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Streetfotografie - Rechtliches

Na, da musst du schon Stellung beziehen ;).
Es ufert nur aus weil es verschiedene vertretbare Standpunkte gibt und wiederum Urteile und Gelehrtenmeinungen die miteinander konkurrieren.
 
Er wird in der Agentur aber auch nur in Teilaspekten damit zu tun haben.
Nämlich bei denen es um die reine Veröffentlichung geht. Und zwar im Wesentlichen wohl im Bereich des Journalismus.

Mit dem Thema Streetfotrografie dürfte das recht wenig zu tun haben.
Und auch imBereich der Presseveröffentlichung scheint es ja doch immer wieder Unklarheiten und gegensätzliche Meinungen zu geben. Wie sonst erklärt es sich, dass immer wieder vor Gerichten darüber gestritten wird?
 
Scharf geschrieben,…

Danke für die Blumen, genau eingeschätzt, denn es sollte scharf sein und nicht persönlich angreifend.

…dennoch all das ausgeblendet was dem persönlichen Rechtsempfinden widerspricht.

Wüßte nicht, was ich ausgeblendet haben sollte. Ich habe lediglich Stellung bezogen. Ich gewinne jedoch immer mehr den Eindruck, daß es von Seiten der Photographier-Verbots-Befürworter es nicht um die tatsächliche Rechtslage, als vielmehr um das 'persönliche Rechtsempfinden' geht. Gut erkannt.

Mystizismus ist es nicht.

Möglicherweise nicht, es nimmt jedenfalls Mystizistische Züge an:

- ungeprüftes Nachbeten zweifelhafter Inhalte und Meinungen
- Verdrehung von Tatsachen
- Verweise auf Rechtssprechungen, die nur dem 'Eingeweihten' einsichtbar sind
- Quasi-religiöse Haltungen in Aussagen wie: 'Es ist halt einfach so…'
- maßlose Übertreibungen ohne Beweise oder Anhaltspunkte dafür zu liefern: 'gängige Rechtsprechung…'

Es kommt sicher auf die Situation wie auch die eigene Motivation das Bild zu schiessen.

Sicherlich, das haben wir ja jetzt schon herausgefunden. Was wir noch nicht beleuchtet haben, ist die Motivation der Photographie-Verbots-Befürworter. Welche Ängst, Befürchtungen, Interessen spielen da eine Rolle? Wenn sich Photographie-Befürworter Bezeichnungen wie 'fotografierwütige Straßenfotografen' die nach einem 'Generalablaß' suchen gefallen lassen müssen, dann sollte es doch kein Problem darstellen, die Motivation der anderen Seite mal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Ja, ich weiß - einige sind lediglich getrieben vom Verlangen nach 'Respekt', 'Anstand' und 'guter Kinderstube', was auch immer das im Einzelnen bedeuten mag (ich befürchte nichts Gutes… wenn man da mal etwas nachbohrt…).

Anwälte holen ihre Information sicher nicht von der Antifa Seite und verkaufen dies als Stand der Rechtsprechung.

Das wäre ja noch schöner… :D Woher Forendiskutanten ihre Informationen beziehen, das wäre schon etwas aufschlußreicher. Da schreibt doch Einer vom Anderen ungeprüft ab im Internet, bis nicht mehr nachvollziehbar ist, woher die Quelle stammt und plötzlich gilt etwas als gefestigte Tatsache, weil Google zum jeweiligen Thema und Wortlaut 30.000 Links aufführt… und wenn sich Lichtenauer und lab61 mal die Mühe machen, da etwas aufzuforsten, dann ist das nicht hoch genug einzuschätzen…

Die persönliche Motivation zum Schiessen eines Bildes spielt eine Rolle bei einer eigenen Interessensabwägung. Wie wichtig ist es mir dieses Bild zu behalten und wie wichtig ist es der anderen Person nicht fotografiert worden zu sein?

Zustimmung, wobei ich diesen Appell an beide Seiten richten würde. Wie wichtig ist es mir 'nicht photographiert zu werden' - kann ich da mal ein Auge zudrücken und es erlauben, und wie verhalte ich mich gegenüber einem Photographen im Falle eines Konflikts? Offensichtlich scheint ja die Meinung der Extremisten (notfalls mit Gewalt) bei einigen Forenten angekommen zu sein… (siehe Harrys-Streetfoto-Thread).

Schlicht; ist es mir den Stress wert?

