maui
Themenersteller
hallo,
da in unserer heutigen zeit so gut wie alles verboten ist wollte ich mal lieber nachfragen.
die überlegung ist ein paar werbefotos für ferienwohnungen aufzunehmen. es wurden fotos gemacht auf denen eindeutig und unverkennbar goldbären drauf zu sehen sind, quasi als versüßende beilage.
meine frage jetzt, dürfen die haribo bären da mit drauf sein, weil sie eventuell "personen" des öffentlichen lebens sind oder muss ich denen allen ein bart ankleben?
das ganze hat schon einen komerziellen hintergrund. wie schaut das mit nichtkommerziellen bilder aus? hab viele homepages gesehen wo gummibärbilder drauf sind.
danke und grüße
edit:
hab haribo (mit dem angehängten bild) angeschrieben. damit man sich nicht durch den ganzen thread kämpfen muss hier die antwort. vielleicht ist sie für den einen oder anderen interessant.
da in unserer heutigen zeit so gut wie alles verboten ist wollte ich mal lieber nachfragen.
die überlegung ist ein paar werbefotos für ferienwohnungen aufzunehmen. es wurden fotos gemacht auf denen eindeutig und unverkennbar goldbären drauf zu sehen sind, quasi als versüßende beilage.
meine frage jetzt, dürfen die haribo bären da mit drauf sein, weil sie eventuell "personen" des öffentlichen lebens sind oder muss ich denen allen ein bart ankleben?

das ganze hat schon einen komerziellen hintergrund. wie schaut das mit nichtkommerziellen bilder aus? hab viele homepages gesehen wo gummibärbilder drauf sind.
danke und grüße
edit:
hab haribo (mit dem angehängten bild) angeschrieben. damit man sich nicht durch den ganzen thread kämpfen muss hier die antwort. vielleicht ist sie für den einen oder anderen interessant.
post von haribo:
(die direkte adresse und telnr der netten frau die mir zurück geschrieben hat hab ich mal rausgenommen)
Sehr geehrter xxx,
vielen lieben Dank für Ihre freundliche Email sowie Ihr Interesse an unserem
Unternehmen und unseren Produkten.
Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung können wir Ihnen heute
mitteilen, dass Sie die HARIBO-Fruchtgummi-Goldbären für Ihren
beschriebenen Zweck (Werbefotos/Ferienhaus) abfotografieren dürfen.
Die HARIBO-Goldbär-Illustration (Goldbär mit roter Schleife) dürfen Sie
allerdings nicht verwenden, da diese Abbildung patentiert und rechtlich
geschützt ist.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und
wünschen Ihnen viel Erfolg sowie alles erdenklich Gute für Ihre weitere
Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
HARIBO GmbH & Co. KG
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
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http://www.haribo.com
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HARIBO GmbH & Co. KG
Sitz der Kommanditgesellschaft: Bonn
Registereintragung: Amtsgericht Bonn HRA 593
Persönlich haftende Gesellschafterin: HARIBO Verwaltungs GmbH
Sitz der Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Bonn
Registereintragung: Amtsgericht Bonn HRB 2927
Geschäftsführer: Dr. Hans Riegel, Paul Riegel
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