Ey Ey Ey, es ist doch so einfach. Er hat die Kamera bei einem Händler gekauft basta. Ob oder warum sie bereits mal bei Canon war, tut doch nichts zur eigentlichen Sache. Also ab damit zum Händler. Der hat 2 Versuche nachzubessern bzw. die Kamera auszutauschen.
Wenn das alles nichts hilft, dann vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. wandeln. Der Händler muss dann zwar nicht mehr den vollen Kaufpreis zurückerstatten (das sie ja bereits über 2 Wochen alt ist oder?). Er kann die genutzte Zeit abziehen wobei dies immer ein wenig schwierig ist. Ist es ein guter kulanter Händler, dann tauscht er sie um und das wars.
Ansonsten bleibt der Gang zum Anwalt. Eine Rechtsschutzversicherung inkl. Vertragsrecht wäre hier von Vorteil, da man selbst nicht in Vorlage treten muss.
Andernfalls muss man halt in den sauren Apfel beißen und in Vorlage treten. Wobei es bei einem solchen klaren Fall auch gut sein kann, das der Anwalt dies gar nicht verlangt, weil er weiß das man den Prozess gewinnt und er von der Gegenseite auf jeden Fall sein Geld bekommt, so würde dies dann nämlich vor Gericht ausgehen.
Alles ist jedenfalls besser als die Kamera zu zertrümmern. Man hat mehr Rechte als man denkt nur man sollte sie auch wahrnehmen.
Am Besten ist es aber, wenn man evtl. nochmals direkten Kontakt mit der Geschäftsleitung in Willich aufnimmt und dies ruhig und sachlich erklärt und nur falls dies fruchtlois bleibt kann man auch direkt mit dem Anwalt drohen und auf sein Recht pochen. Mir hat die Erfahrung gezeigt, das man mit einem ruhigen sachlichen Gespräch meistens besser faährt, da auch diese Firma keinen Ärger möchte und ihrerseits auch alles tun wird um diesen zu vermeiden. Denn auch die wissen, "ist der Ruf einmal ruiniert...."