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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo,
es wurde bestimmt schon irgendwo in diesem langen Tread gefragt. Aber ich würde gerne wissen, ob ich die Deklarationspflicht (Deklarationsverzicht) wärend des laufenden Versicherungsjahres herausnehmen kann? Ich habe nun ein Objektiv verkauft, dafür aber einen anderen Body und zwei Linsen angeschafft. Vom Versicherungswert würde sich das gegeneinander aufheben. Wie würden Sie in diesem Fall verfahren?

Vielen Dank!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man die Versicherung für einen Versicherungsschutz für bspw. 2000€ abgeschlossen hat, aufgrund von Verkäufen allerdings nur noch 1500€ zu decken hat, reduziert sich dann noch in dem Jahr die Kosten, ergo man bekommt was wieder?
Wie sieht es bei dem gegenteiligen Fall aus (versichert für 1500€, ein paar Monate später wären es 2000€).

"Abmelden" tut man Objektive etc. dann per Antrag, der auf der Homepage runterzuladen ist oder?

MFG
 
Hallo,
es wurde bestimmt schon irgendwo in diesem langen Tread gefragt. Aber ich würde gerne wissen, ob ich die Deklarationspflicht (Deklarationsverzicht) wärend des laufenden Versicherungsjahres herausnehmen kann? Ich habe nun ein Objektiv verkauft, dafür aber einen anderen Body und zwei Linsen angeschafft. Vom Versicherungswert würde sich das gegeneinander aufheben. Wie würden Sie in diesem Fall verfahren?

Vielen Dank!

Bezüglich der Aufnahme des Deklarationsverzichtsklausel in deinen Vertrag ruf uns am besten einmal unter 0251-789000 an, dann können wir prüfen ob dies bei deinem Vertrag möglich ist. Ansonsten kannst Du uns für Ein- und Ausschlüsse einfach den auf unserer Homepage downloadbaren Änderungsantrag zusenden.

Wenn man die Versicherung für einen Versicherungsschutz für bspw. 2000€ abgeschlossen hat, aufgrund von Verkäufen allerdings nur noch 1500€ zu decken hat, reduziert sich dann noch in dem Jahr die Kosten, ergo man bekommt was wieder?
Wie sieht es bei dem gegenteiligen Fall aus (versichert für 1500€, ein paar Monate später wären es 2000€).

"Abmelden" tut man Objektive etc. dann per Antrag, der auf der Homepage runterzuladen ist oder?

MFG

Änderungen werden tagesgenau bis zur nächsten Hauptfälligkeit abgerechnet, sende uns dazu einfach einen Änderungsantrag zu.

Gruß
Sven
 
Bin sehr interessiert, nur ein Frage ( nochmal )
Die Frage ist keine dumme Provokation, sondern total ehrlich uns ernstgemeint, habe einige Stunden hier gelesen und nur dazu nichts gefunden:

Besteht Versicherungsschutz für die Fotoausrüstung auch wenn das gesamte Kfz gestohlen wird ?
Die Ausrüstung befindet sich dabei wie in den Bedingungen verschlossenem Zustand im Kfz ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Selbstbeteiligung kannst Du einmal im Jahr zur Hauptfälligkeit ändern. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, also auch beim Bergwandern, beim Bergsteigen ist immer die Frage in welcher extremen Form Du dies betreibst, am besten ruf uns mal unter 0049-251-789000 an damit wir das klären können.

Gruß
Sven

danke für die antwort! das beim bergsteigen nicht unbedingt alles versichert ist habe ich mir schon gedacht.
eine weitere frage hätte ich aber noch und zwar als berufsfotograf gilt nur wer damit auch seinen lebensunterhalt verdient, oder? ich verkaufe schon gelegentlich das ein oder andere bild, mein beruf ist aber ein anderer...
 
Bin sehr interessiert, nur ein Frage ( nochmal )
Die Frage ist keine dumme Provokation, sondern total ehrlich uns ernstgemeint, habe einige Stunden hier gelesen und nur dazu nichts gefunden:

Besteht Versicherungsschutz für die Fotoausrüstung auch wenn das gesamte Kfz gestohlen wird ?
Die Ausrüstung befindet sich dabei wie in den Bedingungen verschlossenem Zustand im Kfz ?

Ja, dass wäre auch versichert.


danke für die antwort! das beim bergsteigen nicht unbedingt alles versichert ist habe ich mir schon gedacht.
eine weitere frage hätte ich aber noch und zwar als berufsfotograf gilt nur wer damit auch seinen lebensunterhalt verdient, oder? ich verkaufe schon gelegentlich das ein oder andere bild, mein beruf ist aber ein anderer...