Welcher Streß? Habe ich selbst so noch nie erlebt… bei Streetphotographie. (Doch ein einziges Mal in den 70ern in Berlin, als mich ein paar Punks bedrohen wollten, als ich ein besetztes Haus photographierte… Ein zweites Mal gab es Streß mit einen Zuhälter in Zürich, als ich mich beim Schuhe zubinden an seinen Edelschlitten gelehnt habe…)

Jetzt ausserhalb der Nazi und Antifa Szene, spielt das alles in der Regel keine Rolle so lange die Bilder nicht veröffentlicht werden.

Hoffen wir, daß es so bleibt…

domeru
 
Klarstellung: ich bin weder Faschist noch Kommunist, auch kein Hooligan oder Dealer, ich bin nur jemand der Wert darauf legt, dass nicht jeder ungefragt in die Privatsphäre anderer eindringt.

No Worries, war weder so gemeint noch beabsichtigt. Wollte lediglich darauf hinweisen, daß Argumentationen für persönliches Empfinden durchaus aus zweifelhaften Quellen stammen. Darüber sollte man sich mal Gedanken machen. Mit welcher Motivation werden Aussagen im Internet veröffentlicht? …und welche Konsequenzen hat so manches persönliche Empfinden, wenn es denn allgemeine Rechtsgültigkeit erlangen würde? Nur darum geht es.

domeru
 
Das ist schon desshalb kompletter Humbug weil diese Aufnahmen zur Vorbereitung von Straftaten dienen. Rufmord ist dabei noch das geringste Problem.

Humbug? Wenn extreme Gruppierungen das Internet dazu intstrumentalisieren, ihre 'spezielle Sicht der Dinge' zu verbreiten und darauf abzielen, daß diese Meinungen nach kurzer Zeit zum Selbstläufer werden, weil es genügend Leute gibt, die sich mit ihren 'News-, Nachrichten-, Neues aus- usw. Blogs' profilieren möchten und ständig händeringend nach Inhalten suchen, die viele, viele Klicks garantieren…

Das ist jedenfalls meine Sicht der Dinge…

domeru
 
Was den Straftatbestand angeht bin ich ja völlig d'accord. Zivilrechtlich ist es ein anderes Thema.

:evil: Ich will einfach nicht aufgeben :evil:
:D

Beharrlichkeit und entschlossenes Eintreten für Überzeugungen weiß ich ungemein zu schätzen. Das hat was mit persönlicher Ehre zu tun. Deshalb lautet eines meiner Lieblingszitate:

"Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein" (Kurt Tucholsky)

Wenn allerdings jemand konsequent für etwas eintritt, das er nicht ansatzweise belegen kann, dann könnte man auf die Idee kommen, dass es nicht Ausdruck von Charakterstärke sondern von Starrsinn ist. ;)

So, die inhaltliche Debatte über dieses Thema schließe ich für mich jetzt mal ab mit folgenden Hinweisen ab:

Das angeblich bestehende generelle Fotografierverbot wird immer mit dem Recht am eigenen Bild begründet. Das diesem Recht zugrunde liegende Gesetz besagt aber wörtlich:

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." (§ 22, KUG)

Daraus kann man nur ableiten, dass das Recht am eigenen Bild nicht verletzt werden kann, wenn weder verbreitet noch zur Schau gestellt wird/werden soll. Wer es anders sieht, muss dafür erstmal Belege liefern, ehe ich mir die "Mühe" mache, nochmal auf weitere Argumente dazu einzugehen. Und Gerichtsurteile, die besagen, dass Veröffentlichungen verboten sind oder Filme "kassiert" werden durften, weil eine Veröffentlichung drohte, erkenne ich als Beleg nicht an.

