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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Was mich auch sehr interessiert ist, wie erfolgt die Anwendung der DSGVO in anderen EU Ländern, hinsichtlich der Reisefotografie.
Dieses Jahr im Juni bin ich z.B. in Irland. Das macht mir zur Zeit erhebliche Kopfzerbrechen! Wie soll man sich da verhalten? Die Bilder werden meistens nur für das Fotoalbum verarbeitet für mich und meine Reisefreunde!
Ich bin hier total verunsichert...

kann ich verstehen- wird Dir auch niemand genau sagen können außer, dass dort für Dich das gleiche gilt wie in Deutschland.

Es gilt übrigens auch im außereuropäischen Ausland, wenn ein EU Bürger auf einem Bild zu sehen ist und die Bilder dann veröffentlicht werden.

Nur ist eben unklar, welche Auswirkungen so etwas generell haben wird. Manchen reicht es ja schon aus zu wissen, dass was zwar verboten ist, man aber nicht erwischt werden kann (oder nur sehr unwahrscheinlicherweise) oder aber die Konsequenzen Peanuts für einen sind.

Wo Du Dich da einordnest musst Du selber wissen und entsprechend handeln.

vg, Festan
 
Die Unsicherheit von dir doch noch ziemlich groß zu sein aber an mancher Stelle wurde doch bereits durchgekommen dass es für die normale Fotografie gar nichts ändert und die Verordnung nicht die Fotografie als solche zum Ziel hat.


Das Diktieren ist leider immer noch fürchterlich besonders wenn man hier unterwegs ist und den Straßenverkehrslärm hat der Herr macht scheinbar das noch schlimmer ich bitte das zu entschuldigen. So jetzt
 
Schwierig. Die haben ja generell andere Gesetze.
Vielleicht mal bei der Deutschen Botschaft anfragen? Es kann ja auch sein, dass die nur glauben Du hättest ein Bild gemacht und gelöscht. Wenn die Dich dann einsperren, dann sollte man wissen wie die Chancen stehen wieder raus zu kommen. Unterstützt Deutschland? Braucht man vielleicht eine spezielle Versicherung?
Auch den Arbeitgeber sollte man im Vorfeld informieren, damit der damit rechnen kann, sollte sich der Urlaub aufgrund der Unsicherheit beim DSGVO ungeplant verlängern.
Auch einen Anwalt konsultieren welche anderen Fallen in Irland auf einen warten kann vielleicht nicht schaden.

Soll das ironisch sein? Wenn ja, ist es nicht besonders gut gelungen.
 
auch die unnötigen? :angel:

Die Frage ist ja: was ist unnötig, was nicht? Das einzige was mir persönlich absolut klar ist:

- Wer denkt, es würde sich rein gar nix ändern, verliert.
- Wer denkt, es würde sich komplett alles ändern, verliert auch.

Die Wahrheit liegt irgendwo da drauss….,äh…. irgendwo in der Mitte, so wie immer. Ich hocke hier ja in der Schweiz, insofern trifft mich diese Verordnung nicht volles Rohr, sondern je nach Situation mal mehr mal weniger, und mal überhaupt gar nicht.

Grüsse
JoeS
 
Die Frage ist ja: was ist unnötig, was nicht? Das einzige was mir persönlich absolut klar ist:

- Wer denkt, es würde sich rein gar nix ändern, verliert.

vollkommen richtig (y)

Selbst wenn das KUG voll zur Anwendung käme und das Veröffentlichung der Bilder aus künstlerischen Gründen weiterhin auch dann erlaubt wäre, wenn Personen darauf ohne Einwilligung erkennbar wären, ändert sich ja der geforderte Umgang/Handling mit den Bildern.

Ebenso sind ja noch weitere personenbezogene Daten betroffen, die durch das KUG dann nicht (zwangsläufig) mit geschützt wären- nur weil man unter künstlerischen Gründen ein Abbild zeigen darf, heißt das ja nicht, dass man die Exifdaten mit GPS Koordinaten und Datum/Uhrzeit ebenfalls mit veröffentlichen darf.

Ist jetzt nur ein Beispiel- es gibt sehr, sehr viele weitere Berührungspunkte mit der DSGVO mit Handlungsbedarf, die gar nichts mit Veröffentlichungsrechten an sich zu tun haben.

Model-Releases erlauben die Verwendung der Bilder ja beispielsweise unzweifelhaft ja auch- dass dies aber rechtssicher vereinbart werden kann, muss man hier sehr viel anders machen als bisher- und auch für schon gemachte Bilder ändert sich vieles für deren Veröffentlichungen nach dem 25.5.2018.

Nur nach den Veröffentlichungsrechten zu schauen greift also viel, viel zu kurz- schade, dass die ganze Diskussion davon so geprägt wird (obgleich das natürlich sehr wichtig ist).

vg, Festan
 
Model-Releases erlauben die Verwendung der Bilder ja beispielsweise unzweifelhaft ja auch- dass dies aber rechtssicher vereinbart werden kann, muss man hier sehr viel anders machen als bisher- und auch für schon gemachte Bilder ändert sich vieles für deren Veröffentlichungen nach dem 25.5.2018.