Wenn Du nur gelegentlich Bilder verkaufst wirst Du nicht als Berufsfotograf eingestuft, kannst also Nein ankreuzen.

Gruß
Sven
 
wie wird denn der Wert bei Objektiven gerechnet? Ich habe gerade auf den empfohlenen Online Shops mir die aktuellen Preise rausgesucht und muss feststellen, dass sich der Preis fuer ein Objektiv hier verdoppelt hat seit dem originalen Kauf in 2008 und selbst der derzeit gehandelte Gebrauchtpreis mehr ist als der damalige Einkaufspreis. Es ist das Pentax FA 35/2.0, kann ich den Wert dann mit dem jetzigen Neupreis angeben?
 
wie wird denn der Wert bei Objektiven gerechnet? Ich habe gerade auf den empfohlenen Online Shops mir die aktuellen Preise rausgesucht und muss feststellen, dass sich der Preis fuer ein Objektiv hier verdoppelt hat seit dem originalen Kauf in 2008 und selbst der derzeit gehandelte Gebrauchtpreis mehr ist als der damalige Einkaufspreis. Es ist das Pentax FA 35/2.0, kann ich den Wert dann mit dem jetzigen Neupreis angeben?

Wenn es sich um das gleiche Modell handelt und nicht um einen Nachfolger, kannst Du den aktuellen Neuwert versichern.

Gruß
Sven
 
Hallo,
Ich habe ein kurze Zwischenfrage zum aktuellen Neuwert.
Es ist doch richtig das ich den aktuellen Neuwert in Shops herausfinden kann ( z.B. Foto Köster oder Foto Koch. Was ist , wenn es einen Artikel nicht mehr neu gibt ? Beispiel Blitzgerät 540 EX II wird in keinem Shop mehr geführt. Gillt dann automatisch der aktuelle Zeitwert wenn es keinen aktuellen Neuwert gibt ?

Gruss Musicsurfer
 
Moin,

ich hab nochmal eine kurze Frage:

Deckt die Versicherung auch Wasserschäden von Kamera und Objektiven ab?

Zum Beispiel, wenn man mit dem Boot unterwegs ist und seine Ausrüstung einem Dry Bag verstaut hat (Wasserdichte Tasche / Packsack), aber trotz ordnunggemäßen Verschliessen doch irgendwo Wasser/Feuchtigkeit eingedrungen ist??
Oder die Tasche durch irgendwas/irgendwen beschädigt wird, das Boot kentert und infolge desses Wasser in die Tasche eindringt?
 
Hallo,
Ich habe ein kurze Zwischenfrage zum aktuellen Neuwert.
Es ist doch richtig das ich den aktuellen Neuwert in Shops herausfinden kann ( z.B. Foto Köster oder Foto Koch. Was ist , wenn es einen Artikel nicht mehr neu gibt ? Beispiel Blitzgerät 540 EX II wird in keinem Shop mehr geführt. Gillt dann automatisch der aktuelle Zeitwert wenn es keinen aktuellen Neuwert gibt ?

Gruss Musicsurfer

In diesem Fall musst Du schauen wir der Neuwert bei Markteinführung
war, liegt der Zeitwert unter 50% des NW musst Du den ZW versichern ansonsten den letzten bekannten NW.


Moin,

ich hab nochmal eine kurze Frage:

Deckt die Versicherung auch Wasserschäden von Kamera und Objektiven ab?

Zum Beispiel, wenn man mit dem Boot unterwegs ist und seine Ausrüstung einem Dry Bag verstaut hat (Wasserdichte Tasche / Packsack), aber trotz ordnunggemäßen Verschliessen doch irgendwo Wasser/Feuchtigkeit eingedrungen ist??
Oder die Tasche durch irgendwas/irgendwen beschädigt wird, das Boot kentert und infolge desses Wasser in die Tasche eindringt?

Wenn die Tasche vom Hersteller für den Wassertransport vorgesehen ist, ist das OK, eine einfache Plastiktüte mit Knoten reicht aber nicht.

Gruß
Sven
 
hallo, mein objektiv hat einen technischen defekt. die blende springt immer wieder beim zoomen. es lassen sich darüberhinaus auch keine fotos mehr machen, da eine fehlermeldung erscheint.

deckt hier auch die pöpping fotografenversicherung (bei technischem defekt)?

danke
 
hallo, mein objektiv hat einen technischen defekt. die blende springt immer wieder beim zoomen. es lassen sich darüberhinaus auch keine fotos mehr machen, da eine fehlermeldung erscheint.

deckt hier auch die pöpping fotografenversicherung (bei technischem defekt)?

danke

Wenn der Schaden durch ein versichertes Schadenereignis verursacht wurde ist dies versichert, Verschleissschäden sind allerdings nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, hierfür benötigst Du eine Garantieversicherung, die für gewöhnlich nur direkt beim Kauf abgeschlossen werden kann und die Garantiezeit um einen begrenzten Zeitraum verlängert.