Das ist schon desshalb kompletter Humbug weil diese Aufnahmen zur Vorbereitung von Straftaten dienen. Rufmord ist dabei noch das geringste Problem.
...
Von den sich gegenseitig fotografierenden Extremisten.
Die Fotos kursieren in einschlägigen Foren um die darauf abgebildeten zu identifizieren, mit dem Ziel sie, wie auch immer, unter Druck zu setzen.
Das Kursieren der Fotos im Internet nennt man Veröffentlichung, das "unter Druck setzen" nennt man Nötigung oder gar Erpressung. Nötigung und Erpressung sind Straftaten. Dieses Problem kann man nicht lösen, indem man unter Abschaffung von Kunst- und Pressefreiheit allen Menschen das Fotografieren verbietet - auch der Mehrheit, die weder nötigen noch erpressen will. Das würde die Lage sogar verschlimmern, denn damit würde man den extremistischen Idioten "die Straße überlassen", damit die sich da austoben können und niemand es mitbekommt. Ich finde es sowieso ziemlich eigentümlich, wenn jemand für sich das Recht in Anspruch nimmt, öffentlich seine Meinung zu "demonstrieren" und gleichzeitig verlangt, dass dieses Verhalten nicht öffentlich gezeigt werden darf. "Demonstrieren" heißt nämlich, in aller Öffentlichkeit und ganz offen für eine Meinung einzutreten. Insofern ist mir nicht klar geworden, was Du als "Humbug" betrachtest. Wie schon gesagt: Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter...

MfG
 
Das Kursieren der Fotos im Internet nennt man Veröffentlichung, das "unter Druck setzen" nennt man Nötigung oder gar Erpressung. Nötigung und Erpressung sind Straftaten. Dieses Problem kann man nicht lösen, indem man unter Abschaffung von Kunst- und Pressefreiheit allen Menschen das Fotografieren verbietet - auch der Mehrheit, die weder nötigen noch erpressen will. Das würde die Lage sogar verschlimmern, denn damit würde man den extremistischen Idioten "die Straße überlassen", damit die sich da austoben können und niemand es mitbekommt. Ich finde es sowieso ziemlich eigentümlich, wenn jemand für sich das Recht in Anspruch nimmt, öffentlich seine Meinung zu "demonstrieren" und gleichzeitig verlangt, dass dieses Verhalten nicht öffentlich gezeigt werden darf. "Demonstrieren" heißt nämlich, in aller Öffentlichkeit und ganz offen für eine Meinung einzutreten. Insofern ist mir nicht klar geworden, was Du als "Humbug" betrachtest. Wie schon gesagt: Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter...

MfG

Sag ich doch. Die Aufnahmen werden doch schon mit dem Ziel, die darauf abgebildeten zu nötigen/erpressen angefertigt. Das Fotografieren ist dann doch schon Teil einer Straftat.
Was das mit dem Thema zutun hat und warum man sich hier einer anderen Meinung wegen plötzlich zum Wasserträger von irgendwelchen Extremisten definieren lassen muss, erschliesst sich mir nicht und wie diese warum argumentieren interesseriert mich nicht.
Ich kann auch keinen Zusammenhang zwischen dieser Diskussion und den Clickraten irgendwelcher nicht näher genannten Blogs feststellen ...
Und mir ist auch nicht klar, an welchem Punkt der Diskussion, irgendwer die Abschaffung der Rede-, Kunst- und Pressefreiheit gefordert hätte.
Ich verstehe auch nicht ganz, warum ich, um mich vor den Nötigungen und Belästigungen der Gildens dieser Welt schützen zu können gleich das GG abschaffen muss, aber vllt erklärt das ja noch jemand. ;)
 
…um mich vor den Nötigungen und Belästigungen der Gildens dieser Welt schützen zu können…

Informiere Dich erst mal, was Nötigung eigentlich bedeutet, bevor Du es einem Photographen vorwirfst…

Ich kann auch keinen Zusammenhang zwischen dieser Diskussion und den Clickraten irgendwelcher nicht näher genannten Blogs feststellen ...

Dann denk einfach nochmal nach, ich glaube ich habe das verständlich genug ausgedrückt.

domeru
 
Sag ich doch. Die Aufnahmen werden doch schon mit dem Ziel, die darauf abgebildeten zu nötigen/erpressen angefertigt. Das Fotografieren ist dann doch schon Teil einer Straftat.
Aber auf wen trifft das in so einer Situation zu?
Die können doch nicht einfach jedem, der dort steht und fotografiert, ohne irgend welche glaubwürdigen Anhaltspunkte unterstellen, derjenige wolle diese Demo und die Demonstranten nur fotografieren, um eben mit diese Fotos jene genannten Straftane zu begehen. Eine solche Haltung entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage.

Zudem wiederspräche es ja geradezu dem Sinn einer Demonstration, wenn man einerseits auf der Strass seine Meinung kundtun will. Andererseits aber jegliche mögliche Bildberichterstattung darüber von Vornherein verhindern will.
Dann könnten die sich genauso zuhause versammeln und ihre Parolen rufen.

