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Canon 600D , Defekt (Garantie und Reperaturfragen)

CX115User

Themenersteller
Hallo Leute, ich bin noch ziemlich neu hier ich habe mir am 14.06 eine Canon 600D + Kit 18-55mm Bestellt bei Neckermann , bis gestern hat auch noch alles super geklappt! nach einigen Lichtbildern mit hellem licht kam folgende Meldung Err 20 shooting is not possible, ich habe im Internet mich auch schon erkundigt woran es liegen könnte entweder am Spiegel Mechanismus oder am Shutter. Nun gut folgende Problemlösungen ausprobiert : SD-Karte Formatiert (Über PC) , Akku neu eingesetz, On - Off Betätigt. Nichts hat geholfen!. Meine frage an euch ist nun wo ich die Kamera einschicken muss an Neckermann oder an Canon? Wie regel ich das mit der Garantie sind noch über 1 Jahr und 6 Monate! (Rechnung ist Online vorhanden) kommen noch kosten auf mich zu? , Wie lange dauert so etwas?. Hat von euch jemand schon solch ein Problem gehabt?

Ich wollte nächste Woche die Kamera mitnehmen da ich Hobbymäßig Feuerwerk Filme und Feuerwerkfotos mache mit kurzen Belichtungszeiten. Daraus wird wohl nichts :grumble:
 
rechnung ausdrucken, kurzes anschreiben mit Betreff "Einsendung zu Garantiereparatur" (oder ähnlich) dabei und mit kamera nach canon willich schicken.
dauert so 1-2 Wochen. schonmal auch schneller.
 
Den Kaufvertrag hast Du mit dem Verkäufer geschlossen und dieser gibt Dir - bereits aus dem Gesetzt - Gewährleistung. Hat die Kaufsache einen Mangel, muss der Verkäufer dafür sorgen, dass der Mangel behoben wird. Die Frist bei Neuwarenkauf eines Endverbrauchers beträgt in der Regel zwei Jahre.

Die Beweislastumkehr nach sechs Monaten zum Vorliegen des Mangels lassen wir einfach mal links liegen.

Die Garantie ist ein zweiter Vertrag. Eine Partei - Hersteller oder Verkäufer - räumt Dir eine über die Gewährleistung hinausgehende Garantie ein. Diese ist meist an weitere Bedingungen geknüpft. So ist diese nicht vom Erstkäufer an einen späteren Käufer übertragbar und sie ist in der Regel nicht solange wie die Gewährleistung.

Daher ist es wichtig zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden.

Garantie -> freiwillig
Gewährleistung-> gesetzlich

(ganz vereinfacht)

An erster Stelle ist immer Dein Verkäufer der Ansprechpartner. Er hat auch eigene Rechte, wie er die Gewährleistung denn abwickeln will etc.

Die Garantie wird besonders dann wichtig, wenn es weiterführende Ansprüche durchzusetzen gilt.

Liebe Grüße!
 
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