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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo,

bin gerade auf der Suche nach einer guten Versicherung und wühle mich so durch die Bedingungen der einzelnen Anbieter.

Hier habe ich folgendes auf der HP von Pöppings Fotografenversicherung gefunden:

Versicherungsschutz in PKW, Booten, Luftfahrzeugen und Campingwagen, ohne Summeneinschränkung auch während der Nachtzeit auch in einsehbaren Innenräumen


In den allgemeinen Versicherungsbedingungen steht jedoch:

§5
Versicherungsschutz in Fahrzeugen
1.
Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigten
Kraft‐, Luft‐, Wasser- und Campingfahrzeugen (auch Wohnwagen) besteht nur, solange sich die versicherten Sachen in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs befinden, die versicherten Sachen dürfen von aussen nicht ohne weiteres erkennbar sein (Abdeckung durch eine Decke oder ähnliches). In Cabrios besteht Versicherungsschutz nur im durch Verschluss gesicherten und von außen nicht einsehbaren Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs.
2.
In der Zeit von 22 bis 6 Uhr beträgt die Selbstbeteiligung für die in Abs. 1 genannten Fälle 20%, mindestens aber die beantragte Selbstbeteiligung.…..

Was ist denn nun Fakt?


Und wo siehst Du in den Bedingungen eine Summeneinschränkung ? Viele Mitbewerber haben eine solche, z.B. 1.500 EUR, teilweise wird der Versicherungsschutz sogar auf 0 gesetzt.

Bei uns ist immer die volle Summe versichert !

Bei uns besteht auch Versicherungsschutz im einsehbaren Innenraum !

Als "Anreiz" die Ausrüstung Nachts aus dem Auto zu nehmen, wurde nur die SB auf 20% erhöht.

Gruß
Sven
 
Für mich ist „ohne Summeneinschränkung “ eben, das die volle Versicherungssumme ausbezahlt wird und eben nicht dann doch nur 80% davon.
Ggf. ist dies auch etwas „unglücklich“ auf der HP formuliert. Hier würde ein * mit dem Hinweis auf den SB von 20% für mehr Klarheit, zumindest bei mir :rolleyes:, sorgen.

Aber es ist okay, unsere gegensätzlichen Argumentationen würden jetzt eh nur in Haarspalterei enden.
 
Ohne Summeneinschränkung bezieht sich auf die Versicherungssumme. Deswegen heißt die ja auch Versicherungssumme ;)
Nicht aber aus die Selbstbeteiligung oder den ausbezahlten Betrag.

Ich bin auch nur Laie, aber für mich ist das ziemlich eindeutig :)
 
Hallo Cuco,

klar das ist ja auch so verstanden. Ärgerlich finde ich halt nur die Formulierung. Zuerst heißt es ohne Summenbeschränkung (was ja schon einmal ganz gut ist) und dann der Dämpfer mit der SB von 20%.
Mir ist speziell dieser Punkt auch sehr wichtig. Gerade bei Natur- und/oder Städtefotografen ist es doch oft so, dass man gerade zu den späten Abend- oder Morgenstunden unterwegs ist. Dann lässt man nämlich einen Teil seiner Ausrüstung zur Aufbewahrung im Auto (wo auch sonst?).

Aber egal, man findet bei jeder Gesellschaft Formulierungen bzw. Bedingungen welche nicht auf einen zugeschnitten sind. Suche mir halt gerade die für mich passende Gesellschaft aus und bei einem vermutlichen Jahresbeitrag so zwischen 350€ und 450€ schaue ich dann halt doch genauer hin.
 
Hallo,

so ganz klar ist mir die Berechnung des Versicherungswertes nicht geworde. Ich hab ein 100mm Makro vor ca. 1 Jahr neu gekauft.

Aktueller Neupreis bei Foto Koch sind 479,-
Wert laut Gebrauchtpreisliste: 310,-
Wert bei Markteinführung: 688,-

OK Gebrauchtpreis liegt unter 50% der Markteinführung, also müsste ich 310,- Euro angeben. Wenn ich mir das Objektiv gestern neu gekauft hätte und es heute kaputt geht, hätte ich ja einen ziemlichen Wertverlust, oder?

