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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo,

ich möchte folgende Sachen versichern:

Eos 7d, wurde gebraucht gekauft
Canon 17-55 2.8 IS USM, Neukauf Rechnung vorhanden
Canon 70-200 4L IS USM, Gebrauchtkauf
Speedlite 430 EX II, Neukauf Rechnung vorhanden.

So als erstes:
- Welche Preise muss ich denn nun hier angeben ? Die aus der Gebrauchtliste oder muss ich hier den aktuellen Marktpreis angeben ?

Benötigen Sie die Rechnungen als Kopie ?
Wie sieht es aus mit dem Nachweis von den Gebrauchtkäufen einfach Tageszeitung und objektiv mit Seriennummer abfotografieren ?

Hallo,

der Einfachheit halber kopiere ich Dir die Antworten aus FAQ nachstehend einmal:

Welche Werte müssen im Antrag angegeben werden ?
Im Antrag müssen Sie für gewöhnlich den aktuellen Neuwert, wie Sie ihn zur Zeit bei einem Fachhändler im Internet bezahlen müssen (z.B. www.foto-koester.de / www.foto-koch.de / www.foto-erhardt.de )angeben. Nur wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gesunken ist (Neuwert = Verkaufspreis bei Markteinführung) , muss nur noch der Zeitwert angegeben werden.

Welche Werte muss ich für, in einem Kit gekaufte Gegenstände angeben ?
Für, in einem Kit gekaufte Gegenstände muss der Wert wie er im Einzelverkauf gezahlt werden müsste angegeben werden.

Wann kann ich die Werte bei sich verändernden Preisen anpassen ?
Sie können die Werte jeweils zur Hauptfälligkeit anpassen. Bitte lassen Sie uns bis spätestens 4 Wochen vor Hauptfälligkeit eine unterschriebenen Änderungsantrag zukommen.

Können auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichert werden ?
Gerne können Sie auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichern, hiervon benötigen wir als Besitznachweis Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung, auf denen man sowohl den Gesamtzustand wie auch die Serien Nr. erkennen kann, also 2-3 Fotos je Gegenstand. Diese Bilder können Sie uns
als Mailanhang im JPG-Format übersenden.

Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden ?
Damit wir Ihnen die Deckung bestätigen können, reicht zunächst der ausgefüllte und unterschriebene Antrag aus. Alle anderen Unterlagen (Rechnungen, Garantiescheine oder Fotos) können Sie uns
später nachreichen, diese müssen im Schadenfall allerdings vorliegen, daher empfehlen wir, diese Unterlagen schon bei oder direkt nach Antragstellung einzureichen damit es im Schadenfall nicht zu Verzögerungen kommt.

Gruß
Sven
 
Jetzt ist es passiert, mein schönes, scharfes Tamron 70-200/2.8 ist der Schwerkraft gefolgt und aus ca. 30 cm. auf einen Fließenboden geknallt. Meine K-5 ist OK, aber das Tele hat es innen drinnen irgendwo erwischt. Sven - ich melde mich gleich im neuen Jahr...

VG und einen besseren Rutsch aus dem miesen Jahr 2012

Heinz
 
@all:

woher bekomme ich denn:
(Neuwert = Verkaufspreis bei Markteinführung)
Den Verkaufspreis bei Markteinführung ? Bei Canon gibt es lediglich immer eine aktuelle Preisliste ?
 
Im Zweifelsfall UVP minus 20%, denn zum UVP wird normal nicht viel verkauft. Ansonsten nimm einfach die aktuellen Preise, die man bei den Fotoversendern im Netz so findet.
 
Hallo,

ich habe mal eine Frage:
Ist auch ein Schaden durch Wasser/Flüssigkeit abgedeckt? Ein Beispiel wäre auf einer Feier, wo jemand ein Getränk über die Ausrüstung schüttet.
Wie schaut es mit unsachgemäßer Handhabung aus (z.B. Schaden am Sensor durch falsche Reinigung)?

Viele Grüße

Finke
 
Alle Flüssigkeitsschäden sind abgedeckt, ob Getränke oder der Sturz in den Fluss oder das undichte Unterwassergehäuse.

