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Fremde Leute fotografieren, 2. Versuch

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

N@chtfalke

Themenersteller
Nachdem meine erster Versuch von unserem Admin so schnell abgewürgt wurde, hier der zweite:

Ich finde es immer wieder faszinierend, wenn in der Galerie Bilder von Menschen auf der Strasse eingestellt werden. Bis jetzt habe ich mich aber noch nie getraut, einfach jemanden anzusprechen ... wie macht Ihr das so ganz konkret? Vielleicht hat ja der eine oder andere nen guten Tipp ... und wie ist das mit den Bildrechten in der Praxis? Haltet Ihr den Leuten dann einen MR-Vertrag unter die Nase und bittet sie, den zu unterschreiben oder wie läuft das ab? Ich könnte mir vorstellen, daß spätestens da die meisten sagen, daß sie nicht wollen. (Würde ich jedenfalls machen )

@Scorpio: Danke für die Links, aber die helfen ungefähr gar nicht weiter ... da gehts um die Bildrechte der Leute ... ich kenne diese Rechte. Was mich aber interessiert ist, wie andere Fotografen in der Praxis solche Aufnahmen machen. Also wäre es nett, wenn Du diesen Thread nicht gleich wieder schliessen würdest.
 
Was mich aber interessiert ist, wie andere Fotografen in der Praxis solche Aufnahmen machen.

Also ich mache solche Aufnahmen > überhaupt nicht..

Wenigstens ein mündliches Einverständnis wäre das mindeste - aber auch da werden die Leute nicht begeistert sein. Du kannst ja für dich solche Aufnahmen machen - aber die Veröffentlichung ist halt so nicht möglich... und das ist auch gut so.

Gruß, Martin
 
Warum sollte dieser Thread geschlossen werden???
Eigentlich kannst du so viele Bilder von Fremde Personen machen wie es dir beliebt. Solange du diese nicht veröffentlichst.
Bei Kommerziellen Bilder, achte ich immer darauf, das ich die Rechte besitze von der Person, die ich abbilde.
Oder ich schaue das die Person in der Menge untergeht.
Viele meiner Fotos sind aber auch ohne Vertrag. Wo kein Kläger, da keine Klage.
 
Naja, wenn Du die rechtliche Seite also kennst, dann ist es doch eigentlich klar, was zu tun ist.
Wenn Du einzelne Leute fotografieren und diese Bilder dann auch veröffentlichen willst, dann brauchst Du halt die entsprechende Genehmigung dieser Leute.
Die kannst Du nett und höflich erfragen und wenn Du einen verlässlichen Zeugen dabei hast, auf die mündliche Zusage vertrauen (was aber u.U. schief gehen kann).
Oder Du kannst auf Nummer sicher gehen und versuchen, Dir ein MR unteschreiben zu lassen (was aber eben die wenigsten tun werden).
Oder Du denkst Dir "No risk no fun" und veröffentlichst die Bilder auch ohne Genehmigung und hoffst darauf, dass die Leute (oder deren Bekannte) die Bilder nie sehen.
Oder Du verzichtest auf solche Bilder. ;)
Wenn es Dir hier um das "nett und höflich fragen" geht, dazu kann man Dir kaum Tipps geben, das musst Du schon selber machen und kannst das eben oder kannst es nicht.

Andreas
 
Warum sollte dieser Thread geschlossen werden???
Das musst Du Scorpio fragen. Er hat den ersten Thread geschlossen.

Wenn es Dir hier um das "nett und höflich fragen" geht, dazu kann man Dir kaum Tipps geben, das musst Du schon selber machen und kannst das eben oder kannst es nicht.

Genau darum geht es mir ... Nochmal: Ich kenne die rechtliche Seite und weis durchaus, wann man einen MR benötigt und wann nicht. Darum ging es mir nicht. Was ich meine ist so eine Art 'Flirttipps für Anfänger', nur daß ich keine Flirttipps brauche, sondern eben den ein oder anderen Tipp wie man am besten an die Sache rangeht ... ;)
 
Eigentlich kannst du so viele Bilder von Fremde Personen machen wie es dir beliebt. Solange du diese nicht veröffentlichst.
Falsch! Schon das Erstellen ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Die Suche wird Dir weiterhelfen. Hatten wir hier neulich groß und breit diskutiert
Wo kein Kläger, da keine Klage.
Diese Denkweise finde ich aus moralischer Sicht in Bezug auf Fotos von Menschen bedenklich.

Darüber hinaus kann eine einzige Klage die irgendwann einmal auf den Fotografen zukommen könnte erhebliche finanzielle Folgen haben.
Du kannst ja für dich solche Aufnahmen machen - aber die Veröffentlichung ist halt so nicht möglich... und das ist auch gut so.
Falsch siehe oben.
Bis jetzt habe ich mich aber noch nie getraut, einfach jemanden anzusprechen ... wie macht Ihr das so ganz konkret?

Einfach nach dem Fotografieren zu dem Fotografierten gehen und um Einwilligung bitten. Wenn sie verweigert wird oder Du den/die fotografierten Menschen nicht mehr auffinden kannst das Foto löschen.

