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Diskussionsthread zu "Fotorecht Basics"

Kommt drauf an. Es gibt nur sehr wenig schwarz/weiß im Rechtsdschungel...

Bedenkt bitte, dass Antworten auf Nachfragen hier keinen Freifahrschein bedeuten, sondern dass hier allenfalls persönliche Privatmeinungen zu etwas geäußert werden, siehe z.B. #256.

Eine verlässliche Info bekommt man (nur) bei einer Rechtsauskunft.
 
ja, will auch keinen Freifahrtsschein. Es geht nur um diese Art von Fotos. Wie gesagt, hatte in der Ausbildung zum Verlagskaufmann und dabei auch Urheberrecht und dieses Thema behandelt....
 
Ist es zu der Frage nicht ein bissle spät?

Du hast _jetzt_ bereits veröffentlicht.
Das war auch mein allererster Gedanke dazu.

Hab in der Ausbildung gelernt, dass es ok ist, wenn keine Person explizit auf dem Bild zu sehen ist, ist es ok.
Zu sehen oder zu erkennen? Ab wann gilt z.B. die Panoramafreiheit usw.

Wenn ich mir unsicher bin, ob ich etwas veröffentlichen darf und das mögliche Risiko nicht tragen möchte, dann lasse ich es einfach. Aber diese Einstellung ist wohl viel zu altmodisch, heutzutage muss jedes Bild irgendwo gezeigt werden.
 
Danke Kay.

An die anderen.: mein gott, war doch nur ne frage. Wenn ihr solche Probleme damit habt. Dann halt nicht. Ist offline :rolleyes:
 
war ja auch ursprünglich nur ne Frage nach eurer Meinung ;)
Meine steht oben und orientiert sich an dem, was ich aus den Angaben hinter dem ersten Posting und den sonstigen Links des Threads heraus lese.

Je nach Zusammenhang, in und mit dem das Bild veröffentlicht würde, wäre es mir als darauf abgebildete Person vollkommen egal oder auch nicht. Ohne jegliche Beschreibung hat sich mir jedenfalls nicht erschlossen, das Du mit dem Bild zeigen willst. Da unterscheiden sich offensichtlich schon unsere Meinsungen zu der Einschätzung: "keine Person explizit auf dem Bild zu sehen". Für mich waren sie das und sie waren für mich sogar eher bildwichtig wie der Platz ansich.
 
Hallo,

Danke erst mal für den Grundkurs, der klärt doch so einige Fragen. Allerdings bin ich bei ein paar Punkten nicht ganz sicher, vielleicht kann man diese ja hier klären.

Es dreht sich bei meinen Fragen stets um den Inhalt der Bilder.

1) Menschen
Wie es bei Portraits läuft ist klar nach dem Grundkurs.
Wo ich aber hänge ist beim Punkt "Erkennbarkeit" gepaart mit "sie Menschen sind Beiwerk". Nehmen wir an, ich fotografiere eine Sehenswürdigkeit, oder ein Riesenrad. Darf man solche Bilder verkaufen, auch wenn Menschen als Beiwerk drauf sind?
Braucht es deren Zustimmung(en)?

2) Logos
Sind Werbung und Firmennamen geschützt?
Wenn auf einem Foto z. B. ein großes M ist, oder eine Cola Werbung, braucht es deren Zustimmung wenn man die Bilder verkaufen mag?

3) Dinge / Tiere
Nehmen wir an, man macht im Zoo oder Park oder einer Ausstellung Fotos.
Neben dem Tier ist nur etwas Umgebung zu sehen, also kein direkter Bezug zu dem Betreiber, muss man dann eben diesen auch anfragen?
Wie sieht es aus mit einem Riesenrad, muss der Schausteller zustimmen?
Oder beim Naturpanorama, muss der Besitzer des Haus am See gefragt werden?

Vielen Dank für eure Hilfe.

PS: Ich weiss, besonders Bilder die vertrieben werden sollen haben besondere Ansprüche, das große gelbe M im Hintergrund macht da direkt Ausschuß draus.
Darum geht es mir hier aber nicht, daher würde ich euch bitten auf diese gestalterischen Punkte nicht einzugehen.
Es könnte ja auch eine historische Altstadt mit Geschäften sein, deren Logos dann zwangsläufig dazu gehören.
 
Ich hätte eine Frage zur Anfertigung (und evtl. Veröffentlichung) von Fotos, auf öffentlichem Grund, einem Park oder etwa einem Universitätsgelände. Es gibt ja oft ein vorgefertigtes Formular für eine Foto- oder Drehgenehmigung, hat jemand damit Erfahrungen? Wie hoch sind Zeit- und Kostenaufwand?
 
Oh, sehr hilfreicher Thread!
Ich habe da auch aktuell eine Thematik über die ich mir das Hirn zermartere. Ich würde mich über eure Beiträge dazu freuen.

Thematik ist wie folgt: Mein Auftraggeber wünscht sich für seine neue Homepage Fotos von Bauwerken (Nur Außenansicht),
welche er mit ausgestattet hat. Das dürfte rechtlich in die Panoramafreiheit (UrHG §59) fallen (gehen wir mal davon aus, dass bei Aufnahmen die ich mache weder Personen noch Logos o.ä. auftauchen). Auch das Urheberrecht des Architekten sollte kein Thema sein. Soweit, so gut.
Nun frage ich mich jedoch: Die Lage scheint recht sicher.
Dennoch fragt sich mein kleiner innerlicher Angsthase dann:
Darf ich die Nutzungsrechte an den von mir aufgenommenen Bildern an meinen Auftraggeber übertragen?
(Fantasie/Worst Case: Eigentümer von Gebäude X sieht auf der Homepage meines Auftraggebers ein Fotos seines Gebäudes,
will abmahnen (auch wenn rechtlich evtl. nicht möglich?), mein Auftraggeber schiebt aber mir die Schuld zu, denn ich habe Ihm die Nutzungsrechte übertragen?)


Ich bin da wohl wirklich etwas zu verklemmt...Oder Umständlich veranlagt?
Hat hier jemand ähnliche Situation schon erlebt/klären können?
Was denkt Ihr dazu?
 
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