Es wäre schön wenn das mit dem KUG so einfach wäre...
"Deklinieren" wir es doch einmal "von oben nach unten" durch...
Meinungsfreiheit und andere in Frage kommenden Grundrechte
ersatzweise
KUG
ersatzweise
Berufsstand
ersatzweise
Vertragliche Verpflichtungen
ersatzweise
Information durch Aushang
ersatzweise
Berechtigtes Interesse
Ziemlich viel "ersatzweise" dafür, dass die informierte Einwilligung jedes Betroffenen die einzig zulässige Verarbeitungsgrundlage sein soll, oder?
Nur um es festzustellen: Es ist völlig klar und zwar solange bis mal mindestens ein OLG das Gegenteil feststellt. Wird das passieren? Keiner weiß es.
Das ist ja der rhetorische Trick des Ursprungsartikels, den ich hier aus bereits erwähnten Gründen nicht verlinken will. Dort steht nämlich noch "
im Zweifel", was nicht etwa "fast immer" sondern "so gut wie nie" bedeutet. Im nächsten Artikel wird dann schon ein "muss
immer eine informierte Einwilligung vorliegen" daraus.
Ich kann hier zur Verdeutlichung aufführen, was "im Zweifel" z.B. bedeutet: Immer wenn es sich um eine Videoüberwachung handelt, sind weitere Maßnahmen notwendig. Aber auch hier haben sich die Aufsichtsbehörden schon klar positioniert und erklärt, wie die Information der Betroffenen auszusehen hat und auch hier bedarf es keiner informierten Einwilligung jedes Betroffenen.
Noch ein persönliches Wort dazu: Ich werde im Moment jeden Tag mit solchen Szenarien konfrontiert. Letzte Woche habe ich
ernsthaft darüber diskutiert, ob man im BtB denn noch Visitenkarten ohne informierte Einwilligung des betroffenen annehmen dürfte. Absurd! Dabei tut sich ein Berufsstand hervor, der es eigentlich besser wissen müsste. Warum wohl? Diese Schlussfolgerung kann nun jeder für sich ziehen...
Eigentlich könnte ich mich zurück lehnen, weil wenn das die nächsten 3 Monate so weiter geht, kann ich mich für die nächsten 5 Jahre völlig meiner Kunst widmen.
Für meine Linsenkünstler werde ich dazu in den nächsten Tagen einen ausführlichen Kommentar auf unserem Blog schreiben, den ich hier aber nicht verlinken darf - Forumsregeln.