Gruß

Andreas
 
......................
Genau darum geht es mir ... Nochmal: Ich kenne die rechtliche Seite und weis durchaus, wann man einen MR benötigt und wann nicht. Darum ging es mir nicht. Was ich meine ist so eine Art 'Flirttipps für Anfänger', nur daß ich keine Flirttipps brauche, sondern eben den ein oder anderen Tipp wie man am besten an die Sache rangeht ... ;)

Und eben genau das kann einem keiner beibringen. Das muss man selber ausprobieren und merkt dann ja, was wie ankommt.
Das ist genauso wie mit solchen "Flirttipps". Alles nur graue Theorie, oft recht praxisfremd. Und was bei dem einen klappt, kann für den nächsten schon nicht machbar sein. Hängt nur von einem selber ab und muss man selber ausprobieren.
Oder meinst Du tolle Tipps, wie einen genauen Wortlaut oder die Art, wie man lächeln sollte ......? :D

Andreas
 
@Scorpio: Danke für die Links, aber die helfen ungefähr gar nicht weiter ... da gehts um die Bildrechte der Leute ... ich kenne diese Rechte. Was mich aber interessiert ist, wie andere Fotografen in der Praxis solche Aufnahmen machen. Also wäre es nett, wenn Du diesen Thread nicht gleich wieder schliessen würdest.
Neu ist das Thema hier im Forum nicht, vielleicht wurde deswegen dein Thread geschlossen, das Thema haben wir hier schon so oft durchgekaut.
Da gibt es kein Wunderrezept, vor dem Gesetz kommt erstmal der Anstand und da versagen die meistens schon, die nur auf Basis von Paragraphen argumentieren. Wenn Jemand diese Thematik hier im Forum anspricht kommen sofort Schlagwörter wie Persönlichkeitsrecht und blablabla....

Wir sind doch Menschen und es gibt nunmal gewisse Spielregeln die geachtet werden müssen, bevor die Gesetze überhaupt greifen. Und die erste heisst nunmal Respekt. Wenn jemand auf der Strasse unterwegs ist, macht dies ihn nicht automatisch zum Freiwild: wie das hier einige glauben lassen wollen.
Eigentlich kannst du so viele Bilder von Fremde Personen machen wie es dir beliebt. Solange du diese nicht veröffentlichst.
Ich hatte immer ein Problem mit dieser Doppelmoral von Fotografen. Rechte andere missachten, aber die eigenen über alles stellen.

Auch auf der Strasse hat man Anspruch auf Private Sphäre und Intimität, darum erst immer fragen wenn du es "auf jemand abgesehen" hast.
Manche Leute reagieren sehr heftig, wenn sie sich beobachtet oder gefilmt fühlen, einige werden sogar dabei handgreiflich, Leib und Technik sind dabei nicht ungefährdet.

gruss
 
Einfach nach dem Fotografieren zu dem Fotografierten gehen und um Einwilligung bitten. Wenn sie verweigert wird oder Du den/die fotografierten Menschen nicht mehr auffinden kannst das Foto löschen.

Widerspricht das nicht Deinen vorherigen Ausführungen, daß schon die Erstellung solcher Aufnahmen ohne Genehmigung verboten ist?

Oder meinst Du tolle Tipps, wie einen genauen Wortlaut oder die Art, wie man lächeln sollte ......? :D

Nein ... ich meine einfach einen Praxisbericht wie bei anderen Leuten sowas abläuft, damit man mal eine Vorstellung davon bekommt.
 
Hilfreich ist ein Zeigen des Fotos. Oder man schickt eine verkleinerte Version per Email und lässt sich die mündlich erteilte Genehmigung noch mal auf diesem Wege schriftlich erteilen.


Gruß

Andreas
 
Hilfreich ist ein Zeigen des Fotos. Oder man schickt eine verkleinerte Version per Email und lässt sich die mündlich erteilte Genehmigung noch mal auf diesem Wege schriftlich erteilen.
Viele werden das nicht so einfach hinnehmen, einfach fotografiert worden zu sein ohne Erlaubnis. Da kann der Schuss nach hinten losgehen.
Eine Belästigungsklage kann man sich auch einhandeln, es gibt nun mal Menschen, die da kein Spass verstehen und das mit Recht.
Vorbeugen war immer der bessere Weg und hier ist es wohl möglich solchen Ärger im voraus zu vermeiden, durch Respekt.

gruss
 
Nein ... ich meine einfach einen Praxisbericht wie bei anderen Leuten sowas abläuft, damit man mal eine Vorstellung davon bekommt.
Wenn du eine Kunstausstellung mit Bildern z.B. zum Thema Streetlife in Deiner Stadt planst und die Bilder wirklich im Zusammenhang mit einer Kunstausstellung zeigst, brauchst Du keine Genehmigung.
Es muss eben der künstlerische Anspruch Deiner "Lichtbildwerke" erkennbar sein.

