Ich bin jetzt auch kurz davor, eine Fotoversicherung abzuschließen, und hätte dazu noch drei Fragen:
1. Ich hatte gelesen dass evtl. auch Laptops und ähnliches mitversichert werden können, kann ich mein 2 Jahre altes MacBook mit in die Versicherung einschließen?
2. Ich werde bald für ein Jahr in Kanada leben, bin ich für den Zeitraum trotzdem abgesichert? Der Hauptwohnsitz bleibt in Deutschland.
3. Beim Antrag der Versicherung gibt es in der Anlage 1 (Liste der Gegenstände) eine Spalte "Neukaufdatum". Was ist wenn ich ein Objektiv o.ä. gebraucht gekauft habe und keine Rechnung habe? Was trage ich dann als Datum ein?
Hallo Clemens,
zunächst entschuldige bitte die etwas verspätete Antwort, ich hatte ein verlängertes Wochenende Urlaub
zu 1:
Laptops können leider nur bis zu einem Alter von einem Jahr in die Fotoversicherung eingeschlossen werde.
zu 2:
Wenn Du einen Wohnsitz und ein Konto innerhalb der EU beibehältst kannst Du die Versicherung bestehen lassen, der Versicherungsschutz gilt unverändert weiter.
zu 3:
Wenn Du bei gebrauchtgekauften Gegenständen kein Neukaufdatum weist, lass das Feld einfach frei, über die Serien Nr. können wir das alter im Bedarfsfall herausbekommen.
Hallo Guten Morgen
ich stehe ebenfalls auch kurz vor einem abschluss aber ich hab noch einige fragen.
wir wollen nächstes jahr mim wohnmobil nach norwegen und da dort wildcampen erlaubt ist werden wir wahrscheinlich keinen campingplatz ansteuern.
wie ist dieser fall abgesichert wenn was passiert ?
und wie muss die kamera dann gesichert sein ??
mfg Thomas
Hallo Thomas,
ein Wohnmobil gilt als Fahrzeug, es besteht also auch ausserhalb von offiziellen Campingplätzen Versicherungsschutz. Das Wohnmobil muss vollständige verschlossen sein und die Ausrüstung darf von aussen nicht zu erkennen sein, am besten packst Du Sie also in einen Schrank und verschliesst diesen.
Dann reihe ich mich auch mal in die Reihe der Fragenden ein, da ich meine Ausrüstung auch versichern möchte, sobald ich die 6D habe.
In der Produktinfo steht bzgl. dem Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen folgendes:
In der Zeit von 22 bis 6 Uhr beträgt die Selbstbeteiligung für die in Abs. 1 genannten Fälle 20% mindestens aber die beantragte SB.
Uns ist Anfang dieses Jahr folgendes in Los Angeles passiert: Da wir eine Rundreise gemacht haben und alle 1-2 Nächte in einem anderen Hotel waren haben wir natürlich nicht immer den kompletten Mietwagen ausgeräumt. Kameras und die häufig verwendeten Objektive haben wir natürlich immer mit aufs Zimmer genommen. Im Auto hatte ich dann im hinteren Fußraum einen Kamerarucksack mit dem nicht häufig benutzten Zeug stehen, unsere Jacken lagen darüber. Im Rucksack befanden sich zwei Objektive, Speicherkarten, Filter und ein Systemblitz, alles in allem war der Wert etwa 1000 Euro. Wir haben abends das Auto auf den Hotelparkplatz gestellt und morgens, als wir weiterfahren wollten war die hintere Seitenscheibe mit einem Ziegelstein eingeworfen und der Rucksack war weg.
Da wir erst kurz nach 8 Uhr morgens am Auto waren, hätte ich jetzt nicht nachvollziehen können ob der Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr oder davor/danach passiert ist. Wie wäre das hier dann zu handhaben (außer, dass man natürlich noch die Polizei rufen müsste - das haben wir damals nicht gemacht, hätte ja nichts gebracht)? Ist ja schon ein Unterschied ob man z. B. 100 Euro SB oder 200 Euro SB (20% von 1000 Euro) bezahlen muss.
Zu dem Fall kann man ohne Einblick in die Polizeiakte wenig sagen, meist bleibt es bei solchen Fahrzeugeinbrüchen nicht bei einem, sondern in der Nähe werden oft weitere Fahrzeuge aufgebrochen und aus dem Zusammenhang ergibt sich meist eine ungefähre Tatzeit, liegt diese im Nachtzeitbereich wird die erhöhte SB angerechnet.
Gruß
Sven