Gruß
Sven
 
Was bedeutet die Klausel PF2010-041 - Deklarationsverzichtsklausel?

Diese Klausel kannst Optional abschließen um keine Geräteliste führen zu müssen, der Prämienzuschlag hierfür beträgt 15%.

Hier der genaue Wortlaut der Klausel:

------------

Klausel PF2010-041 - Deklarationsverzichtsklausel

Abweichend von §1 der Bedingungen gelten alle im persönlichen Besitz und
Eigentum des Versicherungsnehmers befindlichen fotografischen/videotechnischen
Gegenstände als versichert.

Als fotografisches/videotechnisches Gerät gelten im Sinne dieser Klausel ausschliesslich:

Fotoapparate
Videokameras
Objektive
Blitzgeräte und Dauerleuchten
maximal 2 Laptop´s
maximal 2 Tablett PC (KEINE Mobiltelefone/Smartphones)
maximal 2 Ferngläser
Stative und Stativköpfe und deren Zubehör
zu den im Besitz befindlichen fotografischen/videotechnischen Geräten passende Speicherkarten, Filter, Gegenlichtblenden, Generatoren, Mikrofone, Kabel und Akkus
Kamerarucksäcke, -koffer und -taschen, -gurte
fotografische/videotechnische Reflektoren und Softboxen

In o.g. Auflistung nicht enthaltenes fotografisches/videotechnisches Zubehör kann durch Einzeldeklaration zusätzlich versichert werden.

Als Besitznachweis müssen im Schadenfall Händlerrechnungen auf Namen des
Versicherungsnehmers vorgelegt werden, hilfsweise können VOR einem Schadenfall
auch Fotos der zu versichernden Gegenstände auf einer aktuellen Tageszeitung
eingereicht werden, auf diesen Bildern muß der Zustand, die Funktionsfähigkeit und die Serien Nr. (soweit vorhanden) vollumfänglich zu erkennen sein.

Als Versicherungssumme gilt der Gesamtwert aller o.g. Geräte die sich im Besitz und Eigentum des Versicherungsnehmers befinden.

-----------

Gruß
Sven
 
Hallo,

wie verhält sich das im Falle eines Hotelzimmers, bevorzugt im nicht-europäischen Ausland?
Es handelt sich um einen abschließbaren Raum, zu dem jedoch - klar - auch das Personal Zugang hat.

Ist die Definition dann gleich einer Wohnung, und ist somit bis zur vollen Höhe versichert, oder aber handelt es sich dann um etwas in der Art "Atelier" oder "Zelt mit Vorhängeschloss", wobei die Erstattung eingeschränkt ist?

Weil so etwas passt selten in den Hotelzimmer-Tresor ;)

Achso,... und natürlich, wenn es mit dem Gepäck nicht mit am Ziel ankommt?!

Danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

wie verhält sich das im Falle eines Hotelzimmers, bevorzugt im nicht-europäischen Ausland?
Es handelt sich um einen abschließbaren Raum, zu dem jedoch - klar - auch das Personal Zugang hat.

Ist die Definition dann gleich einer Wohnung, und ist somit bis zur vollen Höhe versichert, oder aber handelt es sich dann um etwas in der Art "Atelier" oder "Zelt mit Vorhängeschloss", wobei die Erstattung eingeschränkt ist?

Weil so etwas passt selten in den Hotelzimmer-Tresor ;)

Achso,... und natürlich, wenn es mit dem Gepäck nicht mit am Ziel ankommt?!

Danke.

Hallo,

in ordnungsgemäss verschlossenen Hotelzimmer besteht voller Versicherungsschutz, Du musst die Ausrüstung also nicht in den Safe quetschen, es reicht aus wenn Du Sie im Schrank verwahrst.

Diebstahl aus aufgegebenen Fluggepäck ist ebenfalls versichert, teilweise wird dies aber auch von den Fluggesellschaften getragen.

Gruß
Sven
 
Hallo zusammen,
ich plane seit längerem mein Equipment zu versichern.
Wie lange dauert es ca., nachdem der ausgefüllte Antrag abgeschickt wurde, bis der Versicherungsschutz aktiv ist?
Ich fliege am 31.08. in den Urlaub und frage mich ob das auf den letzten Drücker noch machbar ist...
LG
 
Zuletzt bearbeitet:
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