Wenn jeder Fotograf auf der Welt sich so in die Hose machen würde, wie einige Forenmitglieder, gäbe es keinerlei Fotoausstellungen zum Thema Streetlife.

Ich sag mal: "Mut zur Kunst...Kampf dem Schnappschuß".:lol:
 
Widerspricht das nicht Deinen vorherigen Ausführungen, daß schon die Erstellung solcher Aufnahmen ohne Genehmigung verboten ist?

Scheinbar ja.;) Wenn das Foto sofort auf Wunsch gelöscht wird – und auch gelöscht bleibt – dann sehe ich kein Problem. Wenn ich die Person nicht mehr ausfindig machen kann und dann lösche ebenfalls nicht.

Es geht nicht um das Sehen einer Szene im öffentlichen Raum, sondern darum, dass irgendwo ein Abbild dieser Szene besteht. Und darin sehen die Gerichte schon eine Rechtsverletzung der abgebildeten Person. Wenn also unmittelbar gelöscht wird kann es wohl fast keine Probleme geben.:D

Natürlich darf man nie vom öffentlichen Raum in den privaten Raum hineinfotografieren.

Gruß

Andreas
 
Was ja auch alles in den vom Moderator im alten Thread verlinkten Threads steht. Aber offensichtlich brauchst du es noch mal neu geschrieben!? :rolleyes:
 
Wenn du eine Kunstausstellung mit Bildern z.B. zum Thema Streetlife in Deiner Stadt planst und die Bilder wirklich im Zusammenhang mit einer Kunstausstellung zeigst, brauchst Du keine Genehmigung.
Es muss eben der künstlerische Anspruch Deiner "Lichtbildwerke" erkennbar sein.

Wo hast Du das denn her?

Andreas
 
Scheinbar ja.;) Wenn das Foto sofort auf Wunsch gelöscht wird – und auch gelöscht bleibt – dann sehe ich kein Problem. Wenn ich die Person nicht mehr ausfindig machen kann und dann lösche ebenfalls nicht.

Es geht nicht um das Sehen einer Szene im öffentlichen Raum, sondern darum, dass irgendwo ein Abbild dieser Szene besteht. Und darin sehen die Gerichte schon eine Rechtsverletzung der abgebildeten Person. Wenn also unmittelbar gelöscht wird kann es wohl fast keine Probleme geben.:D

Natürlich darf man nie vom öffentlichen Raum in den privaten Raum hineinfotografieren.

Gruß

Andreas

Richtig.

Andreas
 
Wo hast Du das denn her?

Andreas

§ 23 KunstUrhG
1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
 
Vorbeugen war immer der bessere Weg und hier ist es wohl möglich solchen Ärger im voraus zu vermeiden, durch Respekt.
Manche Fotos sind einfach nicht nach dem Fragen möglich! Weil die Natürlichkeit verloren gegangen ist – okay könnte man mit viel zeitlichen und menschlichen Aufwand wieder erreichen – oder ein Ablauf nicht wiederholbar ist.
Wenn du eine Kunstausstellung mit Bildern z.B. zum Thema Streetlife in Deiner Stadt planst und die Bilder wirklich im Zusammenhang mit einer Kunstausstellung zeigst, brauchst Du keine Genehmigung.
Es muss eben der künstlerische Anspruch Deiner "Lichtbildwerke" erkennbar sein.
Zum Glück eine Möglichkeit! Allerdings eine mit großer Rechtsunsicherheit. Denn vor Gericht wird die Tatsache, dass Die Fotos in einer Ausstellung gezeigt wurden als solches nicht bedingen, dass sie ihnen ein höheres Interesse der Kunst innewohnt.

Gruß

Andreas
 
Wenn du eine Kunstausstellung mit Bildern z.B. zum Thema Streetlife in Deiner Stadt planst und die Bilder wirklich im Zusammenhang mit einer Kunstausstellung zeigst, brauchst Du keine Genehmigung.
Es muss eben der künstlerische Anspruch Deiner "Lichtbildwerke" erkennbar sein.

Leichte Korrektur: die "Werke" als solche müssen überhaupt keinen künstlerischen Ansprüchen genügen ("Werke" in Anführungszeichen weil es dan vermutlich gar keine sind). Es geht um den Kontext. Man kann also auch banale Urlaubsbilder auf der Douments 12 auf ein Klo montiert präsentieren und damit die Vergeblichkeit allen Seins und die Vergänglichkeit des Strebens transzendieren.

Zum Thema: Man geht einfach am Motiv vorbei, schaut neugierig und sagt dann Sätze wie "Entschuldigung, das ist so malerisch wie Sie da vor dem Sonnenuntergang stehen, darf ich das fotografieren?". Klappt immer.

Das ist natürlich noch keine Einwilligung zur Veröffentlichung. Die mündlich zu machen halte ich auch für abenteuerlich und keine seriöse Agentur wird sich auf sowas einlassen. Da hilft eben wirklich nur Papierkram. In der Regel lässt sich der Abschluss eines solchen MR-Vertrages durch die Zahlung eines Honorars erheblich katalysieren.
 
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