• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Für die Mitglieder des DSLR-Forums locken Rabatte und Sonderaktionen!
    Alle Informationen dazu sowie ein tolles Einstiegsangebot unseres neuen Kooperationspartners gibt es hier.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Oktober 2025.
    Thema: "Abendstimmung"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Oktober-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Rechnung für Bildhonorar... Bitte um kleine Hilfe...

CamBoy

Themenersteller
Ich bräuchte mal ne kleine Denkanstütze zum Thema Bildhonorar...

Eine Werbeargentur hat an einem meiner Bilder interesse und möchte die auf einer Messe im gößeren Format einsetzten. Über den Preis haben wir uns geeinigt, es geht jetzt bloß noch um die Rechnung als Beleg für die Werbeargentur. Da ich das ganze rein Privat und nicht gewerblich betreibe, wollte ich Euch nochmal fragen, ob ich dabei was besonderes beachten muß?

Gibt es eventuell irgendwo Vordrucke für sowas, die man einfach schnell ausfüllen kann?
Ist bei der Formgebung irgendwas wichtig? (z.B. das Wort Rechnung auf dem schreiben usw...) Als Privatperson muß ich den vereinbarten Betrag in Brutto ausweisen?
Weiterhin würde ich gerne das Ereignis namentlich nennen, da ich so einer Weitervermarktung danach woanders vorbeugen möchte, ist doch korrekt, oder?

Können mir da vielleicht ein paar erfahrene User etwas helfen und ein paar Tipps geben?

Danke
 
Rede am besten mit deinem Finanzamt. Einfach eine Rechnung ausstellen ist riskant. Das Finanzamt kann ganz boese zuschlagen.
Du hast auch die Moeglichkeit, unter Umstaenden die Fotografie als freiberufliche Taetigkeit anzumelden. Auf jeden Fall ist eine Gewerbeanmeldung moeglich. Kost' nicht viel und Du kannst Rechnungen ausstellen. Allerdings hast Du eine etwas komplexere Steuererklaerung.
 
Eine Gewerbeanmeldung ist aus meiner Sicht nicht dringend erforderlich, da es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, die nicht im Zusammenhang mit einem Gewerbe (Handwerk oder Dienstleistung) zusammenhängt. Bei der Berechnung des Honorares ist darauf zu achten, dass Du nicht berechtigt bist die Vorsteuer zu berechnen (Mehrwertsteuer).

So sehe ich das ganze.
 
warum sollte das austellen einer rechnung riskant sein? ich kann doch sehr wohl einfach als privatmann eines meiner privat gemachten "hobbyknipserei-bilder" einem interessenten verkaufen, ohne dass es gleich einer gewerbeanmeldung bedarf. ein gewerbe hat immer eine gewinnerzielungsabsicht. die ist bei solchen einmaligen sachen nicht erkennbar und auch gar nicht möglich!

also einfach ganz unkompliziert 'ne rechnung schreiben, betrag brutto, objekt und verwendungszweck mit drauf, fertig.

kann man sogar völlig problemlos und ohne grosse stilistische aktionen als text verfassen, wie ein arzt bei seinen rechnungen z.b. ;)

vielleicht so:


-------

(hier briefkopf einsetzen)

Fa.
BlaBluSülz
Höldebölweg

12345 Wasweissich



Rechnung


Für die einmalige Verwendung meines Fotos "Wunderbarer Sonnenuntergang" zur Erstellung eines Messestandhintergrundes im Format 15mx30m erlaube ich mir, Ihnen EURO 10.000 in Rechnung zu stellen.

Bitte überweisen Sie den Betrag umgehend, spätestens aber bis zum 01.12.2003 auf mein u.a. Konto.

Vielen Dank

MfG

Ich



(Bankverbindung)

-----


oder so ähnlich ;)
 
guido69 schrieb:
...wenn dein Honorar unter 400? liegt sollen sie dich auf 400?-Basis anmelden...sollte doch wohl kein Problem sein...

wozu? er verkauft ein bild, nicht seine arbeitskraft. nun macht den scheiss doch nicht unnötig kompliziert. wenn ich einem gewerbetreibenden mein auto für einen tag vermiete, lass ich mich doch auch nicht gleich von ihm anstellen oder melde ein taxiunternehmen an. leute, bleibt mal auf dem teppich.

das ganze wird erst dann interessant, wenn solche verkäufe regelmässig stattfinden und damit ein erhebliches einkommen erzielt wird, welches die ausgaben zur erstellung eben dieser bilder übersteigt.
 
Hi,

es kommt auf deinen Sachbearbeitter beim Finanzamt und/oder wie häufig du diese Tätigkeit anbietest an.

Hatte so etwas ähnliches (Software) auf Honorarbasis verkauft.