Was das mit dem Thema zutun hat und warum man sich hier einer anderen Meinung wegen plötzlich zum Wasserträger von irgendwelchen Extremisten definieren lassen muss, erschliesst sich mir nicht und wie diese warum argumentieren interesseriert mich nicht.

Das kann ich auchnicht nachvollziehen.
Ich denke aber nicht, dass Mc_Bold hier wissentlich eine Extremistenmeinung transportieren wollte. Er hat scheinbar lediglich den Fehler begangen, seine Quelle nicht genauer auf deren Seriösität zu über prüfen.

Ich kann auch keinen Zusammenhang zwischen dieser Diskussion und den Clickraten irgendwelcher nicht näher genannten Blogs feststellen ...
Und mir ist auch nicht klar, an welchem Punkt der Diskussion, irgendwer die Abschaffung der Rede-, Kunst- und Pressefreiheit gefordert hätte.
Ich verstehe auch nicht ganz, warum ich, um mich vor den Nötigungen und Belästigungen der Gildens dieser Welt schützen zu können gleich das GG abschaffen muss, aber vllt erklärt das ja noch jemand. ;)

Ich denke, eine solche Diskussion würde den Rahmen unseres Themas deutlich sprengen. Wir sind hier immer noch bei Streetfotografie. Und dazu haben wir Meinungen und Rechtsauffassungen vorgetragen und diese jeweils durch Recherchefunde zu untermauern versucht. Der einen Seite scheint dies (bisher) besser gelungen zu sein, als der anderen. :D;)

Aber wie ich schon schrieb: Wir können die Sache gerne weiter fortführen - oder auch ganz neu aufrollen -, wenn sich bisher nicht herangezogene Urteile auffinden oder gar ganz neue Urteile von irgendwelchen Gerichten gesprochen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was das mit dem Thema zutun hat und warum man sich hier einer anderen Meinung wegen plötzlich zum Wasserträger von irgendwelchen Extremisten definieren lassen muss, erschliesst sich mir nicht und wie diese warum argumentieren interesseriert mich nicht.

Das kann ich auchnicht nachvollziehen.
Ich denke aber nicht, dass Mc_Bold hier wissentlich eine Extremistenmeinung transportieren wollte. Er hat scheinbar lediglich den Fehler begangen, seine Quelle nicht genauer auf deren Seriösität zu über prüfen.

Es geht in keinster Weise darum, daß jemand einfach eine andere Meinung hat. Und Mc_Bold hat damit als Person auch nichts damit zu tun.

Die Frage um die es mir geht, ist einzig und allein, woher stammen Informationen bezgl. des Photographieverbots? Und wenn man mal etwas recherchiert, stößt man unweigerlich auf extreme Gruppierungen, die sehr an einer ihnen genehmen Auslegung der Gesetze interessiert sind. Weiterhin sind sie (so glaube ich) daran interessiert, diese in den Köpfen der Allgemeinheit zu etablieren. Nicht mehr und nicht weniger.

Darüber hinaus würde mich interessieren, welche Motivation der jeweiligen Grundhaltung zugrunde liegt. Lichtenauer hat sie ja schon genannt, lab61 hat sich auch schon geäußert; bei der anderen Seite kann man nur vermuten… und Aussagen wie: 'Es stört mich halt einfach…' sind etwas dünn in der Argumentation - aber das würde den Rahmen hier wirklich sprengen und ich glaube auch, daß kaum jemand bereit sein wird, sich in diesen Fragen einer Eigenreflektion zu unterziehen.

Wenn jemand ankündigt, das Recht selbst in die Hand zu nehmen und gegenüber Streetphotographen handgreiflich zu werden, dann kann man solch eine Haltung doch beim besten Willen nicht als gemäßigt oder angemessen interpretieren… Meines Erachtens sind solche Leute tickende Zeitbomben… und wer erteilt ihnen die Absolution für ihr Verhalten? Sicher nicht die gemäßigte Mitte, sondern eher die Extremisten in unserer Gesellschaft. Darüber sollte man eben auch mal nachdenken…

domeru
 
No Worries, war weder so gemeint noch beabsichtigt. Wollte lediglich darauf hinweisen, daß Argumentationen für persönliches Empfinden durchaus aus zweifelhaften Quellen stammen. Darüber sollte man sich mal Gedanken machen. Mit welcher Motivation werden Aussagen im Internet veröffentlicht? …und welche Konsequenzen hat so manches persönliche Empfinden, wenn es denn allgemeine Rechtsgültigkeit erlangen würde? Nur darum geht es.
domeru

Ich bin auch keine zweifelhafte Quelle! Das habe ich slbst hergeleitet, nach mehr als 10 Jahren Berufserfahrung, im Bereich Medienrecht.

