Moin,
ich kann nicht erkennen, wo die neuen Regelungen irgendetwas an dem Geschäftsmodell eines Hochzeitsfotografen ändern. Man kann das ganz allgemein befürchten, aber es müsste schon irgendwo einen konkreten Hinweis geben, welche Regelung da relevant sein könnte, um darüber diskutieren zu können. Dein Beispiel ist nach der jetzigen Rechtslage genauso ein Problem (oder kein Problem) wie nach Einführung der neuen Lage – es ändert sich in Bezug darauf nichts.
Der Forumbetreiber braucht nur dann etwas Schriftliches, wenn er die Rechner, auf denen das Forum läuft, nicht selber betreibt (was vermutlich der Fall sein wird). Dieses Schriftstück ist genau die oben von mir angesprochene Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung, die von beiden Seiten unterschrieben werden muss – also vom Auftraggeber (dem Forumsbetreiber) und dem Auftragnehmer (dem Hoster).
Schwierig werden die Zeiten nur für Leute, die sich bislang nicht um Datenschutz geschert haben und nun Angst haben, dass sie dafür zur Verantwortung gezogen werden. Das konnten sie allerdings bisher auch schon – insofern besteht die gravierendste Änderung darin, dass den Leuten die Relevanz des Datenschutzes bewusst wird. Wer bislang schon datenschutzkonform vorgegangen ist, wird in der Regel nur geringfügige Anpassungen vornehmen müssen. (Ich spreche dabei immer vom deutschen Rechtsraum; wie das in anderen EU-Staaten aussieht, ist eine andere Sache.)
Nachtrag: Ich habe gerade eben diesen Text Die Umsetzung der DSGVO als Fotograf oder Freiberufler - eine Anleitung, was zu beachten ist! auf den Webseiten von berufsfotografen.de gefunden, der sehr unaufgeregt und konkret beschreibt, was zu beachten ist. Der Kernabsatz ist dieser: "Um Ängsten vorzubeugen: Die DSGVO schränkt niemanden in der Ausführung seiner Dienstleistung ein. Die Erhebung und Weitergabe von Daten, die zur Vertragserfüllung einer angebotenen Dienstleistung notwendig sind, ist zulässig. Allerdings ist man in der Pflicht dafür zu sorgen, dass der Umgang mit den Daten und die Weitergabe an externe Dienstleister den Vorgaben der DSGVO entspricht." All das galt bislang ebenfalls. Welche weiteren Details man beachten sollte (und zwar in den meisten Fällen auch schon bisher), wird dann im weiteren Verlauf des Texts beschrieben. Wer sich für das Thema DSGVO im Zusammenhang mit Fotografie interessiert, sollte sich diesen Text auf jeden Fall zu Gemüte führen – vieles davon gilt ganz analog auch für Fotografen, die das Ganze nicht als Profis betreiben.
ich kann nicht erkennen, wo die neuen Regelungen irgendetwas an dem Geschäftsmodell eines Hochzeitsfotografen ändern. Man kann das ganz allgemein befürchten, aber es müsste schon irgendwo einen konkreten Hinweis geben, welche Regelung da relevant sein könnte, um darüber diskutieren zu können. Dein Beispiel ist nach der jetzigen Rechtslage genauso ein Problem (oder kein Problem) wie nach Einführung der neuen Lage – es ändert sich in Bezug darauf nichts.
Der Forumbetreiber braucht nur dann etwas Schriftliches, wenn er die Rechner, auf denen das Forum läuft, nicht selber betreibt (was vermutlich der Fall sein wird). Dieses Schriftstück ist genau die oben von mir angesprochene Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung, die von beiden Seiten unterschrieben werden muss – also vom Auftraggeber (dem Forumsbetreiber) und dem Auftragnehmer (dem Hoster).
Schwierig werden die Zeiten nur für Leute, die sich bislang nicht um Datenschutz geschert haben und nun Angst haben, dass sie dafür zur Verantwortung gezogen werden. Das konnten sie allerdings bisher auch schon – insofern besteht die gravierendste Änderung darin, dass den Leuten die Relevanz des Datenschutzes bewusst wird. Wer bislang schon datenschutzkonform vorgegangen ist, wird in der Regel nur geringfügige Anpassungen vornehmen müssen. (Ich spreche dabei immer vom deutschen Rechtsraum; wie das in anderen EU-Staaten aussieht, ist eine andere Sache.)
Nachtrag: Ich habe gerade eben diesen Text Die Umsetzung der DSGVO als Fotograf oder Freiberufler - eine Anleitung, was zu beachten ist! auf den Webseiten von berufsfotografen.de gefunden, der sehr unaufgeregt und konkret beschreibt, was zu beachten ist. Der Kernabsatz ist dieser: "Um Ängsten vorzubeugen: Die DSGVO schränkt niemanden in der Ausführung seiner Dienstleistung ein. Die Erhebung und Weitergabe von Daten, die zur Vertragserfüllung einer angebotenen Dienstleistung notwendig sind, ist zulässig. Allerdings ist man in der Pflicht dafür zu sorgen, dass der Umgang mit den Daten und die Weitergabe an externe Dienstleister den Vorgaben der DSGVO entspricht." All das galt bislang ebenfalls. Welche weiteren Details man beachten sollte (und zwar in den meisten Fällen auch schon bisher), wird dann im weiteren Verlauf des Texts beschrieben. Wer sich für das Thema DSGVO im Zusammenhang mit Fotografie interessiert, sollte sich diesen Text auf jeden Fall zu Gemüte führen – vieles davon gilt ganz analog auch für Fotografen, die das Ganze nicht als Profis betreiben.
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