Mein Sachbearbeiter fragte mich, ob ich das nun regelmäßig machen wolle, denn dann bekäme man eine andere Steuernummer, da dann wirklich von Einnahmen aus selbsttätiger Arbeit gesprochen werden kann.

Wenn das nicht oft vorkommt, dann ist das alles kein Problem.

Gruß
Thorsten
 
scorpio schrieb:
guido69 schrieb:
...wenn dein Honorar unter 400? liegt sollen sie dich auf 400?-Basis anmelden...sollte doch wohl kein Problem sein...

wozu? er verkauft ein bild, nicht seine arbeitskraft. nun macht den scheiss doch nicht unnötig kompliziert. wenn ich einem gewerbetreibenden mein auto für einen tag vermiete, lass ich mich doch auch nicht gleich von ihm anstellen oder melde ein taxiunternehmen an. leute, bleibt mal auf dem teppich.

das ganze wird erst dann interessant, wenn solche verkäufe regelmässig stattfinden und damit ein erhebliches einkommen erzielt wird, welches die ausgaben zur erstellung eben dieser bilder übersteigt.


ganz genau,ist das gleiche als wenn ich mein auto an eine firma(autohaus) verkaufe die mit autos handelt, mir aber bargeld für mein auto gibt.

das muß ich dem finanzamt auch nix melden,kein gewinn gemacht, es war einmalig.

gruß supple
 
Danke erstmal Leute, so viel Anklang wie hier hab ich noch in keinem Forum bekommen! Großes Lob!!!

Ist im Moment fast mein Lieblingsforum. Das DForum wird mir von Zeit zu Zeit irgendwie immer spießiger... Sorry, für die ehrliche Meinung..

Hier ist wenigstens noch eine nette Atmosphäre.

Hatte gerade ein nettes Gespräch, wo mir auch gute Ratschläge (ähnlich Scorpio / großes Danke an dich und deine Mühe oben) gegeben wurden.

Nur zur Info, ich verkaufe mein Bild nicht, sondern nur die Nutzung für den einen Event...

Danke nochmals...
 
absolut richtig was meine Vorredner da sagen, ob Du nun ein Auto, Computer oder ein Bild verkaufst das macht keinen Unterschied. Problematisch kann es werden wenn Du regelmäßig Bilder verkaufst ! ;)

btw zeig mal das Bild was die haben wollen ! ;)
 
O.K.

Alles fein wenn die Agentur die Rechnung nicht beim Finanzamt einreicht. Aber warum sollte sie dann eine Rechnung verlangen? Eine Empfangsbestaetgung wuerde ausreichen, wenn sie nicht verbucht wird.

Wenn Du eine Rechnung mit MwSt ausstellst, und diese Rechnung vom Empfaenger beim Finanzamt buchhalterisch angegeben wird und Dein Finanzamt das erfaehrt, bist Du faellig. Die verstehen keinen Spass.

Das ist mir passiert. Nur mit einer Rechnung die ich privat ausgestellt hatte.
Eine der moeglichen Folgen ist eine Anklage wegen Steuerhinterziehung. Daran bin ich vorbeigeschrammt. Aber das lag im Ermessen des Sachbearbeiters.

Ich sage ja nur: Erkundige Dich vorher. Das Finanzamt muss Dir kostenfrei Auskunft erteilen. Also: Kostet nichts und Du hast nachher keine Schwierigkeiten.

Ansonsten: Gratuliere zum Verkauf des Bildes. Und lass es uns mal sehen.
 
Ist nix besonderes... wenn ihr es unbedingt sehen wollt, bitte...

http://www.pbase.com/image/20689782

>Alles fein wenn die Agentur die Rechnung nicht beim Finanzamt einreicht. Aber warum sollte sie dann eine Rechnung verlangen? Eine Empfangsbestaetgung wuerde ausreichen, wenn sie nicht verbucht wird.

Ich glaube schon, das sie es irgendwie absetzten wollen, sonst bräuchten sie auch keine Rechnung.

Ich hätte alternativ auch die Möglichkeit, die Rechnung von jemanden schreiben zu lassen, der ein Gewerbe hat, also sozusagen nicht über mich selbst... Wäre das besser?
 
CamBoy schrieb:
Ich hätte alternativ auch die Möglichkeit, die Rechnung von jemanden schreiben zu lassen, der ein Gewerbe hat, also sozusagen nicht über mich selbst... Wäre das besser?

Das waere definitiv die beste Moeglichkeit. Der Aufwand haelt sich fuer Deinen Bekannten in Grenzen, er muss nur die Rechnung ausstellen und verbuchen. Er erhaelt den MwSt-Anteil und hat damit ist es fuer ihn ein Nullsummen - Geschaeft und alle sind zufrieden.
 