Aber ich weiss wie Du es meinst. Es gibt da immer wieder selbsternannte Apostel, die von der Obstkiste herab teils abstruse Theorien predigen. Das halte ich auch für gefährlich, weil sich immer wieder Leute darauf verlassen und hinterher gibts lange Gesichter.
 
Das kann ich auchnicht nachvollziehen.
Ich denke aber nicht, dass Mc_Bold hier wissentlich eine Extremistenmeinung transportieren wollte. Er hat scheinbar lediglich den Fehler begangen, seine Quelle nicht genauer auf deren Seriösität zu über prüfen.

Ich beziehe mich nie auf ungeprüfte Quellen. Und JURIS, und jurisitische Fachliteratur und die Gesetzestexte sind ja keine unseriösen Quellen...

Meine Motivation ist nur darauf hinzuweisen, dass auch der Fotografierte eigene Rechte hat und nicht nur das Objekt künstlerischer Gestaltung sein darf.
 
Er wird in der Agentur aber auch nur in Teilaspekten damit zu tun haben.
Nämlich bei denen es um die reine Veröffentlichung geht. Und zwar im Wesentlichen wohl im Bereich des Journalismus.

Mit dem Thema Streetfotrografie dürfte das recht wenig zu tun haben.
Und auch imBereich der Presseveröffentlichung scheint es ja doch immer wieder Unklarheiten und gegensätzliche Meinungen zu geben. Wie sonst erklärt es sich, dass immer wieder vor Gerichten darüber gestritten wird?

Mit "Journalismus" haben wir als Bildagentur eher wenig zu tun.
Natürlich werden Bilder auch redaktionell verwendet (große Verlage), aber überwiegend haben wir Werbekunden (Werbeagenturen, Firmen). Mit journalistischen Fotos im engeren Sinn haben wir so gut wie nichts zu tun und solche Fotos spielen im allgemeinen Bildagenturgeschäft auch nur eine sehr kleine Rolle (dafür gibt es die reinen Presse-Bildagenturen/Fotodienste und das ist ein ganz anderes Geschäft).
Und bei jeder Art von Personenaufnahmen muss der Fotograf, der uns seine Bilder weitergibt oder sonst veröffentlicht, natürlich immer ein schriftliches model release haben. Das weiß jede Bildagentur und das weiß jeder halbwegs professionell arbeitende Fotograf, wann man ein mr braucht und in welchen Ausnahmefällen (wie Menschenmengen, Beiwerk, etc.) nicht.
Und keiner der professionellen Fotografen mit denen wir zusammenarbeiten, würde einfach irgendwelche Personen ungefragt auf der Straße fotografieren und dann die Bilder veröffentlichen oder weitergeben/verkaufen.
Prinzipiell ist das Recht am eigenen Bild eigentlich ziemlich klar definiert und die Streitfälle vor Gericht drehen sich meistens entweder um Prominente (Interesse der Öffentlichkeit und Privatleben) oder darum, dass ein model release nicht klar geregelt war, was dann fast immer ein Fehler des Fotografen war (Leichtsinn, Schlampigkeit).
Ich habe selbst schon u.a. als Zeuge Prozesse zwischen Fotografen und Modellen erlebt, in denen die Fotografen zu Regressansprüchen von 30.000 bis 40.000 Euro verdonnert wurden. Der kleinste Teil davon waren Schadensersatzzahlungen an das Modell. Den großen Batzen machten die Forderungen von Kunden/Bildagentur aus, weil Bilder ersetzt, Wervbemittel teilweise eingestampft und neu hergestellt werden mussten. Sowas kann schnell teuer werden.

Andreas
 
@Andreas
Bei derartiger Verwendung von Bildern, wie es in deinem beruflichen Umfeld geschieht, kann es eben schnell verdammt teuer werden, wenn Bilder nicht hätten veröffentlicht werden dürfen. Das hast Du ja selber beschrieben. Insofern sichert sich Eure Bildagentur ja vornehmlich zum eigenen wirtschaftlichen Schutz (und dem Eruer Kunden) entsprechend ab. Das ist auch verständlich.