Liebe Grüße
 
Hallo,

so ganz klar ist mir die Berechnung des Versicherungswertes nicht geworde. Ich hab ein 100mm Makro vor ca. 1 Jahr neu gekauft.

Aktueller Neupreis bei Foto Koch sind 479,-
Wert laut Gebrauchtpreisliste: 310,-
Wert bei Markteinführung: 688,-

OK Gebrauchtpreis liegt unter 50% der Markteinführung, also müsste ich 310,- Euro angeben. Wenn ich mir das Objektiv gestern neu gekauft hätte und es heute kaputt geht, hätte ich ja einen ziemlichen Wertverlust, oder?

Liebe Grüße


Hallo,

der Wertverlauf sieht aber sehr ungewöhnlich aus, was für ein Objektiv ist das denn genau ? Für gewöhnlich fallen Objektive erst in einem sehr hohen Alter unter die 50% Grenze.

Gruß
Sven
 
AW: Fotoversicherung - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo Ede,

Danke für den Hinweiss, ich habe das Antragsformular jetzt oben eingebunden.

Zur Berechnung der 50% Grenze gehen wir beim Neuwert vom Preis der betroffenen Gegenstände bei Markteinführung aus, dass ist in etwa der UVP abzüglich ca. 15-20%.

Für die Marken Canon, Nikon und Sigma findest Du zudem eine Gebrauchtpreisliste um den aktuellen Zeitwert besser einschätzen zu können:

LINK zur Gebrauchtpreisliste

Gruß
Sven

Da der Link zur Gebrauchtpreisliste nicht mehr funktioniert, OK, der Beitrag Nr. 3 im thread ist ja auch von 2011, könnte man ihn vorne noch mal anpinnen?
Oder mir sagen, wo er da ist falls ich Blindfisch ihn übersehen habe..:eek:

Danke
Karl
 
AW: Fotoversicherung - Fragen und Antworten - Thread 2

Das ist das Canon 100mm Makro USM. Markteinführung war 2004 - von daher schon ein hohes Alter, es ist aber noch im Programm.

Da der mittlere Neuwert über den Produktzyklus immer um die 480 EUR geschwankt hat sehe ich kein Problem hier den aktuellen Neuwert zu ersetzen.


Da der Link zur Gebrauchtpreisliste nicht mehr funktioniert, OK, der Beitrag Nr. 3 im thread ist ja auch von 2011, könnte man ihn vorne noch mal anpinnen?
Oder mir sagen, wo er da ist falls ich Blindfisch ihn übersehen habe..:eek:

Danke
Karl

Wenn Du auf den Link klickst werden die neuen Links (Es sind nun 3 getrennte Preislisten) doch direkt angezeigt !

Hier aber gerne nochmals:

Canon:
http://www.fotoversicherung.com/fotoversicherung/gebrauchtpreisliste-canon/

Nikon:
http://www.fotoversicherung.com/fotoversicherung/gebrauchtpreisliste-nikon/

Sigma:
http://www.fotoversicherung.com/fotoversicherung/gebrauchtpreisliste-sigma/

Gruß
Sven
 
Hallo Sven aka papagei2000 ...
was ist los bei Euch, ich habe letzte Woche eine Mail geschrieben, keine Antwort erhalten. Hatte im letzten späääääätsommer schonmal das Ding.

Wollt Ihr, oder könnt Ihr nicht?

Ich wollte meine Versicherung kündigen, wenn jemand geantwortet hätte, wäre das (wie ich eben feststellen musste) möglich gewesen ... jetzt hänge ich da und die letzten drei Monate laufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sven aka papagei2000 ...
was ist los bei Euch, ich habe letzte Woche eine Mail geschrieben, keine Antwort erhalten. Hatte im letzten späääääätsommer schonmal das Ding.

Wollt Ihr, oder könnt Ihr nicht?