Sensorreinigung sollte man aber nicht selbst durchführen und daher ist ein Schaden dabei wohl auch eher problematisch im Schadensfall.
 
Ok und wie sieht es generell mit unsachgemäßer Handhabung aus?

PS: Die Sensorreinigung ist eigentlich nicht problematisch und kann mit gewissem Geschick von jedem selbst durchgeführt werden. Man könnte hierbei allerdings abrutschen oder versehentlich zu viel Druck ausüben etc.
 
Hallo,

im Februar gehts nach Australien.Werde davor eine Versicherung abschliessen.

Das Stativ und die Funkauslöser müssen als Gepäck aufgegeben werden.
Sind sie auch versichert?

Grüsse Marco
 
Hallo,

Wie wickle ich denn einen Schadensfall ab? Ein versichertes Objektiv ist auf den Boden gefallen, Fokusring klemmt. Zuerst reparieren lassen oder zuerst Antrag für Erstattung einreichen? Wie reiche ich den ein?

Hab auf der Website keine Informationen dazu gefunden, vielleicht könnte man das ergänzen.

Danke!

Schöne Grüße, Robert
 
Ok und wie sieht es generell mit unsachgemäßer Handhabung aus?

PS: Die Sensorreinigung ist eigentlich nicht problematisch und kann mit gewissem Geschick von jedem selbst durchgeführt werden. Man könnte hierbei allerdings abrutschen oder versehentlich zu viel Druck ausüben etc.

Kommt auf den Einzelfall drauf an. Wenn man vorher sagen kann: Das sollte man lieber lassen bzw. das ist klar, dass das nicht gut gehen kann, dann wird der Versicherer dir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und nicht alles oder gar nichts erstatten. Alles, was aber durch Ungeschicklichkeit passieren kann, ist aber abgedeckt.

Sensorreinigung wurde hier im Thread schon ein paar mal gefragt und es hieß immer wieder, dass es einfach "zu gefährlich" ist und daher - auch wenn nicht sehr schwer - nur von Fachbetrieben gemacht werden sollte. Wenn du es selbst machst, bist du entweder in der Lage, das gut zu machen - dann geht auch nichts kaputt - oder du bist nicht in der Lage und machst was kaputt, dann hättest du es lieber gleich lassen sollen ;)

Hallo,

im Februar gehts nach Australien.Werde davor eine Versicherung abschliessen.

Das Stativ und die Funkauslöser müssen als Gepäck aufgegeben werden.
Sind sie auch versichert?

Grüsse Marco
Auch als Gepäck aufgegebenes Equipment ist versichert. Aber du solltest natürlich evtl. auf gute Verpackung achten. Bei einem Stativ kein Problem, bei Objektiven schon eher ;)

Hallo,

Wie wickle ich denn einen Schadensfall ab? Ein versichertes Objektiv ist auf den Boden gefallen, Fokusring klemmt. Zuerst reparieren lassen oder zuerst Antrag für Erstattung einreichen? Wie reiche ich den ein?

Hab auf der Website keine Informationen dazu gefunden, vielleicht könnte man das ergänzen.

Danke!

Schöne Grüße, Robert
Kontaktiere Sven (oder sein Team) und erkläre ihm das. Wenn ich es richtig weiß, musst du noch ein Formular ausfüllen, sowie einen Kostenvoranschlag für die Reparatur einholen. Einreichen und dann erteilt er dir die Reparaturfreigabe. Das klingt jetzt langwierig, aber so weit ich weiß sind hier im Forum schon Berichte, dass solche Fälle innerhalb von 1 oder 2 Tagen abgewickelt wurden (vom Schaden über die Formalitäten bis hin zur Freigabe).
 
Hallo habe auch noch eine Frage zu der Versicherung.
Es geht um die Anlage 1 da steht das Taschen nicht zur Kleinteile gezählt werden, ich habe eine Kalahari Kapako K 31 ca. 80€ kann ich die dann in die Anlage 1 eintragen?.
Danke
 
Moin,

meld mich aus meinem kurzen Sylvesterurlaub zurück :)

Schön das Ihr euch die Fragen hier schon gegenseitig beantwortet ;)

Folgende Anmerkungen möchte ich allerdings noch machen:

Zunächst sollten Schäden nicht hier im Tread sondern bei uns per Mail gemeldet werden (info@fotoversicherung.com) dann gibt es umgehend eine Mail mit der Schadenanzeige und allen Informationen zurück.