Wenn wir aber mal von unseren Thema Streetfotografie ausgehen, dürften sich selbst dann, wenn es infolge einer nicht erlaubten Veröffentlichung von Bildern zu einem Prozess käme, die Summen, um die da verhandelt wird, auch deutlich geringerem Niveau bewegen. Auch der nachfolgende "Schaden", wie Du ihn in Bezug auf Eure Kundne beschrieben hast, ist i.d.R. deutlich geringer. Es würde ja wahrscheinlich nur darum gehen, ein Bild von irgend einer (privaten) Internetseite oder einer Forenseite zu löschen.
 
@Andreas
Bei derartiger Verwendung von Bildern, wie es in deinem beruflichen Umfeld geschieht, kann es eben schnell verdammt teuer werden, wenn Bilder nicht hätten veröffentlicht werden dürfen. Das hast Du ja selber beschrieben. Insofern sichert sich Eure Bildagentur ja vornehmlich zum eigenen wirtschaftlichen Schutz (und dem Eruer Kunden) entsprechend ab. Das ist auch verständlich.

Wenn wir aber mal von unseren Thema Streetfotografie ausgehen, dürften sich selbst dann, wenn es infolge einer nicht erlaubten Veröffentlichung von Bildern zu einem Prozess käme, die Summen, um die da verhandelt wird, auch deutlich geringerem Niveau bewegen. Auch der nachfolgende "Schaden", wie Du ihn in Bezug auf Eure Kundne beschrieben hast, ist i.d.R. deutlich geringer. Es würde ja wahrscheinlich nur darum gehen, ein Bild von irgend einer (privaten) Internetseite oder einer Forenseite zu löschen.

Das ist völlig richtig.
Wenn irgendwelche Hobbyfotografen ihre "Streetfotografie" betreiben und die Bilder "nur" auf irgendwelchen privaten Homepages oder in Internet-Fotogalerien veröffentlichen, dann ist im Streitfall der finanzielle Schaden sicher eher gering (wenn man mal von Veröffentlichungen in ehrverletzendem Zusammenhang o.ä. absieht).
Das ändert aber nichts am eigentlichen Thema, dass natürlich auch bei der Streetfotografie für die angebildete Person das Recht am eigenen Bild grundsätzlich genauso gilt und streng genommen solche Bilder ohne ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Person nicht veröffentlicht werden dürften. Und Veröffentlichung ist ja wohl jedes öffentliche Zur-Schau-Stellen, also natürlich auch oder gerade auch im Internet.
Darauf zu vertrauen, dass solche Streetfotos in jedem Fall irgendwelchen "künstlerischen" Status hätten und deshalb beliebig veröffentlicht werden dürften, wäre eine wenig haltbare Auslegung. Da muss so ein Foto schon einen gewissen künstlerischen Stellenwert erreichen, dass das so anerkannt würde und das dürfte bei normalen, unbekannten "Streetfotografen" eher selten sein. :D

Andreas
 
…Da muss so ein Foto schon einen gewissen künstlerischen Stellenwert erreichen, dass das so anerkannt würde und das dürfte bei normalen, unbekannten "Streetfotografen" eher selten sein.

Sehe ich genauso. Wenn jemand als Photograph künstlerisch tätig sein will, genügt es nicht, ein paar Abzüge in der nächsten Cappucino-Bar auszuhängen… oder einen Stand auf dem Kunsthandwerkermarkt aufzumachen.

Wenn schon kein Studium vorzuweisen ist, dann wäre eine Mitgliedschaft in einem Verband wie dem BBK o.ä. schon mal von Vorteil - da kommt man allerdings auch erst rein, wenn man was vorweisen kann… Aber das ist wieder ein umfangreiches Extrathema…

domeru
 
Das ändert aber nichts am eigentlichen Thema, dass natürlich auch bei der Streetfotografie für die angebildete Person das Recht am eigenen Bild grundsätzlich genauso gilt und streng genommen solche Bilder ohne ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Person nicht veröffentlicht werden dürften.

Das wollte ich damit auch nicht abrede stellen. Ich wollte nur auf den erheblichenUnterschied bei den möglichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen/Kollateralschäden hinweisen.

Und Veröffentlichung ist ja wohl jedes öffentliche Zur-Schau-Stellen, also natürlich auch oder gerade auch im Internet.
Da besteht keiner Dissenz zwischen uns.

