Coolshot
Themenersteller
Moin, ich weiß nicht, ob das Thema hier passt und/oder erwünscht ist.
Ich habe im Raum Lübeck ein Gewerbe für Fotografie angemeldet.
Gleichzeitig kam ein Brief von der Handwerkskammer Lübeck zur Eintragung.
In so ziemlich allen Quellen im Internet steht, dass §113 der HwO gilt, die besagt, dass man im ersten Jahr befreit ist, im zweiten und dritten Jahr die Hälfte zahlen muss, im vierten den Zusatzbeitrag nicht zahlen muss.
Nun rief ich bei der Handwerkskammer an, um die Beiträge zu erfragen, hier wurden mir 107€ für die Anmeldung genannt, sowie 220€ jährlich.
Im Anschluss hakte ich nach, ob §113 anzuwenden ist. Dies verneinte die Handwerkskammer, es gebe keine Befreiungen. Und wenn ich schon einmal ein anderes Gewerbe angemeldet hätte, gäbe es auch keine reduzierten Beiträge.
Ich bin etwas überrascht, habe ich doch ein geltendes Gesetz als vorrangig gehalten und nie etwas davon gelesen, dass die Handwerkskammern das selbst bestimmen können.
Wie war es bei euch? Habe ich Unrecht mit meiner Annahme?
Ich habe im Raum Lübeck ein Gewerbe für Fotografie angemeldet.
Gleichzeitig kam ein Brief von der Handwerkskammer Lübeck zur Eintragung.
In so ziemlich allen Quellen im Internet steht, dass §113 der HwO gilt, die besagt, dass man im ersten Jahr befreit ist, im zweiten und dritten Jahr die Hälfte zahlen muss, im vierten den Zusatzbeitrag nicht zahlen muss.
Nun rief ich bei der Handwerkskammer an, um die Beiträge zu erfragen, hier wurden mir 107€ für die Anmeldung genannt, sowie 220€ jährlich.
Im Anschluss hakte ich nach, ob §113 anzuwenden ist. Dies verneinte die Handwerkskammer, es gebe keine Befreiungen. Und wenn ich schon einmal ein anderes Gewerbe angemeldet hätte, gäbe es auch keine reduzierten Beiträge.
Ich bin etwas überrascht, habe ich doch ein geltendes Gesetz als vorrangig gehalten und nie etwas davon gelesen, dass die Handwerkskammern das selbst bestimmen können.
Wie war es bei euch? Habe ich Unrecht mit meiner Annahme?
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