Apropos an dieser Stelle: ich benutze seit vielen Jahren die App "EasyRelease" auf iOS dafür. Kann man sehr gut an die eigenen Bedürfnisse anpassen, und sollte man ja wohl auch auf Grund der kommenden DSGVO checken. Durch die Standard-Strukturierung dieser App etnspricht bereits von vorne herein vieles den Vorgaben der DSGVO. Aber man muss trotzdem hier und da anpassen (also ich nicht unbedingt, ich habe hautpsächlich mit Nicht-EU-Bürgern zu tun).

Grüsse
JoeS
 
Apropos an dieser Stelle: ich benutze seit vielen Jahren die App "EasyRelease" auf iOS dafür. Kann man sehr gut an die eigenen Bedürfnisse anpassen, und sollte man ja wohl auch auf Grund der kommenden DSGVO checken. Durch die Standard-Strukturierung dieser App etnspricht bereits von vorne herein vieles den Vorgaben der DSGVO.

konkret werde ich hier nicht werden (Foren-Regeln und so)- aber es wird zukünftig gar nicht mehr möglich sein, genau die gleichen Veröffentlichungsrechte/Vertragsbedingungen zu erreichen wie bisher (zumindest wenn man bisherige Gestaltungsmöglichkeiten ausgereizt hat).

Und für das, was möglich ist, muss anders strukturiert, vorgegangen und formuliert werden.

Das gilt auch für Bereiche, die außerhalb der Fotografie liegen und hier ebenfalls nicht erwähnt werden dürfen.

Die DSGV betrifft jeden, der Menschen fotografiert und Bilder veröffentlicht- selbst wenn sich an der KUG und den Veröffentlichungsrechten sich nichts ändern sollte und sich die Meinung des BMI (=maximal gut für Fotografen) auch bei einem EU-Gericht durchsetzen kann.

vg, Festan
 
Die DSGV betrifft jeden, der Menschen fotografiert und Bilder veröffentlicht- selbst wenn sich an der KUG und den Veröffentlichungsrechten sich nichts ändern sollte und sich die Meinung des BMI (=maximal gut für Fotografen) auch bei einem EU-Gericht durchsetzen kann.

vg, Festan

Artikel 2 Punkt 2c der DSGVO sagt allerdings etwas anderes

wer privat fotografiert unterliegt nicht der DSGVO.
Und die Veröffentlichung dieser privaten Bilder von Personen regelt wie bisher das KUG.
 
Artikel 2 Punkt 2c der DSGVO sagt allerdings etwas anderes

wer privat fotografiert unterliegt nicht der DSGVO.

das ist die sog. Haushaltsausnahme- diese gilt nur für Bilder für im ausschließlich häuslichen Umfeld gemacht- und die auch nur dort veröffentlicht/gezeigt werden- werden die Bilder der Öffentlichkeit preisgegeben/veröffentlicht, gilt das nicht mehr.

Und natürlich gilt das auch nur für diejenigen (fotografierten) Personen, die zur diesem häuslichen Umfeld gehören- also beispielsweise nicht, wenn ich fremde Menschen fotografiere.

Es war übrigens auch bisher so, dass die meisten gar nicht mehr als privat eingestuft wurden- @Parbleu hat weiter oben bereits darauf hingewiesen. Einfach mal nach dem Unterschied geschäftmäßig und gewerblich googlen- aber das ist mit der DSGVO eh hinfällig, weil es jetzt jeden Fotografen betrifft.

vg, Festan
 
Zuletzt bearbeitet:
Artikel 2 Punkt 2c der DSGVO sagt allerdings etwas anderes

wer privat fotografiert unterliegt nicht der DSGVO.
Und die Veröffentlichung dieser privaten Bilder von Personen regelt wie bisher das KUG.

Falsch.
In dem Moment, wo privat gemachte Bilder in der Öffentlichkeit gezeigt werden (und dazu zählt jeder öffentlich zugängliche Blog wie aber auch Facebook, Flickr & Co.) unterliegst Du all den massiven Einschränkungen der DSGVO -und letztendlich ist das ja auch kein neues Thema, denn auch bisher mussten die Rechte der Abgebildeten weitgehend beachtet werden (was aber oft missachtet wurde).
 
das ist die sog. Haushaltsausnahme- diese gilt nur für Bilder für im ausschließlich häuslichen Umfeld gemacht- und die auch nur dort veröffentlicht/gezeigt werden- werden die Bilder der Öffentlichkeit preisgegeben/veröffentlicht, gilt das nicht mehr.

Und natürlich gilt das auch nur für diejenigen (fotografierten) Personen, die zur diesem häuslichen Umfeld gehören- also beispielsweise nicht, wenn ich fremde Menschen fotografiere.

Da würde mich allerdings die Quelle deiner Weisheit interessieren

Für mich ist das ein Paradebeispiel, was die Panikfraktion alles in einen Text hineininterpretiert, obwohl es da in keinster Weise steht.
Es ging doch um den Punkt 2c des 2. Artikels: https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/



Der lautet:
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
...
c. durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten

Wo steht der Rest der Interpretation?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt bearbeitet:
Es geht doch um den Text der Verordnung. Wo steht das? Richtig - nirgends.
Hineininterpretieren kann ich selber, da brauch ich keine zweifelhaften Quellen für...

wo steht denn bitte Deine (Hinein)Interpretation? Eine unzweifelhafte Stelle bitte.

Da war wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens.

vg, Festan
 
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