Darauf zu vertrauen, dass solche Streetfotos in jedem Fall irgendwelchen "künstlerischen" Status hätten und deshalb beliebig veröffentlicht werden dürften, wäre eine wenig haltbare Auslegung. Da muss so ein Foto schon einen gewissen künstlerischen Stellenwert erreichen, dass das so anerkannt würde und das dürfte bei normalen, unbekannten "Streetfotografen" eher selten sein. :D
Sehe ich zwar grundsätzlich ähnlich.
Aber nur, weil ein Fotograf "unbekannt" ist, kann man bei ihm auch nicht generell einen künstlerischen Stellenwert seiner Bilder in Abrede stellen. Das Ablichten von Personen und Szene in der Öffentlichkeit kann durchaus als Alltagskunst verstanden werden. Es kommt dabei meiner Ansicht nach weniger auf die fotografische Qualität der Bilder an. Sondern vielmehr darauf, ob der Fotograf mit seinen Bildern oder Bildreihen eine Aussage herstellen (und transportieren) kann.

Man kann einerseits sagen, es wäre eine herabwürdigende Darstellung einer Person, wenn ich sie in der Öffentlichkeit z.B. beim Popeln fotografiert habe und dieses Bild auch veröffentliche. So wäre es wahrscheinlich auch, wenn ich dieses Bild allein für sich, ohne jegliche Kommentierung zur Schau stelle. Wenn ich aber eine Collage von (meinetwegen dutzenden von) Menschen, die alle in der Nase popeln, mache, dann bekommt diese Zusammenstellung - je nachdem, wie ich sie anfertige (und ggfs. durch Text ergänze)- schon wieder einen künstlerisch-humoristischen Touch, den man sehr wohl auch als Kunst definieren könnte; bzw. als Kunst respektieren müsste.

Dieses Beispiel war jetzt nur so ein spontaner Einfall - weil ich gerade mal..... :o :ugly:

@domeru
Es wäre eine verfassungsrechtlich nicht zulässige Einschränkung der Kunstfreiheit, wenn man die Anerkennung einer Person als Künstler vom Absolvieren eines Studiums oder der Mitgliedschaft in einer Künstlervereinigung abhängig machen würde. Es würde vielleicht seine Intension glaubwürdiger machen. Aber das allein kann kein k.o.-Kriterium sein. Da haben wir eine starke Analogie zur Pressefreiheit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt da immer wieder selbsternannte Apostel, die von der Obstkiste herab teils abstruse Theorien predigen.

Kurz und bündig zusammengefasst… Da erinnere ich mich doch gerade an einen Blog, wo die sich auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar auf Gesetzestexte beriefen, nach denen man von Polizisten im Einsatz (Demo o.ä.) Nahaufnahmen machen und die auch veröffentlichen könne… (…weil das Persönlichkeitsrecht da nicht greifen würde, usw. …). Da mag man theoretisch vielleicht noch irgendeinen Bogen spannen können, aber praktisch läuft das doch nach völlig anderen Regeln. Finde leider den Link nicht mehr - das war schon sehr genial argumentiert… so wie ich das in Erinnerung habe.

domeru
 
…Es würde vielleicht seine Intension glaubwürdiger machen. Aber das allein kann kein k.o.-Kriterium sein. Da haben wir eine starke Analogie zur Pressefreiheit.

Im Grunde ist mir das klar. Ich frage mich nur, wer und auf welchen Kriterien da im Zweifelsfalle eine Entscheidung treffen will, und da halte ich eine entsprechende Vorarbeit für sinnvoll, bevor man mit der - sagen wir 'umstreitungsfähigsten' Form von Kunstphotographie beginnt; der Abbildung und Ausstellung von Menschen.

domeru
 
Möchte hier mal einen Rechtsanwalt, der sich mit der Thematik auskennt, zu Wort kommen lassen:

Sofern eine Person in der Szene herausgestellt ist, bedarf es der Einwilligung dieser Person. Etwas anderes gilt bei Menschenmengen. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich bei Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben. Ganz entscheidet ist hierbei, dass nicht eine einzelne Person, sondern die Menschenansammlung im Vordergrund steht und diese einen Eindruck von der Veranstaltung vermittelt.

Quelle: http://kwerfeldein.de/index.php/200...p-dorowski-zum-fotografieren-auf-der-strasse/

Das bedeutet also doch, dass man sich mit Straßenfotografie strafbar macht, auch wenn man es nicht veröffentlicht :eek:
 
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