Für aufgegebenes Fluggepäck gilt, Versicherungsschutz besteht wenn die Ausrüstung sachgemäß verpackt ist (Hartschalenkoffer, ausreichend Polsterung) nicht ausreichend ist z.B. eine Segeltuchtasche oder ein Stoffkoffer !

@onelife
Eine Tasche gilt nicht als Kleinteil, auch wenn Sie unter 100 EUR kostet, sie muß also in der Geräteliste aufgeführt werden damit sie versichert gilt.

Gruß
Sven
 
Danke für die schnelle Antwort, jetzt hätte ich aber noch eine Frage?

Wenn man im Urlaub ist und an einem Cafe oder Restaurant sitzt und die Tasche beim Stuhl abstellt und sie wird dann geklaut oder auch woanderst sitzt und einem wird dann die Fototasche entwendet, ist das dann versichert?
Gruß
 
Danke für die schnelle Antwort, jetzt hätte ich aber noch eine Frage?

Wenn man im Urlaub ist und an einem Cafe oder Restaurant sitzt und die Tasche beim Stuhl abstellt und sie wird dann geklaut oder auch woanderst sitzt und einem wird dann die Fototasche entwendet, ist das dann versichert?
Gruß

Grundsätzlich ist einfacher Diebstahl versichert, natürlich musst Du die Tasche unter Kontrolle haben, also nicht unbeobachtet liegen lassen. In einem belebten Strassencafe sinnvollerweise ein Bein in den Trageriemen stellen.

Gruß
Sven
 
Ich hätte da eine Frage:
Meine versicherte Ausrüstung hat sich bis auf 1 Objektiv komplett verändert - kann ich die nicht mehr vorhandene Ausrüstung rausnehmen und gleichzeitig die neue Ausrüstung ohne Aufpreis (Wert ist geringer als ursprünglich) jetzt schon versichern?
 
Hallo,

habe auch noch eine Frage zur Fotoversicherung:
Wäre die Fotoausrüstung auch unbeaufsichtigt im Büro versichert?

Wenn ich z.B. meine Kamera mitnehme, um nach der Arbeit zu fotografieren und sie während dem Mittagessen in der Tasche an meinem Arbeitsplatz liegen lasse.
Zugang zum Gebäude haben nur Mitarbeiter mit Zutrittskarte, ist also in gewisser Weise schon verschlossen. :confused:

Schon mal Danke für die Antwort.
 
Ich hätte da eine Frage:
Meine versicherte Ausrüstung hat sich bis auf 1 Objektiv komplett verändert - kann ich die nicht mehr vorhandene Ausrüstung rausnehmen und gleichzeitig die neue Ausrüstung ohne Aufpreis (Wert ist geringer als ursprünglich) jetzt schon versichern?

Hallo,

um uns Änderungen mitzuteilen verwende bitte dieses Formular von unserer Webseite:

http://www.fotoversicherung.com/Pop...ungsantrag-FORMULAR-Fotoversicherung-2012.pdf



Hallo,

habe auch noch eine Frage zur Fotoversicherung:
Wäre die Fotoausrüstung auch unbeaufsichtigt im Büro versichert?

Wenn ich z.B. meine Kamera mitnehme, um nach der Arbeit zu fotografieren und sie während dem Mittagessen in der Tasche an meinem Arbeitsplatz liegen lasse.
Zugang zum Gebäude haben nur Mitarbeiter mit Zutrittskarte, ist also in gewisser Weise schon verschlossen. :confused:

Schon mal Danke für die Antwort.

Nein, wenn Du deine Ausrüstung in einem für jeden Mitarbeiter und evtl. auch Besuchern zugänglichen Büro unbeaufsichtigt liegen lässt ist das grob Fahrlässig und der Versicherer wird die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Gruß
Sven
 
Laut Versicherungsklauseln ist die Ausrüstung auch gegen Feuer versichert.
Greift das auch in Brandfall in der eigenen Wohnung?
Ähnlich einer Hausratsversicherung?
 
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