Ich wollte meine Versicherung kündigen, wenn jemand geantwortet hätte, wäre das (wie ich eben feststellen musste) möglich gewesen ... jetzt hänge ich da und die letzten drei Monate laufen.

Also wir arbeiten ganz normal und haben während den Bürozeiten eine Antwortzeit von etwa 2-3 Stunden, zur Not hilft aber auch ein Griff zum Telefon, dann gehts noch schneller. Wenn Du mir deinen Namen per PN gibts kann ich den Vorgang prüfen.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ralf

ich habe deinen Namen grad schon über deine Website heraus bekommen, die letzte Mail von Dir stammt vom 12.10.2013. In den letzten Wochen ist nichts von Dir bei uns eingegangen !

Gruß
Sven
 
Hallo Sven.

Meine Cam war beim justieren und ist mit der Post versand worden.
Hin kein Problem, aber auf dem Rückweg muss etwas schief gegangen sein.
Der Karton hatte Löcher und war beschädigt.
Das Paket war natürlich versichert, aber die Post soll ja nicht gerade sehr kulant sein ...
Haftet die Versicherung in diesem Fall ???
 
Hallo Sven.

Meine Cam war beim justieren und ist mit der Post versand worden.
Hin kein Problem, aber auf dem Rückweg muss etwas schief gegangen sein.
Der Karton hatte Löcher und war beschädigt.
Das Paket war natürlich versichert, aber die Post soll ja nicht gerade sehr kulant sein ...
Haftet die Versicherung in diesem Fall ???

Hallo Patrik,

der Postversand ist leider nicht versichert, in diesem Fall musst Du den Schaden
beim Paketdienst geltend machen.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

meine Frage geht in eine ähnliche Richtung wie die letzte:
Meine Kamera ist irrtümlich an einen falschen Empfänger ausgeliefert worden. Sollte dieser die Herausgabe trotz nachweisbarem Empfang verweigern, wäre dies versichert?
 
Hallo Sven,

meine Frage geht in eine ähnliche Richtung wie die letzte:
Meine Kamera ist irrtümlich an einen falschen Empfänger ausgeliefert worden. Sollte dieser die Herausgabe trotz nachweisbarem Empfang verweigern, wäre dies versichert?

Dann geht meine Antwort in die ähnliche Richtung wie die Letzte ;)

Solche Schäden müssen beim Paketdienst geltend gemacht werden !
Wenn der Paketdienstmitarbeiter das Paket an die falsche Person ausgeliefert hat sollte die Haftungsfrage aber schnell zu klären sein.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

auch ich interessiere mich für die Versicherung, habe aber auch nach ausgiebigsten lesen der beiden Threads noch Fragen:
1.) Ich habe eine ausgebaute bewohnbare, aber unbewohnte, Kellerwohnung (alszusätzlicher Kellerraum an unsere Wohnung angegliedert, allseits feste Wände, Wohnungstür mit Zylinderschloss, nicht einsehbar) als privaten Fotoraum in dem von uns bewohnten Mehrfamilenhaus. Ich gehe davon aus das hier die Zweitwohnungsklausel nicht greift oder?
2.) Wie sähe es hier mit der Abdeckung von Elementarschäden aus, im speziellen Überschwemmung, Kanalbruch, Wassereindringen von innen/aussen, etc...
3.) Kann mir fahrlässigkeit angekreidet werden wenn zB. mein auf dem Fussboden stehender Rechner unerwartet unter Wasser steht?
4.) Kann ich auch Netzwerkfestplatten mitversichern? Inwieweit sind diese gegen Defekte abgesichert? Diebstahl und herunterfallen, etc ist klar, Wäre auch ein Hardwaredefekt verursacht durch einen Virus oder überhitzung zB mit abgedeckt...?
5.) Meine zweijährige Tochter klettert auf einen Stuhl und wirft die Kamera vom Tisch runter? Fahrlässigkeit wenn die Kamera kurz unbeaufsichtigt auf dem Esstisch liegt?

Schon einmal vielen Dank, und ein tolles Lob (y)für die viele Arbeit die hier in den Threads steckt.

Alex aka SkyC
 
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