Gewerbe ..... für gelegentliche Verkäufe .... nö!
Habe früher einige Kommerzielle Software entwickelt, ohne Gewerbe. Der Verkauf lief auch ganz gut. Beim Finanzamt konnte ich sogar Aufwendungen für Computer Telefonate usw. angeben.
Mir wurde nie nahegelegt ein Gewerbe anzumelden.

Pat
 
hergerger schrieb:
Hi,

es kommt auf deinen Sachbearbeitter beim Finanzamt und/oder wie häufig du diese Tätigkeit anbietest an.

Hatte so etwas ähnliches (Software) auf Honorarbasis verkauft.

Mein Sachbearbeiter fragte mich, ob ich das nun regelmäßig machen wolle, denn dann bekäme man eine andere Steuernummer, da dann wirklich von Einnahmen aus selbsttätiger Arbeit gesprochen werden kann.

Wenn das nicht oft vorkommt, dann ist das alles kein Problem.

Gruß
Thorsten

Hi Thorsten,

soweit ich weiß, ist genrell Honorar als eine Einkauft aus selbstständiger Arbeit zu betrachten. Dafür ändert sich die Steuernummer nicht.

Gruß
Dieter
 
Hallo,

wie schon meine Vorredner gesagt haben, ist es überhaupt kein Problem auch als Nicht-Gewerbetreibender Rechnungen zu schreiben. Und Mehrwertsteuerpflicht wird man erst, wenn man für mehr als ca. 15.000 Euro Rechnungen im Jahr ausstellt. Im ersten Jahr dürfen es sogar knapp 50.000 Euro sein.
Damit allen klar wird, dass ich nicht mehrwertsteuerpflichtig bin, erwähne ich in meinen Rechungen ausdrücklich, dass sie keine Mehrwertsteuer enthält.

Bis denne
Till
 
reinhard schrieb:
CamBoy schrieb:
Ich hätte alternativ auch die Möglichkeit, die Rechnung von jemanden schreiben zu lassen, der ein Gewerbe hat, also sozusagen nicht über mich selbst... Wäre das besser?

Das waere definitiv die beste Moeglichkeit. Der Aufwand haelt sich fuer Deinen Bekannten in Grenzen, er muss nur die Rechnung ausstellen und verbuchen. Er erhaelt den MwSt-Anteil und hat damit ist es fuer ihn ein Nullsummen - Geschaeft und alle sind zufrieden.

nullsummengeschäft? er muss den betrag versteuern, denn der zählt ja dann zu seinem einkommen/umsatz dazu ;)
also soooo einfach ist das nicht. ist nix mit "mal eben die mehrwertsteuer abführen und gut".
 
Hi Camboy,

um mal etwas Klarheit in die steuerlichen Mutmassungen reinzubringen ein paar Anmerkungen (bin selbst im Fach tätig):

1. du brauchst für die Fotografie kein Gewerbe anzumelden, da es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Freiberufler sind Leute, deren geistiges Schaffen und freie Gestaltung im Vordergrund steht und die eine Dienstleistung anbieten; dies gilt z.B. auch -wie Pat anmerkt - für Programmierung.

2. Jede Tätigkeit, die nachhaltig auf die Erzielung von Einnahmen abstellt (also kein Gewinn, es reicht eine Einnahme), muss versteuert werden. In deinem Fall wäre also wohlmöglich davon abzusehen.

3. Wenn du eine Rechnung schreibst, dann kannst du darauf verzichten, die Mehrwertsteuer auszuweisen. Dadurch bindest du dich allerdings für 5 Jahre daran, was durchaus sehr nachteilig sein kann.

Mein TIPP: Mach dein Hobby gegenüber dem Finanzamt geltend und schreib eine Rechnung mit Mehrwertsteuer. Dann kannst du sämtliche Aufwendungen absetzen und die darin enthaltene Mehrwertsteuer dagegenrechnen. Z.B. für den PC, die Speicherkarte, die Kamera, Onlinekosten etc.. Unterm Strich dürfte dir das Finanzamt also noch einen guten Bonus aus der Aktion zahlen.

Das Finanzamt muss jetzt einige Jahre warten, um zu sehen, ob du nicht irgendwann einen sogenannten Totalgewinn erzielst. Falls daraus nichts wird, stellst du die Tätigkeit eben einfach ein.

kleiner Nachteil: die Steuererklärung wird ein wenig aufwändiger und du must erstmal monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, aber dafür bekommst du auch schön jeden Monat eine Gutschrift auf dein Konto.

Für vorstehendes gilt: check das am besten mit einem Steuerberater ab !

viele Grüsse
stefan
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten