Länder und zurück nach Deutschland. Probleme mit dem Zoll hatte ich noch nie. Kann es sein, dass Ihr Probleme sehr, wo gar keine sind?
 
Bin mit meiner Ausrüstung viel gereist, in alle möglichen Länder und zurück nach Deutschland. Probleme mit dem Zoll hatte ich noch nie. Kann es sein, dass Ihr Probleme sehr, wo gar keine sind?

Nein Problem sehe ich nicht, ich erkundige mich nur gerne vorher :)

Zwischenzeitlich habe ich auch nochmal bei der privaten Zollauskunft angefragt und folgende Antwort erhalten:

---Zitat-----------------

zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

Im Reiseverkehr zählen zum persönlichen Gepäck von Reisenden all die Waren, die vom Reisenden selbst mitgeführt werden,
- in seinem Handgepäck (Artikel 191 zweiter Gedankenstrich ZK-DVO) enthalten sind,
- in seinem aufgegebenen Gepäck (Artikel 191 erster Gedankenstrich ZK-DVO) enthalten sind,
- am Körper getragen werden oder
- von dem Reisenden in dem Beförderungsmittel mitgeführt werden, das er zu seiner Einreise in das Zollgebiet der Gemeinschaft nutzt.


Sie können sich die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland gültig) auch für die Waren in Ihrem persönlichen Flugreisegepäck ausstellen lassen. Die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt. Bei Flugreisen müssen Sie sich also um den Nämlichkeitsnachweis kümmern, bevor Sie Ihr Gepäck aufgeben. Nach der Gepäckaufgabe kann Ihnen kein Nämlichkeitsnachweis mehr ausgestellt werden.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

----Zitat Ende-------

Bitte den letzten und vorletzten Satz beachten!
 
Bei Flugreisen müssen Sie sich also um den Nämlichkeitsnachweis kümmern, bevor Sie Ihr Gepäck aufgeben. Nach der Gepäckaufgabe kann Ihnen kein Nämlichkeitsnachweis mehr ausgestellt werden.
...
Bitte den letzten und vorletzten Satz beachten!

Ich nehme an, Du meinst die beiden zitierten Sätze. Dort steht, dass 1) wenn Du den Nachweis haben möchtest, Du diesen vor Gepäckaufgabe ausstellen lassen mußt und 2) dass danach der Nachweis nicht mehr ausgestellt werden kann. Über die eigentliche Notwendigkeit steht dort sowie im gesamten von Dir zitierten Text nichts.
 
Ich nehme an, Du meinst die beiden zitierten Sätze. Dort steht, dass 1) wenn Du den Nachweis haben möchtest, Du diesen vor Gepäckaufgabe ausstellen lassen mußt und 2) dass danach der Nachweis nicht mehr ausgestellt werden kann. Über die eigentliche Notwendigkeit steht dort sowie im gesamten von Dir zitierten Text nichts.

Das ist richtig, ich dachte es erliest sich aus dem vorhergehenden Texten,
dass die Gerätschaften, um eine unnötige Verzollung zu vermeiden, vorher angemeldet werden sollten (Nämlichkeitsbescheinigung).
 
Man kann sich das Leben auch schwer machen. Einfach reisen und sich nicht um den Zoll kümmern. Ich habe jetzt in meinen sechs Flugreisen immer Kamerazeugs mitgeschleppt, bei den letzten beiden sogar das ganze Gerödel. Ich hab weder vorher etwas angemeldet noch nachher. Einfach durch die Zollschleuse und sollte man trotzdem mal rausgefischt werden, dann zeigt man halt die Kopien der Garantiekarten und Rechnungen her.
 
Man kann sich das Leben auch schwer machen. Einfach reisen und sich nicht um den Zoll kümmern. Ich habe jetzt in meinen sechs Flugreisen immer Kamerazeugs mitgeschleppt, bei den letzten beiden sogar das ganze Gerödel.

Ich habe auf hunderten Flugreisen in's Ausland meine Fotoausrüstung (mal groß, mal klein) dabei gehabt, hatte noch nie eine Nämlichkeitsbescheinigung und wurde noch nie darauf kontrolliert oder danach gefragt. Und ich mache mir auch keine großen Sorgen, dass es bei den nächsten Reisen passieren wird. Aber es kann passieren, und dann könnte man vorbereitet sein. Ich habe mir schon länger vorgenommen, alle relevanten Rechnungen einzuscannen und als pdf auf meinem Handy zu speichern. Ist im Zweifelsfall besser als nichts, denke ich. Muss ich mal machen.....:rolleyes:



Gruß, Matthias
 
Ich habe auf hunderten Flugreisen in's Ausland meine Fotoausrüstung (mal groß, mal klein) dabei gehabt, hatte noch nie eine Nämlichkeitsbescheinigung und wurde noch nie darauf kontrolliert oder danach gefragt. Und ich mache mir auch keine großen Sorgen, dass es bei den nächsten Reisen passieren wird. Aber es kann passieren, und dann könnte man vorbereitet sein. Ich habe mir schon länger vorgenommen, alle relevanten Rechnungen einzuscannen und als pdf auf meinem Handy zu speichern. Ist im Zweifelsfall besser als nichts, denke ich. Muss ich mal machen.....:rolleyes:



Gruß, Matthias

Gut das es bisher so war und ich wünsche es Dir auch weiterhin, aber wenn der Fall eintritt und Du hast die Rechnungen nicht verfügbar (oder nicht mehr) dann wird´s lustig! Der Zoll geht immer vom Neuwert aus!!

Selbst wenn Du dann die Rechnungen von zuhause nachreichen kannst, hast Du immer noch einen großen Aufwand und Ärger.
Ok, das mit den PDF´s auf dem Handy ist auch nicht schlecht, besser ist aber die Auflistung der Seriennummern, die in die "Nämlichkeitsbescheinigung" eingetragen werden, oder angetackert werden kann.

Ich werde mir die Auflistung erstellen und abstempeln lassen, dass bischen Aufwand ist der Ärger nicht wert!

Wohl gemerkt, wir schreiben hier über die Rückkehr aus nicht EU-Ländern!

Mit der "Nämlichkeitsbescheinigung" kannst Du Dir die Rechnungen sparen!
 
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