Hallo,
ich möchte folgende Sachen versichern:
Eos 7d, wurde gebraucht gekauft
Canon 17-55 2.8 IS USM, Neukauf Rechnung vorhanden
Canon 70-200 4L IS USM, Gebrauchtkauf
Speedlite 430 EX II, Neukauf Rechnung vorhanden.
So als erstes:
- Welche Preise muss ich denn nun hier angeben ? Die aus der Gebrauchtliste oder muss ich hier den aktuellen Marktpreis angeben ?
Benötigen Sie die Rechnungen als Kopie ?
Wie sieht es aus mit dem Nachweis von den Gebrauchtkäufen einfach Tageszeitung und objektiv mit Seriennummer abfotografieren ?
Hallo,
der Einfachheit halber kopiere ich Dir die Antworten aus FAQ nachstehend einmal:
Welche Werte müssen im Antrag angegeben werden ?
Im Antrag müssen Sie für gewöhnlich den aktuellen Neuwert, wie Sie ihn zur Zeit bei einem Fachhändler im Internet bezahlen müssen (z.B. www.foto-koester.de / www.foto-koch.de / www.foto-erhardt.de )angeben. Nur wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gesunken ist (Neuwert = Verkaufspreis bei Markteinführung) , muss nur noch der Zeitwert angegeben werden.
Welche Werte muss ich für, in einem Kit gekaufte Gegenstände angeben ?
Für, in einem Kit gekaufte Gegenstände muss der Wert wie er im Einzelverkauf gezahlt werden müsste angegeben werden.
Wann kann ich die Werte bei sich verändernden Preisen anpassen ?
Sie können die Werte jeweils zur Hauptfälligkeit anpassen. Bitte lassen Sie uns bis spätestens 4 Wochen vor Hauptfälligkeit eine unterschriebenen Änderungsantrag zukommen.
Können auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichert werden ?
Gerne können Sie auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichern, hiervon benötigen wir als Besitznachweis Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung, auf denen man sowohl den Gesamtzustand wie auch die Serien Nr. erkennen kann, also 2-3 Fotos je Gegenstand. Diese Bilder können Sie uns
als Mailanhang im JPG-Format übersenden.
Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden ?
Damit wir Ihnen die Deckung bestätigen können, reicht zunächst der ausgefüllte und unterschriebene Antrag aus. Alle anderen Unterlagen (Rechnungen, Garantiescheine oder Fotos) können Sie uns
später nachreichen, diese müssen im Schadenfall allerdings vorliegen, daher empfehlen wir, diese Unterlagen schon bei oder direkt nach Antragstellung einzureichen damit es im Schadenfall nicht zu Verzögerungen kommt.
Gruß
Sven