Mahlzeit, kurze Frage, auch wenn sie wahrscheinlich schon tausend Mal gestellt wurde:
Kann ich zur Hauptfälligkeit auch Gegenstände ausschließen, ohne dass ich einen Verkaufsnachweis beifüge?
Habe nämlich einige ältere Sachen in meiner Liste, bei denen es sich meiner Meinung nach nicht mehr lohnt, die versichert zu lassen.
Ach ja, und wäre es zur Hauptfälligkeit auch möglich, auf eine andere Selbstbeteiligungssumme zu wechseln? Oder müsste dafür ein komplett neuer Vertrag abgeschlossen werden?
Danke und viele Grüße
Tobias
Hallo Tobias,
zur Hauptfälligkeit kannst Du sowohl die zu versichernden Gegenstände ändern wie auch die Selbstbeteiligung.
Bitte sende uns die gewünschten Änderungen spätestens 4 Wochen vor der HF.
Gruß
Sven